Nun hat der Keltenwahn auch den östlichen Landkreis Lichtenfels erreicht. In der letzten Sitzung des Altenkunstadter Gemeinderates stellte Bürgermeister Robert Hümmer die Pläne für einen Keltenspielplatz am Kordigast vor. Was die Hütten und das Häuschen mit den Kelten zu tun haben, wissen Teutates oder der Druide Michael Stromerix und sein Fürst Christian Meißnerix. Vielleicht wissen Fürst und Druide auch, warum Kordigast und Staffelberg aufgewertet werden müssen, noch dazu keltisch. Vielleicht wollen beide auf den heiligen Bergen Misteln ernten und Zaubertränke brauen.
Wenigstens ist die Go-Kart-Bahn vom Tisch. Ich wiederhole mich: Kinderspielplätze sollen dort gebaut werden, wo Kinder wohnen, nicht mitten in der Prärie.
Ein Berg wird durch einen Abenteuerspielplatz nicht auf- sondern abgewertet. Der Wert des Berges liegt in seiner Ruhe und seiner unberührten Natur. Die sind mit dem Spielplatz futsch. Es werden ja nicht nur der Spielplatz sondern auch ein Parkplatz und ein Geschicklichkeitspfad angelegt. Zudem ist laut Zeitungsbericht der Spielplatz nur ein Teil der Attraktiviereritis. Schön, dass auch die zwei Gasthäuser, zwischen denen der Spielplatz angelegt wird, an Attraktivität gewinnen. Oder hat mir das nur Cernunnos eingegeben?
10. Dezember 2017
7. Dezember 2017
Bauausschuss ist trotzig
Der Bauauschuss des Burgkunstadter Stadtrats war ein kleiner ein Trotzkopf. Wie anders ist es zu erklären, dass er nach einem Ortstermin mit dem Bayreuther Verwaltungsgericht einem Vergleich zum Errichten von Werbetafeln ablehnt. Nur Bürgermeisterin Christine Frieß und Stadtrat Michael Doppel zeigten Einsicht und stimmten für den Vergleich. Aber es ist ja nicht ihr eigenes Geld, das die Bauausschussmitglieder verprozessieren.
Werbeanlagen müssen im Allgemeinen genehmigt werden, wenn sie nicht in einem schützenswerten Gebiet liegen (Juraforum). Dazu gibt es beispielsweise schon ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Auszug aus der Urteilsbegründung: "Denn nicht jedes Ortsbild ist schützenswert; eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums muss für Einschränkungen seines Gebrauchs (hier: der Baufreiheit) hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange auf ihrer Seite haben."
Der geschäftleitende Beamte Sven Dietel ist davon anscheinend überrascht worden: "Die kommunale Planungshoheit für Werbeanlagen wurde vor Gericht soweit ausgehöhlt, dass wir sie eigentlich nur noch im denkmalgeschützten Bereich verbieten können." Wenn er die Nachlieferungen für die Loseblattsammlungen der Stadt nicht nur abheften, sondern auch einmal lesen würde, hätte er das sicher auch gewusst. Ich bin kein geschäftsleitender Beamter, habe aber nach einer kurzen Internetrecherche die entsprechenden Informationen gefunden.
Im übrigen wurde die Planungshoheit nicht vor Gericht ausgehöhlt, sie wurde durch Gesetze so eingeschränkt. Aber was will man schon von einem Beamten erwarten, der der Meinung ist, er müsse sich nicht an die Gemeindeordnung halten, weil sie nicht mehr zeitgemäß sei.
Werbeanlagen müssen im Allgemeinen genehmigt werden, wenn sie nicht in einem schützenswerten Gebiet liegen (Juraforum). Dazu gibt es beispielsweise schon ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Auszug aus der Urteilsbegründung: "Denn nicht jedes Ortsbild ist schützenswert; eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums muss für Einschränkungen seines Gebrauchs (hier: der Baufreiheit) hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange auf ihrer Seite haben."
Der geschäftleitende Beamte Sven Dietel ist davon anscheinend überrascht worden: "Die kommunale Planungshoheit für Werbeanlagen wurde vor Gericht soweit ausgehöhlt, dass wir sie eigentlich nur noch im denkmalgeschützten Bereich verbieten können." Wenn er die Nachlieferungen für die Loseblattsammlungen der Stadt nicht nur abheften, sondern auch einmal lesen würde, hätte er das sicher auch gewusst. Ich bin kein geschäftsleitender Beamter, habe aber nach einer kurzen Internetrecherche die entsprechenden Informationen gefunden.
Im übrigen wurde die Planungshoheit nicht vor Gericht ausgehöhlt, sie wurde durch Gesetze so eingeschränkt. Aber was will man schon von einem Beamten erwarten, der der Meinung ist, er müsse sich nicht an die Gemeindeordnung halten, weil sie nicht mehr zeitgemäß sei.
6. Dezember 2017
Scheiß doch auf den Einzelhandel
Anscheinend war Thomas Müller der einzige Stadtrat, der sich im Vorfeld der zur Entscheidung anstehenden Ansiedlung von Woolworth im Gewerbegebiet Seewiese bei betroffenen Einzelhändlern informiert hat. Seine Argumentation in der Burgkunstadter Stadtratsitzung hatte Hand und Fuß. Die Firma H. O. Schulze schätzt den Umsatzrückgang auf 5 % bis 8 %. Aber Stadträtin Katrin Weißmann, Rechtspflegerin, kennt sich bestens im Einzelhandel aus. Sie weiß sogar besser als der Geschäftsinhaber selbst, mit welchen Produkten er seinen Umsatz erzielt, und dass sein geschätzter Umsatzrückgang Quatsch ist. Schulze mache sein Geschäft ja mit hochwertigen Schreibwaren und Woolworth verkaufe nur billiges Zeug.
Ein Blick in Wikipedia hilft hier weiter. Woolworth setzt auf das untere und mittlere Preissegment. Ja, es gibt nicht nur Billig und Teuer, sondern auch Mittel. 65 % des Umsatzes wird mit Hartwaren, dazu gehören Haushalts- und Schreibwaren, gemacht. Der Rest des Umsatzes entfällt auf Textilien. "Bei den bekannten Marken setzt Woolworth beispielsweise auf Ravensburger, Lego, Panasonic, Coca-Cola und Haribo." (Wikipedia) Also so billig sind Lego und Panasonic auch nicht.
Im Übrigen ist es dem aus dem Bauch nach Lust und Laune entscheidenden kernigen Burgkunstadter Stadtrat doch Wurscht, woher die Gewerbesteuer kommt. Auch da gilt aber die Devise: Lesen bildet! Die Gewerbesteuereinnahmen für Konzerne richten sich nach den Lohnsummen, die der Konzern an den Standorten zahlt, nicht nach den dort erzielten Gewinnen. Das ist in § 29 Gewerbesteuergesetz geregelt. Woolworth hat 300 Filialen und strebt 500 an. Sitz ist in Unna. Zu Woolworth gehört natürlich auch ein Online-Versand. Die Lohnsumme, die auf die Niederlassung in Burgkunstadt entfällt, dürfte, prozentual gesehen, marginal sein.
Ob Woolworth überhaupt einen Gewinn ausweist, ist mir nicht bekannt. Woolworth Deutschland ist eine GmbH, die nichts mehr mit dem amerikanischen Konzern zu tun hat. Mal schauen, ob der Minianteil der Gewerbesteuer der großen Woolworth-Familie die Einbußen, die sich durch den Umsatzrückgang der Firmen Weber und Schulze ergeben, ausgleicht.
Ein Blick in Wikipedia hilft hier weiter. Woolworth setzt auf das untere und mittlere Preissegment. Ja, es gibt nicht nur Billig und Teuer, sondern auch Mittel. 65 % des Umsatzes wird mit Hartwaren, dazu gehören Haushalts- und Schreibwaren, gemacht. Der Rest des Umsatzes entfällt auf Textilien. "Bei den bekannten Marken setzt Woolworth beispielsweise auf Ravensburger, Lego, Panasonic, Coca-Cola und Haribo." (Wikipedia) Also so billig sind Lego und Panasonic auch nicht.
Im Übrigen ist es dem aus dem Bauch nach Lust und Laune entscheidenden kernigen Burgkunstadter Stadtrat doch Wurscht, woher die Gewerbesteuer kommt. Auch da gilt aber die Devise: Lesen bildet! Die Gewerbesteuereinnahmen für Konzerne richten sich nach den Lohnsummen, die der Konzern an den Standorten zahlt, nicht nach den dort erzielten Gewinnen. Das ist in § 29 Gewerbesteuergesetz geregelt. Woolworth hat 300 Filialen und strebt 500 an. Sitz ist in Unna. Zu Woolworth gehört natürlich auch ein Online-Versand. Die Lohnsumme, die auf die Niederlassung in Burgkunstadt entfällt, dürfte, prozentual gesehen, marginal sein.
Ob Woolworth überhaupt einen Gewinn ausweist, ist mir nicht bekannt. Woolworth Deutschland ist eine GmbH, die nichts mehr mit dem amerikanischen Konzern zu tun hat. Mal schauen, ob der Minianteil der Gewerbesteuer der großen Woolworth-Familie die Einbußen, die sich durch den Umsatzrückgang der Firmen Weber und Schulze ergeben, ausgleicht.
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