25. Oktober 2021

Die Bürgerversammlung gewährt den Bürgern ein Mitberatungsrecht

Die Bürgerversammlung findet heuer coronabedingt erst am 18. November statt. Nachdem die Versammlung diesmal in der Stadthalle durchgeführt wird, hege ich die Hoffnung, dass sie nicht wieder zu einem gemütlichen Beisammensein ausartet, sondern dass sie dem Wortlaut und Sinn des Artikels 18 der Gemeindeordnung entsprechend durchgeführt wird. Kurz gesagt gewährt die Bürgerversammlung den Bürgern ein Mitberatungsrecht. Jeder Burgkunstadter hat auf der Bürgerversammlung Rederecht. Jeder Burgkunstadter kann Anträge stellen, über die die Bürgerversammlung abstimmt. Die Anträge müssen auch nicht Wochen vor der Versammlung eingereicht werden. Man kann jederzeit einen Antrag in der Versammlung stellen. Wenn die Versammlung Anträgen mehrheitlich zustimmt, muss der Stadtrat die Anträge zeitnah in einer Sitzung beraten. Laut Tagesordnung könnte man meinen, der "Bericht der Ersten Bürgermeisterin" wäre der wichtigste Punkt. Ist er aber nicht. Der wichtigste Punkt ist, dass die Bürger ihre Empfehlungen für den Stadtrat diskutieren und beschließen.

Ich habe diesmal auf Anfragen verzichtet und alles in meine Beschlussanträge gepackt:

1. Der Stadtrat möge Maßnahmen beraten und beschließen, die es den Einwohnern der Ortsteile, durch die die Bundesstraße B289 führt, ermöglicht, die Straße gefahrlos zu überqueren.

Begründung: Die stark befahrene B289 zerschneidet die Ortsteile Neuses, Weidnitz, Theisau und Mainroth. Dort gibt es weder Querungshilfen noch Fußgängerüberwege. Besonders für unbegleitete Schulkinder oder alte Menschen ist das Überqueren der Fahrbahn äußerst gefährlich. Querungshilfen oder  Fußgängerüberwege könnten die Gefahr mindern.

2. Der Stadtrat möge unverzüglich die Haushaltssatzung 2022 beraten und beschließen.

Begründung: Nach Art. 65 Abs. 2 GO muss die Haushaltssatzung bis 30. November des Vorjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Ohne den zur Haushaltssatzung gehörigen Haushaltsplan ist ein sparsames planvolles Wirtschaften nicht möglich. Neue Projekte dürfen ohne gültige Haushaltssatzung nicht in Angriff genommen werden.

3. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, allen Bürgern, die bisher noch nicht zur Eigen­überwachung der privaten Abwasserleitungen aufgefordert wurden, bis spätestens Ende 2022 das Auf­forderungsschreiben zuzuschicken.

Begründung: Die EÜV (Eigenüberwachungsverordnung) verlangt die Überwachung der privaten Abwasserleitungen. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt. Es widerspricht dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, einige Bürger zur Über­wachung zu verpflichten, andere jedoch erst in 20 Jahren.

4. Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, die in der EÜV geforderten Überprüfungen der Sammelkanäle bis Ende 2022 durchzuführen.

Begründung: Die EÜV verlangt die Überwachung der öffentlichen Sammelkanäle. Durch undichte Abwasserleitungen können Schadstoffe in das Erdreich gelangen. Es sickert Grund- und Regenwasser in die Leitungen ein, das der Kläranlage zugeführt wird und so zu mehr Abwasser führt.

5. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Sitzungsprotokolle der öffentlichen Stadtratssitzungen im vollen Wortlaut im Internet veröffentlicht werden.

Begründung: Andere Gemeinden in Bayern veröffentlichen schon längst die Sitzungsprotokolle im Internet. Bisher können die Protokolle in Burgkunstadt nur im Rathaus eingesehen werden. Im Zuge einer bürgerfreundlichen Verwaltung ist die Veröffentlichung im Internet eine Selbstverständlichkeit. Zudem hat sich die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen im Internet bereits bewährt.

6. Der Stadtrat möge dafür Sorge tragen, dass die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Teilen der Stadtratssitzung gesetzeskonform veröffentlicht werden.

Begründung: Art. 52 Abs. 3 GO fordert: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Der von der Verwaltung immer noch gerne verwendete Satz „Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten“ genügt dem Öffentlichkeitsgebot in keiner Weise. Bei Grundstücks­angelegen­heiten könnte die Formulierung beispielsweise so lauten: Die Stadt verkaufte das Grundstück Fl.-Nr. X, Musterstraße Y.

7. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Nazisymbolik an der Grundschule (Schwert und Adler) umgehend durch eine Hinweistafel erläutert wird.

Begründung: 1936 wurde der nach rechts blickende Adler auf dem Eichenkranz mit Hakenkreuz als Hoheitszeichen des Deutschen Reiches definiert. Unter dem Adler ragt ein Schwertrelief aus der Wand. Das Schwert war ein bevorzugtes Symbol im Nationalsozialismus. Mit der Losung "Buch und Schwert" erklärte die Naziführung die gesamte Literatur zur Propagandawaffe. Der Massenmörder Heinrich Himmler liebte die Schwertsymbolik besonders. Unkommentierte Nazisymbolik hat an einer Grundschule der Bundesrepublik Deutschland nichts zu suchen. In der Bürgerversammlung 2020 hatte die Bürger­meisterin zugesagt, eine solche Hinweistafel erstellen zu lassen. Das ist bis heute nicht geschehen.

8. Der Stadtrat möge beschließen, an der Kuni-Tremel-Eggert-Straße umgehend eine Hinweistafel anzubringen, die auf die Verstrickung Tremel-Eggerts mit dem Naziregime hinweist.

Begründung: Tremel-Eggert war eine aktive Nationalsozialistin und verbreitete in ihren Werken national­sozialistisches Gedankengut. Besonders in ihrem Buch „Freund Sansibar“ zeigte sie offen ihren Anti­semitismus. Jemand, der angesichts der Verbrechen freiwillig gegen seine jüdischen Mitbürger hetzt, ist ein Täter, kein Mitläufer. Straßen nach Tätern zu benennen, ist ein verbrecherischer Akt gegenüber den Opfern. In der Bürgerversammlung 2020 hatte die Bürgermeisterin zugesagt, eine solche Hinweistafel erstellen zu lassen. Das ist bis heute nicht geschehen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass "die da oben" sowieso machen, was sie wollen, sollten Sie vielleicht mal etwas daran ändern und die Bürgerversammlung besuchen. Stellen Sie ihren Antrag in der Bürgerversammlung zur Abstimmung und nehmen Sie Einfluss auf das Geschehen in Burgkunstadt!

7. Oktober 2021

Es gibt sie schon, die Burgkunstadt-App

Ich habe sie schon auf meinem Smartphone, die Burgkunstadt-App. Sie hat der Stadt keinen zusätzlichen Cent gekostet.



In der Stadtratssitzung haben Grüne und Freie Wähler ihr Herz für die Jugend entdeckt. Damit die Jungen, die keine Lust haben, Zeitung zu lesen oder die Homepage der Stadt Burgkunstadt aufzurufen, etwas vom Ortsgeschehen mitkriegen, muss jetzt eine App her. App ist die Abkürzung für Application Software (Anwendungsprogramm). Immer öfters verbindet man mit dem Begriff aber nur noch Anwendungsprogramme für Mobilgeräte.

Um Informationen abzurufen, gibt es eine Universal-App. Man nennt sie Internet-Browser oder kurz Browser. Spezielle Apps sind sinnvoll für besondere Anwendungsfälle wie beispielsweise die Corona-App oder die Katastrophen-Warnapp NINA. Bei diesen Apps geht es nicht nur darum, Informationen abzurufen, sondern Menschen durch Push-Nachrichten zeitnah zu warnen oder Kontakte zu ermitteln.

Ich weiß nicht, welchen Gefahren für Leib und Leben Burgkunstadter Jugendliche ausgesetzt sind, wenn sie nicht unmittelbar über kurzfristige Straßensperrungen informiert werden. Bürgermeisterin Christine Frieß hat vollkommen recht, wenn sie darauf verweist, dass die Informationen zeitnah auf der Homepage abrufbar sind. Wenn jemand unbedingt das App-Feeling braucht, kann er sich den Link auf die Burgkunstadtseite auf den Startbildschirm legen. Die Seite der Stadt wird auf Mobilgeräten in einer Mobilversion dargestellt. Es ist wirklich kein Problem, die Seiten mit dem Mobiltelefon zu lesen. Kann es sein, dass die Befürworter der App die Burgkunstadt-Seite noch nie mit einem Mobiltelefon aufgerufen haben?

Die Nutzung der Seite hängt nicht davon ab, ob es eine spezielle App dafür gibt, sondern davon, wie die Informationen aufbereitet und angeordnet sind, sodass man aktuelle und wichtige Informationen leicht findet. Anstatt in eine überflüssige App zu investieren, sollte man mal die Homepage von jemand überarbeiten lassen, der sich mit Benutzerschnittstellen auskennt. Ziel der Homepage ist nämlich nicht Schönheit, sondern schnelle Informationsvermittlung. Beispielsweise sind die animierten Menüs eher etwas für Moorhuhnjäger (zielen. treffen und abschießen) als für so alte Knacker wie mich. Die Inhalte sind auf die drei Spalten wie Kraut und Rüben verteilt. Eine Systematik kann ich darin nicht erkennen.

Also, liebe Burgkunstadter, ob alt, ob jung: Richtet euch die Burgkunstadt-App auf eurem Smartphone ein und nutzt sie recht häufig. Es steht wirklich was drin. Leider muss man manchmal zu viel suchen. Lesen müsst ihr aber noch selbst. Obwohl, es gibt natürlich auch Vorlese-Apps.

16. September 2021

Hallenbäder sind Energiefresser

Über ein neues Lehrschwimmbecken im Raum Kunstadt wird seit über 17 Jahren diskutiert. Zunächst sollte es in Burgkunstadt, dann in Altenkunstadt gebaut werden. Es war mal die Rede von einem Lehrschwimmbecken, dann wieder von einem Hallenbad mit 25-m-Bahn. Jahrelang argumentierten die Befürworter eines Neubaus eines Lehrschwimmbeckens damit, dass sonst den Schülern kein Schwimmunterricht erteilt werden könne. Dann stellte es sich heraus, dass es nicht genügend Lehrer mit Schwimmschein gab, um den Schülern das Schwimmen beizubringen. Ab 2017 war es dann doch möglich, Schwimmstunden ohne eigenes Lehrschwimmbecken durchzuführen. Der geheimnisvolle Plan der DLRG, wie sie das Bad beinahe ohne Kosten betreiben will, bleibt weiterhin ein Geheimnis. Kein Geheimnis ist, dass der Plan die Kämmerer aus Burgkunstadt und Altenkunstadt nicht überzeugt hat.

Es wäre sicher schön, wenn es in Altenkunstadt ein Hallenbad gäbe. Ich würde es auch besuchen, ohne Frage. Es gäbe auch andere schöne Dinge, beispielsweise Nahverkehrsbusse in unserer Region, die im 20-Minuten-Takt verkehren. Die Kommunen müssen sie nur bezahlen können, diese schönen Dinge. Zudem ist es mit dem Bau eines Bades nicht getan. Es muss auch unterhalten und instand gesetzt werden. In der Regel sind öffentliche Bäder defizitär. Daher kann ich den Gemeinderat Altenkunstadt zu seinem Beschluss, kein Bad zu bauen, nur gratulieren.

Es ist natürlich das gute Recht eines jeden, für den Badbau zu demonstrieren. Den Verantwortlichen allerdings zu unterstellen, dass sie sich am Tod von Nichtschwimmern mitschuldig machten, wenn sie ein Bad nicht genehmigten, ist schon ein starkes Stück, auch wenn es der Präsident des Landesverbands Bayern der DLRG, Dr. Manuel Friedrich, sagt: "Jeder Politiker oder jede Politikerin, der gegen neue Bäder ist, müsse sich fragen lassen, ob er nicht Mitschuld hat, wenn die Zahlen Ertrinkender steigten" (Obermain-Tagblatt). Das ist ein Totschlagargument.

Genauso unredlich argumentierte der technische Einsatzleiter der Burgkunstadter DLRG, Thomas Schneider, in seinem Leserbrief im Obermain-Tagblatt vom 6. September, indem er den Gegnern eines Badbaus eine Ideologie unterstellt. Was das für eine Ideologie sein soll, verrät er leider nicht. Vielleicht gehören Teile des Gemeinderats und der Verwaltung einer geheimen Sekte an, die verhindern wollen, dass die Altenkunstadter Kinder Schwimmen lernen, damit sie früher oder später ertrinken? Dann könnte man endlich den merkelschen Bevölkerungsaustausch geräuschlos über die Bühne bringen? Wer so argumentiert, schadet einer an sich guten Sache nur.

Ich will noch einen letzten Aspekt in die Diskussion einbringen. Wir spüren bereits die beginnenden Auswirkungen der Klimakatastrophe, die uns alle bedroht. Es besteht kein Zweifel mehr daran, dass die Klimakatastrophe durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe hervorgerufen wird. Ein Hallenbad ist ein Energiefresser. Selbst eines der energetisch sparsamsten Hallenbäder in Europa, das Bad in Lünen, braucht pro Quadratmeter und Jahr 1.189 kWh Wärmeenergie und 718 kWh Strom. Wenn ich von 1000 m² Fläche ausgehe (weniger als die Hälfte des Merania in Lichtenfels), kommen da im Jahr etwa 1.200 MWh Heizung und 718 MWh Strom zusammen. Bei 18 Cent/kWh Strom und 4,5 Cent/kWh Gas (das sind Preise für Gewerbebetriebe) kommt man auf 129.000 € für Strom und 54.000 € Gas. 

Es handelt sich dabei natürlich nur um Größenordnungen. Vielleicht soll das Bad auch noch viel kleiner werden. Dann ist aber kein Platz mehr für ein 25-m-Becken. Mir geht es vor allem darum, dass ein Hallenbad ein extremer Energiefresser ist, der in Zeiten der globalen Erderwärmung ein Anachronismus ist. Und es soll mir bitte keiner mit Hackschnitzel kommen: Jeder Baum, der nicht als Hackschnitzel verfeuert wird, leistet einen Beitrag zur CO2-Reduktion.

Ich meine, wir sollten weiter die vorhandenen Bäder im Umkreis für den Schwimmunterricht nutzen - und natürlich unser Freibad. Leben wir ein bisschen mehr wieder im Einklang mit der Natur und den Jahreszeiten: schwimmen im Sommer und Ski fahren im Winter.


10. September 2021

Burgkunstadt wertet schon wieder auf

Nachdem es endlich gelungen ist, die sogenannte Liebesinsel in Burgkunstadt durch drei neue Flaggen aufzuwerten, denkt der Stadtrat schon an die nächste Aufwertung. Das Umfeld des Bahnhofs soll aufgewertet werden. Der Berg - Stadtbaumeister Markus Pülz - hatte sich mächtig ins Zeug gelegt, kreißte und gebar ein Mäuslein für schlappe 400.000 €. Dafür soll den Wildparkern am Gleis Richtung Kulmbach ein Parkplatz gebaut werden.

Leider fällt unserer Stadtverwaltung zum Thema Verkehr nichts weiter als Parkplätze ein. So sollte schon mal die ehemalige Schuhfabrik Büttner in ein Parkhaus umgebaut und der Notarsgarten für einen Parkplatz platt gemacht werden. Zum Glück hat die Stadtratsmehrheit das bisher verhindert. Aber dass jetzt dem Stadtrat auch nichts besseres zur Aufwertung des Bahnhofs einfällt als noch ein paar Parkplätze, enttäuscht mich schon. Insbesondere von den Grünen und den grün Angehauchten hätte ich mehr Phantasie erwartet.

Am Bahnhof fehlt seit Jahren eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder. Selbst in Burgkunstadt soll es Menschen geben, die mit dem Fahrrad fahren. Leider muss man damit rechnen, dass das Fahrrad geklaut ist, wenn man es über Nacht am Bahnhof stehen lässt. Hier könnten abschließbare Fahrradboxen Abhilfe schaffen. Einen guten Eindruck auf die Besucher unserer Stadt würde auch eine öffentliche Toilette am Bahnhof machen.

Auch kleine Maßnahmen - wie Fahrradboxen am Bahnhof - können einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten. Es muss nicht gleich eine Kaufprämie für Lastenräder sein. Vielleicht hilft schon ein sicherer Fahrradparkplatz, damit ein paar Leute das Auto stehen lassen, um zum Bahnhof zu kommen.

2. September 2021

Es geht doch!

Es geht doch, wenn man will - sogar ohne Nachtsitzung des Stadtrats. Jemand in der Burgkunstadter Stadtverwaltung hat Eigeninitiative gezeigt und die traurigen Fetzen, die die Liebesinsel schmückten, durch neue Flaggen ersetzt. Ich freue mich und bedanke mich dafür bei dem, der die alten Dinger ersetzt hat.

Kleiner Wermutstropfen: Leider gab es keinen Festakt und auch keine Bratwurst mit Bier für 1 €. Aber ich denke, das können wir alle verschmerzen.


24. August 2021

Frieß rudert noch ein bisschen zurück

 "Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie glaubt ..." So steht es als Einleitung im Wikipedia-Artikel zur Lüge. Zu Recht empfinden wir die Lüge als unmoralisch, weil sie das Vertrauen unter den Menschen zerstört. Daran ändert auch nichts, dass die Lüge von manchen als legitimes Mittel der Politik angesehen wird. Meine Oma sagte mir immer: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er gleich die Wahrheit spricht." Der Lügner schadet nicht nur seinen Mitmenschen, sondern auch sich selbst durch den Vertrauensverlust, den er erleidet.

Anfang Juli ließ sich Bürgermeisterin Christine Frieß in einer sogenannten Stellungnahme im Obermain-Tagblatt zu unwahren Aussagen hinreißen. In einer Stellungnahme im aktuellen Burgkunstadt aktuell (Seite 4) korrigiert sie ihre damalige Aussage: "Hiermit revitiere [sic] ich teilweise meine Stellungnahme vom Juli zum Antrag des Bürgervereins wie ausgeführt und beschrieben. Für die nicht korrekten Ausführungen entschuldige ich mich." Abgesehen davon, dass man sich nicht entschuldigen kann - man kann nur um Entschuldigung bitten - ist ihre Revidierung windelweich. Interessant wäre auch, bei wem sie sich entschuldigt: bei den Bürgern, beim Ehepaar Scheid-Nam oder beim Bürgerverein?

In ihrer neuen Stellungnahme beharrt Frieß weiter darauf, dass der Kaufvertrag über die ehemalige Schuhfabrik Büttner hätte abgeschlossen werden können, weil er ja rechtskonform war. Natürlich war er rechtskonform, aber es wurde seitens der Stadt kein Versuch unternommen, die Vertragsbedingungen an die Wünsche des Käufers anzupassen oder mit ihm darüber zu verhandeln.

Auch bei der rechtswidrigen Erteilung von Negativzeugnissen ohne Einbeziehung des Stadtrats tut Frieß so, als ob das alleine daran gelegen wäre, dass der neue Formulierungsvorschlag des Bayerischen Gemeindetages dazu nicht in die Geschäftsordnung übernommen wurde. Natürlich war das auch schon mit der alten Formulierung rechtswidrig. 

Überhaupt zeigt Frieß in ihrer Stellungnahme eine große Vorliebe für das Passiv und das Wörtchen "man". Das macht man gerne, wenn man den Verantwortlichen nicht nennen will oder kann. Wenn es gar nicht mehr anders geht, ist eben die Verwaltung verantwortlich: "Diese Regelung wurde 2020 nicht in die Geschäftsordnung der Stadt  Burgkunstadt  übernommen,  da  in  der Vergangenheit  die  Behandlung der Vorkaufsrechte umfassende [sic] durch die Verwaltung abgewickelt wurde. Man blieb vielmehr beim Wortlaut der Geschäftsordnung von 2014." Falls es Ihnen entgangen sein sollte, liebe Frau Frieß, der Chef der Verwaltung sind Sie. Es ist ein Armutszeugnis für einen Chef, wenn er sich hinter seinen Mitarbeitern versteckt, anstatt Verantwortung zu übernehmen.

Für ihre ehrenrührige Falschbehauptung, der Bürgerverein stelle die Kompetenz und Erfahrung der Verwaltung infrage, entschuldigte sich die Bürgermeisterin leider nicht.

Bedauerlich ist auch, dass ich zu dieser Angelegenheit bisher nichts im Obermain-Tagblatt lesen konnte, außer in einem kleinen Abschnitt im Bericht über die Stadtratssitzung. "Bürgerverein stellt Kompetenz der städtischen Mitarbeiter in Frage" mit den unwahren Aussagen war dem Obermain-Tagblatt dagegen eine Drittel Seite wert. Wäre hier nicht auch eine Richtigstellung angebracht, liebe Obermain-Tagblatt-Redaktion, oder habt ihr schon Bildzeitungsniveau angepeilt?

"Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie glaubt ..." Das gilt auch für Aussagen, die man nicht korrigiert, obwohl man im Nachhinein erfahren hat, dass sie unwahr sind.

 

4. August 2021

Bürgermeisterin rudert zurück

Am 8. Juli ließ die Burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß ihrem Zorn über den Bürgerverein in einer Stellungnahme unter der Überschrift "Bürgerverein stellt Kompetenz der städtischen Mitarbeiter in Frage" freien Lauf. In meinem Blog habe ich schon erläutert, dass die Vorwürfe der Bürgermeisterin jeder Grundlage entbehren. Heute kann man dazu auch ihr Eingeständnis im Bericht über die Stadtratssitzung vom Dienstag lesen, ganz am Ende des Kastens und nur ganz kurz.

Weil's so schön ist, hier das wörtliche Zitat aus dem Obermain-Tagblatt: "Die Bürgermeisterin teilte in einer Stellungnahme mit, dass sich die Eheleute Scheid-Nam nicht nur, wie von ihr dargestellt, aus privaten Gründen gegen den geplanten Kauf der Bauruine Bauershof 2 entschieden hatten, sondern dass auch Auflagen und Verpflichtungen der Stadt als Grund genannt worden seien." Wie nennt man gleich wieder Menschen, die bewusst die Unwahrheit sagen? Interessant auch, dass die Verbreitung der Unwahrheit knapp eine Viertel Zeitungsseite in Anspruch nahm, die Klarstellung dagegen nur wenige Zeilen. Na gut, es fehlt das Bedauern darüber, etwas Unwahres über andere in der Zeitung verbreitet zu haben.

Die eigenmächtige Entscheidung der Bürgermeisterin über die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt sie laut Obermain-Tagblatt so dar: "Bisher hatte die Stadtverwaltung die Behandlung von Vorkaufsrechten übernommen. Da der Gemeindetag vorschlägt, der Bürgermeister solle Negativzeugnisse ausstellen, wenn kein Vorkaufsrecht vorliegt, werde die Geschäftsordnung entsprechend geändert, so dass dies künftig die Bürgermeisterin übernehme und der Stadtrat bei einem bestehenden Vorkaufsrecht entscheide. Das hatte der Bürgerverein gefordert." Es fehlt der Hinweis, dass die Stadtverwaltung die Behandlung von Vorkaufsrechten entgegen der bestehenden Gesetzeslage und entgegen der geltenden Geschäftsordnung eigenmächtig vorgenommen hat. 

In ihrer Stellungnahme hat Frieß die Geschäftsordnung nämlich nicht korrekt zitiert. Der Bandwurmparagraph 13 lautet so: "(1) Die erste Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit [...] (2) Zu den Aufgaben der ersten Bürgermeisterin gehören insbesondere auch: [...] 4. in Bauangelegenheiten: [...] d) die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB." Das heißt also: § 13 Abs. 1 legt fest, was die erste Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit erledigt, Abs. 2 bestimmt, was sie sonst noch tun muss. Das bedeutet aber nicht, dass sie das, was sie sonst noch tun muss, auch selbst entscheiden darf. Die bisher erteilten Negativzeugnisse wurden ohne Beauftragung durch den Stadtrat erteilt und sind damit ungültig. Ob das praktische Konsequenzen hat, kann ich nicht beurteilen.

Es ist schön, dass die Geschäftsordnung jetzt eindeutiger gefasst wird. Natürlich muss der Stadtrat auch der neuen Geschäftsordnung zustimmen. Noch schöner wäre es, wenn die Bürgermeisterin ihre Fehler ohne Wenn und Aber eingestehen würde. Nach sieben Jahren Amtszeit hätte ich schon erwartet, dass die Einarbeitungszeit mal vorbei ist.