Am Dienstag berichtete das Obermain Tagblatt über die Mahnversammlung "Gegen sexuellen Kindesmissbrauch" vor dem Amtsgericht Lichtenfels. Den Veranstaltern und Teilnehmern zolle ich meine Anerkennung. Leider sind die Täter sehr oft in der Familie der Kinder zu finden. Kinder sind nicht nur durch sexellen Missbrauch bedroht, sondern müssen alle Arten körperlicher und seelischer Gewalt erleiden. Auch diese Gewalt gegen Kinder fordert Hinsehen und Handeln.
Leider leben wir in einer Gesellschaft, in der auf den Täter oft mehr Rücksicht genommen wird als auf das Opfer. Das mag an dem Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten liegen, der sicher seine Berechtigung hat; sonst wären willkürlichen Anklagen Tür und Tor geöffnet. Allerdings lassen Organisationen wie der Weiße Ring und der Kinderschutzbund darauf schließen, dass hier etwas im Argen liegt. Private Organisationen müssen sich um die Opfer kümmern, weil der Staat es nicht kann oder will.
Bevor Sie sich zum Handeln entschließen, sollten Sie einiges bedenken. Legale Beweise vorzulegen, ist praktisch unmöglich, außer vielleicht, wenn Sie Journalist sind, wie im Fall der Zwölf Stämme. Bild- und Tonaufnahmen sind, ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten, verboten. Sie dürfen mit dem Kind nicht zum Arzt gehen oder Proben (Haare, Urin) untersuchen lassen.
Wenn Sie Anzeige erstatten, wird das Jugendamt eingeschaltet. Das Jugendamt besucht das betroffene Kind nach Voranmeldung. Wenn keine offensichtlichen körperlichen Verletzungen oder Verwahrlosung vorliegen, ist alles in Ordnung. Die Beschuldigten werden dann gegen Sie vorgehen wegen übler Nachrede oder Verleumdung. Das kann leicht ein paar Tausender kosten.
Zeugen, die Ihnen erzählt haben, dass sie ebenfalls Auffälligkeiten bei dem betroffenen Kind wahrgenommen haben, werden ihre Aussage vor Gericht nicht wiederholen, weil die Beschuldigten doch sehr nette Menschen sind und sie persönlich nichts gegen sie haben. Zudem kann die Auffälligkeit ja auch eine Ausnahme gewesen sein.
Vielleicht bekommt das Kind einen Verfahrensbeistand. Das ist ein Anwalt, der die Interessen des Kindes vertreten soll. Leider ist er kein Kinderpsychologe. Auch der Sachverständige, der das Kind begutachten soll, ist nur Psychologe, kein Kinderpsychologe. Wenn Verfahrensbeistand und Gutachter ihre Aufgabe ernst nehmen, werden sie Gespräche mit allen Beteiligten führen. Wenn Sie Pech haben, werden Sie nicht gehört, weil der Verfahrensbeistand sich auf die Aufzeichnungen seines Vorgängers verlässt.
Wie im Artikel erwähnt, tritt dann die Verharmlosung in Kraft. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein sechsjähriges Kind sich einnässt, einkotet oder stottert, obwohl es mit dreieinhalb Jahren sauber war und problemlos sprechen konnte. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn ein Vierjähriger nur schwarze Kreuze malt oder sich bei jedem Besuch der Toilette einsperrt oder sich nur noch baden lässt, wenn er seinen Penis mit einem Waschlappen abdecken kann. Wenn Sie diese Dinge den Behörden erzählen und einen Zusammenhang zwischen den Vorkommnissen herstellen wollen, kann man Ihnen Belastungseifer unterstellen.
Wenn Sie also vermuten, dass einem Kind körperliche oder seelische Gewalt angetan wird, Sie die vorstehenden Absätze gelesen haben, und sich doch noch für das betreffende Kind einsetzen, dann sage ich: Respekt!
18. Juli 2014
12. Juli 2014
Finanzmisere - Schicksal oder Versäumnis?
Im Obermain Tagblatt vom 11.07.2014 laß ich, dass der Haushalt der Stadt Burgkunstadt vom Landratsamt nicht genehmigt wurde - der Haushalt für 2014 wohlgemerkt. Tenor des Artikels war: das ist Schicksal und eine Katastrophe.
Der Haushaltsplan 2013 wurde anscheinend immer noch nach der veralteten kameralistischen Haushaltsplanung erstellt. Es gibt einen Vermögenshaushalt und einen Verwaltungshaushalt. Die Kameralistik weist verschiedene Mängel auf, gerade in Zeiten knapper Einnahmen:
Es ist nicht zu erkennen, welche Leistungen die Verwaltung für das ausgegebene Geld erbracht hat. Damit ist auch die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung nicht zu überprüfen. Der Vermögenshaushalt gibt keinen Überblick über das Vermögen der Gemeinde, wie der Name vermuten lässt, weil er nur die Investitionen und deren Finanzierung innerhalb eines Jahres auflistet, aber nicht den tatsächlichen Stand der Vermögens- und Sachwerte. Es werden keine Abschreibungen gebildet. Rückstellungen sind nicht vorgesehen.
Seit 01.01.2007 konnten die Kommunen in Bayern auf die doppelte kommunale Buchführung (Doppik) umstellen, die ähnlich wie die doppelte Buchführung in der Wirtschaft funktioniert. Kulmbach und Kronach haben bereits auf die Doppik umgestellt. Bevor also Verwaltung und Stadtrat wilde Aktionspläne erstellen, sollten sie sich in den Nachbarstädten über die Vorzüge der Doppik informieren und diese Planung schleunigst einführen. Erst die Doppik ermöglicht Transparenz. Die Umstellung ist natürlich mit Aufwand verbunden.
Artikel 65 der Gemeindeordnung besagt, dass der Haushaltsplan spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss, also im November des Vorjahres. Warum der Haushalt der Stadt Burgkunstadt erst im Juni vorgelegt wurde, ist mir schleierhaft. Ein Plan, der die Vergangenheit plant, ist für die Katz'. In der freien Wirtschaft würden bei einer solchen Verzögerung wohl Köpfe rollen.
Art. 64 GO fordert, dass der Haushaltsplan ausgeglichen sein muss. Wie kann die Verwaltung dann davon ausgehen, dass ein nicht ausgeglichener Haushaltsplan von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird? Dass der Haushaltsplan nicht genehmigt wird, ist nicht Schicksal, sondern schlechte Planung.
Obwohl die Haushaltslage schlecht ist, soll die Skaterbahn gebaut werden. Angeblich warten schon viele Bürger auf die Bahn und der Bau liege allen am Herzen. Also mir ist die Skaterbahn keine Herzensangelegenheit und in Zeiten schmaler Kassen ist kein Platz für Sentimentalität. Begründet wird der Bau auch damit, dass er schon im Haushaltsplan vorgesehen sei. Der Haushaltsplan hat aber keine normative Wirkung. Das heißt, wenn Geld im Haushaltsplan für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist, muss es deswegen noch lange nicht ausgegeben werden.
Der Rückgang der Steuereinnahmen ist auch kein plötzlicher Schicksalschlag. Art. 70 GO fordert eine mittelfristige Finanzplanung (5 Jahre). Aus der sollte eigentlich die Einnahmeentwicklung der Gemeinde hervorgehen. Ich empfehle, mit den wichtigen Steuerzahlern engen Kontakt zu halten, damit man von ihren unternehmerischen Entscheidungen nicht kalt erwischt wird. In diesem Plan hätte auch die höhere Kreisumlage berücksichtigt werden müssen.
Alles in Allem ist die Finanzsituation der Stadt Burgkunstadt nicht durch höhere schlimme Mächte entstanden, sondern durch Versäumnisse in der Vergangenheit. Mein Vorschlag: den Haushalt auf Doppik umstellen und den Haushaltsplan zukünftig rechtzeitig abgeben.
Der Haushaltsplan 2013 wurde anscheinend immer noch nach der veralteten kameralistischen Haushaltsplanung erstellt. Es gibt einen Vermögenshaushalt und einen Verwaltungshaushalt. Die Kameralistik weist verschiedene Mängel auf, gerade in Zeiten knapper Einnahmen:
Es ist nicht zu erkennen, welche Leistungen die Verwaltung für das ausgegebene Geld erbracht hat. Damit ist auch die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung nicht zu überprüfen. Der Vermögenshaushalt gibt keinen Überblick über das Vermögen der Gemeinde, wie der Name vermuten lässt, weil er nur die Investitionen und deren Finanzierung innerhalb eines Jahres auflistet, aber nicht den tatsächlichen Stand der Vermögens- und Sachwerte. Es werden keine Abschreibungen gebildet. Rückstellungen sind nicht vorgesehen.
Seit 01.01.2007 konnten die Kommunen in Bayern auf die doppelte kommunale Buchführung (Doppik) umstellen, die ähnlich wie die doppelte Buchführung in der Wirtschaft funktioniert. Kulmbach und Kronach haben bereits auf die Doppik umgestellt. Bevor also Verwaltung und Stadtrat wilde Aktionspläne erstellen, sollten sie sich in den Nachbarstädten über die Vorzüge der Doppik informieren und diese Planung schleunigst einführen. Erst die Doppik ermöglicht Transparenz. Die Umstellung ist natürlich mit Aufwand verbunden.
Artikel 65 der Gemeindeordnung besagt, dass der Haushaltsplan spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss, also im November des Vorjahres. Warum der Haushalt der Stadt Burgkunstadt erst im Juni vorgelegt wurde, ist mir schleierhaft. Ein Plan, der die Vergangenheit plant, ist für die Katz'. In der freien Wirtschaft würden bei einer solchen Verzögerung wohl Köpfe rollen.
Art. 64 GO fordert, dass der Haushaltsplan ausgeglichen sein muss. Wie kann die Verwaltung dann davon ausgehen, dass ein nicht ausgeglichener Haushaltsplan von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird? Dass der Haushaltsplan nicht genehmigt wird, ist nicht Schicksal, sondern schlechte Planung.
Obwohl die Haushaltslage schlecht ist, soll die Skaterbahn gebaut werden. Angeblich warten schon viele Bürger auf die Bahn und der Bau liege allen am Herzen. Also mir ist die Skaterbahn keine Herzensangelegenheit und in Zeiten schmaler Kassen ist kein Platz für Sentimentalität. Begründet wird der Bau auch damit, dass er schon im Haushaltsplan vorgesehen sei. Der Haushaltsplan hat aber keine normative Wirkung. Das heißt, wenn Geld im Haushaltsplan für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist, muss es deswegen noch lange nicht ausgegeben werden.
Der Rückgang der Steuereinnahmen ist auch kein plötzlicher Schicksalschlag. Art. 70 GO fordert eine mittelfristige Finanzplanung (5 Jahre). Aus der sollte eigentlich die Einnahmeentwicklung der Gemeinde hervorgehen. Ich empfehle, mit den wichtigen Steuerzahlern engen Kontakt zu halten, damit man von ihren unternehmerischen Entscheidungen nicht kalt erwischt wird. In diesem Plan hätte auch die höhere Kreisumlage berücksichtigt werden müssen.
Alles in Allem ist die Finanzsituation der Stadt Burgkunstadt nicht durch höhere schlimme Mächte entstanden, sondern durch Versäumnisse in der Vergangenheit. Mein Vorschlag: den Haushalt auf Doppik umstellen und den Haushaltsplan zukünftig rechtzeitig abgeben.
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