Heute muss ich mein Obermain-Tagblatt sehr loben: Auf Seite 3 konnte ich wieder einen Bericht über die Schrottfahrzeuge lesen, die im Landkreis auf privaten Flächen vor sich hin rotten. Die Redaktion versprach, an dem Thema dran zu bleiben. Für Landrat Christian Meißner sind die Schrottfahrzeuge nur "für das Auge sehr unerfreulich". Das zeigt einmal mehr die Ignoranz, mit der Umweltthemen im Landkreis angegangen werden. Anscheinend kennt der Landrat, obwohl von Haus aus Jurist, sich mit Gesetzen nicht besonders gut aus. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) verlangt in Art. 10, Schadstoffeinträge zu vermeiden oder zu vermindern. Zu den Schadstoffen gehören natürlich auch Betriebsstoffe der Fahrzeuge, die austreten und in den Boden gelangen.
Es ist keine Willkür, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und gegen Verstöße vorzugehen, es ist vielmehr Willkür, dies nicht zu tun. "Meißner betonte nochmals: 'Wir werden nicht hektisch handeln, wenn wir das dann bei der Regierung nicht durchbekommen.'" Die Alternative zu "nicht hektisch handeln" ist nicht, nicht zu handeln, sondern zu handeln. Jeder, der Öl oder Diesel auf der Straße verliert, muss damit rechnen, dass er eine Anzeige erhält und die Ölspur beseitigen lassen muss. Wenn aber jahrelang Altöl in den Boden sickert, kann man nicht dagegen vorgehen?
15. Oktober 2019
9. Oktober 2019
Burgkunstadt wertet auf
Burgkunstadt wertet mal wieder auf. Aufgewertet wird diesmal der Weihersbach. Zweifellos muss die Bachverrohrung erneuert werden, wenn sie einsturzgefährdet ist. Allerdings haben sich die Stadträte vom Aufwertungsschnickschnack des Architekturbüros Plan & Werk anscheinend gehörig einseifen lassen. Der Schnickschnack soll 330.000 € kosten.
"Der Vollausbau des Weihersbachs sei der erste Schritt zur Aufwertung des Stadteingangs vom Bahnhof her im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts, erklärte Franz Ullrich vom Architekturbüro Plan & Werk." In meinem Verständnis waren der Stadteingang vom Bahnhof her immer der Bahnhof und die Bahnhofstraße.
"Ziel sei eine sinnvolle Nutzung der Flächen, die bisher ungeordnet zugeparkt werden." Ich finde, Parkplätze sind keine sinnlose Flächennutzung, wenn sie denn gebraucht werden. Die Parkplätze im Weihersbach sind in der Regel gut belegt. Ullrich meint aber, es sei sinnvoller, 1,5 Parkplätze zu entfernen. Dafür gibt es dann eine Terrasse und eine Bank mit einem Baum. Die Parkplätze sind markiert. Wenn sie wirklich ungeordnet zugeparkt werden, sollte man einmal ein paar Strafzettel verteilen.
Und dann soll natürlich die Zufahrt zum Weihersbach mit Regenrinnen aus Natursteinpflaster so verengt werden, dass unnötiger Verkehr verhindert wird. Kein Mensch fährt heute in den engen Weihersbach, wenn er nicht muss! Andererseits sollen fünf neue Anwohnerparkplätze geschaffen werden. Wo die bei den beengten Verhältnissen entstehen sollen, ist mir schleierhaft. Ach ja, sie sollen in Absprache mit den Hausbesitzern geschaffen werden. Dann werden vielleicht die privaten Stellplätze der Hausbesitzer zu öffentlichen Anwohnerparkplätzen, für die die Hausbesitzer dann eine Jahresgebühr bezahlen.
Hier ist Bernds Billiglösung: Anstatt den Gehweg zur Rangengasse mit Pollern vom Parkplatz abzuschirmen, genügen ein paar Waschbetonkübel, die man mit Blumen bepflanzen kann. Das macht der Stadtgärtner sicher gerne und es sieht besser aus. Eine Bank kann man leicht unter dem vorhandenen Baum hinstellen. Falls die Aufteilung der Parkflächen suboptimal sein sollte, kann man neue Markierungen aufmalen. Die Einfahrt zum Weihersbach muss man nicht optisch verengen, weil er sowieso nur von Anliegern oder zu Parkzwecken befahren wird. Und schon haben wir 300.000 € gespart! Die könnte man dann in den Überflutungsschutz für den Weihersbach stecken.
"Der Vollausbau des Weihersbachs sei der erste Schritt zur Aufwertung des Stadteingangs vom Bahnhof her im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts, erklärte Franz Ullrich vom Architekturbüro Plan & Werk." In meinem Verständnis waren der Stadteingang vom Bahnhof her immer der Bahnhof und die Bahnhofstraße.
"Ziel sei eine sinnvolle Nutzung der Flächen, die bisher ungeordnet zugeparkt werden." Ich finde, Parkplätze sind keine sinnlose Flächennutzung, wenn sie denn gebraucht werden. Die Parkplätze im Weihersbach sind in der Regel gut belegt. Ullrich meint aber, es sei sinnvoller, 1,5 Parkplätze zu entfernen. Dafür gibt es dann eine Terrasse und eine Bank mit einem Baum. Die Parkplätze sind markiert. Wenn sie wirklich ungeordnet zugeparkt werden, sollte man einmal ein paar Strafzettel verteilen.
Und dann soll natürlich die Zufahrt zum Weihersbach mit Regenrinnen aus Natursteinpflaster so verengt werden, dass unnötiger Verkehr verhindert wird. Kein Mensch fährt heute in den engen Weihersbach, wenn er nicht muss! Andererseits sollen fünf neue Anwohnerparkplätze geschaffen werden. Wo die bei den beengten Verhältnissen entstehen sollen, ist mir schleierhaft. Ach ja, sie sollen in Absprache mit den Hausbesitzern geschaffen werden. Dann werden vielleicht die privaten Stellplätze der Hausbesitzer zu öffentlichen Anwohnerparkplätzen, für die die Hausbesitzer dann eine Jahresgebühr bezahlen.
Hier ist Bernds Billiglösung: Anstatt den Gehweg zur Rangengasse mit Pollern vom Parkplatz abzuschirmen, genügen ein paar Waschbetonkübel, die man mit Blumen bepflanzen kann. Das macht der Stadtgärtner sicher gerne und es sieht besser aus. Eine Bank kann man leicht unter dem vorhandenen Baum hinstellen. Falls die Aufteilung der Parkflächen suboptimal sein sollte, kann man neue Markierungen aufmalen. Die Einfahrt zum Weihersbach muss man nicht optisch verengen, weil er sowieso nur von Anliegern oder zu Parkzwecken befahren wird. Und schon haben wir 300.000 € gespart! Die könnte man dann in den Überflutungsschutz für den Weihersbach stecken.
An meine Leser in Altenkunstadt
Gestern stand ein klitzekleiner Hinweis zur Bürgerversammlung in Altenkunstadt im Obermain-Tagblatt. Der zweite und letzte Satz lautete: "Neben einem Bericht von Bürgermeister Robert Hümmer besteht für die Einwohner die Gelegenheit, Fragen zu stellen sowie Wünsche und Anregungen vorzubringen."
Liebe Kunstädter Mitbürger jenseits des Mains, auch für euch gilt natürlich die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Die Bürgerversammlung ist nicht, wie es die Damen und Herren Bürgermeister in unserer Region gerne sähen, ein Vortrag der Erfolge des jeweiligen Gemeindechefs, zu dem der gemeine Bürger eventuell eine Frage stellen oder in aller Bescheidenheit einen Vorschlag machen darf, sondern sie bildet das Instrument des Mitberatungsrechts der Bürger in gemeindlichen Angelegenheiten. Damit es nicht, wie neulich in Burgkunstadt geschehen, am Ende, wenn alles schon gelaufen ist, zu einer solchen Aussage kommt "Ich habe gar nicht gewusst, dass man da abstimmen kann", sage ich es euch schon vorher: Ja, alle Bürger haben Rederecht und dürfen Anträge vorbringen, über die die Bürgerversammlung abstimmt.
Sinn und Zweck der Bürgerversammlung sind in der Gemeindeordnung in Art. 18 Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) beschrieben. Die Bürgerversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Es dürfen nur gemeindliche Angelegenheiten besprochen werden. Es dürfen grundsätzlich nur Gemeindemitglieder das Wort erhalten. Die Bürgerversammlung kann aber Ausnahmen von dieser Regel beschließen. Dem Vertreter der Aufsichtsbehörde (Landratsamt) darf das Wort erteilt werden. Stimmberechtigt sind nur Bürger der Gemeinde. Der Gemeinderat muss innerhalb von drei Monaten Empfehlungen der Bürgerversammlung beraten.
Also, liebe Altenkunstadter, diskutiert eifrig und beschließt Empfehlungen, über die euer Gemeinderat beraten muss!
Liebe Kunstädter Mitbürger jenseits des Mains, auch für euch gilt natürlich die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Die Bürgerversammlung ist nicht, wie es die Damen und Herren Bürgermeister in unserer Region gerne sähen, ein Vortrag der Erfolge des jeweiligen Gemeindechefs, zu dem der gemeine Bürger eventuell eine Frage stellen oder in aller Bescheidenheit einen Vorschlag machen darf, sondern sie bildet das Instrument des Mitberatungsrechts der Bürger in gemeindlichen Angelegenheiten. Damit es nicht, wie neulich in Burgkunstadt geschehen, am Ende, wenn alles schon gelaufen ist, zu einer solchen Aussage kommt "Ich habe gar nicht gewusst, dass man da abstimmen kann", sage ich es euch schon vorher: Ja, alle Bürger haben Rederecht und dürfen Anträge vorbringen, über die die Bürgerversammlung abstimmt.
Sinn und Zweck der Bürgerversammlung sind in der Gemeindeordnung in Art. 18 Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) beschrieben. Die Bürgerversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Es dürfen nur gemeindliche Angelegenheiten besprochen werden. Es dürfen grundsätzlich nur Gemeindemitglieder das Wort erhalten. Die Bürgerversammlung kann aber Ausnahmen von dieser Regel beschließen. Dem Vertreter der Aufsichtsbehörde (Landratsamt) darf das Wort erteilt werden. Stimmberechtigt sind nur Bürger der Gemeinde. Der Gemeinderat muss innerhalb von drei Monaten Empfehlungen der Bürgerversammlung beraten.
Also, liebe Altenkunstadter, diskutiert eifrig und beschließt Empfehlungen, über die euer Gemeinderat beraten muss!
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