"Die Vorgehensweise bei der Eigenüberwachung der
Grundstücksanschlüsse im Privatgrund wurde bereits vor einigen Jahren
festgelegt und die Vorgaben haben nach wie vor Gültigkeit.
Die Stadt Burgkunstadt geht wie folgt vor:
- Aufforderungsschreiben für die Eigenüberwachung
- Freundliches Mahnschreiben
- Mahnschreiben mit Androhung von Ersatzmaßnahmen
- Durchsetzung der Eigenüberwachungspflicht mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung durch Bescheid
Ich habe Herrn Dietel gebeten, mir mitzuteilen, wieviele Grundstückseigentümer der Aufforderung zur Eigenüberwachung bereits nachgekommen seien, und wieviele mit welchen Maßnahmen gemahnt wurden. Diese Zahlen werde ich dann veröffentlichen.
Ob die Darstellung der Stadt von meiner Darstellung dem Sinn nach abweicht, kann der geneigte Leser selbst prüfen. Ich habe halt beispielsweise anstelle von "nicht ganz einfach" "sehr schwierig" geschrieben. Vermutlich - aber hier warte ich noch auf die Antwort der Stadt - haben nicht alle Eigentümer ihre Kanäle überwacht, und das, obwohl die Aufforderung vor über vier Jahren verschickt wurde.
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