Nun soll sie doch gebaut werden, die
Edwin-Bauersachs-Bulldog-Rennstrecke, vulgo Gemeindeverbindungsstraße von Eben
nach Schmeilsdorf. Das Thema wurde bereits 2018 im Stadtrat behandelt. Wenn die
Sanierung der Straße wirklich so lebensnotwendig wäre, wie im Stadtrat
diskutiert wurde, hätte man vielleicht schon 2019 die Baumaßnahmen durchziehen
können. Aber halt, da war kein Geld mehr im Haushaltsplan dafür übrig. Was hat
sich seitdem geändert? Nichts, außer dass man nicht weiß, ob dafür Geld im
Haushaltsplan 2020 übrig ist, weil man nämlich schlauerweise keinen aufgestellt
hat.
Anstatt dass die Stadträte für einen soliden Haushalt
sorgen, haben sie den Wahlkämpfer in sich entdeckt und wollen die Wähler in den
Ortsteilen beglücken, um Stimmen zu fangen. Vielleicht wird Ortssprecher Edwin Bauersachs ja doch noch Stadtrat. Die CSU schreibt auf ihrer
Facebook-Seite: „Wir wollen Finanzpolitik mit Augenmaß machen, und auf
Ausgeglichenheit zwischen gezielten Investitionen und weiterem Schuldenabbau
achten.“ Keinen Haushaltsplan aufstellen, aber locker mal 335.000 € als Kredit
aufnehmen! Das nenne ich Finanzpolitik mit Augenmaß oder wie der Ingenieur
sagt: Pi mal Daumen.
Das Highlight der Argumente kam wieder einmal von
Stadtrat Wolfgang Sievert: „Die Stadt hat die Verkehrssicherungspflicht und
muss auch die Rettungswege garantieren.“ Die Verkehrssicherungspflicht kann man
auch gewährleisten, indem man die Straße sperrt oder die Geschwindigkeit
beschränkt. Natürlich sind die Rettungswege nicht zu vernachlässigen: Wenn sich
in Eben eine Massenkarambolage mit mehreren Traktoren ereignet, zählt jede
Minute, bis die Schwerverletzten in der Universitätsklinik Schmeilsdorf
ankommen.
Wenn keine Haushaltssatzung veröffentlicht wurde (wie
das der Fall ist), darf die Gemeinde „finanzielle Leistungen erbringen, zu
denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und
sonstige Leistungen des Finanzhaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts,
für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen“
(Art. 69 Gemeindeordnung). Ob die 30.000 €, die im Haushaltsplan 2019 für
Baunebenkosten an der Straße vorgesehen waren, als Begründung für den Bau
ausreichen, bezweifle ich.