Stadtrat Thomas Müller wies auf die eindeutige Gesetzteslage hin. Bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres muss der Haushaltsplan dem Landratsamt vorgelegt werden. Das steht so in der Bayerischen Gemeindeordnung. Der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel argumentierte: "Das funktioniert so nicht, das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß." Wie bitte? Ein leitender Beamter glaubt, weil er ein Gesetz für nicht mehr zeitgemäß hält, dass er sich nicht daran halten müsse?
Ich halte auch viele Verordnungen und Gesetze für nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise die Sache mit der Straßenreinigung oder die Räum- und Streupflicht. Wozu gibt es denn Straßenkehrmaschinen und Schneepflüge?
Dietels Aussage ist in dreierlei Hinsicht falsch: In anderen Gemeinden funktioniert es so. Es gibt sehr wohl Gemeinden, die ihren Haushalt vor Beginn des neuen Haushaltsjahres erstellen. Die Stadt München wird am 14. Dezember ihren Haushalt beschließen. Das Gesetz ist natürlich zeitgemäß. Jede Planung ist in die Zukunft gerichtet. Daran hat sich seit dem Bau der Pyramiden im alten Ägypten nichts geändert. Ebenso wichtig ist der Abgleich der Planung mit den tatsächlich eintretenden Ereignissen. Und zu meinen, dass man sich nicht an Gesetze halten müsse, weil man glaubt, sie seien nicht mehr zeitgemäß, ist wohl das Letzte, was man von einem Beamten erwarten sollte, der einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt hat.
Wenn die Fachabteilungen ihre Bedarfsplanungen immer noch nicht vorgelegt haben, ist das keine Entschuldigung, sondern eine elende Schlamperei. Bei den meisten Haushaltsposten müssen sie sowieso nur die Ist-Zahlen vom Vorjahr übernehmen. Das ist nicht von außen beeinflusst, wie Dietel meinte. Ob der Bleistift für 15 Cent oder für 17 Cent eingekauft wird, ist nicht haushaltsentscheidend.
Und dann noch die gesammelten Entschuldigungen der Stadträte Günther Knorr und Wolfgang Sievert: Die Kreisumlage sei letztes Jahr erst im März bekannt gegeben worden. Und dennoch konnte der Stadtrat den Haushaltsplan 2016 schon im Februar verabschieden. Damals ging das. Man könne Termine nicht für etwas festlegen, das man nicht steuern könne. Das stimmt. Aber man kann die Erstellung des Haushaltsplans steuern und dafür Termine festlegen!
Die Kämmerin Heike Eber beklagte wieder ihr Elend: Sie brauche den Jahresabschluss für den Haushalt. Und wenn dann jemand krank würde, der Zahlen liefern müsse. '„Mir kann man viel vorwerfen, aber nicht, dass ich langsam bin“, meinte Kämmerin Heike Eber.' Da stellen sich dem aufmerksamen Leser die Haare zu Berge und einige Fragen: Warum hat sie den Jahresabschluss nicht gemacht, wenn sie ihn für den Haushaltsplan braucht? Ist tatsächlich jemand krank geworden, der Zahlen liefern musste? Kann die Zahlen nicht ein Kollege liefern? Wer hat ihr vorgeworfen, dass sie langsam sei?
Und über allem steht die Frage aller Fragen:
Warum können andere Verwaltungen rechtzeitig ihren Haushaltsplan erstellen,
Burgkunstadt aber nicht?
Burgkunstadt aber nicht?
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