11. August 2017

"Die wollen uns bescheißen!"

Wenn es nicht so ein Trauerspiel wäre, könnte man direkt darüber lachen - über die gesplittete Abwassergebühr und den Dilettantismus der Stadtverwaltung und des Stadtrats. Stadtrat Thomas Müller hat vollkommen recht, wenn er sagt: „Es kann doch nicht sein, dass nur die drei Bürger, die gegen die rechtswidrige Entwässerungssatzung geklagt haben, korrekt abgerechnet werden.“ Gerhard Herrmann schreibt im Obermain-Tagblatt in diesem Zusammenhang von Rechthaberei. Anscheinend hat auch er die Thematik nicht vollständig erfasst.

Es geht nicht um Rechthaberei, sondern um die korrekten Abläufe in einer Gemeinde eines Rechtsstaates. Dank der Klagen und Widersprüche dreier Bürger, die übrigens nicht alle Mitglieder im Bürgerverein sind, hat der Stadtrat die rechtswidrige Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch eine rechtskonforme Satzung ersetzt. Im Kommunalrecht gilt der Grundsatz: Keine Gebühren ohne gültige Satzung! Für das Jahr 2014 liegt keine gültige Satzung vor, damit können auch die Bürger, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben, für 2014 nicht zu einer Gebührenzahlung verpflichtet werden.

Eine Satzung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, sonst ist sie von Anfang an ungültig. Ein solches höherrangiges Recht ist das Grundgesetz. Aus Art. 3 Abs. 1 GG - "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." - folgt der Grundsatz der Gebührengerechtigkeit. Es kann also wirklich nicht sein, dass Bürger ohne zwingenden Grund unterschiedlich abgerechnet werden. Ein solcher zwingende Grund liegt nicht vor. Auch für 2014 könnten alle Bescheide geändert werden.

Der Vorteil für alle Bürger läge darin, dass die, die durch die gesplittete Abwassergebühr weniger bezahlen müssen, eine Rückzahlung erhielten. Die, die mehr zahlen müssten, bräuchten keine Nachzahlung zu leisten. Der eigentliche Grund, warum die Stadt die Bescheide für 2014 nicht ändern will, liegt also darin, dass es ein Verlustgeschäft für die Stadt wäre. Der Volksmund sagt dazu: "Die wollen uns bescheißen!"

Die Begründung von Kämmerin Heike Eber zum Vorgehen der Stadt ist einfach putzig: Es gäbe kein Gesetz, das die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr fordere. Deshalb müsse man nur die drei Kläger neu abrechnen. Liebe Frau Eber: Es gibt auch kein Gesetz, das verbietet, einer Kämmerin ihr Eigentum wegzunehmen. Ich erlaube mir daher, demnächst Ihr Konto zu plündern. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Es gibt natürlich ein Gesetz, das Eigentum schützt, genauso wie es ein Gesetz gibt, das eine verbrauchsabhängige Gebührenabrechnung fordert. Das Ding heißt Kommunalabgabengesetz. Zur Erinnerung: § 8 Abs. 4 KAG lautet: "Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung oder das kommunale Eigentum benutzen; sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange das rechtfertigen." Das heißt, wer mehr Wasser einleitet, muss mehr bezahlen, insbesondere auch, wenn er mehr Regenwasser einleitet. Deswegen fordert die Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr.

Woher Eber weiß, dass viele Bürger lieber allein nach dem alten Frischwassermaßstab abgerechnet würden, ist mir ein Rätsel. Außer denen, die sich nicht waschen oder die ihre Grundstücke versiegelt haben, zahlen alle anderen weniger Abwassergebühren. Das kann jeder selbst ausrechnen, indem er seine Gebühren nach der alten und der neuen Satzung ausrechnet. Die Grundrechenarten reichen dafür aus.

3 Kommentare:

  1. Egal bei welchem Thema: immer wieder scheint die Kämmerin mehr als nur Ihren Job zu machen. Es scheint als ob Frau Eber städtische Politik betreibt. Dazu wurde Sie aber nicht eingestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Finanzen der Stadt zu verwalten. Die Entscheidungen, wie Sie dies zu tun hat, trifft der Stadtrat. Vielleicht sollte Ihre Stellenbeschreibung nachgebessert werden ODER die Kämmerin sollte einen Blick in diese werfen. Wie lange lässt sich der Stadtrat noch auf der Nase herum tanzen ?

    AntwortenLöschen
  2. Wolfgang Schelder18.08.17, 15:04

    Hallo Bernd, ich werde mal vorsichtshalber einen Einspruch gegen den Abwasserbescheid 2014 bei der Stadt einlegen - bei mir macht das immerhin über 60 € aus. Die Einspruchsfrist ist normalerweise allerdings nur 1 Monat - und der ist längst verstrichen. Ich würde allerdings darauf hinweisen, dass diese Satzung rechtswidrig ist und deshalb diese Frist nicht gelten kann - mal schauen was da passiert...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hallo, Wolfgang, da hast du leider Pech. Wenn du die Einspruchsfrist von einem Monat verpasst hast, kannst du gegen den Gebührenbescheid nicht mehr vorgehen. egal ob die Satzung rechtswidrig ist oder nicht.

      Löschen