Man munkelt, dass die Stadt Burgkunstadt für die Mainquerungen in Theisau und Mainklein übergangsweise zwei Fährleute auf 450-Euro-Basis sucht. Die beiden Mainbrücken, die durch Fährleute ersetzt werden sollen, sind überraschenderweise nicht mehr gefahrlos von Fußgängern zu passieren, obwohl die Stadt jahrzehntelang die Brücken nicht gewartet hat.
An die beiden Fährleute werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Ein Bootsführerschein ist, wegen des nur sporadischen Schiffsverkehrs, nicht erforderlich. Allerdings sollen die Bewerber ein eigenes KFZ und ein Mobiltelefon besitzen, weil auch eine Rufbereitschaft eingeführt werden soll. Die beiden Fähren müssen von Hand per Staken angetrieben werden, weil das Geld für einen Außenbordmotor und den Treibstoff nicht mehr reicht. Die neuen Fährleute erhalten eine einstündige Einweisung.
Geplant ist, die Fähren an Sams-, Sonn- und Feiertagen jeweils von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu betreiben. Bei Sturm und hohem Wellengang wird der Fährbetrieb eingestellt, ebenso bei nicht gerade optimalem Fährwetter. Während der übrigen Tage können Passanten eine halbe Stunde vor der geplanten Überfahrt eine SMS an den Fährmann mit der Nachricht "Fährmann hol' über" schicken. Ob die Fähren wirklich in Betrieb sind, erfahren die Fahrgäste telefonisch im Rathaus.
Der Fahrpreis beträgt pro Fahrt 1 €. Für Vielfahrer ist unter dem Slogan "Elf Mal fahren, nur zehn Mal zahlen" eine Elferkarte für 10 € geplant. Fahrräder und Kinderwagen sind frei.
11. Juni 2015
2. Juni 2015
Kleine Tüte, keine Wirkung
Die führende Zeitung am Obermain berichtete heute, dass Bürgermeisterin Christine Fries und Bauhofleiter Thomas Kinscher den Hundekotentsorgungsbeutelspender in Theisau inspizierten. Ob die Inspektion von Beutelspendern eine vorrangige Führungsaufgabe ist oder ob man sie nicht lieber einem Bauhofmitarbeiter überlässt, sei einmal dahin gestellt. Mir geht es hier um die Sinnhaftigkeit der Beutelspender.
Die Erholungs- und Verkehrsflächen der Stadt umfassen ca. 2,3 Mio. m². Nehmen wir mal wohlwollend an, dass die Hundebesitzer einen Beutel ziehen, wenn ihr Hund in einem Radius von 20 m um den Spender scheißt. Damit decken die 10 Beutelspender eine Fläche von etwa 12.000 m² ab. Das bedeutet, dass 0,5 % der Erholungs- und Verkehrsflächen von Beutelspendern versorgt werden.
Leider regelt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nur, dass Straßen und Gehwege nicht verschmutzt werden dürfen. In Grünanlagen und Sandkästen dürfen Hunde daher scheißen, falls es nicht durch ein Hinweisschild verboten wird. Der Stadtrat sollte mal über eine Reinhaltungssatzung nachdenken, die auch Straßengräben, Grünstreifen, Kinderspielplätze und Erholungsflächen einbezieht.
Aber was nützen alle Satzungen, wenn die Einhaltung nicht überwacht wird. Menschen neigen dazu, Regeln zu brechen, wenn keine Sanktionen zu befürchten sind. Sie werfen ihre Zigarettenkippen auf die Straße, Flaschen in Grünanlagen und Plastiktüten ins Meer. Und sie lassen ihre Hunde hinscheißen, wo sie wollen; das Aufsammeln von Hundekot ist ja so umständlich und eklig. Irgend ein Blödel wird den Mist schon wieder wegräumen.
Es gibt altruistische Menschen, auch unter Hundehaltern, die Regeln einhalten, obwohl sie keine Sanktionen befürchten müssen. Sie sind eher eine Minderheit. Daher: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Aber seien wir mal ehrlich: Würden Sie als Polizist aus ihrem gemütlichen Streifenwagen aussteigen, nur weil ein Hund auf den Gehsteig scheißt?
Die Erholungs- und Verkehrsflächen der Stadt umfassen ca. 2,3 Mio. m². Nehmen wir mal wohlwollend an, dass die Hundebesitzer einen Beutel ziehen, wenn ihr Hund in einem Radius von 20 m um den Spender scheißt. Damit decken die 10 Beutelspender eine Fläche von etwa 12.000 m² ab. Das bedeutet, dass 0,5 % der Erholungs- und Verkehrsflächen von Beutelspendern versorgt werden.
Leider regelt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nur, dass Straßen und Gehwege nicht verschmutzt werden dürfen. In Grünanlagen und Sandkästen dürfen Hunde daher scheißen, falls es nicht durch ein Hinweisschild verboten wird. Der Stadtrat sollte mal über eine Reinhaltungssatzung nachdenken, die auch Straßengräben, Grünstreifen, Kinderspielplätze und Erholungsflächen einbezieht.
Aber was nützen alle Satzungen, wenn die Einhaltung nicht überwacht wird. Menschen neigen dazu, Regeln zu brechen, wenn keine Sanktionen zu befürchten sind. Sie werfen ihre Zigarettenkippen auf die Straße, Flaschen in Grünanlagen und Plastiktüten ins Meer. Und sie lassen ihre Hunde hinscheißen, wo sie wollen; das Aufsammeln von Hundekot ist ja so umständlich und eklig. Irgend ein Blödel wird den Mist schon wieder wegräumen.
Es gibt altruistische Menschen, auch unter Hundehaltern, die Regeln einhalten, obwohl sie keine Sanktionen befürchten müssen. Sie sind eher eine Minderheit. Daher: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Aber seien wir mal ehrlich: Würden Sie als Polizist aus ihrem gemütlichen Streifenwagen aussteigen, nur weil ein Hund auf den Gehsteig scheißt?
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