11. März 2018

Stadt der Gesetzlosen

Folgt man dem Oberlauf des Mains von Bamberg aus flussaufwärts, gelangt man früher oder später an die Stelle, an der am rechten Ufer des Flusses das liebliche Städtchen Burgkunstadt von seinem Burgberg den Wanderer oder Autofahrer grüßt. Dem Autofahrer wird zunächst der mit öffentlichen Fördermitteln gestaltetete Parkplatz der Firma Baur ins Auge fallen: ein wahres Schmuckstück für das Auge des Betrachters. Leider darf er aber dort nicht parken.

Doch fällt des Wanderers Blick von den schmucken Bauwerken auf die Bewohner dieser Stadt, so wird er den Gedanken nicht los, dass die Bewohner eine schwere Last drückt. Lädt er einen dieser Bewohner zu einem Glas Bier ein, wird dessen Zunge nach dem dritten Seidla etwas gelockert. Der erstaunte Wanderer wird dann von seinem Zechgenossen erfahren, dass er in der Stadt der Gesetzlosen gelandet ist. Bürgermeisterin, Stadtrat und Verwaltung haben zwar in ihrem Amtseid geschworen, sich an die Gesetze zu halten, sie legen diese Gesetze aber nach Gutdünken aus.

Oder wie ist es anders zu erklären, dass der Stadtrat noch immer keinen Haushaltsplan für 2018 beschlossen hat? Die gesetzlichen Vorgaben sind da eindeutig. Das hätte bis 30. November 2017 geschehen müssen. Aber der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel meint, er müsse Gesetze, die ihm nicht in den Kram passen, nicht beachten. Kein Wunder, dass sich der Stadtrat dieser Meinung anschließt, denn schließlich hat Dietel ja das große Magistratum.

Auch vom Öffentlichkeitsgebot für die Haushaltsberatung will die Stadtratsmehrheit wieder nichts wissen. Der Haushalt soll im Haushaltsausschuss beraten und in der Stadtratssitzung nebenbei durchgewinkt werden. "Angesichts erfreulicher Steuereinnahmen sei die Aufnahme neuer Schulden nicht erforderlich, was den Diskussionsbedarf in Grenzen halten dürfte, meinte Kämmerin Heike Eber." Es geht nicht darum, ob der Diskussionsbedarf klein ist, sondern darum, dass die Bürger ein Recht auf die öffentliche Haushaltsberatung haben. Dieses Recht soll wieder mit Füßen getreten werden. Kein Wunder, wenn auch die Hunde ungestraft neben den Hundekotsammelbeutelspender scheißen.

5 Kommentare:

  1. Hallo Herr Weigert, wirklich wahre Worte. Sehen sie es geht so auch!

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  2. Weder Verwaltung, noch Bürgermeisterin, noch Städträte sind gewillt, Ihren "alten Stiefel" auszuziehen. Leider haben sich auch die wasserträger vom Bürgerverein zwischenzweitlich aufgegeben. Ich verstehe Bürger, die sich von diesen Parteien nicht mehr vertreten fühlen. Burgkunstadt läuft vor die Wand.

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  3. Frage eines Rechtsunkundigen: Muss der Haushalt õffentlich beraten werden? Bei uns war nämlich auch nichts öffentlich. Man erfährt so nebenbei, dass es einen neuen gibt.

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    1. Art. 65 der Gemeindeordnung bestimmt: "Der Gemeinderat beschließt über die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung." Zum öffenlichten Beschließen gehört auch die öffentliche Beratung. Die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, den Beschluss nachzuvollziehen. Es genügt nicht, den Haushalt im Haupt- und Finanzsausschuss zu beraten, noch dazu unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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  4. Vielen Dank für Ihre klare Antwort!

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