26. August 2020

Mobilfunkangsthasenvirus grassiert auf den Höhen des Jura

 Mittlerweile hat das Mobilfunkangsthasenvirus sich weiter ausgebreitet. Es hat schon ein entlegenes Juradörfchen, Modschiedel, befallen. Ich wiederhole mich, aber anscheinend kann man es nicht oft genug wiederholen:

  • Es gibt keine wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsstörungen durch Mobilfunkstrahlung.
  • Mikrowellenstrahlung, zu denen die Mobilfunkstrahlung gehört, kann Materie erwärmen, sonst nichts.
  • Gefährlich für den Menschen ist ionisierende Strahlung, also UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, weil sie Zellen zerstören oder das Erbgut schädigen kann.

Wenn Sie mir nicht glauben, glauben Sie vielleicht dem Physikprofessor Lemeshko, der die Wirkung der Mobilfunkstrahlung in einem kurzen Video erklärt.

Auch das ist Wiederholung: Für die Intensität der Strahlung an einer bestimmten Empfangsstelle kommt es nicht darauf an, wo der Mobilfunkmast steht. Wenn er von dieser Stelle weiter entfernt steht, muss er einfach mit einer höheren Sendeleistung arbeiten, um an diesem Ort noch einen vernünftigen Empfang zu gewährleisten.

Auch vergessen die meisten, dass der Mobilfunkmast auch ein Empfänger ist. Wenn der Mast weit entfernt ist, müssen die Mobiltelefone mit einer höheren Sendeleistung strahlen, damit am Mast noch ein Empfang möglich ist. Mobilfunkmast und Mobiltelefon teilen sich gegenseitig mit, wie gut der Empfang ist. Dementsprechend erhöhen oder senken sie die Sendeleistung. Ein Sendemast weit außerhalb eines Ortes trägt so sogar dazu bei, dass die Strahlungsleistung durch die Mobiltelefone ansteigt, die im Ort gemessene Strahlungsleistung des Mobilfunkmastes aber nicht abnimmt.

Die Mobiltelefone versuchen, mit möglichst wenig Sendeleistung auszukommen, weil dann der Akku länger hält. Die Sendemastbetreiber sind auch an einer niedrigen Sendeleistung interessiert, weil sie dadurch Strom sparen. Niemand hat daher die Absicht, die Modschiedler mit Mobilfunkstrahlung zu Tode zu grillen.

Weil die Mobilfunkangsthasen anscheinend nicht davon überzeugt sind, dass ihre Argumente reichen, um den Mast an eine andere Stelle zu verlagern, kommen sie noch mit der Ansichtverschandelungskeule: Der Funkmast wäre rund 10 m höher als der Kirchturm. Das darf natürlich gar nicht sein! In einem katholischen Dorf auf dem Jura darf nichts höher sein als der Kirchturm. Das Tanzcenter mit seinem riesigen Schotterparkplatz dagegen fügt sich harmonisch in das Ortsbild gegenüber der Kirche ein. Aber ein zusätzlicher Turm auf dem Gelände des Tanzcenters, der höher als der Kirchturm ist, das ist ein Werk des Gottseibeiuns.

 

17. August 2020

Der Landesdenkmalrat berät - sonst hat er nichts zu sagen

 Die Gottesgärtner vom Obermain geben keine Ruhe. Obwohl erst kürzlich ein Bürgerbegehren gescheitert ist, das der Firma CS Trans den Bau von Logistikhallen in Grundfeld verbieten sollte, meldet sich jetzt der Landesdenkmalrat über das Obermain-Tagblatt zu Wort. Im Pressebericht heißt es dazu lapidar: „Nun also hat sich der Landesdenkmalrat in München der Sache angenommen.“ Leider erfahren wir nicht, wer den Landesdenkmalrat auf die Idee gebracht hat, sich mit dem Thema zu befassen.

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, führen durch das obere Maintal Straßen, Schienenwege und Stromleitungen. Im Tal gibt es Dörfer und Städte. Die neuen Hallen sind in dem großen Maintal nur ein Klecks in  der Landschaft, einer von vielen Klecksen. CS Trans braucht die Hallen, um zu überleben. Es werden damit Arbeitsplätze erhalten und ein Gewerbesteuerzahler.

Die Aufgaben des Landesdenkmalrats sind im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (BayDSchG) geregelt. Dort steht in Art. 14: „Der Landesdenkmalrat berät die Staatsregierung in allen wichtigen Fragen der Denkmalpflege. Er wirkt an der Festlegung von Ensembles mit.“ Weiter hat er keine Aufgabe. Wenn die Staatsregierung keinen Rat will, kann sich der Denkmalsrat zwar etwas ausdenken und in die Presse geben, es hat aber keinerlei Auswirkungen auf den Lauf der Geschichte, außer vielleicht, dass wieder etwas Unruhe in die Angelegenheit gebracht wird.

Normalerweise sind in Denkmalangelegenheiten zunächst die Unteren Denkmalschutzbehörden und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Untere Denkmalschutzbehörde ist in diesem Fall das Landratsamt Lichtenfels. Warum die Personen, die sich um die Verletzung des Denkmalschutzes Gedanken gemacht haben, sich nicht an das Landesamt für Denkmalpflege gewandt haben, erschließt sich mir nicht.

Von einem Beratergremium der Staatsregierung hätte ich auch etwas mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Den nicht erbetenen Rat posaunt man nicht ins Land hinaus, sondern man wendet sich zunächst an seinen Auftraggeber und weist ihn auf die Dinge hin, die er vielleicht übersehen haben könnte. Mit so einer Vorgehensweise schadet man auch dem Ansehen der Unteren Denkmalschutzbehörde, so nach dem Motto: „Wie konntet ihr das nur durchgehen lassen!“

3. August 2020

(m/w/d)-Quatsch

Man kann alles noch toppen, sogar die gendergerechte Stellenanzeige:

Liebe Personalchefs, „(m/w/d)“ ist nicht die Generalabsolution für alle Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Wer ausdrücklich eine „Erzieherin“ sucht, verstößt gegen das AGG, auch wenn ein „(m/w/d)“ angehängt wird. Die Endsilbe „-in“ weist eindeutig darauf hin, dass eine Frau gesucht wird. Hier werden ausnahmsweise einmal die Männer diskriminiert. Diese Stellenanzeige ist übrigens kein Einzelfall.