In der Januarausgabe von Burgkunstadt
aktuell stand auf Seite 5 diese, für Ebnether, Hainweiherer und Neuseser
unerfreuliche Nachricht:
„Aus gegebenen Anlass weist der Wahlleiter der Stadt
Burgkunstadt heute bereits darauf hin, dass die Wahllokale in den Ortsteilen
Neuses a.Main und Ebneth/Hainweiher nicht mehr aufrechtzuerhalten sind. Die
Entscheidung – die uns das Landratsamt Lichtenfels mit Schreiben vom 25.10.2019
dringlich angeraten hat – gründet sich auf Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde-
und Landkreiswahlgesetz). Durch die starke Zunahme der Briefwähler in den
vergangenen Jahren werden immer weniger Wählerinnen und Wähler in den
Urnenstimmbezirken registriert. Bei einer Abgabe von weniger als 50
Urnenwählern in einem Wahllokal ist das Wahlgeheimnis gefährdet und könnte zu
einer Wahlanfechtung führen.“
Da traf es sich doch gut, dass Bürgermeisterin Christine
Frieß mit den CSU-Stadtratskandidaten „entschlossen und gut gelaunt“ nach
Hainweiher zu einer Wahlveranstaltung kam (Obermain-Tagblatt vom 25.01.2020,
Seite 17). Anscheinend verflog die gute Laune schnell, nachdem die Hainweiherer
ihren Unmut über die Schließung ihres Wahllokals losgeworden waren. Wie anders
ist es zu erklären, dass Frieß die Schließung stante pede wieder rückgängig
machte. Dabei hat sich an der Einschätzung des Landratsamts natürlich nichts
geändert.
Wie lautet nun Art. 19 Abs.1 GLKrWG? „Der Wahlvorstand
leitet die Durchführung der Abstimmung, entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen
Stimmen und stellt das Abstimmungsergebnis für den Stimmbezirk fest. Wurden in
einem Stimmbezirk weniger als 50 Abstimmende zur Urnenwahl zugelassen,
entscheidet ein von der Gemeinde bestimmter Wahlvorstand über die Gültigkeit
der dort abgegebenen Stimmen und der in einem von der Gemeinde bestimmten
anderen Stimmbezirk abgegebenen Stimmen zusammen und stellt ein gemeinsames
Ergebnis fest.“
Auf gut Deutsch heißt das: Wenn weniger als 50 Personen im
Wahllokal abstimmen, müssen die Stimmen gemeinsam mit einem anderen Stimmbezirk
ausgezählt werden. Damit soll das Wahlgeheimnis gewährleistet werden. In der
guten alten Zeit, als es noch keine Computer gab, hätte man einfach die Urne
von Ebneth/Hainweiher zum Auszählen in den Bauhof gefahren und dort gemeinsam
gezählt.
Mir hat aber jemand erzählt, mit Computer ginge das nicht so
einfach. Ob das stimmt, kann ich nicht überprüfen. Daher wohl auch der Appell in
Burgkunstadt aktuell vom Februar auf
Seite 4: „Bitte machen Sie aber unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, weil
unbedingt über 50 Urnenwähler benötigt werden.“ Ich bin mal gespannt, was
passiert, falls nur 49 Urnenwähler kommen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen