1. April 2020

Erster Fall von Präkognition in Burgkunstadt


Heute muss ich etwas Außergewöhnliches berichten: ein Fall von Präkognition. Es handelt sich dabei um „die wissenschaftlich nicht nachgewiesene Fähigkeit, ein zukünftiges Ereignis oder einen Sachverhalt wahrzunehmen oder vorherzusagen. Zum Zeitpunkt der Voraussicht steht für das Erkennen kein rationales Wissen zur Verfügung – die Kausalität ist aufgehoben, weil die Präkognition zeitlich vor dem Ereignis liegt“ (Wikipedia). Es geht dabei um den Artikel „Ulf Müller gibt Stadtratssitz in Burgkunstadt auf“. Darin steht: „Die Ablehnung seines Mandats teilte er am Dienstagabend im Ferienausschuss mit. ‚Aus persönlichen und beruflichen Gründen sehe ich mich nicht in der Lage, das Mandat anzunehmen‘, erklärte Müller.“

Was hat das mit Präkognition zu tun? Ganz einfach, der Bericht stand bereits am Dienstagnachmittag für kurze Zeit online zur Verfügung, zu einer Zeit also, da die angesprochene Sitzung des Ferienausschusses noch gar nicht stattgefunden hatte. Muss man den Berichterstatter jetzt für eine Seligsprechung vorschlagen, weil er die Gabe der Weissagung hat? Nein, sicher nicht, sondern eher für die „Goldene Kartoffel“, einer Auszeichnung für miesen Journalismus. Der Reporter hat einfach einen getürkten Bericht verfasst und war dann noch so gedankenlos, ihn vor dem eigentlichen Ereignis online zu stellen.

Nun zum Inhalt: Müller fühlt sich denunziert und rufgeschädigt, weil Dr. Marcus Dinglreiter vom Bürgerverein die Bürgermeisterin Christine Frieß gefragt hatte, welcher Stadtrat in der vergangenen Wahlperiode Aufträge von der Stadt bekommen habe. Frieß hatte darauf ausführlich geantwortet. Der einzige Stadtrat, der Aufträge bekommen hatte, war Ulf Müller.

Bei einer Denunziation handelt es sich um eine Anzeige aus niedrigen Beweggründen. Dinglreiter hat Müller nicht angezeigt. Eine Rufschädigung ist eine wissentliche falsche Tatsachenbehauptung, um den Ruf eines Menschen zu schädigen. Auch das hat Dinglreiter nicht getan. Ich kann Ulf Müller nur raten, zukünftig mit solchen Aussagen vorsichtig zu sein. Man kann so etwas nämlich als Verleumdung ansehen. Eine Verleumdung liegt dann vor, wenn jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass diese Behauptungen unwahr sind.

Während der Bürgerversammlung saß ich neben Müller. Ich habe nicht bemerkt, dass er sich denunziert fühlte. Er schwieg während der ganzen Versammlung, obwohl er sich natürlich hätte äußern können. Müller argumentierte laut Obermain-Tagblatt, er könne nicht mehr mit dem Bürgerverein im Stadtrat zusammenarbeiten. Erstens ist Dinglreiter nicht im neuen Stadtrat vertreten und zweitens könnte Müller mit den 16 anderen Stadträten und der Bürgermeisterin zusammenarbeiten. Ich meine, Müller hat nur einen fadenscheinigen Grund gesucht, sein Mandat ablehnen zu können.

Im letzten Absatz des Artikels begründet ein Nichtkandidierender auch noch seine Nichtkandidatur: „Von der Politik verabschieden will sich auch der SPD-Stadtrat Wolfgang Sievert. Nachdem er noch vor sechs Jahren als Bürgermeisterkandidat angetreten war, will er jetzt wegen ‚persönlicher Anfeindungen durch Vertreter des Bürgervereins‘ in den vergangenen sechs Jahren nicht weiter im Stadtrat mitarbeiten.“ Auch ihm gilt mein Hinweis zur Verleumdung. Warum Sievert seine Nichtkandidatur nicht in der Aufstellungsversammlung der SPD begründet hat, ist mir schleierhaft. Vielleicht wollte er, wie er es auch im Stadtrat tat, nur seinen Senf dazugeben. Übrigens war Sievert nicht in der Sitzung des Ferienausschusses anwesend. Wann und wo er diese Aussage getan hat, bleibt uns daher verborgen.

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