Die führende Zeitung am Obermain berichtete heute, dass Bürgermeisterin Christine Fries und Bauhofleiter Thomas Kinscher den Hundekotentsorgungsbeutelspender in Theisau inspizierten. Ob die Inspektion von Beutelspendern eine vorrangige Führungsaufgabe ist oder ob man sie nicht lieber einem Bauhofmitarbeiter überlässt, sei einmal dahin gestellt. Mir geht es hier um die Sinnhaftigkeit der Beutelspender.
Die Erholungs- und Verkehrsflächen der Stadt umfassen ca. 2,3 Mio. m². Nehmen wir mal wohlwollend an, dass die Hundebesitzer einen Beutel ziehen, wenn ihr Hund in einem Radius von 20 m um den Spender scheißt. Damit decken die 10 Beutelspender eine Fläche von etwa 12.000 m² ab. Das bedeutet, dass 0,5 % der Erholungs- und Verkehrsflächen von Beutelspendern versorgt werden.
Leider regelt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nur, dass Straßen und Gehwege nicht verschmutzt werden dürfen. In Grünanlagen und Sandkästen dürfen Hunde daher scheißen, falls es nicht durch ein Hinweisschild verboten wird. Der Stadtrat sollte mal über eine Reinhaltungssatzung nachdenken, die auch Straßengräben, Grünstreifen, Kinderspielplätze und Erholungsflächen einbezieht.
Aber was nützen alle Satzungen, wenn die Einhaltung nicht überwacht wird. Menschen neigen dazu, Regeln zu brechen, wenn keine Sanktionen zu befürchten sind. Sie werfen ihre Zigarettenkippen auf die Straße, Flaschen in Grünanlagen und Plastiktüten ins Meer. Und sie lassen ihre Hunde hinscheißen, wo sie wollen; das Aufsammeln von Hundekot ist ja so umständlich und eklig. Irgend ein Blödel wird den Mist schon wieder wegräumen.
Es gibt altruistische Menschen, auch unter Hundehaltern, die Regeln einhalten, obwohl sie keine Sanktionen befürchten müssen. Sie sind eher eine Minderheit. Daher: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Aber seien wir mal ehrlich: Würden Sie als Polizist aus ihrem gemütlichen Streifenwagen aussteigen, nur weil ein Hund auf den Gehsteig scheißt?
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