22. Juli 2022

Der Mohr kann gehen

Regiomed ist mal wieder in den Schlagzeilen. Hauptgeschäftsführer Alexander Schmidtke und der Geschäftsführer der bayerischen Einrichtungen, Robert Wieland, verlassen Regiomed zum 30. September. Anscheinend sind Differenzen zwischen den kommunalen Gesellschaftern und der Geschäftsführung über die künftige Ausrichtung des Klinikverbunds zu sein. Dabei war Regiomed mit dem neuen Hauptgeschäftsführer auf einem guten Weg, nachdem der Vorgänger von Schmidtke den Klinikverbund beinahe gegen die Wand gefahren hatte.

Schmidtke konnte den Rekordverlust (Jahresfehlbetrag) von 25,07 Mio. € für das Jahr 2018 auf 6,72 Mio. für das Jahr 2020 reduzieren. Die Zahlen habe ich dem Bundesanzeiger entnommen. Die Bilanz für 2021 ist dort leider noch nicht hinterlegt. Aber anscheinend konnte der Verlust für 2021 mit 2,9 Mio. € noch einmal mehr als halbiert werden, wie der Presse zu entnehmen war. Für 2022 stellte Schmidtke sogar einen Jahresüberschuss von 3 Mio. € in Aussicht.

Wieso der Aufsichtsrat diesen erfolgreichen Sanierer einfach ziehen lässt, ist mir schleierhaft. Vielleicht hätte ein bisschen Entgegenkommen der kommunalen Gesellschafter Schmidtke zum Bleiben bewegen können. Oder, wie es so schön bei Friedrich Schiller heißt: "Der Mohr hat seine Arbeit getan, der Mohr kann gehen."


4. Juli 2022

Warum Waldbrände entstehen

Fragen Sie sich nicht auch manchmal, warum es bei uns in Deutschland Waldbrände gibt? Sind es Blitze (sehr selten), Brandstiftung oder weggeworfene Gläser (nein), die zu teilweise verheerenden Bränden führen? Ich habe keine Mühen gescheut und habe eine bisher völlig unbekannte Zündquelle im Wald entdeckt: Zigarettenkippen.

Die Nikotiniker, die nicht einmal im Wald auf ihre geliebten Glimmstängel verzichten wollen, platzieren ihre Kippen gerne auf getrockneten Nadeln der Bäume, damit es, wenn der Wind günstig steht, besonders lustig flackern kann:


Das Bayerische Waldgesetz sagt dazu in Art. 17

"In einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon dürfen nicht

1. offenes Licht angezündet oder verwendet werden,
2. brennende oder glimmende Sachen weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden, ..."

Und für die Raucher noch einmal ganz deutlich: " Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden."

Ausnahmen von dieser Regel gelten nur für Waldbesitzer, Jäger, Förster und Waldarbeiter.

Ich höre schon die kritischen Stimmen: Es kann ja sein, dass die Kippen noch aus dem Winter stammen. Bestimmt waren es Waldarbeiter. Die haben die Glut sicher sorgfältig ausgetreten ...

Kann alles sein, kann aber auch nicht sein. Gerade wenn es längere Zeit nicht geregnet hat, ist die Waldbrandgefahr stark erhöht. Es ist einfach grob fahrlässig, im Wald - noch dazu im Nadelwald - zu rauchen und seine Kippen wegzuwerfen.

Wer jetzt meint, dass er seine Kippen dann eben in einem trockenen Getreidefeld entsorgt, der bekommt Probleme mit der Verordnung über die Verhütung von Bränden. Dort steht in § 7: "Brennende Zigarren oder Zigaretten, Pfeifenglut oder Rauchzeugasche dürfen nicht so weggelegt oder weggeworfen werden, daß eine Brandgefahr entsteht." Es muss also nicht einmal ein Brand entstehen, es reicht schon die Brandgefahr.

Also liebe Raucher: keine Kippen in Wald und Flur entsorgen! Es gibt für unterwegs  Taschenaschenbecher. Die Zigarettenstummel können nicht nur Brände verursachen, sie sind auch extrem giftig für kleine Menschen und kleine Tiere.


1. Juli 2022

Umwelt- und Naturschutz eher nachrangig?

Damit sich meine Leser selbst ein Bild davon machen können, was einige sportbegeisterte Mountainbiker im Burgkunstadter Wald so anrichten, habe ich ein paar Fotos gemacht. Die wild angelegten Mountainbike-Trails kreuzen beliebte Spazierwege, hier mit einer kleinen Schanze am Wegesrand:

Nachdem der Weg gekreuzt wird, führt der Trail in einen Bereich, der mit Kurvenüberhöhungen befestigt wurde. Welches Material für die Kurven verwendet wurde, habe ich nicht festgestellt. Ich bin leider nicht mehr so gut zu Fuß:

Hier noch ein schöner Ausblick auf den bergseitigen Teil der Schanze:

Ich nehme an, dass die Mountainbiker den Trail nicht im Schritttempo befahren. Abgesehen davon, dass sie sich selbst gefährden, wenn sie zwischen die Bäume hindurch brettern, stellen sie auch eine Gefahr für die Leute dar, die die regulären Waldwege benutzen. Ich glaube nicht, dass sie an der Schanze so weit abbremsen, dass sie noch anhalten könnten, wenn ein Spaziergänger dort ihre Bahn kreuzt.

Wälder, Felder und Wiesen haben Eigentümer, sie gehören nicht der Allgemeinheit. Die Eigentümer verfügen über ihr Eigentum und bestimmen, was damit geschieht. Kein Fremder darf ohne meine Erlaubnis in meinem Garten einen Mountainbike-Trail anlegen, genauso wenig darf er das in einem Wald, der ihm nicht gehört.

Das Bundesnaturschutzgesetz legt in Art. 59 fest: "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz)." Für den Wald gelten die Einschränkungen in Art. 13 Bayerisches Waldgesetz: "Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt."

Das Waldgesetz regelt auch den Schutz des Waldes. In Art. 9 heißt es: "Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung), ist verboten." Der Wald steht also unter besonderem gesetzlichen Schutz. Nebenbei: Das Trinkwasser, das aus unseren Wasserhähnen kommt, stammt aus den Wäldern um Burgkunstadt. 

Wieso der Stadtrat auf die Idee kommt, für ein paar Wenige einen Mountainbike-Trail im Stadtwald anzulegen, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Anscheinend stehen Umwelt- und Naturschutz eher hinten auf der Prioritätenliste.