28. Januar 2016

Bernd fühlt sich ungerecht behandelt

Jetzt liegen mir die Zahlen der Verwaltung zur Eigenüberwachung der Kanäle vor. Damit ich Dummerchen nicht alles wieder falsch verstehe, zitiere ich aus der E-Mail der Stadt:

"1. Insgesamt wurden 331 Grundstückseigentümer zur Eigenüberwachung aufgefordert.

2. Bis heute haben nach unseren Unterlagen 273 Grundstückseigentümer die geforderten Maßnahmen durchführen lassen. Von 15 weiteren Grundstückseigentümern ist bekannt, dass die Aufträge an geeignete Unternehmen vergeben wurden.

3.  Es wurden 115 Erinnerungsschreiben verschickt, mit Fristsetzung und Hinweis, dass es sich die Stadt Burgkunstadt vorbehält, gem. § 20 (Ordnungswidrigkeiten) oder § 21 (Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel) der Entwässerungssatzung rechtliche Schritte zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten.

4. Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Eigenüberwachungspflicht mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung durch Bescheid wurden noch nicht angewendet."

Ein bisschen will ich jetzt aber doch interpretieren oder - besser gesagt - kommentieren. Von den angeschriebenen Grundstückseigentümern haben  18 % ihre Kanäle nach vier Jahren immer noch nicht überprüfen, geschweige denn sanieren, lassen. Außer dass den säumigen Eigentümern ein lästiges Mahnschreiben geschickt wurde, das man halt in den Papierkorb wirft, ist nichts passiert. Die anderen 82 % waren schön blöd, dass sie die Untersuchungen durchführen haben lassen.

Jetzt kommt aber noch der Hammer: Auf meine Nachfrage, wann denn all die anderen, die noch nicht angeschrieben wurden, ihre Kanäle überwachen müssten, habe ich diese Antwort bekommen:

"Es gibt in Burgkunstadt ca. 2.200 Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage. Die weiteren Eigentümer werden im Laufe der nächsten Jahre zur Eigenüberwachung aufgefordert (Ziel: 200 Anschreiben pro Jahr). Die ursprüngliche Koppelung der Eigenüberwachung private Grundstücksentwässerungsanlage und öffentliche Kanäle wird nicht weiter verfolgt."

Hier folgt jetzt wieder meine (möglicherweise fehlerbehaftete) Interpretation: Von 2 200 Grundstückseigentümern wurden bisher 331 seit 2011 zur Eigenüberwachung der Kanäle aufgefordert. Das sind  15 %. Wenn der Plan der Verwaltung tatsächlich durchgeführt wird, haben die letzten Grundstückseigentümer noch 9 bis 10 Jahre Zeit, bis sie dann endlich zur Eigenüberwachung ihrer Kanäle aufgefordert werden. Dummerweise muss ich dann zwischenzeitlich schon die zweite Überwachung durchführen lassen. Wenn das mal kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist! Ich fühle mich jetzt noch mehr verar... - pardon! - ungerecht behandelt.


17. Januar 2016

Es gibt ein Denkmalschutzgesetz

Warum ist der Stadtrat von Burgkunstadt nur so erpicht darauf, das Haus Kulmbacher Str. 32 zu kaufen und zu sanieren? Falls das Haus unter Denkmalschutz steht, gilt für dieses Gebäude das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler. Zunächst ist der Eigentümer verpflichtet, sein Baudenkmal in Ordnung zu halten. Dazu steht in Art. 4 Abs. 1 DSchG: "Die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist." Die Eigentümer können sogar verpflichtet werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen ganz oder teilweise durchzuführen. 

Wenn das Haus also denkmalgeschützt ist, liebe Stadträte, fordert doch erst einmal den Eigentümer auf, sein Haus gemäß Denkmalschutzgesetz in Ordnung zu halten. Falls er das nicht kann, sollte man ihm vorschlagen, sein Eigentumsrecht aufzugeben. Dann fällt das Gebäude ans Land (falls es das annimmt) und das Land Bayern kann es sanieren. Falls es sich um kein Baudenkmal handelt, warum dann so viel Aufwand wegen nichts?

Im Denkmalschutzgesetz steht auch, dass das Baudenkmal möglichst entsprechend seiner ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden soll. Ein Wohnhaus soll also als Wohnhaus genutzt werden, nicht als Ergotherapiezentrum oder Architekturbüro. Bevor der Stadtrat Untersuchungen für mögliche Nutzungen beauftragt, sollte er erst einmal das Landesamt für Denkmalpflege fragen, welche Nutzungen überhaupt zulässig sind. Aber, wie ich schon an anderer Stelle bemerkt habe, es ist nicht Aufgabe einer Gemeinde, Ruinen aufzukaufen und aufwändig zu sanieren. Was sagt eigentlich die ISEK-Lenkungsgruppe dazu? Gibt's die noch? Das letzte Protokoll, das ich im Internet gefunden habe, ist vom 01.10.2014.

Ich beziehe meine Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie es das Gesetz befiehlt. Oder ich frage Menschen, die etwas wissen könnten. Allerdings wurde mir vorgeworfen, ich würde mündliche Aussagen falsch verstehen oder falsch interpretieren. Ich bin daher dazu übergegangen, meine Anfragen in Textform zu stellen.

Als erstes hat mich noch einmal der Baur-Parkplatz interessiert. Vom geschäftsleitenden Beamten Sven Dietel habe ich diese Auskunft bekommen: Die Stadt Burgkunstadt hat für den Baur-Parkplatz 209.000 € in den Haushalt 2016 eingestellt. Dieser Betrag wurde von einem Ingenieurbüro als städtebaulicher Mehraufwand für den Parkplatz ermittelt. Die Stadt schließt mit Baur noch einen Vertrag, in dem sie sich verpflichtet, den städtebaulichen Mehraufwand zu bezahlen. Bevor der Vertrag geschlossen wird, ermittelt die Regierung von Oberfranken den tatsächlichen Mehraufwand. Dieser Betrag wird dann in den zu schließenden Vertrag eingesetzt. Die Stadt zahlt diesen Betrag an Baur. Von diesem Betrag erhält die Stadt 60 % aus Fördermitteln erstattet.

Stadt und Bund finanzieren also der wirklich nicht notleidenden Firma Baur ihren Firmenparkplatz mit, damit er ein bisschen schöner aussieht. So falsch war ich dann doch nicht gelegen. Ob der Mehraufwand jetzt 209.000 € oder nur 150.000 € oder vielleicht gar 250.000 € beträgt: eine Verschwendung von Steuermitteln ist es allemal.




 

14. Januar 2016

Immer noch kein Haushaltsplanentwurf

Und da ist es wieder, das Problem mit dem Haushaltsplan 2016 der Stadt Burgkunstadt: Es gibt ihn nicht, auch nicht in absehbarer Zukunft. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es Städte gibt, die ihren Haushaltsplan rechtzeitig, nämlich im Vorjahr, verabschieden. Die Folge der nichtvorhandenen Haushaltsplanung ist, dass man leider keine Beschlüsse fassen kann, weil ja kein genehmigter Haushalt vorliegt. Im Obermain-Tagblatt sind die vertagten Beschlüsse nachzulesen, hier in Kurzfassung:

  • Städtebaulicher Wettbewerb für den Schulberg
  • Voruntersuchungen für ein Sanierungskonzept Kulmbacher Str. 32
  • Ausschreibung für den Citymanager
Okay, man hätte sowieso nichts beschließen können, weil die Themen noch nicht ausgegoren sind. Vielleicht - aber nur vielleicht - wären die Diskussionen effizienter, wenn die Sitzungsunterlagen besser aufbereitet wären. Ich beziehe mich dabei auf den Punkt Feiern für Urnenbestattungen im Obermain-Tagblatt: Den Stadträten lag der aktuelle Entwurf der Friedhofssatzung nicht vor. Es wurde eine alte Satzung verteilt. Das ist eine Schlamperei.

Der Bürgerverein hat dankenswerterweise einen Plan vorgelegt, wie die Ausgaben reduziert und die Einnahmen erhöht werden können. Er wurde offensichtlich zu spät vorgelegt, um ihn in dieser Sitzung zu besprechen. Das hat Stadtrat Wolfgang Sievert natürlich sofort erkannt. Ich frage mich aber: Wo sind die Vorschläge der anderen Fraktionen? Kommen die noch später oder gar nicht? Und wo sind die Vorschläge der Verwaltung?

Wie lange will sich der Stadtrat eigentlich noch von der Verwaltung veralbern lassen? Es ist Aufgabe der Kämmerei, rechtzeitig einen Entwurf für den Haushaltsplan vorzulegen. Wenn die finanzielle Lage der Stadt angespannt ist, ist es natürlich auch die Aufgabe der Kämmerei, den Haushaltsplan so zu stricken, dass Einsparmöglichkeiten aufgezeigt bzw. sofort eingepflegt werden.

Und dann gibt es da noch die Bürgermeisterin, Chefin der Verwaltung und Mitglied des Stadtrats. Warum beauftragt sie ihre Mitarbeiter nicht, Einsparvorschläge zu machen? Stattdessen genehmigt sie sich für 10.000 € Büroausstattung. Hat Altbürgermeister Heinz Petterich den Schreibtisch ramponiert oder den Schreibtischsessel durchgewetzt?

Über ein paar Plattitüden (unangemessen: lääs Gewaaf) durfte ich mich auch wieder aufregen: Sievert warnte davor, beim Haushalt "zu knapp zu rechnen, da sonst kein Spielraum bleibe für unerwartete Ausgaben." Glaubt er wirklich, dass er mehr Geld in der Tasche hat, wenn er einfach mehr in die Planung schreibt? Ich befürchte es.

Stadtrat Günter Knorr sah Steuererhöhungen skeptisch, weil: „Wir leben in einer bürgerfreundlichen Stadt." Aber mit maroder Infrastruktur, will ich ergänzen. Auch würde der Wirtschaftsstandort Burgkunstadt unattraktiver. Wie bitte? Dann müsste er ja jetzt attraktiv sein. Viel unattraktiver, als er jetzt ist, kann er gar nicht mehr werden.

13. Januar 2016

Vorgehensweise bei der Eigenüberwachung der Grundstücksanschlüsse im Privatgrund

Der geschäftsleitende Beamte der Stadt Burgkunstadt, Sven Dietel, hat mich heute per E-Mail gebeten, die Vorgehensweise der Stadt bei der Eigenüberwachung der Kanäle durch die Grundstückseigentümer aus Sicht der Stadt zu schildern. Ich hätte da wohl etwas falsch verstanden oder falsch interpretiert. Damit ich nichts mehr falsch mache, zitiere ich hier die entsprechende Passage aus der E-Mail:

"Die Vorgehensweise bei der Eigenüberwachung der Grundstücksanschlüsse im Privatgrund wurde bereits vor einigen Jahren festgelegt und die Vorgaben haben nach wie vor Gültigkeit.

Die Stadt Burgkunstadt geht wie folgt vor:

  1. Aufforderungsschreiben für die Eigenüberwachung
  2. Freundliches Mahnschreiben
  3. Mahnschreiben mit Androhung von Ersatzmaßnahmen
  4. Durchsetzung der Eigenüberwachungspflicht mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung durch Bescheid
Es kann keine Rede davon sein, dass die Stadt Burgkunstadt die Verpflichtungen aus der Entwässerungssatzung nicht durchsetzt. Eine zwangsweise Durchsetzung der Pflichten mittels Bescheid ist natürlich nicht ganz einfach und muss wohl überlegt sein."

Ich habe Herrn Dietel gebeten, mir mitzuteilen, wieviele Grundstückseigentümer der Aufforderung zur Eigenüberwachung bereits nachgekommen seien, und wieviele mit welchen Maßnahmen gemahnt wurden. Diese Zahlen werde ich dann veröffentlichen.

Ob die Darstellung der Stadt von meiner Darstellung dem Sinn nach abweicht, kann der geneigte Leser selbst prüfen. Ich habe halt beispielsweise anstelle von "nicht ganz einfach" "sehr schwierig" geschrieben. Vermutlich - aber hier warte ich noch auf die Antwort der Stadt - haben nicht alle Eigentümer ihre Kanäle überwacht, und das, obwohl die Aufforderung vor über vier Jahren verschickt wurde.

11. Januar 2016

Stadt Burgkunstadt verarscht Grundstückseigentümer

Im Jahr 2011 forderte mich die Stadt Burgkunstadt auf, meine Kanäle in der Lichtenfelser Straße und in der Geheimrat-Püls-Straße zu überprüfen und zu sanieren. Die gesetzte Frist von 6 Monaten habe ich nicht eingehalten, weil die empfohlene Firma Karei meinen Auftrag zwar angenommen, jedoch nicht ausgeführt hat. Aber immerhin habe ich die Arbeiten 2013 durchführen lassen. Der ganze Spaß hat so 5.000 € gekostet.

Heute habe ich mal bei Herrn Kolb in der Stadtverwaltung nachgefragt, was denn mit den Grundstückseigentümern passiert, die ihre Kanäle nicht saniert hätten. Da könne man nichts machen, Gewalt könne man ja nicht anwenden. Die säumigen Grundstückseigentümer bekämen demnächst wieder eine Mahnung. Auf meinen Einwand, dass man vielleicht eine Geldbuße verhängen könne, bekam ich zur Antwort, das sei sehr schwierig, da müsse man ja das Landratsamt einschalten.

Im Klartext heißt das: Die, die sich das Geld gespart haben, sind die Gescheiten, die anderen sind die Dummen.

Ich fühle mich verarscht!