Leider musste ich feststellen, dass der Burgkunstadter Stadtrat wieder mal eine kleine Nachhilfe in Sachen Kommunalrecht braucht. Anlass zu dieser Annahme gab mir der Bericht über die letzte Stadtratssitzung im Obermain-Tagblatt. Wichtigster Tagesordnungspunkt war wohl "Haushaltsplanung 2017 - Vorstellung der investiven Maßnahmen". Der Haushaltsplan ist bereits überfällig. Die eifrigen Stadträte hatten aber keine Lust, darüber öffentlich zu diskutieren:
"'Es sind Punkte dabei, die erst ordentlich vorbesprochen werden sollten', meinte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sievert. 'Es lässt sich freier diskutieren, dafür sind die Ausschüsse da', bestätigte Günter Knorr (CSU). 'Dann werden die Punkte in der öffentlichen Sitzung behandelt. Das schließt Bürgertransparenz nicht aus', sagte Ingrid Kohles (FW) ergänzend. Das Gremium stimmte dem Antrag bei vier Gegenstimmen aus dem Bürgerverein zu."
Liebe Stadträte, Gemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich (Art. 52 Gemeindeordnung). Es hilft auch nichts, den Haushalt im Finanzausschuss zu diskutieren und in der Sitzung, in der der Haushalt beschlossen wird, alle Diskussion zu unterdrücken, mit dem Hinweis, das sei ja alles schon ausführlich im Ausschuss besprochen worden. Die Bürger haben das Recht, die Beschlussfassung anhand einer öffentlichen Debatte nachvollziehen zu können.
Das Manöver der Stadtratsmehrheit war zu offensichtlich. Sie hat keinen Arsch in der Hose, um wichtige Themen in öffentlicher Sitzung zu diskutieren. Es könnte ja vielleicht jemand bei der nächsten Wahl böse sein. Die Ausschüsse sind nicht für freiere Diskussion da, sondern nur zur Vorberatung, nicht zur Beratung (Art. 32 Gemeindeordnung). Wozu sitzen Leute im Stadtrat, die nicht soviel Rückgrat haben, in der Öffentlichkeit zu ihrer Meinung zu stehen? Ich bedauere zutiefst, einige davon gewählt zu haben.
Was es bedeutet, keinen Haushaltsplan zu haben, konnte man an den Beschlüssen zur Ausschreibung Leite und Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth sehen: Jeder dieser Beschlüsse muss einzeln vom Landratsamt genehmigt werden. Das bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der Stadtrat hat sich selbst entmündigt.
13. Januar 2017
1. Januar 2017
CSU entdeckt ihr Herz für Behinderte
Die CSU hat die Behinderten für sich entdeckt, genauer die bahnfahrenden gehbehinderten Burgkunstadter. Daher besichtigte die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner den Burgkunstadter Bahnhof. Woher dieses plötzliche Engagement? Hat sich die Situation am Bahnhof für Gehbehinderte in der 150-jährigen Geschichte des Bahnhofs in der jüngsten Vergangenheit entscheidend verschlechtert? Nein - aber da war doch noch was. Ach ja, es ist wieder einmal Wahljahr.
Und damit das Engagement der CSU auch werbewirksam ins Bild gesetzt werden konnte, musste extra eine Rollstuhlfahrerin aus Baunach anreisen und den Bahnsteig testen. Vermutlich ist die Testerin mit dem Auto angereist. In Burgkunstadt gibt es eine große Behinderteneinrichtung mit vielen Gehbehinderten und Fachpersonal für deren Betreuung. Es wäre aber sicher zu einfach gewesen, einmal die Fachleute von Regens Wagner zu fragen, welche Probleme es mit dem Bahnhof für Behinderte gibt.
Nachdem der Burgkunstadter Behinderte weder auf ein gut ausgebautes U-Bahnnetz noch auf Niederflurbusse, die im 20-Minuten-Takt fahren, zurückgreifen kann, um zum Bahnhof zu gelangen, und der Fußweg von der Oberen Stadt zum Bahnhof für einen Rollstuhlfahrer doch etwas mühsam ist, ist er entweder auf ein Auto oder eine rüstige Begleitperson angewiesen. Wenn er ein Auto hat, wird er in unserer Nahverkehrswüste den Umstieg auf die Bahn in Burgkunstadt vermeiden. Wenn er zu Fuß begleitet wird, wird ihm die Begleitperson auch am südlichen Bahnsteig behilflich sein. Für das Einsteigen in die Züge selbst gibt es Einstiegshilfen. Es ist nämlich nicht mit einer erhöhten Bahnsteigkante getan, weil in vielen Zügen der Einstieg nur über Treppen möglich ist.
Ein Blindenleitsystem mag in großen Bahnhöfen sinnvoll und notwendig sein, am Hauptbahnhof Burgkunstadt ist es überflüssig. Als ich noch öfter früh mit der Bahn gefahren bin, konnte ich oft einen Blinden beobachten, der selbstständig mit der Bahn nach Lichtenfels zur Arbeit gefahren ist. Er ging zielsicher mit seinem Blindenstock zum Bahnsteig Gleis 1 und fand auch zielsicher den Einstieg in den Zug. Zudem gibt es in Burgkunstadt viele freundliche Menschen, die Behinderten behilflich sind, sogar Zugschaffner.
Im Rahmen einer Sanierung des Burgkunstadter Bahnhofs ist natürlich eine Erhöhung der Bahnsteigkante sinnvoll. Aus der Bahnsteigkante aber ein großartiges Engagement für Behinderte abzuleiten, das fällt nur einem zweitklassigen Provinzpolitiker ein.
Und damit das Engagement der CSU auch werbewirksam ins Bild gesetzt werden konnte, musste extra eine Rollstuhlfahrerin aus Baunach anreisen und den Bahnsteig testen. Vermutlich ist die Testerin mit dem Auto angereist. In Burgkunstadt gibt es eine große Behinderteneinrichtung mit vielen Gehbehinderten und Fachpersonal für deren Betreuung. Es wäre aber sicher zu einfach gewesen, einmal die Fachleute von Regens Wagner zu fragen, welche Probleme es mit dem Bahnhof für Behinderte gibt.
Nachdem der Burgkunstadter Behinderte weder auf ein gut ausgebautes U-Bahnnetz noch auf Niederflurbusse, die im 20-Minuten-Takt fahren, zurückgreifen kann, um zum Bahnhof zu gelangen, und der Fußweg von der Oberen Stadt zum Bahnhof für einen Rollstuhlfahrer doch etwas mühsam ist, ist er entweder auf ein Auto oder eine rüstige Begleitperson angewiesen. Wenn er ein Auto hat, wird er in unserer Nahverkehrswüste den Umstieg auf die Bahn in Burgkunstadt vermeiden. Wenn er zu Fuß begleitet wird, wird ihm die Begleitperson auch am südlichen Bahnsteig behilflich sein. Für das Einsteigen in die Züge selbst gibt es Einstiegshilfen. Es ist nämlich nicht mit einer erhöhten Bahnsteigkante getan, weil in vielen Zügen der Einstieg nur über Treppen möglich ist.
Ein Blindenleitsystem mag in großen Bahnhöfen sinnvoll und notwendig sein, am Hauptbahnhof Burgkunstadt ist es überflüssig. Als ich noch öfter früh mit der Bahn gefahren bin, konnte ich oft einen Blinden beobachten, der selbstständig mit der Bahn nach Lichtenfels zur Arbeit gefahren ist. Er ging zielsicher mit seinem Blindenstock zum Bahnsteig Gleis 1 und fand auch zielsicher den Einstieg in den Zug. Zudem gibt es in Burgkunstadt viele freundliche Menschen, die Behinderten behilflich sind, sogar Zugschaffner.
Im Rahmen einer Sanierung des Burgkunstadter Bahnhofs ist natürlich eine Erhöhung der Bahnsteigkante sinnvoll. Aus der Bahnsteigkante aber ein großartiges Engagement für Behinderte abzuleiten, das fällt nur einem zweitklassigen Provinzpolitiker ein.
5. Dezember 2016
2. Dezember 2016
Stadt will 35 € für eine einfache Anfrage
Kürzlich informierte die Stadt Burgkunstadt über die geplanten Baumaßnahmen am Marktplatz und in den anliegenden Straßen. Durch diese Baumaßnahmen soll die Stadt ein Stück weit barrierefreier gestaltet werden. Ich halte es für richtig und wichtig, dass Barrieren beseitigt werden. Immerhin ist Regens Wagner einer der größten Arbeitgeber Burgkunstadts.
Im Bericht stand: "... Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) mit einer Fördersumme von rund 1,1 Millionen Euro soll das historische Pflaster barriereärmer gemacht werden." Mich hätte natürlich noch interessiert, welche Kosten von der Stadt selbst getragen werden müssen.
Ein weiterer Punkt fiel mir auf: Marcus Hamberger vom Landschaftsarchitekturbüro „Freiraumpioniere“ aus Weimar antwortete einem Bürger auf seine Frage nach den Kosten, die auf die Anwohner zukämen: "In der Maßnahme wird es keinen Anwohner-Anteil geben." Diese Antwort machte mich natürlich stutzig, weil es ja eine Straßenausbaubeitragssatzung gibt, die die Beteiligung der Anwohner an den Straßenbaukosten regelt.
Ich richtete daher am 17.11.16 eine E-Mail an den geschäftsleitenden Beamten Sven Dietel und bat ihn, meine Fragen zu beantworten: "Trifft es zu, dass für diese Maßnahmen (einschließlich Burgweg) keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden? Was ist der Grund dafür? Als Fördersumme wurden im Bericht 1,1 Mio. € genannt. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Stadt?" Ich finde, diese Fragen muss man ohne großes Nachdenken beantworten können, wenn man ein solches großes Projekt angeht. Notfalls muss man halt sagen: weiß ich nicht, geht dich nichts an, müssen wir noch genauer untersuchen.
Heute habe ich, nachdem ich am 29.11.16 noch einmal nachgefragt hatte, eine Antwort erhalten, die mich erstaunt und - zugegebenermaßen - erheitert hat. Dietel teilte mir mit, dass mit der Beantwortung meiner simplen Fragen ein nicht unerheblicher zeitlicher und finanzieller Aufwand verbunden sei. Nach Rücksprache mit Frau Bürgermeisterin Frieß und dem Landratsamt sei für die Beantwortung meiner Fragen die Kostensatzung der Stadt Burgkunstadt anzuwenden. Der Kostenrahmen liege im Bereich von 5 bis 25.000 €. Die Stadt würde die von mir zu zahlenden Kosten schätzen und einen Vorschuss von mir verlangen. Ansatzweise würden die Kosten für die Beantwortung meiner Fragen 35 € betragen.
Waren Ew. Wohlgebohren Frau Bürgermeisterin wohl etwas ungehalten wegen meiner Fragen? Ich spare mir das Geld und ziehe lieber meine eigenen Schlüsse: Die Anwohner werden wohl Straßenausbaubeiträge leisten müssen und die Kosten für die Stadt sind auch nicht ansatzweise bekannt. Die Sonntagsreden von Transparenz und Bürgerfreundlichkeit sind lääs Gewaaf. Übrigens musste ich nachfragen, weil es just am 17. November Probleme mit dem Server der Verwaltung gab, sodass meine E-Mail verloren ging.
Vielleicht hat ein Stadtrat soviel Mumm in den Knochen, dass er meine Fragen in der nächsten Stadtratssitzung stellt. Aber vorsicht! Erst eine Kostenschätzung für den Arbeitsaufwand verlangen und genügend Kohle auf dem Girokonto parken - für den Vorschuss.
Im Bericht stand: "... Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) mit einer Fördersumme von rund 1,1 Millionen Euro soll das historische Pflaster barriereärmer gemacht werden." Mich hätte natürlich noch interessiert, welche Kosten von der Stadt selbst getragen werden müssen.
Ein weiterer Punkt fiel mir auf: Marcus Hamberger vom Landschaftsarchitekturbüro „Freiraumpioniere“ aus Weimar antwortete einem Bürger auf seine Frage nach den Kosten, die auf die Anwohner zukämen: "In der Maßnahme wird es keinen Anwohner-Anteil geben." Diese Antwort machte mich natürlich stutzig, weil es ja eine Straßenausbaubeitragssatzung gibt, die die Beteiligung der Anwohner an den Straßenbaukosten regelt.
Ich richtete daher am 17.11.16 eine E-Mail an den geschäftsleitenden Beamten Sven Dietel und bat ihn, meine Fragen zu beantworten: "Trifft es zu, dass für diese Maßnahmen (einschließlich Burgweg) keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden? Was ist der Grund dafür? Als Fördersumme wurden im Bericht 1,1 Mio. € genannt. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Stadt?" Ich finde, diese Fragen muss man ohne großes Nachdenken beantworten können, wenn man ein solches großes Projekt angeht. Notfalls muss man halt sagen: weiß ich nicht, geht dich nichts an, müssen wir noch genauer untersuchen.
Heute habe ich, nachdem ich am 29.11.16 noch einmal nachgefragt hatte, eine Antwort erhalten, die mich erstaunt und - zugegebenermaßen - erheitert hat. Dietel teilte mir mit, dass mit der Beantwortung meiner simplen Fragen ein nicht unerheblicher zeitlicher und finanzieller Aufwand verbunden sei. Nach Rücksprache mit Frau Bürgermeisterin Frieß und dem Landratsamt sei für die Beantwortung meiner Fragen die Kostensatzung der Stadt Burgkunstadt anzuwenden. Der Kostenrahmen liege im Bereich von 5 bis 25.000 €. Die Stadt würde die von mir zu zahlenden Kosten schätzen und einen Vorschuss von mir verlangen. Ansatzweise würden die Kosten für die Beantwortung meiner Fragen 35 € betragen.
Waren Ew. Wohlgebohren Frau Bürgermeisterin wohl etwas ungehalten wegen meiner Fragen? Ich spare mir das Geld und ziehe lieber meine eigenen Schlüsse: Die Anwohner werden wohl Straßenausbaubeiträge leisten müssen und die Kosten für die Stadt sind auch nicht ansatzweise bekannt. Die Sonntagsreden von Transparenz und Bürgerfreundlichkeit sind lääs Gewaaf. Übrigens musste ich nachfragen, weil es just am 17. November Probleme mit dem Server der Verwaltung gab, sodass meine E-Mail verloren ging.
Vielleicht hat ein Stadtrat soviel Mumm in den Knochen, dass er meine Fragen in der nächsten Stadtratssitzung stellt. Aber vorsicht! Erst eine Kostenschätzung für den Arbeitsaufwand verlangen und genügend Kohle auf dem Girokonto parken - für den Vorschuss.
11. November 2016
Rechtsfragen sind Interpretationssachen
Die Spielothek in der Lichtenfelser Straße in Burgkunstadt soll erweitert werden. In der Sitzung des Bauausschusses des Stadtrats Burgkunstadt hat Stadtrat Thomas Müller als einziger die richtige Frage gestellt: Wie wird der Bereich festgelegt, für den die überwiegende Nutzung (Wohnungen oder Gewerbe) festgelegt wird? Leider hat er darauf die falsche Antwort bekommen.
Laut geschäftsleitendem Beamten Sven Dietel muss man "das Mischgebiet in Einzelteilen beurteilen, und im vorderen Teil der Lichtenfelser Straße überwiegt gewerbliche Nutzung. Das ist keine Interpretationssache, sondern eine Rechtsfrage." (Obermain-Tagblatt)
Rechtsfragen sind sehr oft Interpretationssachen, weil in Gesetzen manchmal mit Begriffen operiert wird, die interpretiert werden müssen. Das machen die Gerichte. Man redet dann von gängiger Rechtsprechung. Dieser gängigen Rechtsprechung schließen sich andere Gerichte in der Regel an.
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wie im Fall der Lichtenfelser Straße, gilt Art. 34 BauGB (Baugesetzbuch). In Art. 1, Abs. 1 heißt es: " Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist."
Der Begriff nähere Umgebung ist Interpretationssache. Zu Recht wies Müller darauf hin, dass man den Gartenweg in die Beurteilung mit einbeziehen müsse. Die folgenden Zitate stammen von der Website Anwalt Herzig.
Die nähere Umgebung definiert das Hamburgische Oberverwaltungsgericht so: "In der Regel erstreckt sich die gegenseitige Ausstrahlungswirkung auf den räumlichen Bereich, der vom betroffenen Baugrundstück aus wahrgenommen werden kann und über den das Vorhaben, wenn es verwirklicht ist, wahrnehmbar ist." Der Gartenweg ist sehr gut vom betroffenen Grundstück aus wahrnehmbar.
Zur Umgebungsbebauung urteilte das Bundesverwaltungsgericht: "Bei der Bestimmung des sich aus der vorhandenen Bebauung ergebenden Maßstabes ist grundsätzlich alles in den Blick zu nehmen, was in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden ist. Nicht jegliche vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung bestimmt jedoch ihren Charakter. Vielmehr muss die Betrachtung auf das Wesentliche zurückgeführt werden. Es muss alles außer Acht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint." Das Baur-Hochhaus empfand ich schon immer als Fremdkörper.
Ob sich die Verwaltung die Mühe gemacht hat, die gewerbliche Nutzung im Verhältnis zur Wohnraumnutzung detailiert entsprechend der gängigen Rechtsprechung zu berechnen, weiß ich nicht. Aber anscheinend wurde der Gartenweg nicht mit einbezogen.
Was die Bemerkung von Stadtrat Günther Knorr „Wir sollten außerdem nicht jeden aus der Stadt vertreiben“ in diesem Zusammenhang soll, weiß wahrscheinlich nur er allein. Wer wurde denn aus der Stadt vertrieben?
Laut geschäftsleitendem Beamten Sven Dietel muss man "das Mischgebiet in Einzelteilen beurteilen, und im vorderen Teil der Lichtenfelser Straße überwiegt gewerbliche Nutzung. Das ist keine Interpretationssache, sondern eine Rechtsfrage." (Obermain-Tagblatt)
Rechtsfragen sind sehr oft Interpretationssachen, weil in Gesetzen manchmal mit Begriffen operiert wird, die interpretiert werden müssen. Das machen die Gerichte. Man redet dann von gängiger Rechtsprechung. Dieser gängigen Rechtsprechung schließen sich andere Gerichte in der Regel an.
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wie im Fall der Lichtenfelser Straße, gilt Art. 34 BauGB (Baugesetzbuch). In Art. 1, Abs. 1 heißt es: " Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist."
Der Begriff nähere Umgebung ist Interpretationssache. Zu Recht wies Müller darauf hin, dass man den Gartenweg in die Beurteilung mit einbeziehen müsse. Die folgenden Zitate stammen von der Website Anwalt Herzig.
Die nähere Umgebung definiert das Hamburgische Oberverwaltungsgericht so: "In der Regel erstreckt sich die gegenseitige Ausstrahlungswirkung auf den räumlichen Bereich, der vom betroffenen Baugrundstück aus wahrgenommen werden kann und über den das Vorhaben, wenn es verwirklicht ist, wahrnehmbar ist." Der Gartenweg ist sehr gut vom betroffenen Grundstück aus wahrnehmbar.
Zur Umgebungsbebauung urteilte das Bundesverwaltungsgericht: "Bei der Bestimmung des sich aus der vorhandenen Bebauung ergebenden Maßstabes ist grundsätzlich alles in den Blick zu nehmen, was in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden ist. Nicht jegliche vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung bestimmt jedoch ihren Charakter. Vielmehr muss die Betrachtung auf das Wesentliche zurückgeführt werden. Es muss alles außer Acht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint." Das Baur-Hochhaus empfand ich schon immer als Fremdkörper.
Ob sich die Verwaltung die Mühe gemacht hat, die gewerbliche Nutzung im Verhältnis zur Wohnraumnutzung detailiert entsprechend der gängigen Rechtsprechung zu berechnen, weiß ich nicht. Aber anscheinend wurde der Gartenweg nicht mit einbezogen.
Was die Bemerkung von Stadtrat Günther Knorr „Wir sollten außerdem nicht jeden aus der Stadt vertreiben“ in diesem Zusammenhang soll, weiß wahrscheinlich nur er allein. Wer wurde denn aus der Stadt vertrieben?
10. November 2016
Anstatt eines Haushaltsplans - Ausreden und Entschuldigungen
Stadtrat und Verwaltung der Stadt Burgkunstadt dilettieren (nicht zu verwechseln mit brillieren) wieder einmal bei der Erstellung des Haushaltsplans für das kommende Jahr. Oder wie soll man sonst den Bericht im Obermain-Tagblatt über die letzte Stadtratssitzung interpretieren?
Stadtrat Thomas Müller wies auf die eindeutige Gesetzteslage hin. Bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres muss der Haushaltsplan dem Landratsamt vorgelegt werden. Das steht so in der Bayerischen Gemeindeordnung. Der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel argumentierte: "Das funktioniert so nicht, das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß." Wie bitte? Ein leitender Beamter glaubt, weil er ein Gesetz für nicht mehr zeitgemäß hält, dass er sich nicht daran halten müsse?
Ich halte auch viele Verordnungen und Gesetze für nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise die Sache mit der Straßenreinigung oder die Räum- und Streupflicht. Wozu gibt es denn Straßenkehrmaschinen und Schneepflüge?
Dietels Aussage ist in dreierlei Hinsicht falsch: In anderen Gemeinden funktioniert es so. Es gibt sehr wohl Gemeinden, die ihren Haushalt vor Beginn des neuen Haushaltsjahres erstellen. Die Stadt München wird am 14. Dezember ihren Haushalt beschließen. Das Gesetz ist natürlich zeitgemäß. Jede Planung ist in die Zukunft gerichtet. Daran hat sich seit dem Bau der Pyramiden im alten Ägypten nichts geändert. Ebenso wichtig ist der Abgleich der Planung mit den tatsächlich eintretenden Ereignissen. Und zu meinen, dass man sich nicht an Gesetze halten müsse, weil man glaubt, sie seien nicht mehr zeitgemäß, ist wohl das Letzte, was man von einem Beamten erwarten sollte, der einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt hat.
Wenn die Fachabteilungen ihre Bedarfsplanungen immer noch nicht vorgelegt haben, ist das keine Entschuldigung, sondern eine elende Schlamperei. Bei den meisten Haushaltsposten müssen sie sowieso nur die Ist-Zahlen vom Vorjahr übernehmen. Das ist nicht von außen beeinflusst, wie Dietel meinte. Ob der Bleistift für 15 Cent oder für 17 Cent eingekauft wird, ist nicht haushaltsentscheidend.
Und dann noch die gesammelten Entschuldigungen der Stadträte Günther Knorr und Wolfgang Sievert: Die Kreisumlage sei letztes Jahr erst im März bekannt gegeben worden. Und dennoch konnte der Stadtrat den Haushaltsplan 2016 schon im Februar verabschieden. Damals ging das. Man könne Termine nicht für etwas festlegen, das man nicht steuern könne. Das stimmt. Aber man kann die Erstellung des Haushaltsplans steuern und dafür Termine festlegen!
Die Kämmerin Heike Eber beklagte wieder ihr Elend: Sie brauche den Jahresabschluss für den Haushalt. Und wenn dann jemand krank würde, der Zahlen liefern müsse. '„Mir kann man viel vorwerfen, aber nicht, dass ich langsam bin“, meinte Kämmerin Heike Eber.' Da stellen sich dem aufmerksamen Leser die Haare zu Berge und einige Fragen: Warum hat sie den Jahresabschluss nicht gemacht, wenn sie ihn für den Haushaltsplan braucht? Ist tatsächlich jemand krank geworden, der Zahlen liefern musste? Kann die Zahlen nicht ein Kollege liefern? Wer hat ihr vorgeworfen, dass sie langsam sei?
Und über allem steht die Frage aller Fragen:
Stadtrat Thomas Müller wies auf die eindeutige Gesetzteslage hin. Bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres muss der Haushaltsplan dem Landratsamt vorgelegt werden. Das steht so in der Bayerischen Gemeindeordnung. Der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel argumentierte: "Das funktioniert so nicht, das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß." Wie bitte? Ein leitender Beamter glaubt, weil er ein Gesetz für nicht mehr zeitgemäß hält, dass er sich nicht daran halten müsse?
Ich halte auch viele Verordnungen und Gesetze für nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise die Sache mit der Straßenreinigung oder die Räum- und Streupflicht. Wozu gibt es denn Straßenkehrmaschinen und Schneepflüge?
Dietels Aussage ist in dreierlei Hinsicht falsch: In anderen Gemeinden funktioniert es so. Es gibt sehr wohl Gemeinden, die ihren Haushalt vor Beginn des neuen Haushaltsjahres erstellen. Die Stadt München wird am 14. Dezember ihren Haushalt beschließen. Das Gesetz ist natürlich zeitgemäß. Jede Planung ist in die Zukunft gerichtet. Daran hat sich seit dem Bau der Pyramiden im alten Ägypten nichts geändert. Ebenso wichtig ist der Abgleich der Planung mit den tatsächlich eintretenden Ereignissen. Und zu meinen, dass man sich nicht an Gesetze halten müsse, weil man glaubt, sie seien nicht mehr zeitgemäß, ist wohl das Letzte, was man von einem Beamten erwarten sollte, der einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt hat.
Wenn die Fachabteilungen ihre Bedarfsplanungen immer noch nicht vorgelegt haben, ist das keine Entschuldigung, sondern eine elende Schlamperei. Bei den meisten Haushaltsposten müssen sie sowieso nur die Ist-Zahlen vom Vorjahr übernehmen. Das ist nicht von außen beeinflusst, wie Dietel meinte. Ob der Bleistift für 15 Cent oder für 17 Cent eingekauft wird, ist nicht haushaltsentscheidend.
Und dann noch die gesammelten Entschuldigungen der Stadträte Günther Knorr und Wolfgang Sievert: Die Kreisumlage sei letztes Jahr erst im März bekannt gegeben worden. Und dennoch konnte der Stadtrat den Haushaltsplan 2016 schon im Februar verabschieden. Damals ging das. Man könne Termine nicht für etwas festlegen, das man nicht steuern könne. Das stimmt. Aber man kann die Erstellung des Haushaltsplans steuern und dafür Termine festlegen!
Die Kämmerin Heike Eber beklagte wieder ihr Elend: Sie brauche den Jahresabschluss für den Haushalt. Und wenn dann jemand krank würde, der Zahlen liefern müsse. '„Mir kann man viel vorwerfen, aber nicht, dass ich langsam bin“, meinte Kämmerin Heike Eber.' Da stellen sich dem aufmerksamen Leser die Haare zu Berge und einige Fragen: Warum hat sie den Jahresabschluss nicht gemacht, wenn sie ihn für den Haushaltsplan braucht? Ist tatsächlich jemand krank geworden, der Zahlen liefern musste? Kann die Zahlen nicht ein Kollege liefern? Wer hat ihr vorgeworfen, dass sie langsam sei?
Und über allem steht die Frage aller Fragen:
Warum können andere Verwaltungen rechtzeitig ihren Haushaltsplan erstellen,
Burgkunstadt aber nicht?
Burgkunstadt aber nicht?
18. Oktober 2016
Alle Grundstückseigentümer sind vor dem Gesetz gleich?
Ganz Mainroth freut sich, dass der Kirchplatz neu gestaltet wird, und dass die Kosten vom Amt für ländliche Entwicklung und der Stadt Burgkunstadt übernommen werden. Bei den Kosten haben sich die Mainrother etwas zu früh gefreut. Auf Anfrage hat mir der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel mitgeteilt, dass "die Anlieger der Ortsstraße Kirchplatz in Mainroth Straßenausbaubeiträge nach den Vorgaben der städtischen Satzung bezahlen" müssen. "Nach heutigen Hochrechnungen" geht die Verwaltung "von einer umlagefähigen Summe von rund 8.000 Euro aus".
Das ist nicht viel, wenn man an die Anlieger all der anderen Straßen denkt, die nicht das Glück haben, dass ihre Straßensanierung aus irgend einem Topf gefördert wird. Sie trifft die volle Wucht der Staßenausbaubeitragssatzung. Aktuell sind das die Anlieger des Kesselwegs, für die pro Anlieger einige Tausend Euro anfallen werden.
Dieses Beispiel zeigt die ganze Absurdität und Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge: Manche erhalten Förderung und zahlen fast nichts, andere werden nicht gefördert und zahlen den vollen Beitrag. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - nur nicht vor der Straßenausbaubeitragssatzung.
Damit kein Missverständnis entsteht: Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Nur wenn es der Gemeinde wirtschaftlich außerordentlich gut geht, kann davon abgesehen werden. Seit 01.04.2016 können die Gemeinden auch wiederkehrende Beiträge erheben, die alle Grundstückseigentümer bezahlen, egal ob ihre Straße gerade saniert wird oder eine andere. Man kann sogar alle Straßen zu einer Gesamteinrichtung zusammenfassen (Art. 5b KAG). Wenn das der Stadtrat beschlossen hätte, würden alle Burgkunstadter Grundstückseigentümer den Kesselweg mit bezahlen, und alle hätten auch von der Förderung des Kirchplatzes in Mainroth profitiert. Aber so ...
Trotzdem noch eine kleine Warnung an die Mainrother Kirchplatz-Anlieger: Wenn ihr über euren Viehtränke-Brunnen und sonstigen Schnickschnack diskutiert: Ein bisschen müsst ihr - trotz Förderung - selbst bezahlen.
Das ist nicht viel, wenn man an die Anlieger all der anderen Straßen denkt, die nicht das Glück haben, dass ihre Straßensanierung aus irgend einem Topf gefördert wird. Sie trifft die volle Wucht der Staßenausbaubeitragssatzung. Aktuell sind das die Anlieger des Kesselwegs, für die pro Anlieger einige Tausend Euro anfallen werden.
Dieses Beispiel zeigt die ganze Absurdität und Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge: Manche erhalten Förderung und zahlen fast nichts, andere werden nicht gefördert und zahlen den vollen Beitrag. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - nur nicht vor der Straßenausbaubeitragssatzung.
Damit kein Missverständnis entsteht: Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Nur wenn es der Gemeinde wirtschaftlich außerordentlich gut geht, kann davon abgesehen werden. Seit 01.04.2016 können die Gemeinden auch wiederkehrende Beiträge erheben, die alle Grundstückseigentümer bezahlen, egal ob ihre Straße gerade saniert wird oder eine andere. Man kann sogar alle Straßen zu einer Gesamteinrichtung zusammenfassen (Art. 5b KAG). Wenn das der Stadtrat beschlossen hätte, würden alle Burgkunstadter Grundstückseigentümer den Kesselweg mit bezahlen, und alle hätten auch von der Förderung des Kirchplatzes in Mainroth profitiert. Aber so ...
Trotzdem noch eine kleine Warnung an die Mainrother Kirchplatz-Anlieger: Wenn ihr über euren Viehtränke-Brunnen und sonstigen Schnickschnack diskutiert: Ein bisschen müsst ihr - trotz Förderung - selbst bezahlen.
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