In einer kurzen Notiz zur Burgkunstadter Stadtratssitzung im
Obermain-Tagblatt vom 9. Februar auf Seite 18 konnte man lesen, dass „Bürgermeisterin
Christine Frieß berichtete, dass das Landratsamt die Aufnahme eines Darlehens
von 335 000 Euro für den Neubau der Straße von Eben nach Schmeilsdorf genehmigt
hat.“ Diese Notiz nährt in mir den Verdacht, dass wir nicht nur in einer Stadt der Gesetzlosen, sondern auch in
einem Landkreis der Gesetzlosen
leben.
Um meinen Verdacht zu verstehen, muss man wissen, dass
Burgkunstadt noch keine Haushaltssatzung für 2020 verabschiedet hat. Für schlampige
Gemeinden, die ihren Haushaltsplan nicht bis 30. November des Vorjahres der
Aufsichtsbehörde vorlegen, gilt Art.69 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern:
„(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres
noch nicht bekanntgemacht, so darf die Gemeinde
1. finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich
verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige
Leistungen des Finanzhaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts, für die
im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen,
2. die in der Haushaltssatzung jährlich festzusetzenden
Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
3. Kredite umschulden,
4. Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer
Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im
Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.“
Prüfen wir mal die einzelnen Punkte: Zum Baubeginn für die
Straße ist Burgkunstadt nicht verpflichtet; was so lange vor sich hingegammelt
hat, hat auch noch ein bisschen länger Zeit. Für den Bau der Straße waren im
Haushaltsplan 2019 keine Mittel vorgesehen, nur für die Planung. Um Abgaben
handelt es sich bei dem Kredit und dem Bau auch nicht, sondern um Ausgaben.
Kredite werden mit dem neuen Kredit nicht umgeschuldet. Um einen Kassenkredit
handelt es sich auch nicht, weil Kassenkredite nur dem Verwaltungshaushalt
zuzuordnen sind.
Na gut, es gibt noch den Absatz 2: „Reichen die
Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der
sonstigen Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, darf die Gemeinde Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel des
durchschnittlichen Betrags der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite
aufnehmen. Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahme ist zulässig, wenn
besondere Umstände im Einzelfall die Erhöhung rechtfertigen.“ Aber auch dieser
Absatz greift nicht: Es geht nicht – wie gesagt – um eine Fortsetzung einer
Investitionsmaßnahme, sondern um eine neue Investition.
Ich fasse zusammen: Burgkunstadt hat keine gültige
Haushaltssatzung, beantragt aber einen Kredit für eine Investition, die noch
nicht begonnen wurde. Das verstößt gegen die Gemeindeordnung. Der Kreis, die
Aufsichtsbehörde, genehmigt die Kreditaufnahme. Auch das verstößt gegen die
Gemeindeordnung. Muss ich da nicht auf den Gedanken kommen, dass ich in einer
Stadt und in einem Landkreis der Gesetzlosen lebe?
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