Ein neues Nonsense-Projekt zeichnet sich in der Region ab: ein Beach-Sportplatz in Altenkunstadt. Zitat aus dem Obermain-Tagblatt: "An einem lauen Sommerabend sich lässig im Sand ein paar Bälle zuzuspielen oder dem runden Leder hinterher zu hechten - das wünschen sich viele Kinder, Teens und Twens in Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain." (Die Grammatikfehler habe ich aus dem Zitat entfernt.) Dem denkenden Zeitungsleser stellt sich die Frage: Woher weiß das der Reporter Stephan Stöckel?
Wenigstens ist der Sportplatz um eine Zehnerpotenz billiger als die Skater-Bahn, die sich "viele" Jugendliche in Burgkunstadt gewünscht haben. Die Jugendbeauftragte Dittrich schwebt schon im Beach-Himmel: Es soll eine Dreifeldanlage her, mit der Profiwettbewerbe im Strandfußball möglich sind. Es könnten auch mehrere Turniere gleichzeitig stattfinden. Wer um alles in der Welt wird in Altenkunstadt einen Profiwettbewerb im Strandfußball abhalten? Wo parken die Zuschauermassen, wo essen sie und wo gehen sie aufs Klo?
Die Einzigen, denen man mit dem Strandsportplatz (es gibt doch tolle deutsche Wörter) ohne Strand eine große Freude machen wird, sind die altenkunstadter Hunde und Katzen.
20. November 2014
13. November 2014
Absurde Debatte um das Lehrschwimmbecken
Offenbar gab es diesmal im altenkunstadter Gemeinderat hitzige Debatten um das Lehrschwimmbecken, wenn man dem Bericht im Obermain-Tagblatt glauben schenken darf. Gemeinderat Winkler vermisste die Begeisterung, die die Verantwortlichen des Marktes Erlbach für ihr Lehrschwimmbecken gezeigt haben, und monierte die mangelnde Beteiligung der Räte aus Burgkunstadt und Weismain an der Besichtigungstour nach Erlbach. Muss man wirklich Begeisterung zeigen oder reicht es nicht auch, einen klaren kühlen Kopf in solch einer kostspieligen Angelegenheit zu bewahren?
War wirklich ein Tagesausflug über 100 km notwendig, um ein Lehrschwimmbecken zu besichtigen oder hätte man sich nicht auch anderweitig informieren können? In Marktgraitz, um die Ecke, gibt es ein Lehrschwimmbecken. Hoffentlich war das Wetter schön und es hat ein gutes kostenloses Mittagessen und ein ansprechendes Rahmenprogramm gegeben. Leider nahmen die Reisenden von der Tagestour keine großen Erkenntnisse mit, außer dass die erlbacher Verantwortlichen begeistert sind, dass ein Lehrschwimmbecken zur Familienfreundlichkeit gehöre (warum auch immer) und dass Markt Erlbach nur 35 % Zuschuss bekommen habe.
Bürgermeister Hümmer glaubt, dass Altenkunstadt mit 400.000 € Baukostenbeteiligung davon kommt, und dass der Betrieb durch die DLRG die Betriebskosten im Rahmen halte. In welchem Rahmen, sagte er wohl nicht; auch nicht, worauf sich sein Glaube an die 400.000 € gründet. Zweiter Bürgermeister Deuerling meinte, dass der Gemeinderat die Chance nutzen und nichts totreden solle. Welche Chance?
Gemeinderätin Braun will über die Altenkunstadter ihr Füllhorn ausschütten. Altenkunstadt habe sich in den vergangenen 20 Jahren keine freiwilligen Leistungen gegönnt, daher verdienten es die Bürger, dass etwas für sie investiert würde. Ja geht's noch? Wer zahlt denn die Zeche? Die Antwortet lautet natürlich: die Bürger, auch die, die kein Lehrschwimmbecken brauchen. Mit Geld, das einem nicht gehört, lässt es sich anscheinend sehr leicht großzügig umgehen.
Leider las ich in der Zeitung keine Antwort auf die wirklich wichtigen Fragen: Warum brauchen wir ein Lehrschwimmbecken? Wie wird es finanziert (ohne Glauben, aber mit konkreten Zahlen)? Gibt es Alternativen? Warum fahren die Schüler nicht nach Marktgraitz? Und übrigens: Auch wenn der Landrat ein Ultimatum gestellt hat, muss man sich nicht darauf einlassen. Vielleicht gibt es in ein paar Jahren einen neuen Landrat und einen neuen Kreistag und das Ultimatum ist der zukünftige Schnee von gestern. Die Erde wird auch 2015 nicht untergehen und falls doch, dann bräuchte man auch kein Lehrschwimmbecken mehr.
War wirklich ein Tagesausflug über 100 km notwendig, um ein Lehrschwimmbecken zu besichtigen oder hätte man sich nicht auch anderweitig informieren können? In Marktgraitz, um die Ecke, gibt es ein Lehrschwimmbecken. Hoffentlich war das Wetter schön und es hat ein gutes kostenloses Mittagessen und ein ansprechendes Rahmenprogramm gegeben. Leider nahmen die Reisenden von der Tagestour keine großen Erkenntnisse mit, außer dass die erlbacher Verantwortlichen begeistert sind, dass ein Lehrschwimmbecken zur Familienfreundlichkeit gehöre (warum auch immer) und dass Markt Erlbach nur 35 % Zuschuss bekommen habe.
Bürgermeister Hümmer glaubt, dass Altenkunstadt mit 400.000 € Baukostenbeteiligung davon kommt, und dass der Betrieb durch die DLRG die Betriebskosten im Rahmen halte. In welchem Rahmen, sagte er wohl nicht; auch nicht, worauf sich sein Glaube an die 400.000 € gründet. Zweiter Bürgermeister Deuerling meinte, dass der Gemeinderat die Chance nutzen und nichts totreden solle. Welche Chance?
Gemeinderätin Braun will über die Altenkunstadter ihr Füllhorn ausschütten. Altenkunstadt habe sich in den vergangenen 20 Jahren keine freiwilligen Leistungen gegönnt, daher verdienten es die Bürger, dass etwas für sie investiert würde. Ja geht's noch? Wer zahlt denn die Zeche? Die Antwortet lautet natürlich: die Bürger, auch die, die kein Lehrschwimmbecken brauchen. Mit Geld, das einem nicht gehört, lässt es sich anscheinend sehr leicht großzügig umgehen.
Leider las ich in der Zeitung keine Antwort auf die wirklich wichtigen Fragen: Warum brauchen wir ein Lehrschwimmbecken? Wie wird es finanziert (ohne Glauben, aber mit konkreten Zahlen)? Gibt es Alternativen? Warum fahren die Schüler nicht nach Marktgraitz? Und übrigens: Auch wenn der Landrat ein Ultimatum gestellt hat, muss man sich nicht darauf einlassen. Vielleicht gibt es in ein paar Jahren einen neuen Landrat und einen neuen Kreistag und das Ultimatum ist der zukünftige Schnee von gestern. Die Erde wird auch 2015 nicht untergehen und falls doch, dann bräuchte man auch kein Lehrschwimmbecken mehr.
7. November 2014
Sensation: Mobilfunk ist nicht krebserregend!
Die altenkunstadter Bürgerinitiative Mobilfunk verbreitet wieder ihre Verschwörungstheorien zu den Gesundheitsgefahren des Mobilfunks. Diesmal hat die Initiative einen halbseitigen Redaktionsbericht im ObermainTagblatt spendiert bekommen. Es wird doch nicht ein Mitglied der Bürgerinitiative in der Redaktion arbeiten?
Jeder kann sich auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz über die Wirkungen der Mobilfunkstrahlung informieren. Biologische Wirkungen sind erst bei -zigfach höheren Strahlungswerten als die Grenzwerte erlauben feststellbar.Ich zitiere aus der Web-Seite: "Gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder konnten allerdings bisher wissenschaftlich nicht belegt werden." Thermische Wirkungen treten überhaupt nicht auf. Auf der Seite ist auch ein Link zum Abschlussbericht des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms.
Im OT-Artikel steht: "Bisher weisen Studien schon gesundheitliche Schädigungen bis hin zu möglichen Krebserkrankungen nach. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe daher 2011 die Wirkung von Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft."
Richtig ist, dass es keine einzige seriöse wissenschaftliche Studie gibt, die nachweist, dass Mobilfunkstrahlung krebserregend ist. Richtig ist auch, dass die WHO die Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft hat. Um die Gefahr abzuschätzen, muss man wissen, wie die WHO - genauer die IARC (International Agency for Research on Cancer) - die Krebsgefahr einteilt:
Gruppe 1: für Menschen krebserregend
Gruppe 2A: wahrscheinlich krebserregend
Gruppe 2B: möglicherweise krebserregend
Gruppe 3: nicht als krebserregend klassifizierbar
Gruppe 4: wahrscheinlich nicht krebserregend.
Es gibt also nichts, wovon man sagen könnte, dass es sicher nicht krebserregend ist, es gibt bestenfalls die Aussage, dass etwas wahrscheinlich nicht krebserregend ist (Gruppe 4). Die IARC hat in Gruppe 2B u. a. Einwirkungen auf den menschlichen Körper eingeordnet, für die keine hinreichenden Anhaltspunkte für die krebserregende Wirkung vorhanden sind. Das möglicherweise krebserregend ist also so zu verstehen, dass es keinen Nachweis für die krebserregende Wirkung gibt.
Die Aussage, auf die sich die Bürgerinitiative beruft, steht im Fact Sheet Nr. 193 der WHO. Ich fasse daraus die zwei wesentlichen Absätze zusammen:
Die Auswertung von Daten aus 13 teilnehmenden Ländern zeigte keine Zunahme von Gehirntumoren bei Mobilfunknutzern, die mehr als 10 Jahre die Telefone nutzten. Bei den 10 % Nutzern, die die Telefone am intensivsten benutzten, gab es ein paar Hinweise auf ein erhöhtes Tumorrisiko. Allerdings konnte kein Trend zu höherem Tumorrisiko mit längerer Nutzungsdauer des Mobiltelefons festgestellt werden. Fehler und Voreingenommenheit lassen eine ursächliche Interpretation nicht zu. Wegen dieser wissenschaftlich nicht fundierten Hinweise auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko wurde die Mobilfunkstrahlung in Gruppe 2B eingestuft.
Das Problem bei diesen Langzeitstudien liegt darin, dass Menschen befragt werden. Sie müssen sich daran erinnern, wie häufig und wie lange sie ihre Telefone genutzt haben. Darunter sind welche, die einen Gehirntumor bekommen haben und glauben, er sei vom Mobiltelefon hervorgerufen; sie schätzen daher (unbewusst) ihre Mobiltelefonnutzung höher ein.
Ich gehe davon aus, dass die Bürgerinitiative nach bestem Wissen und Gewissen agiert. Es handelt sich aber anscheinend um Leute, die wenig Ahnung von Technik und Physik haben und die keinerlei Erfahrung mit der Interpretation wissenschaftlicher Studien haben. Sie plappern einfach nur nach, was sie irgendwo gehört haben. Sie sollten sich zunächst Informationen aus seriösen Quellen besorgen und lernen, diese richtig einzuordnen, anstatt sich und andere mit eingebildeten Gefahren verrückt zu machen.
Jeder kann sich auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz über die Wirkungen der Mobilfunkstrahlung informieren. Biologische Wirkungen sind erst bei -zigfach höheren Strahlungswerten als die Grenzwerte erlauben feststellbar.Ich zitiere aus der Web-Seite: "Gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder konnten allerdings bisher wissenschaftlich nicht belegt werden." Thermische Wirkungen treten überhaupt nicht auf. Auf der Seite ist auch ein Link zum Abschlussbericht des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms.
Im OT-Artikel steht: "Bisher weisen Studien schon gesundheitliche Schädigungen bis hin zu möglichen Krebserkrankungen nach. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe daher 2011 die Wirkung von Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft."
Richtig ist, dass es keine einzige seriöse wissenschaftliche Studie gibt, die nachweist, dass Mobilfunkstrahlung krebserregend ist. Richtig ist auch, dass die WHO die Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft hat. Um die Gefahr abzuschätzen, muss man wissen, wie die WHO - genauer die IARC (International Agency for Research on Cancer) - die Krebsgefahr einteilt:
Gruppe 1: für Menschen krebserregend
Gruppe 2A: wahrscheinlich krebserregend
Gruppe 2B: möglicherweise krebserregend
Gruppe 3: nicht als krebserregend klassifizierbar
Gruppe 4: wahrscheinlich nicht krebserregend.
Es gibt also nichts, wovon man sagen könnte, dass es sicher nicht krebserregend ist, es gibt bestenfalls die Aussage, dass etwas wahrscheinlich nicht krebserregend ist (Gruppe 4). Die IARC hat in Gruppe 2B u. a. Einwirkungen auf den menschlichen Körper eingeordnet, für die keine hinreichenden Anhaltspunkte für die krebserregende Wirkung vorhanden sind. Das möglicherweise krebserregend ist also so zu verstehen, dass es keinen Nachweis für die krebserregende Wirkung gibt.
Die Aussage, auf die sich die Bürgerinitiative beruft, steht im Fact Sheet Nr. 193 der WHO. Ich fasse daraus die zwei wesentlichen Absätze zusammen:
Die Auswertung von Daten aus 13 teilnehmenden Ländern zeigte keine Zunahme von Gehirntumoren bei Mobilfunknutzern, die mehr als 10 Jahre die Telefone nutzten. Bei den 10 % Nutzern, die die Telefone am intensivsten benutzten, gab es ein paar Hinweise auf ein erhöhtes Tumorrisiko. Allerdings konnte kein Trend zu höherem Tumorrisiko mit längerer Nutzungsdauer des Mobiltelefons festgestellt werden. Fehler und Voreingenommenheit lassen eine ursächliche Interpretation nicht zu. Wegen dieser wissenschaftlich nicht fundierten Hinweise auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko wurde die Mobilfunkstrahlung in Gruppe 2B eingestuft.
Das Problem bei diesen Langzeitstudien liegt darin, dass Menschen befragt werden. Sie müssen sich daran erinnern, wie häufig und wie lange sie ihre Telefone genutzt haben. Darunter sind welche, die einen Gehirntumor bekommen haben und glauben, er sei vom Mobiltelefon hervorgerufen; sie schätzen daher (unbewusst) ihre Mobiltelefonnutzung höher ein.
Ich gehe davon aus, dass die Bürgerinitiative nach bestem Wissen und Gewissen agiert. Es handelt sich aber anscheinend um Leute, die wenig Ahnung von Technik und Physik haben und die keinerlei Erfahrung mit der Interpretation wissenschaftlicher Studien haben. Sie plappern einfach nur nach, was sie irgendwo gehört haben. Sie sollten sich zunächst Informationen aus seriösen Quellen besorgen und lernen, diese richtig einzuordnen, anstatt sich und andere mit eingebildeten Gefahren verrückt zu machen.
6. November 2014
Ordnungsruf für die Heimatpresse
Ich muss hier leider mal an die Grundsätze der guten Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen erinnern. Die Autorin des Artikels Ordnungsruf für streitbare Stadträte in der heutigen Ausgabe des Obermain-Tagblatts, Gerda Völk, scheint sie nicht ganz verinnerlicht zu haben. Bericht und Kommentar müssen klar getrennt werden, auch unterschwellige Kommentare haben in einem Bericht nichts verloren.
Die Überschrift macht neugierig darauf, zu erfahren, was da wohl heftiges im Stadtrat diskutiert wurde. Woran hat sich der Streit entzündet, haben die Kontrahenten sich gegenseitig Beleidigungen an den Kopf geworfen, ist Blut geflossen? Das alles erfährt der geneigte Leser nicht, er erfährt nur, dass die Stadträte Thomas Müller und Günter Knorr mit einem Ordnungsgeld bedroht wurden. Der Grund bleibt im Dunkeln.
Einleitend schreibt Völk: "Die Anträge des Bürgervereins am Beginn einer Stadtratsitzung kommen beinahe schon mit schöner Regelmäßigkeit ..." Tenor des ersten Absatzes ist: Das ist halt wieder mal das übliche Kasperltheater des Bürgervereins. Diese Ausdrucksweise ist eindeutig kommentierend und hat in einer seriösen Berichterstattung nichts zu suchen.
Im zweiten Absatz steht: "Punkt 13 gelangte nach einstimmigem Beschluss in den öffentlichen Teil der Sitzung und sorgte für zum Teil so emotional geführte Diskussionen, ..." Eine Konjunktion wie und verbindet Satzteile, die etwas miteinander zu tun haben. Konjunktionen verbinden zwei Satzteile syntaktisch und logisch oder grammatisch. Mit diesem Satzbau wird insinuiert, dass die Diskussion so emotional geführt wurde, weil sie in der öffentlichen Sitzung geführt wurde.
Dass Punkt 13 der Tagesordnung in die öffentliche Sitzung kam, wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die öffentliche Sitzung die Regel und die nichtöffentliche die Ausnahme bildet. Hier hat der Bürgerverein anscheinend schon etwas auf dem Weg zu mehr Transparenz erreicht. Warum sich aber die CSU-Fraktion wegen der Abstimmung, ob der Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung vorgezogen werden solle, zu einer Fraktionsbesprechung zurückziehen musste, ist mir rätselhaft: Können CSU-Stadträte nicht einmal selbstständig über so eine Kleinigkeit abstimmen?
Aber worum ging der Streit überhaupt? Es ging nur um die Frage, wie die Abwassergebühren künftig abgerechnet werden sollen. Die aktuelle Rechtsprechung sagt, dass die Abwassergebühren an den Frischwasserverbrauch gekoppelt werden dürfen, wenn der Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung an der gesamten Abwasserbeseitigung bis zu 12 % beträgt. In Burgkunstadt liegt der Anteil bei 22 %, also deutlich darüber.
Obwohl Stadtrat Markus Dingelreiter, seines Zeichens Rechtsanwalt, dem Gremium anscheinend erklärt hat, dass die laufende Rechtssprechung ähnlich zu berücksichtigen ist wie Gesetze, setzte sich das Germium mehrheitlich über diese Rechtsprechung hinweg. Argumentiert wurde mit dem riesigen Aufwand, der bei der Änderung des Abrechnungsverfahrens auf die Stadt zukäme. Nicht im Zeitungsartikel stand, dass vom Bürgerverein Beispiele für Gemeinden genannt wurden, die das Verfahren schon mit vertretbaren Kosten umgesetzt haben.
Anstatt auf einen Rechtsfachmann zu hören, andere Gemeinden zu ihren Erfahrungen mit dem vom Frischwasserverbrauch teilweise entkoppelten Abwassergebühren zu befragen oder sich anderweitig Rechtssicherheit zu verschaffen, hat die bornierte Mehrheit den Antrag des Bürgervereins einfach abgeschmettert. Vielleicht erlaube ich mir den Spaß und klage gegen die nächste Abwasserrechnung beim Verwaltungsgericht.
Die Überschrift macht neugierig darauf, zu erfahren, was da wohl heftiges im Stadtrat diskutiert wurde. Woran hat sich der Streit entzündet, haben die Kontrahenten sich gegenseitig Beleidigungen an den Kopf geworfen, ist Blut geflossen? Das alles erfährt der geneigte Leser nicht, er erfährt nur, dass die Stadträte Thomas Müller und Günter Knorr mit einem Ordnungsgeld bedroht wurden. Der Grund bleibt im Dunkeln.
Einleitend schreibt Völk: "Die Anträge des Bürgervereins am Beginn einer Stadtratsitzung kommen beinahe schon mit schöner Regelmäßigkeit ..." Tenor des ersten Absatzes ist: Das ist halt wieder mal das übliche Kasperltheater des Bürgervereins. Diese Ausdrucksweise ist eindeutig kommentierend und hat in einer seriösen Berichterstattung nichts zu suchen.
Im zweiten Absatz steht: "Punkt 13 gelangte nach einstimmigem Beschluss in den öffentlichen Teil der Sitzung und sorgte für zum Teil so emotional geführte Diskussionen, ..." Eine Konjunktion wie und verbindet Satzteile, die etwas miteinander zu tun haben. Konjunktionen verbinden zwei Satzteile syntaktisch und logisch oder grammatisch. Mit diesem Satzbau wird insinuiert, dass die Diskussion so emotional geführt wurde, weil sie in der öffentlichen Sitzung geführt wurde.
Dass Punkt 13 der Tagesordnung in die öffentliche Sitzung kam, wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die öffentliche Sitzung die Regel und die nichtöffentliche die Ausnahme bildet. Hier hat der Bürgerverein anscheinend schon etwas auf dem Weg zu mehr Transparenz erreicht. Warum sich aber die CSU-Fraktion wegen der Abstimmung, ob der Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung vorgezogen werden solle, zu einer Fraktionsbesprechung zurückziehen musste, ist mir rätselhaft: Können CSU-Stadträte nicht einmal selbstständig über so eine Kleinigkeit abstimmen?
Aber worum ging der Streit überhaupt? Es ging nur um die Frage, wie die Abwassergebühren künftig abgerechnet werden sollen. Die aktuelle Rechtsprechung sagt, dass die Abwassergebühren an den Frischwasserverbrauch gekoppelt werden dürfen, wenn der Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung an der gesamten Abwasserbeseitigung bis zu 12 % beträgt. In Burgkunstadt liegt der Anteil bei 22 %, also deutlich darüber.
Obwohl Stadtrat Markus Dingelreiter, seines Zeichens Rechtsanwalt, dem Gremium anscheinend erklärt hat, dass die laufende Rechtssprechung ähnlich zu berücksichtigen ist wie Gesetze, setzte sich das Germium mehrheitlich über diese Rechtsprechung hinweg. Argumentiert wurde mit dem riesigen Aufwand, der bei der Änderung des Abrechnungsverfahrens auf die Stadt zukäme. Nicht im Zeitungsartikel stand, dass vom Bürgerverein Beispiele für Gemeinden genannt wurden, die das Verfahren schon mit vertretbaren Kosten umgesetzt haben.
Anstatt auf einen Rechtsfachmann zu hören, andere Gemeinden zu ihren Erfahrungen mit dem vom Frischwasserverbrauch teilweise entkoppelten Abwassergebühren zu befragen oder sich anderweitig Rechtssicherheit zu verschaffen, hat die bornierte Mehrheit den Antrag des Bürgervereins einfach abgeschmettert. Vielleicht erlaube ich mir den Spaß und klage gegen die nächste Abwasserrechnung beim Verwaltungsgericht.
3. November 2014
Wider den Halloween-Unsinn
In der Zeitung gab es heute einige Berichte über Sachbeschädigungen am 31. Oktober. Einige meinen, sie hätten einen Freibrief, fremdes Eigentum zu beschädigen: Es gibt ja diesen uralten irischen Brauch Halloween. Wenn man sich die Mühe macht, dem Halloween-Brauch auf die Spur zu kommen, stellt sich leider doch heraus, dass er in der heutigen Ausprägung aus Amerika kommt. Dazu gibt es einen Artikel bei Wikipedia.
Ich erinnere mich noch daran, dass ich als Kind mit meinem Vater am Vorabend zu Allerheiligen aus einem Ranges (Hochdeutsch: Futterrübe) eine Laterne mit einem Gespenstergesicht geschnitzt habe. Das war aber dann schon alles mit diesem alten Brauch. Die Amerikaner haben dafür lieber Kürbisse verwendet, weil es bei ihnen anscheinend keine Futterrüben gab. Süßes oder Saures ist aber durch keine alte Tradition gedeckt.
Jeder kann sich verkleiden wie er will. Jeder darf irgend einer angeblichen Tradition hinter her laufen. Die Freiheit des Einzelnen endet aber dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Um es klar auszudrücken: Eier gegen Häuser zu werfen, ist verboten, genauso wie Klopapier in Vorgärten zu deponieren. Es gibt Menschen, so wie mich, die Halloween nicht mögen. Diese Menschen haben in einer Demokratie das Recht, von diesem Unsinn verschont zu bleiben.
Falls die Kinder unbedingt auf Süßigkeiten fremder Menschen angewiesen sind, können sie sich an der Sternsinger-Aktion beteiligen und Geld für die Armen sammeln. Dabei tun sie etwas Gutes und bekommen zusätzlich auch noch Süßigkeiten als kleine Belohnung geschenkt. Übrigens werfen Sternsinger keine Eier gegen Hauswände, wenn sie abgewiesen werden. Am 11. November, dem Festtag des heiligen Martin, können Kinder einer alten Tradition folgen und mit einer Laterne durch die Straßen ziehen. Sie bekommen anschließend eine Martinsbrezel.
Ich erinnere mich noch daran, dass ich als Kind mit meinem Vater am Vorabend zu Allerheiligen aus einem Ranges (Hochdeutsch: Futterrübe) eine Laterne mit einem Gespenstergesicht geschnitzt habe. Das war aber dann schon alles mit diesem alten Brauch. Die Amerikaner haben dafür lieber Kürbisse verwendet, weil es bei ihnen anscheinend keine Futterrüben gab. Süßes oder Saures ist aber durch keine alte Tradition gedeckt.
Jeder kann sich verkleiden wie er will. Jeder darf irgend einer angeblichen Tradition hinter her laufen. Die Freiheit des Einzelnen endet aber dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Um es klar auszudrücken: Eier gegen Häuser zu werfen, ist verboten, genauso wie Klopapier in Vorgärten zu deponieren. Es gibt Menschen, so wie mich, die Halloween nicht mögen. Diese Menschen haben in einer Demokratie das Recht, von diesem Unsinn verschont zu bleiben.
Falls die Kinder unbedingt auf Süßigkeiten fremder Menschen angewiesen sind, können sie sich an der Sternsinger-Aktion beteiligen und Geld für die Armen sammeln. Dabei tun sie etwas Gutes und bekommen zusätzlich auch noch Süßigkeiten als kleine Belohnung geschenkt. Übrigens werfen Sternsinger keine Eier gegen Hauswände, wenn sie abgewiesen werden. Am 11. November, dem Festtag des heiligen Martin, können Kinder einer alten Tradition folgen und mit einer Laterne durch die Straßen ziehen. Sie bekommen anschließend eine Martinsbrezel.
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