Ich muss heute eine gar traurige Geschichte erzählen. Wenn Sie nah am Wasser gebaut haben, lesen Sie bitte nicht weiter. Apropos Wasser: Es geht in meiner Geschichte um das Wasser, genauer gesagt, um Abwasser, und noch genauer, um die Eigenüberwachung der privaten Abwasserleitungen.
An diese traurige Geschichte wurde ich durch die Frage einer Bürgerin bei der
Bürgerversammlung erinnert. Ich bin selbst von diesen Ereignissen betroffen, diese Frage hat daher mein Innerstes wieder aufgewühlt, sodass ich erst jetzt dazu in der Lage bin, die Geschichte ohne Tränen Revue passieren zu lassen.
Es begann im Jahr 2011. Damals wurden die
ersten Bürger dazu aufgefordert, ihre Kanäle überprüfen zu lassen. Im Jahr 2016 habe ich mich über die
Vorgehensweise bei der Stadtverwaltung informiert. Ich habe dann auch noch
Zahlen bekommen: Von 2011 bis Januar 2016 wurden 331 Grundstückseigentümer zur Kanalüberprüfung aufgefordert. Von Januar bis August 2016 wurden sage und schreibe
37 Grundstückseigentümer aufgefordert. Ziel war es, pro Jahr 200 Eigentümer anzuschreiben. Wobei diese Zahl bei ca. 2.200 Grundstücken auch nicht gerade gigantisch ist.
Auf der Bürgerversammlung im Februar 2018 konnte man erfahren, dass bisher insgesamt 468 Eigentümer angeschrieben wurden. 468 Schreiben in 7 Jahren! Dazu muss man wissen, dass die Stadtverwaltung nicht mehr auf alten mechanischen Schreibmaschinen tippt, sondern mit modernen Computern ausgestattet ist. Wenn das rasante Tempo beibehalten wird, wird der letzte Eigentümer in etwa 20 Jahren aufgefordert werden.
Die vorgebrachten Begründungen für das rasante Arbeiten der Verwaltung ist ein wörtliches Zitat aus der Zeitung wert: "Erschwert wurde die Abwicklung, weil die Zahl der angeschriebenen Hausbesitzer zu hoch gewesen, die empfohlene Firma überfordert und Verwaltungsmitarbeiter erkrankt waren."
Die Firma, die mir 2011 empfohlen wurde, hat ihren Sitz in Hersbruck. Ich hatte ihr den Auftrag zur Kanalinspektion erteilt, aber nichts mehr von ihr gehört. Auf Nachfrage teilten sie mir mit, dass sie keine freien Kapazitäten hätten. Zum Glück gibt es aber im Landkreis Lichtenfels ein paar Firmen, von denen eine meinen Auftrag gerne bearbeitet hat.
Der Mitarbeiter, der die Untersuchungsberichte auswertet, war 2016 längere Zeit erkrankt. Er konnte allerdings nicht ins Beamtenkoma gefallen sein - ganz einfach, weil er kein Beamter ist. Zudem gibt es in der Verwaltung zwei Bauingenieure, die die Unterlagen hätten absegnen können. Dann gibt es noch einen Mitarbeiter, der für die Organisation und den Betrieb der Kläranlage zuständig ist. Auch er hätte die Unterlagen prüfen können.
Art. 3, Abs. 1 Grundgesetz lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Das gilt auch für Burgkunstadt, der Stadt der Gesetzlosen. Man kann beim besten Willen nicht mehr von Gleichbehandlung sprechen, wenn der eine Bürger sofort zur Eigenüberwachung seiner Kanäle verpflichtet wird, der andere erst nach 30 Jahren. Eine schöne Aufgabe, um die sich mal der Stadtrat kümmern soll!