Jetzt liegen mir die Zahlen der Verwaltung zur Eigenüberwachung der Kanäle vor. Damit ich Dummerchen nicht alles wieder falsch verstehe, zitiere ich aus der E-Mail der Stadt:
"1. Insgesamt wurden 331 Grundstückseigentümer zur Eigenüberwachung aufgefordert.
2. Bis heute haben nach unseren Unterlagen 273 Grundstückseigentümer die
geforderten Maßnahmen durchführen lassen. Von 15 weiteren
Grundstückseigentümern ist bekannt, dass die Aufträge an geeignete
Unternehmen vergeben wurden.
3.
Es wurden 115 Erinnerungsschreiben verschickt, mit
Fristsetzung und Hinweis, dass es sich die Stadt Burgkunstadt vorbehält,
gem. § 20 (Ordnungswidrigkeiten) oder § 21 (Anordnungen für den
Einzelfall; Zwangsmittel) der Entwässerungssatzung
rechtliche Schritte zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten.
4. Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Eigenüberwachungspflicht mit
Mitteln der Verwaltungsvollstreckung durch Bescheid wurden noch nicht
angewendet."
Ein bisschen will ich jetzt aber doch interpretieren oder - besser gesagt - kommentieren. Von den angeschriebenen Grundstückseigentümern haben 18 % ihre Kanäle nach vier Jahren immer noch nicht überprüfen, geschweige denn sanieren, lassen. Außer dass den säumigen Eigentümern ein lästiges Mahnschreiben geschickt wurde, das man halt in den Papierkorb wirft, ist nichts passiert. Die anderen 82 % waren schön blöd, dass sie die Untersuchungen durchführen haben lassen.
Jetzt kommt aber noch der Hammer: Auf meine Nachfrage, wann denn all die anderen, die noch nicht angeschrieben wurden, ihre Kanäle überwachen müssten, habe ich diese Antwort bekommen:
"Es gibt in Burgkunstadt ca. 2.200 Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage.
Die weiteren Eigentümer werden im Laufe der nächsten Jahre zur Eigenüberwachung aufgefordert (Ziel: 200 Anschreiben pro Jahr).
Die ursprüngliche Koppelung der Eigenüberwachung private Grundstücksentwässerungsanlage und öffentliche Kanäle wird nicht weiter verfolgt."
Hier folgt jetzt wieder meine (möglicherweise fehlerbehaftete) Interpretation: Von 2 200 Grundstückseigentümern wurden bisher 331 seit 2011 zur Eigenüberwachung der Kanäle aufgefordert. Das sind 15 %. Wenn der Plan der Verwaltung tatsächlich durchgeführt wird, haben die letzten Grundstückseigentümer noch 9 bis 10 Jahre Zeit, bis sie dann endlich zur Eigenüberwachung ihrer Kanäle aufgefordert werden. Dummerweise muss ich dann zwischenzeitlich schon die zweite Überwachung durchführen lassen. Wenn das mal kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist! Ich fühle mich jetzt noch mehr verar... - pardon! - ungerecht behandelt.
Ja Herr Weickert, da sind Sie sicherlich nicht der einzige der sich verar... fühlt.
AntwortenLöschenIch frage mich, wenn die Stadt pro Jahr 200 Grundstückseigentümer anschreiben will, dann müssten ja bereits ca. 1000 Grundstückseigentümer seit
2011 angeschrieben worden sein! Da hängt unsere Verwaltung aber mal wieder ganz schön hinterher!
Steht diese "Kanaleigenüberwachung" eigentlich auf rechtlich sicherer Seite,ist diese überhaupt zwingend vorgeschrieben? Habe darüber noch keine klare Regelung gefunden.
Die einzigen die dieser Sache etwas abgewinnen können sind die Firmen die diese Kanalbefahrungen durchführen, die haben die nächsten Jahre gut zu tun bis alle mal dran waren und dann geht es ja anscheinend wieder von vorne los.
Die Grundlage bilden die "Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen", das "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts", das "Bayerische Wassergesetz" und die Satzung der Stadt Burgkunstadt. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (Bundesgesetz) ist jeder Betreiber zur Selbstüberwachung verpflichtet.
LöschenIch bin für die Überwachung der Kanäle. Allerdings muss das dann für alle gelten, auch für die städtischen (öffentlichen) Kanäle.