Der Landkreis Lichtenfels verhängt ein Ansammlungsverbot für den Burgkunstadter Marktplatz für die Silvesternacht und niemand weiß Bescheid. Also, zumindest der für die Burgkunstadter Homepage verantwortliche Mitarbeiter weiß nicht Bescheid, sonst hätte er die Einwohner Burgkunstadts darüber informiert. Wichtig war allerdings, dass das Rathaus am 30. Dezember bereits um 16:00 Uhr geschlossen hatte. Man muss sich ja schließlich gemütlich auf das verlängerte Wochenende einstellen können. Wenigstens hat die Bürgerzeitung online auf das Ansammlungsverbot hingewiesen.
31. Dezember 2021
Ansammlungsverbot - und niemand weiß Bescheid
29. Dezember 2021
Was eine Beschwerde bei der EU so bewirken kann
Seit etwa 5 Jahren mahne ich an, dass die Stadt Burgkunstadt ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bzw. der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) nachkommt und endlich die regelmäßig alle 10 Jahre fällige Untersuchung der städtischen Abwasserkanäle durchführt.
Anscheinend hatte jetzt ein anderer Bürger mit einer Beschwerde bei der EU Erfolg. Der besagte Bürger hatte sich über das Vergabeverfahren bei der Kanaluntersuchung beschwert, weil die Ausschreibungen nicht EU-weit erfolgten. Diese Beschwerde hat vermutlich dazu geführt, dass die Stadt endlich ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Die Kamerabefahrungen für die Kanäle wird jetzt auf 10 Jahre aufgeteilt.
Weil Bürgermeisterin Christine Frieß sich schwer damit tut, Fehler einzugestehen, sprach sie in der Stadtratssitzung von einer " angeblich nicht korrekten Vergabepraxis". Ich frage mich nur, warum die Kamerabefahrungen jetzt doch EU-weit ausgeschrieben werden, wenn doch die Vergabepraxis nur angeblich nicht korrekt war.
Offen ist allerdings immer noch die Frage, wie es mit der Eigenüberwachung der privaten Abwasserkanäle weitergeht. Vielleicht sollte ich auch mal ein kleines Briefchen an die EU schreiben oder eine Verfassungsbeschwerde einreichen? Bei der Eigenüberwachung der privaten Abwasserkanäle verstößt die Stadt eklatant gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
27. Dezember 2021
Max Mustermann, der Social-Media-Experte
Einige Burgkunstadter Stadträte waren in der letzten Stadtratssitzung der Meinung, dass die Stadtverwaltung auf Facebook und Instagram aktiv werden solle. Die Stadt erreiche viele Bürger über ihre Homepage nicht. Jetzt soll jeder Mitarbeiter wichtige Informationen aus seinem Bereich posten. Dagegen stimmten nur Bürgermeisterin Christine Frieß und die CSU-Stadträte Kathrin Weißmann, Marco Hennemann und Michael Foltes. Mein Glückwunsch gilt denen, die dagegen gestimmt haben.
Wenn die Bürger nicht fähig oder willens sind, die Homepage der Stadt aufzurufen, dann werden sie auch nicht die Informationen der Stadt auf Facebook oder Instagram abrufen. Auf der Homepage findet man alle Informationen, die man braucht. Wenn man die Information nicht sofort findet, hilft die Suchfunktion weiter. Die Homepage gibt es sogar in einer Variante für Mobilgeräte. Nach der letzten Überarbeitung ist der Internetauftritt der Stadt ganz passabel für eine Kleinstadt. Natürlich ist der Auftritt - wie alles auf der Welt - Geschmackssache und verbesserungsfähig. Aber sie erfüllt ihren Zweck.
Anscheinend ist die Stadtratsmehrheit der Meinung, dass Social Media und Internetauftritt jeder Verwaltungsmitarbeiter mit Links machen kann. Wo Firmen Profis einsetzen, die eine entsprechende Ausbildung oder ein Studium vorweisen können, macht das in Burgkunstadt der Verwaltungsangestellte Max Mustermann so nebenher. Es darf auch gerne ein Minijobber sein, wie Hennemann anregte. Der Stadtrat weiß zwar nicht, was er mit Facebook und Instagram erreichen will, aber Max Mustermann wird's schon richten.
Bevor der Stadtrat weiter in Personalaufstockungsphantasien schwelgt, sollte er mal überlegen, ob er nicht einfach eine Agentur damit beauftragt, die das Social-Media-Thema für die Stadt übernimmt. Und wenn die Verwaltung den Dienstleistungsvertrag noch professionel gestaltet, kann die Stadt jederzeit wieder aus dem Vertrag aussteigen, wenn es nichts wird mit Facebook und Konsorten.
Und übrigens: Wenn die Kämmerei seit Jahren unterbesetzt ist, kann man vielleicht die Verwaltung umorganisieren, anstatt sie aufzublähen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren so viele nützliche Dinge erfunden, die die Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen - ich denke da nur an die Fortschritte in der Informationstechnologie allgemein oder an das E-Government.
23. Dezember 2021
Freie Fahrt für freie Bauern!
Die Bauernfraktion der Burgkunstadter CSU hat sich in der letzten Stadtratssitzung mit einem Nonsensantrag mal wieder durchgesetzt. Obwohl eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts zur Schließung des Bahnübergangs Mainroth-West keine Aussicht auf Erfolg hat, soll die Stadt trotzdem dagegen klagen. Die Kosten trägt ja die Rechtsschutzversicherung. Der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel schätzt die Eigenbeteiligung der Stadt auf 3.000 bis 5.000 Euro. Der vebleibende Bahnübergang Horlache sei für die landwirtschaftlichen Maschinen der Bauern zu eng. Es solle damit Zeit für eine Ertüchtigung des Bahnübergangs Horlache gewonnen werden.
Die Straße Horlache ist durchgängig breiter als 4 m. Der Bahnübergang ist an der schmalsten Stelle 4,80 m breit. Das mag mit Messungenauigkeiten behaftet sein, weil ich die Abstände in Google Maps gemessen habe. Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen maximal 2,55 m breit sein, mit Ausnahmegenehmigung 2,75 m. Wieso der Bahnübergang dafür zu schmal sein soll, erschließt sich mir nicht. Vielleicht wollen oder können sich die Mainrother Landwirte nicht über die Vorfahrt verständigen, falls sie sich begegnen und ihre Riesentraktoren nicht gleichzeitig den Bahnübergang passieren können?
Wenn das der Fall sein sollte, müssten sie halt einen kleinen Umweg über Mainklein machen. Das sind vom Bahnübergang Mainroth-West etwas mehr als 1 km. Ein heutiger Rennbulldog mit 45 km/h schafft das in 2 min. Natürlich müsste man notfalls auch auf der Ausweichstrecke mal seinem Bauernkameraden ausweichen. Das ist aber anscheinend unzumutbar.
Schlauerweise musste Stadtrat Marco Hennemann den Antrag stellen. Wenn Stadtrat Günther Knorr, seines Zeichens Großbauer in Mainroth, den Antrag gestellt hätte, hätte wohl jeder Stadtrat gleich gemerkt, woher der Wind weht. So wirft die Stadt 5.000 Euro zum Fenster raus (die Frage ist, ob das dann wirklich dabei bleibt), nur damit Knorr sich im Gegenverkehr nicht mit anderen Verkehrsteilnehmern über den Ausweichvorgang verständigen muss. Zusätzlich werden noch Gerichte und die Stadtverwaltung beschäftigt, weil sie ja sonst nichts zu tun hätten.
22. Dezember 2021
Wie verhindere ich erneuerbare Energien?
Stellen Sie sich vor: Es gibt jemand, der eine Freiflächenphotovoltaikanlage bauen will, um die Energiewende voranzutreiben, aber der Stadtrat lehnt den Bau ab. Gibt's nicht? In Burgkunstadt schon. Sogar eine Bürgerbeteiligung bot der Betreiber an und Gewerbesteuer hätte es auch noch ein bisschen gegeben. Die Entscheidung fiel den Räten anscheinend leicht, weil sie eine Bewertungsmatrix zur Entscheidungsfindung haben. Ich habe in meinem Berufsleben auch mit Bewertungsmatrizen gearbeitet. Wer aber glaubt, dass eine Bewertungsmatrix dem Entscheider das Denken abnimmt, ist auf dem Holzweg.
In einer Bewertungsmatrix werden Kriterien aufgelistet, die für die Entscheidung wichtig sind. Man kann die einzelnen Kriterien verschieden gewichten. Wenn beispielsweise das Kriterium "Potenzielle Erweiterungsflächen für Wohnbebauung" besonders wichtig ist, kann man auch festlegen, dass die Punktevergabe nicht von 0 bis 2, sondern von 0 bis 5 erfolgen soll. In der Bewertungsmatrix für Photovoltaikanlagen sind anscheinend alle Kriterien gleich wichtig.
Wie gut oder schlecht eine Bewertungsmatrix ist, hängt von den berücksichtigten Entscheidungskriterien ab, von der Gewichtung der Kriterien und natürlich von der Beurteilung der Kriterien. Beispielsweise ist es subjektive Ansichtssache, ob das Ortsbild durch eine Photovoltaikanlage beeinträchtigt wird oder nicht.
Man kann sogar eine Bewertungsmatrix so gestalten, dass unter allen Umständen das gewünschte Ergebnis herauskommt. Ich hatte mal einen Chef, der meine Arbeitsgruppe an der Gewichtung und den Kriterien unserer Bewertungsmatrix so lange herumfummeln ließ, bis die Matrix das von ihm gewünschte Ergebnis widerspiegelte.
Ich kann Stadtrat Sebastian Callens nur beipflichten: Der Leitfaden für die Freiflächenanlagen muss dringend überarbeitet werden. Die Vorteile der Anlagen werden beispielsweise in der Bewertungsmatrix überhaupt nicht berücksichtigt. In der Matrix sind zudem Kriterien enthalten, die nie zutreffen: "Flächen an Autobahnen, Bahnstrecken, Hochspannungstrassen etc." Diese sind nämlich in der Übersichtskarte von vorne herein ausgeschlossen.
Flächen in Wasserschutzgebieten und vorbelastete Flächen gibt es sehr wenige. Nachdem die Flächen an Verkehrswegen sowieso ausgeschlossen sind, können mit den ersten drei Kriterien der Entscheidungsmatrix in der Regel keine Punkte erzielt werden. "Flächen, die kaum einsehbar sind ..." gibt es nicht, außer sie liegen hinter Büschen oder im Wald. Also wieder Null Punkte. Und so geht es mit den Kriterien der Bewertungsmatrix weiter.
In ihrer Argumentation gegen die Anlage griffen die Energiewendeverhinderer auch auf Argumente zurück, die im Leitfaden gar keine Rolle spielen. So befürchtete dritter Bürgermeister Manfred Hofmann, die Fortführung der Flurbereinigung könnte durch die Anlage gefährdet werden. Und Stadtrat Thomas Müller warnte vor einer Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen. Warum das so schrecklich sein sollte, kann ich mir nicht erklären. Ich habe bisher gedacht, dass riesige Monokulturen eher eine Gefahr für die Insekten darstellen und dass sich die Tierchen über ein paar Blüten zwischen den Solarpanelen freuen.