Heute muss ich etwas Außergewöhnliches berichten: ein Fall
von Präkognition. Es handelt sich dabei um „die wissenschaftlich nicht
nachgewiesene Fähigkeit, ein zukünftiges Ereignis oder einen Sachverhalt
wahrzunehmen oder vorherzusagen. Zum Zeitpunkt der Voraussicht steht für das
Erkennen kein rationales Wissen zur Verfügung – die Kausalität ist aufgehoben,
weil die Präkognition zeitlich vor dem Ereignis liegt“ (Wikipedia). Es geht
dabei um den Artikel „Ulf
Müller gibt Stadtratssitz in Burgkunstadt auf“. Darin steht: „Die Ablehnung
seines Mandats teilte er am Dienstagabend im Ferienausschuss mit. ‚Aus
persönlichen und beruflichen Gründen sehe ich mich nicht in der Lage, das
Mandat anzunehmen‘, erklärte Müller.“
Was hat das mit Präkognition zu tun? Ganz einfach, der
Bericht stand bereits am Dienstagnachmittag für kurze Zeit online zur
Verfügung, zu einer Zeit also, da die angesprochene Sitzung des
Ferienausschusses noch gar nicht stattgefunden hatte. Muss man den
Berichterstatter jetzt für eine Seligsprechung vorschlagen, weil er die Gabe
der Weissagung hat? Nein, sicher nicht, sondern eher für die „Goldene
Kartoffel“, einer Auszeichnung für miesen Journalismus. Der Reporter hat
einfach einen getürkten Bericht verfasst und war dann noch so gedankenlos, ihn
vor dem eigentlichen Ereignis online zu stellen.
Nun zum Inhalt: Müller fühlt sich denunziert und
rufgeschädigt, weil Dr. Marcus Dinglreiter vom Bürgerverein die Bürgermeisterin
Christine Frieß gefragt hatte, welcher Stadtrat in der vergangenen Wahlperiode
Aufträge von der Stadt bekommen habe. Frieß hatte darauf ausführlich
geantwortet. Der einzige Stadtrat, der Aufträge bekommen hatte, war Ulf Müller.
Bei einer Denunziation handelt es sich um eine Anzeige aus
niedrigen Beweggründen. Dinglreiter hat Müller nicht angezeigt. Eine Rufschädigung
ist eine wissentliche falsche Tatsachenbehauptung, um den Ruf eines Menschen zu
schädigen. Auch das hat Dinglreiter nicht getan. Ich kann Ulf Müller nur raten,
zukünftig mit solchen Aussagen vorsichtig zu sein. Man kann so etwas nämlich
als Verleumdung ansehen. Eine Verleumdung liegt dann vor, wenn jemand über eine
Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass diese
Behauptungen unwahr sind.
Während der Bürgerversammlung saß ich neben Müller. Ich habe
nicht bemerkt, dass er sich denunziert fühlte. Er schwieg während der ganzen
Versammlung, obwohl er sich natürlich hätte äußern können. Müller argumentierte
laut Obermain-Tagblatt, er könne nicht mehr mit dem Bürgerverein im Stadtrat
zusammenarbeiten. Erstens ist Dinglreiter nicht im neuen Stadtrat vertreten und
zweitens könnte Müller mit den 16 anderen Stadträten und der Bürgermeisterin zusammenarbeiten.
Ich meine, Müller hat nur einen fadenscheinigen Grund gesucht, sein Mandat
ablehnen zu können.
Im letzten Absatz des Artikels begründet ein Nichtkandidierender
auch noch seine Nichtkandidatur: „Von der Politik verabschieden will sich auch
der SPD-Stadtrat Wolfgang Sievert. Nachdem er noch vor sechs Jahren als
Bürgermeisterkandidat angetreten war, will er jetzt wegen ‚persönlicher
Anfeindungen durch Vertreter des Bürgervereins‘ in den vergangenen sechs Jahren
nicht weiter im Stadtrat mitarbeiten.“ Auch ihm gilt mein Hinweis zur
Verleumdung. Warum Sievert seine Nichtkandidatur nicht in der
Aufstellungsversammlung der SPD begründet hat, ist mir schleierhaft. Vielleicht
wollte er, wie er es auch im Stadtrat tat, nur seinen Senf dazugeben. Übrigens
war Sievert nicht in der Sitzung des Ferienausschusses anwesend. Wann und wo er
diese Aussage getan hat, bleibt uns daher verborgen.
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