4. Februar 2016

Witz oder kein Witz? Das ist hier die Frage

Ein kleine Randnotiz im Obermain-Tagblatt hat heute meine Aufmerksamkeit und mein vegetatives Nervensystem erregt: "Abschlagszahlungen für Abwasser". Das klingt erst einmal harmlos, die Nachricht ist weniger harmlos. Viele Bürger werden sich sicher schon über den ungewöhnlichen "Vorauszahlungsbescheid über Benutzungsgebühren" gewundert haben. Der kleine Artikel im Obermain-Tagblatt versucht, aufzuklären ohne doch so richtig aufzuklären.

Die Stadt Burgkunstadt hat keine gültige Beitrags- und Gebührensatzung für das Abwasser. Trotzdem sollen die Bürger Vorauszahlungen leisten. Vielleicht gibt es Ende 2016 eine rechtssichere Satzung, sicher kann man sich aber nicht sein. Macht aber nichts, abgerechnet wird halt, wenn eine Satzung da ist. Soweit die "Aufklärung" der Stadtverwaltung.

Jetzt kommt meine Aufklärung: Stadtrat und Verwaltung wissen mindestens schon seit der Stadtratssitzung im November 2014, dass die Gebührensatzung, die sie beschlossen haben, nicht rechtskonform ist. Ohne eine gültige Satzung darf die Gemeinde keine Gebühren erheben, auch keine Vorauszahlungen. Stadtrat und Verwaltung setzen sich einfach über geltendes Recht hinweg.

Was will uns die Stadtverwaltung damit sagen? Für Leute ohne Humor und ohne Sinn für Satire noch der Hinweis: Es handelt sich nachfolgend um eine witzige Interpretation des Artikels und des Gebührenbescheids, keinesfalls um eine wörtliche Wiedergabe. Also, jetzt der Witz: Wir wissen, dass wir keine gültige Satzung haben. Wir hatten schon über ein Jahr Zeit, eine neue Satzung zu schreiben, hatten aber keine Lust dazu. Wir schicken mal trotzdem Gebührenbescheide raus, die Bürger kennen sich sowieso nicht aus. Wenn's einem nicht passt, kann er ja Widerspruch einlegen oder klagen. Aber wer macht das schon!

Oder war das doch kein Witz?


4 Kommentare:

  1. Hierzu erfolgt folgende Information der Stadtverwaltung an den Stadtrat zur Kenntnisnahme am 15.09.2015: http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php/Stadtratssitzung-2015-09-15#TOP_04:_Information_.C3.BCber_die_rechtliche_und_EDV-_technische_Problematik_der_r.C3.BCckwirkenden_Einf.C3.BChrung_der_gesplitteten_Abwasserbeseitigungsgeb.C3.BChr_zum_01.01.2015

    Beste Grüße, Marcus Dinglreiter :)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Was mir am Vorauszahlungsbescheid als interessiertem Laien aufgefallen ist:

      - Der Bescheid ist nicht begründet (Art. 39 VwVfG).
      - Im Kleingedruckten wird auf die geltende Gebührensatzung verwiesen, die es leider nicht gibt.
      - Mein Abschlagsbetrag ist unverändert (von wegen 75 % wie im Wiki steht).

      Ich denke, man lernt schon in der 1. Klasse der Beamtenschule diesen Grundsatz:

      Ohne Satzung keine Gebühren!

      Löschen
  2. Hi...ich habe auch so ein Schreiben erhalten und war erst mal ganz verwundert....habe auf die Rückseite geguckt, nochmal ins Kuvert geschaut...hm? Dann die Stadtverwaltung angerufen. Wurde aufgeklärt, dass seit dem Jahr 2015 die gesplittete Abwassergebühr gilt. Aha. Allerdings sind es 4 !! Abschlagszahlungen, statt wie bisher 3. Um zu vermeiden, dass die Nachzahlungen zu hoch ausfallen. Im Sommer findet eine Info.-Veranstaltung statt. Ich bin schon jezt ganz gespannt. Allerdings weiß ich nicht, ob ich dagegen Widerspruch einlegen soll. Was meint ihr denn? Ohne gültige Satzung die 4 Abschlagszahlungen leisten? Ohne eine detaillierte Aufstellung des Wasserverbrauches für 2015?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Die vierte Abschlagszahlung war in der Vergangenheit die Abrechnung für das vorhergehende Jahr. Nachdem es heuer für 2015 keine Abrechnung gibt, wird stattdessen eine vierte Abschlagszahlung fällig.

      Ich darf keine Rechtsauskünfte geben, weil ich kein Anwalt bin. Soviel kann ich aber sagen: Der Widerspruch verhindert nicht, dass man zahlen muss. Wenn die Stadt den Widerspruch zurückweist, geht es weiter zum Landratsamt. Wenn das Landratsamt den Widerspruch zurückweist, kostet es ca. 200 €. Anschließend kann man beim Verwaltungsgericht klagen. Das kostet dann noch etwas mehr, wenn man verliert. Man kann natürlich auch gleich klagen. Wenn man allerdings die Klage nicht selbst formuliert, sondern einen Anwalt braucht, muss man den Anwalt zahlen.

      Die neue Satzung soll rückwirkend in Kraft treten. Das ist in der Regel zulässig. Also kommt man um die Bezahlung der Abwassergebühr sowieso nicht rum.

      Wenn man sich selbst nicht ein bisschen in der Materie auskennt, rate ich von einem Widerspruch oder einer Klage ab.

      Löschen