13. Juli 2023

Zuständigkeitsfrage geklärt

Anscheinend konnte jetzt ganz fix die Zuständigkeitsfrage für die Entwässerungsrinne am Schulzentrum geklärt werden: Als ich heute dort vorbeiging, war die Abdeckung auf der Rinne wieder angebracht und eine Absperrung verhinderte das Betreten und Befahren der Rinne. Danke den Personen, die sich darum gekümmert haben.



9. Juli 2023

Unlösbares Zuständigkeitsproblem

Tagtäglich betreten und verlassen unzählige Schüler, Lehrer, Schulleiter und Hausmeister Realschule und Gymnasium in Burgkunstadt. Seit mehreren Wochen übersehen sie dabei geflissentlich, dass die Abdeckung der Entwässerungsrinne zwischen Gehsteig und Vorplatz der Schulen die Rinne nicht mehr abdeckt, sondern in der Rinne liegt.

Die Entwässerungsrinne stellt eine Gefahrenquelle dar. Fahrzeuge, die darüber fahren, könnten beschädigt werden. Fußgänger könnten sich, wenn sie versehentlich in das Loch treten, verletzen. Anscheinend fühlt sich niemand für die Rinne zuständig. Es scheint sich um ein unlösbares Problem handeln.

Zunächst müsste geklärt werden, ob die Rinne zum Gehsteig oder zum Schulgrundstück gehört. Für den Gehsteig ist vermutlich die Stadt Burgkunstadt zuständig. Wenn die Rinne allerdings auf dem Schulgrundstück liegt, ist der Schulaufwandsträger, der Landkreis Lichtenfels, zuständig. Für die Instandhaltung der Gebäude und Anlagen beschäftigen beide Schulen Hausmeister. Im Schulglossar des Gymnasiums sind die Aufgaben des Hausmeisters schön beschrieben:

"Der Hausmeister ist der wichtigste Mann im Haus, denn ohne ihn geht gar nichts: Unser Hausmeister kümmert sich um das Schulgebäude und seine Außenanlagen, u.a. um Technik und Mobiliar in den Klassenzimmern, um den Reinigungsdienst, um die Beschilderung im Haus und um das ganze Drumherum bei Schulveranstaltungen (z. B. Schulfest, Elternabende, Ausstellungen) u.v.m."

Diese Aufgabenbeschreibung gilt sicher auch für den Hausmeister der Realschule. Man müsste natürlich zunächst klären, welcher Hausmeister für die Entwässerungsrinne zuständig ist. Der Vorplatz der Schulen wird schließlich gemeinsam genutzt. Allerdings liegt die besagte Entwässerungsrinne näher am Gymnasium. So gesehen wäre der Hausmeister des Gymnasiums zuständig, andererseits werden auch Realschüler manchmal von dieser Seite das Schulgrundstück betreten. Ich schlage daher vor, dass die Leitungsgremien beider Schulen in einer gemeinsamen Nachtsitzung beraten und sich auf einen zuständigen Hausmeister einigen.

Notfalls kann auch der Schulaufwandsträger diese Angelegenheit im Kreistag beraten lassen. Ich sehe sie schon vor mir, die europaweite Ausschreibung: Anheben und Aufsetzen einer Abdeckung für eine Entwässerungsrinne, Arbeitsaufwand 5 Minuten. Ich bin gespannt, wer den Zuschlag bekommt. Polnische und rumänische Firmen sollen besonders günstig arbeiten.

4. Juli 2023

Die Blechsteinwüste Marktplatz dehnt sich aus

Nach knapp einem Jahr ist die Blechsteinwüste Burgkunstadter Marktplatz schon wieder aufgewertet worden und attraktiver als je zuvor. Die kleine Terrasse vor der katholischen Pfarrkirche wurde neu gestaltet. Wenn Sie eine kleine Erinnerungsstütze brauchen, wie es dort vor einem Jahr aussah, finden Sie hier die Bilder. Das Stadtumbaumanagement meint dazu im neuen Burgkunstadt aktuell auf Seite 7: "Einige Teilnehmende am ProjektTreff wünschen sich hier mehr Grün, welches leider aufgrund von baulichen Gegebenheiten etwas eingeschränkt werden musste. Die Anpflanzungen werden sich in
den nächsten Monaten und Jahren entwickeln, sodass in Zukunft blühendes Grün über die Mauer rankt."

Die baulichen Gegebenheiten haben sich innerhalb des vergangenen Jahres nicht geändert. Warum vor einem Jahr viel Grün möglich war, jetzt aber nicht mehr, erschließt sich mir nicht. Es kann an den Pflastersteinen liegen, mit denen die Terrasse praktisch komplett zugepflastert wurde.

Leider konnte das kleine Karussell für die Kinder in der linken Ecke nicht aufgestellt werden. Soviel ich gehört habe, sprachen Sicherheitsgründe dagegen. Man konnte ja nicht ahnen, dass man ein Karussel nicht direkt in einer Mauerecke platzieren kann, weil sich spielende Kinder sonst verletzen könnten. Immerhin wurde das Untergestellt vorsichtshalber schon mal auf- und wieder abgebaut, weil man so etwas nicht in einen Plan einzeichnen kann.

Wie Sie auf den Fotos vom letzten Jahr sehen können, ist damals schon "blühendes Grün über die Mauer" gerankt. Leider musste dieses Grün weichen. Wir dürfen uns dann darauf freuen, dass in 10 Jahren wieder etwas rankt. Wer sich im Sommer auf den Platz setzen will, sollte das keinesfalls tagsüber tun: Es gibt dort keinerlei Schatten. Es wurde zwar ein Alibibäumchen vor die Mauer und den mächtigen Nadelbaum gepflanzt, als Schattenspender ist es aber untauglich (Bild unten, weißer Strich hinter der mittleren Bank).

Ach ja, das berühmte Fernrohr, mit dem die Kinder den Marktplatz erkunden sollen, hätte ich beinahe vergessen. Man kann damit tatsächlich nicht in die Fenster der anliegenden Häuser schauen. Es handelt sich bei dem Fernrohr nur um ein Holzrohr. Wie man die Generation Smartphone damit zum Erkunden des Marktplatzes animieren will, ist mir schleierhaft. Phantasievolle Kinder haben mittlerweile erkannt, dass man das Fernrohr prima zum Blasinstrument umfunktionieren kann. Vielleicht kann man auch Wasser hineingießen oder das Rohr mit Müll zustopfen. Kleine Kinder bekommen mit dem Fernrohr allerdings ein Problem: Es ist für sie ohne Trittleiter unerreichbar.

Ich habe auch noch eine neue Ecke für die Burgkunstadtaufwerter gefunden, der sie sich umgehend widmen sollten. Auch hier gibt es zu viel Grün, das man unbedingt durch Steine ersetzen sollte: der Platz an der Ecke Städelgasse/Pentzer Tor.

Die Mitglieder des ProjektTreffs geben sich wirklich redlich Mühe, konstruktive Vorschläge zur Gestaltung Burgkunstadts zu machen. Leider werden aber anscheinend ihre Vorschläge vom Stadtumbaumanagement nicht entsprechend umgesetzt (siehe Zitat im ersten Absatz).



9. Mai 2023

Desinformationsabend der BI Mobilfunkstandort Altenkunstadt

"Infoabend der BI Mobilfunkstandort Altenkunstadt" überschrieb das Obermain-Tagblatt einen Artikel über eine Versammlung der BI-Wissenschaftsleugner und Faktenverdreher. Die BI rühmt sich, dafür gesorgt zu haben, dass der neue Mobilfunkmast an einem strahlungsminimierten Standort am Külmitz errichtet wurde. Leider kann von strahlungsminimiertem Standort keine Rede sein. Damit die notwendige Strahlungsleistung für einen guten Empfang in Altenkunstadt ausreicht, muss der Mast mit einer entsprechend höheren Leistung betrieben werden. Was die Wissenschaftsleugner auch nicht berücksichtigen ist, dass die Mobiltelefone in Altenkunstadt jetzt ebenfalls mit einer höheren Sendeleistung betrieben werden müssen, weil sie sonst den Mobilfunkmast gar nicht erreichen. Wenn man noch weiß, dass etwa 90 % der elektromagnetischen Strahlung in einem Gebiet von den Mobiltelefonen erzeugt wird und nur 10 % von den Mobilfunkbasisstationen, dann sieht man schnell, dass die BI mit ihrer Quatschwissenschaft dafür gesorgt hat, dass die elektromagnetische Belastung in Altenkunstadt eher gestiegen als gesunken ist.

Ihre Weisheiten bezieht die BI vom Verein "diagnose:funk" und seinem Vorsitzenden Jörn Gutbier. Er durfte in der Versammlung solchen Unsinn behaupten wie, dass drei viertel der weltweiten Forschung zu elektromagnetischen Feldern negative Auswirkungen auf Mensch und Natur belegten. Wenn dem wirklich so wäre, müsste sich das in den im EMF-Portal der RWTH Aachen aufgeführten Studien widerspiegeln. Tut es aber nicht. Genauso wenig konnten die dort abrufbaren Studien erhöhte Tumorzahlen durch Mobilfunk belegen.

Gutbier bezeichnete Augmented Reality als eine Technologie für Spiele. Dafür brauche man den neuen Mobilfunkstandard 5G. Augmented Reality ist eine computergestützte Erweiterung der Realität. Man kann sie auch für Spiele benutzen. Die Hauptanwendungen liegen aber im professionellen Bereich wie Reparatur komplexer Maschinen oder komplizierte Operationen. Solche unqualifizierten Aussagen zeigen, wie wenig Ahnung Gutbier von der Materie hat.

Der strahlenminimierte Mobilfunk ist schon Realität. Jedes Watt gesparte Sendeleistung erspart den Mobilfunkbetreibern Kosten und im Mobilgerät hat der Akku eine längere Laufzeit. Mobilgerät und Basisstation senden daher nur mit der notwendigen Leistung und vermeiden die maximal zulässige Sendeleistung wo es nur geht. Die Mobilfunkstrahlung kann wasserhaltiges Gewebe höchstens erwärmen, darüber hinaus gibt es keine Wirkung. Es wurde noch niemand durch die maximal zulässige Mobilfunkstrahlung messbar erwärmt.

Und weil Gutbier anscheinend die Argumente ausgehen, ist Mobilfunk jetzt auch noch Brandbeschleuniger der Klimakatastrophe. Vielleicht sind eher die Mobilfunkschwurbler Brandbeschleuniger der Klimakatastrophe, weil sie partout Basisstationen aus besiedelten Gebieten verbannen wollen, damit die Geräte mit höherer Sendeleistung betrieben werden müssen.

Warum das Obermain-Tagblatt solchen unwissenschaftlichen Unsinn unkommentiert verbreitet, erschließt sich mir nicht. Seit 2016 betreibt die ansonsten seriöse Tageszeitung das Geschäft der Aluhutträger. Würde sie mit dem gleichen Eifer über Versammlungen der Flacherdler berichten? Ich fürchte beinahe: ja!


23. März 2023

Stadtrat entdeckt sein Herz für die Sicherheit der Fußgänger

Schön, dass der Burgkunstadter Stadtrat jetzt sein Herz für die Sicherheit der Fußgänger entdeckt hat, deren Ortschaften von der Bundesstraße B289 durchschnitten werden. Ich hatte schon in der Bürgerversammlung 2021 den Antrag gestellt, dass sich der Stadtrat mit diesem Thema befasst:

"Der Stadtrat möge Maßnahmen beraten und beschließen, die es den Einwohnern der Ortsteile, durch die die Bundesstraße B289 führt, ermöglicht, die Straße gefahrlos zu überqueren.

Begründung: Die stark befahrene B289 zerschneidet die Ortsteile Neuses, Weidnitz, Theisau und Mainroth. Dort gibt es weder Querungshilfen noch Fußgängerüberwege. Besonders für unbegleitete Schulkinder oder alte Menschen ist das Überqueren der Fahrbahn äußerst gefährlich. Querungshilfen oder  Fußgängerüberwege könnten die Gefahr mindern."

Leider hat die Bürgerversammlung mit großer Mehrheit alle meine Anträge mit großer Mehrheit abgelehnt. Vielleicht entdecken Sie auf dem Foto im Pressebericht den einen oder anderen, der sich jetzt um die Sicherheit der Bürger in den Ortsteilen Sorgen macht, es aber in der Bürgerversammlung nicht für nötig hielt, für meinen Antrag zu stimmen.

5. März 2023

Niemand wird durch Mobilfunkstrahlung erhitzt

Ich bringe hier mal ein kleines Beispiel, wie man ohne allzu große Rechnerei die Märchen der Wissenschaftsleugner entlarven kann. Gestern hat mir jemand erzählt, dass die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung mithilfe eines wassergefüllten Luftballons festgelegt worden seien. Die Grenzwerte wurden so gewählt, dass sich das Wasser bei Bestrahlung mit dem Grenzwert im Ballon maximal um 1 Grad erwärmt. Kann das stimmen?

Nehmen wir an, der Ballon ist näherungsweise kugelförmig und hat einen Durchmesser von 20 cm. Dann beträgt das Volumen des Ballons 4,2 l, die Querschnittsfläche 0,031 m². Das Wasser im Ballon wiegt 4,2 kg. Wieviel Energie braucht man, um das Wasser um 1 Grad zu erwärmen? Dazu muss man die Masse des Ballons mit der spezifischen Wärme des Wassers multiplizieren: 4,2 * 4190 J (Joule). 1 J ist eine Ws (Wattsekunde). Umgerechnet in Wattstunden (Wh) braucht man 4,2 * 4190 / 3600 Wh = 4,88 Wh.

Der maximal zulässige Grenzwert für Mobilfunkstrahlung beträgt 10 W/m². Die maximale Strahlungsleistung, die durch den Ballonquerschnitt dringen kann, beträgt damit 0,031 * 10 W = 0,31 W. Ein großer Teil der Strahlung wird vom Wasser reflektiert und der Ballon gibt natürlich, während er aufgeheizt wird, auch wieder Wärme ab. Um die Rechnung zu vereinfachen, berücksichtigen wir das nicht, sondern nehmen an, dass der Ballon die gesamte Strahlung, die auf ihn trifft, in Wärme umwandelt und nichts davon wieder abstrahlt. Dann bräuchte das Wasser im Ballon für 1 Grad Erwärmung 4,88 / 0,31 h = 15,5 h (h = Stunden).

Zum Vergleich: An einem sonnigen Mittag beträgt die Strahlungsleistung der Sonne bei uns ca. 900 W/m². Bei gleichen Annahmen (alle Strahlung wird in Wärme umgewandelt, nichts wird abgestrahlt) erwärmt sich das Wasser im Ballon in ca. 20 s (Sekunden) um 1 Grad.

Die Grenzwerte wurden natürlich nicht mit einem wassergefüllten Ballon festgelegt. Man hat vielmehr festgestellt, ab welcher Leistung eine biologische Wirkung auf das menschliche Gewebe festgestellt werden kann. Die einzige biologische Wirkung, die die Mobilfunkstrahlung hervorrufen kann, ist die Erwärmung des menschlichen Gewebes. Dazu muss sich das Gewebe in 30 Minuten um 1 Grad erwärmen. Das entspricht einer Leistung von 4 W/kg Körpergewicht. Die deutschen Grenzwerte liegen bei 1/50 dieses Wertes, also bei 0,08 W/kg. Damit ist sichergestellt, dass niemand eine Erwärmung spürt oder messen kann, auch wenn er dauerhaft diesem Grenzwert ausgesetzt ist.

Bei meiner Rechnung oben ergibt sich mit dem Luftballon eine Leistung von 0,31 / 4,2 W/kg = 0,075 W/kg. Also scheint meine Überschlagsrechnung ganz gut zu sein.

Merke: Der Grenzwert wurde nicht so gewählt, dass sich das Wasser in einem Ballon um 1 Grad erwärmt, er wurde vielmehr auf 1/50 dieses Wertes begrenzt.

4. März 2023

"Wer nichts weiß, muss alles glauben"

Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gibt es in Deutschland ein digitales Funksystem. Über dieses System kommunizieren Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz und Rettungsdienste bundesweit und organisationsübergreifend. Das Funknetz ist ähnlich wie das Mobilfunksystem aufgebaut. Allerdings benötigt es weniger Funkzellen und damit weniger Sendemasten als der Mobilfunk. In Deutschland liegt die Sendefrequenz bei 380 MHz bis 400 MHz, also deutlich unter der niedrigsten Mobilfunkfrequenz von 890 MHz.

Anscheinend hat es sich herausgestellt, dass die Funknetzabdeckung des BOS-Netzes in der Umgebung von Gärtenroth nicht ausreicht, um eine sichere Kommunikation zu gewährleisten. Deshalb soll dort ein Funkmast errichtet werden. Bei einer Informationsveranstaltung mit mehr als 30 Teilnehmern äußerten die Bürger darüber ihren Unmut. Argumentiert wurde gegen den Funkmast mit Angst vor Strahlung und Verschandelung der Landschaft. Dass Feuerwehr und Polizei vielleicht gelegentlich einen Einsatz in der Gärtenrother Umgebung haben könnten, schien die Teilnehmer nicht zu beeindrucken.

Ich weiß, es ist sinnlos darauf hinzuweisen, dass von den Funkwellen keine Gefahren für die Gesundheit ausgehen, ich mache es trotzdem. Gefährlich für die Gesundheit sind erst Strahlungen ab dem ultravioletten Bereich. Davon kann man nämlich Hautkrebs bekommen. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Ich habe das alles schon in meinem Beitrag Die Strahlenangst geht um in Altenkunstadt beschrieben und erspare mir daher eine Wiederholung.

Frank Müller aus Eben weiß anscheinend mehr als das Bundesumweltamt, wenn er sagt: "Die Strahlung ist da, und ich gehe von anderen Werten aus als das Bundesumweltamt." Woher er sein Wissen hat, geht aus dem Artikel das Obermain Tagblatts leider nicht hervor. Natürlich hat er auch ein Mobiltelefon, das er aber nur einschaltet, wenn er es braucht. Leider weiß der Mobilfunkmast nichts davon, dass Herr Müller aus Eben gerade sein Telefon nicht nutzen will und sendet deshalb munter weiter. Es soll zudem auch noch andere Nutzer neben Herrn Müller geben, die auch telefonieren wollen.

Ortssprecher Bernd Weich weiß auch mehr, als Polizei und Feuerwehr. Er weiß, dass der Funkmast gar nicht gebraucht wird und fordert, dass neue Messungen gemacht werden. Er weiß das deshalb, weil ihm keine Funkprobleme bekannt sind. Das Argument geht also so: Ich weiß es nicht und deshalb kann es nicht richtig sein. Und Stadtrat Thomas Barnickel von den Grünen benutzt das immer wieder gerne angeführte Argument "Anlage bauen ja, aber woanders", in diesem Fall in Mainleus.

Man muss kein naturwissenschaftliches Studium absolvieren, um einfache physikalische Zusammenhänge zu verstehen. Es reicht, wenn man in der Schule in den naturwissenschaftlichen Fächern ein bisschen aufpasst. Dann ist man dem Unfug, der von allen möglichen esoterisch angehauchten Pseudoexperten verbreitet wird, nicht hilflos ausgeliefert. Dieser Satz von Marie Freifrau Ebner von Eschenbach ist heute aktueller denn je: "Wer nichts weiß, muss alles glauben."

Wir merken uns also: Strahlung ab der Frequenz von ultraviolettem Licht und höher ist gesundheitsschädlich bis tödlich, wie z. B. die Gamma-Strahlung. Funkwellen haben keine Auswirkungen auf die Gesundheit.