13. Februar 2020

Wie halte ich mir die lästige Öffentlichkeit vom Leib?


Dienstagabend gab es die erste öffentliche Stadtratssitzung zur Beratung des Burgkunstadter Haushalts 2020. Dieser besondere Hinweis auf „erste öffentliche“ und die Tatsache, dass die Investitionen schon alle in einer Tabelle eingetragen waren, nähren in mir den Verdacht, dass es vorher schon eine nichtöffentliche Sitzung gegeben hat. Laut Gemeindeordnung sind alle Sitzungen grundsätzlich öffentlich, mit ein paar genau geregelten Ausnahmen. Aber ich wiederhole mich hier. So richtig öffentlich war die Sitzung gestern auch nicht, weil sie zwar auf der Homepage der Stadt angekündigt war, aber nicht in der Presse. Die Presse wurde erst 3 Stunden vor Sitzungsbeginn informiert.

Die Zahlen und Fakten sind alle im heutigen Obermain-Tagblatt auf Seite 15 nachzulesen. Ich beschränke mich auf das, was nicht in der Zeitung stand. Am Ende der Sitzung entdeckten CSU und SPD plötzlich ihr Herz für die Jugendarbeit der Feuerwehren. Entweder wurde diese Liebe durch den Sturm Anfang dieser Woche entfacht oder durch die bevorstehende Kommunalwahl. Jedenfalls wurde Kämmerin Heike Eber beauftragt, 10.000 € extra für die Jugendarbeit der Feuerwehren einzuplanen.

Bei der Aussprache zur geplanten Befliegung der Stadt kam es zu einem demonstrativen albernen Heiterkeitsausbruch der CSU-Fraktion, weil die Daten aus der Befliegung auch für die gesplittete Abwassergebühr verwendet werden. Die CSU sieht anscheinend gesetzeskonformes Verhalten als Schwäche und Witz an.

Kämmerin Eber äußerte auf eine Frage, wie andere Gemeinden eine Angelegenheit – ich weiß nicht mehr welche – handhabten, andere Gemeinden seien für sie kein Maßstab. Eine solche Äußerung empfinde ich als den Gipfel der Arroganz: Alle anderen sind blöd, ich bin die hellste Kerze auf der Torte, ich habe es nicht nötig, andere zu fragen. Ich lege Eber diese Zeilen aus dem Sesamstraßenlied ans Herz:

„Wieso, weshalb, warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm.“

Im Pressebericht steht, dass dem Vermögenshaushalt letztes Jahr nichts zugeführt wurde. Das ist nicht ganz richtig: Dem Vermögenshaushalt wurde nicht nur nichts zugeführt, rund 600.000 € wurden dem Vermögenshaushalt sogar entnommen, um den Verwaltungshaushalt zu stopfen. Das ist laut KommHV-Kameralistik nicht zulässig. Übrigens hat die Stadt ca. 150.000 € Rückzahlungen aus der Baur-Parkplatzaffäre bekommen. Danke lieber Bernd, dass du letztes Jahr ein bisschen auf den Busch geklopft hast!

Auch heuer wird der Verwaltungshaushalt dem KommHV-Kameralistik nicht gerecht, weil dem Vermögenshaushalt die notwendigen Beträge für Tilgung und Zinsen nicht zugeführt werden können. Wie Bürgermeisterin Christine Frieß dann zu dieser Aussage kommt „Alle Haushaltsansätze seien sehr verantwortungsbewusst erarbeitet worden und die Kämmerin habe die Kosten gut im Griff“ (Obermain-Tagblatt), ist mir schleierhaft.

12. Februar 2020

Stadt und Landkreis der Gesetzlosen



In einer kurzen Notiz zur Burgkunstadter Stadtratssitzung im Obermain-Tagblatt vom 9. Februar auf Seite 18 konnte man lesen, dass „Bürgermeisterin Christine Frieß berichtete, dass das Landratsamt die Aufnahme eines Darlehens von 335 000 Euro für den Neubau der Straße von Eben nach Schmeilsdorf genehmigt hat.“ Diese Notiz nährt in mir den Verdacht, dass wir nicht nur in einer Stadt der Gesetzlosen, sondern auch in einem Landkreis der Gesetzlosen leben.

Um meinen Verdacht zu verstehen, muss man wissen, dass Burgkunstadt noch keine Haushaltssatzung für 2020 verabschiedet hat. Für schlampige Gemeinden, die ihren Haushaltsplan nicht bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorlegen, gilt Art.69 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern:

„(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekanntgemacht, so darf die Gemeinde

1. finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen,

2. die in der Haushaltssatzung jährlich festzusetzenden Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

3. Kredite umschulden,

4. Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.“

Prüfen wir mal die einzelnen Punkte: Zum Baubeginn für die Straße ist Burgkunstadt nicht verpflichtet; was so lange vor sich hingegammelt hat, hat auch noch ein bisschen länger Zeit. Für den Bau der Straße waren im Haushaltsplan 2019 keine Mittel vorgesehen, nur für die Planung. Um Abgaben handelt es sich bei dem Kredit und dem Bau auch nicht, sondern um Ausgaben. Kredite werden mit dem neuen Kredit nicht umgeschuldet. Um einen Kassenkredit handelt es sich auch nicht, weil Kassenkredite nur dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen sind.

Na gut, es gibt noch den Absatz 2: „Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrags der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahme ist zulässig, wenn besondere Umstände im Einzelfall die Erhöhung rechtfertigen.“ Aber auch dieser Absatz greift nicht: Es geht nicht – wie gesagt – um eine Fortsetzung einer Investitionsmaßnahme, sondern um eine neue Investition.

Ich fasse zusammen: Burgkunstadt hat keine gültige Haushaltssatzung, beantragt aber einen Kredit für eine Investition, die noch nicht begonnen wurde. Das verstößt gegen die Gemeindeordnung. Der Kreis, die Aufsichtsbehörde, genehmigt die Kreditaufnahme. Auch das verstößt gegen die Gemeindeordnung. Muss ich da nicht auf den Gedanken kommen, dass ich in einer Stadt und in einem Landkreis der Gesetzlosen lebe?