28. Januar 2020

Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln


In der Januarausgabe von Burgkunstadt aktuell stand auf Seite 5 diese, für Ebnether, Hainweiherer und Neuseser unerfreuliche Nachricht:

„Aus gegebenen Anlass weist der Wahlleiter der Stadt Burgkunstadt heute bereits darauf hin, dass die Wahllokale in den Ortsteilen Neuses a.Main und Ebneth/Hainweiher nicht mehr aufrechtzuerhalten sind. Die Entscheidung – die uns das Landratsamt Lichtenfels mit Schreiben vom 25.10.2019 dringlich angeraten hat – gründet sich auf Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz). Durch die starke Zunahme der Briefwähler in den vergangenen Jahren werden immer weniger Wählerinnen und Wähler in den Urnenstimmbezirken registriert. Bei einer Abgabe von weniger als 50 Urnenwählern in einem Wahllokal ist das Wahlgeheimnis gefährdet und könnte zu einer Wahlanfechtung führen.“

Da traf es sich doch gut, dass Bürgermeisterin Christine Frieß mit den CSU-Stadtratskandidaten „entschlossen und gut gelaunt“ nach Hainweiher zu einer Wahlveranstaltung kam (Obermain-Tagblatt vom 25.01.2020, Seite 17). Anscheinend verflog die gute Laune schnell, nachdem die Hainweiherer ihren Unmut über die Schließung ihres Wahllokals losgeworden waren. Wie anders ist es zu erklären, dass Frieß die Schließung stante pede wieder rückgängig machte. Dabei hat sich an der Einschätzung des Landratsamts natürlich nichts geändert.

Wie lautet nun Art. 19 Abs.1 GLKrWG? „Der Wahlvorstand leitet die Durchführung der Abstimmung, entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und stellt das Abstimmungsergebnis für den Stimmbezirk fest. Wurden in einem Stimmbezirk weniger als 50 Abstimmende zur Urnenwahl zugelassen, entscheidet ein von der Gemeinde bestimmter Wahlvorstand über die Gültigkeit der dort abgegebenen Stimmen und der in einem von der Gemeinde bestimmten anderen Stimmbezirk abgegebenen Stimmen zusammen und stellt ein gemeinsames Ergebnis fest.“

Auf gut Deutsch heißt das: Wenn weniger als 50 Personen im Wahllokal abstimmen, müssen die Stimmen gemeinsam mit einem anderen Stimmbezirk ausgezählt werden. Damit soll das Wahlgeheimnis gewährleistet werden. In der guten alten Zeit, als es noch keine Computer gab, hätte man einfach die Urne von Ebneth/Hainweiher zum Auszählen in den Bauhof gefahren und dort gemeinsam gezählt.

Mir hat aber jemand erzählt, mit Computer ginge das nicht so einfach. Ob das stimmt, kann ich nicht überprüfen. Daher wohl auch der Appell in Burgkunstadt aktuell vom Februar auf Seite 4: „Bitte machen Sie aber unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, weil unbedingt über 50 Urnenwähler benötigt werden.“ Ich bin mal gespannt, was passiert, falls nur 49 Urnenwähler kommen.

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