24. August 2021

Frieß rudert noch ein bisschen zurück

 "Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie glaubt ..." So steht es als Einleitung im Wikipedia-Artikel zur Lüge. Zu Recht empfinden wir die Lüge als unmoralisch, weil sie das Vertrauen unter den Menschen zerstört. Daran ändert auch nichts, dass die Lüge von manchen als legitimes Mittel der Politik angesehen wird. Meine Oma sagte mir immer: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er gleich die Wahrheit spricht." Der Lügner schadet nicht nur seinen Mitmenschen, sondern auch sich selbst durch den Vertrauensverlust, den er erleidet.

Anfang Juli ließ sich Bürgermeisterin Christine Frieß in einer sogenannten Stellungnahme im Obermain-Tagblatt zu unwahren Aussagen hinreißen. In einer Stellungnahme im aktuellen Burgkunstadt aktuell (Seite 4) korrigiert sie ihre damalige Aussage: "Hiermit revitiere [sic] ich teilweise meine Stellungnahme vom Juli zum Antrag des Bürgervereins wie ausgeführt und beschrieben. Für die nicht korrekten Ausführungen entschuldige ich mich." Abgesehen davon, dass man sich nicht entschuldigen kann - man kann nur um Entschuldigung bitten - ist ihre Revidierung windelweich. Interessant wäre auch, bei wem sie sich entschuldigt: bei den Bürgern, beim Ehepaar Scheid-Nam oder beim Bürgerverein?

In ihrer neuen Stellungnahme beharrt Frieß weiter darauf, dass der Kaufvertrag über die ehemalige Schuhfabrik Büttner hätte abgeschlossen werden können, weil er ja rechtskonform war. Natürlich war er rechtskonform, aber es wurde seitens der Stadt kein Versuch unternommen, die Vertragsbedingungen an die Wünsche des Käufers anzupassen oder mit ihm darüber zu verhandeln.

Auch bei der rechtswidrigen Erteilung von Negativzeugnissen ohne Einbeziehung des Stadtrats tut Frieß so, als ob das alleine daran gelegen wäre, dass der neue Formulierungsvorschlag des Bayerischen Gemeindetages dazu nicht in die Geschäftsordnung übernommen wurde. Natürlich war das auch schon mit der alten Formulierung rechtswidrig. 

Überhaupt zeigt Frieß in ihrer Stellungnahme eine große Vorliebe für das Passiv und das Wörtchen "man". Das macht man gerne, wenn man den Verantwortlichen nicht nennen will oder kann. Wenn es gar nicht mehr anders geht, ist eben die Verwaltung verantwortlich: "Diese Regelung wurde 2020 nicht in die Geschäftsordnung der Stadt  Burgkunstadt  übernommen,  da  in  der Vergangenheit  die  Behandlung der Vorkaufsrechte umfassende [sic] durch die Verwaltung abgewickelt wurde. Man blieb vielmehr beim Wortlaut der Geschäftsordnung von 2014." Falls es Ihnen entgangen sein sollte, liebe Frau Frieß, der Chef der Verwaltung sind Sie. Es ist ein Armutszeugnis für einen Chef, wenn er sich hinter seinen Mitarbeitern versteckt, anstatt Verantwortung zu übernehmen.

Für ihre ehrenrührige Falschbehauptung, der Bürgerverein stelle die Kompetenz und Erfahrung der Verwaltung infrage, entschuldigte sich die Bürgermeisterin leider nicht.

Bedauerlich ist auch, dass ich zu dieser Angelegenheit bisher nichts im Obermain-Tagblatt lesen konnte, außer in einem kleinen Abschnitt im Bericht über die Stadtratssitzung. "Bürgerverein stellt Kompetenz der städtischen Mitarbeiter in Frage" mit den unwahren Aussagen war dem Obermain-Tagblatt dagegen eine Drittel Seite wert. Wäre hier nicht auch eine Richtigstellung angebracht, liebe Obermain-Tagblatt-Redaktion, oder habt ihr schon Bildzeitungsniveau angepeilt?

"Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie glaubt ..." Das gilt auch für Aussagen, die man nicht korrigiert, obwohl man im Nachhinein erfahren hat, dass sie unwahr sind.

 

4. August 2021

Bürgermeisterin rudert zurück

Am 8. Juli ließ die Burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß ihrem Zorn über den Bürgerverein in einer Stellungnahme unter der Überschrift "Bürgerverein stellt Kompetenz der städtischen Mitarbeiter in Frage" freien Lauf. In meinem Blog habe ich schon erläutert, dass die Vorwürfe der Bürgermeisterin jeder Grundlage entbehren. Heute kann man dazu auch ihr Eingeständnis im Bericht über die Stadtratssitzung vom Dienstag lesen, ganz am Ende des Kastens und nur ganz kurz.

Weil's so schön ist, hier das wörtliche Zitat aus dem Obermain-Tagblatt: "Die Bürgermeisterin teilte in einer Stellungnahme mit, dass sich die Eheleute Scheid-Nam nicht nur, wie von ihr dargestellt, aus privaten Gründen gegen den geplanten Kauf der Bauruine Bauershof 2 entschieden hatten, sondern dass auch Auflagen und Verpflichtungen der Stadt als Grund genannt worden seien." Wie nennt man gleich wieder Menschen, die bewusst die Unwahrheit sagen? Interessant auch, dass die Verbreitung der Unwahrheit knapp eine Viertel Zeitungsseite in Anspruch nahm, die Klarstellung dagegen nur wenige Zeilen. Na gut, es fehlt das Bedauern darüber, etwas Unwahres über andere in der Zeitung verbreitet zu haben.

Die eigenmächtige Entscheidung der Bürgermeisterin über die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt sie laut Obermain-Tagblatt so dar: "Bisher hatte die Stadtverwaltung die Behandlung von Vorkaufsrechten übernommen. Da der Gemeindetag vorschlägt, der Bürgermeister solle Negativzeugnisse ausstellen, wenn kein Vorkaufsrecht vorliegt, werde die Geschäftsordnung entsprechend geändert, so dass dies künftig die Bürgermeisterin übernehme und der Stadtrat bei einem bestehenden Vorkaufsrecht entscheide. Das hatte der Bürgerverein gefordert." Es fehlt der Hinweis, dass die Stadtverwaltung die Behandlung von Vorkaufsrechten entgegen der bestehenden Gesetzeslage und entgegen der geltenden Geschäftsordnung eigenmächtig vorgenommen hat. 

In ihrer Stellungnahme hat Frieß die Geschäftsordnung nämlich nicht korrekt zitiert. Der Bandwurmparagraph 13 lautet so: "(1) Die erste Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit [...] (2) Zu den Aufgaben der ersten Bürgermeisterin gehören insbesondere auch: [...] 4. in Bauangelegenheiten: [...] d) die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB." Das heißt also: § 13 Abs. 1 legt fest, was die erste Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit erledigt, Abs. 2 bestimmt, was sie sonst noch tun muss. Das bedeutet aber nicht, dass sie das, was sie sonst noch tun muss, auch selbst entscheiden darf. Die bisher erteilten Negativzeugnisse wurden ohne Beauftragung durch den Stadtrat erteilt und sind damit ungültig. Ob das praktische Konsequenzen hat, kann ich nicht beurteilen.

Es ist schön, dass die Geschäftsordnung jetzt eindeutiger gefasst wird. Natürlich muss der Stadtrat auch der neuen Geschäftsordnung zustimmen. Noch schöner wäre es, wenn die Bürgermeisterin ihre Fehler ohne Wenn und Aber eingestehen würde. Nach sieben Jahren Amtszeit hätte ich schon erwartet, dass die Einarbeitungszeit mal vorbei ist.

Burgkunstadt grüßt seine Gäste

Burgkunstadt grüßt seine Gäste an der sogenannten Liebesinsel mit drei Flaggen, die zu besonderen Gelegenheiten gehisst werden. In der guten alten Zeit war es üblich, zerschlissene Flaggen zu entsorgen und durch neue zu ersetzen, weil der Zustand der Flaggen wohl Rückschlüsse auf den Besitzer der Flaggen zuließ. Oder wie man in Oberfranken sagt: Wie der Herr, su des Gschärr. Für nicht des Oberfränkischen mächtige: Wie der Herr, so das Geschirr. Gemeint ist das Geschirr der Pferde.

Der Zustand der Flaggen an der Liebesinsel lässt nur den Schluss zu, dass es um die Herren und Damen von Burgkunstadt nicht gut bestellt ist. Nicht nur, dass die Flaggen verblichen und verblasst sind, sie sind dazu auch noch zerschlissen.

Anscheinend arbeiten in der Stadt viele Unselbstständige, die es nicht schaffen, ihren Vorgesetzten darauf hinzuweisen, dass das keine Flaggen, sondern Fetzen sind, die da im Wind flattern. Vielleicht wartet unsere Bürgermeisterin Christine Frieß auch auf einen Antrag im Stadtrat, damit sie tätig werden darf.

Ich schlage vor, die Flaggen in einem feierlichen Festakt einzuholen und unter der Rathausschwelle zu vergraben. Gestaltet werden sollte die Feier vom Musikverein. Die Bürgermeisterin hält dann sicher noch eine Rede. Das gibt bestimmt einen halbseitigen Aufmacher im Obermain-Tagblatt! Und der Stadtrat diskutiert in zwei Nachtsitzungen über die Sinnhaftigkeit und die Kosten für neue Flaggen.


15. Juli 2021

Identitätsideologie und sonstiger Quatsch

Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse, vielleicht haben Sie es so am Rande mitbekommen: Die Lufthansa begrüßt ihre Fluggäste künftig nicht mehr mit "Sehr geehrte Damen und Herren". Sie will eine genderneutrale Sprache verwenden. Die Flugbegleiter sind gehalten, die Anrede wegzulassen. Sie sollen allerdings nicht bestraft werden, wenn sie sich nicht daran halten. Für mich ist diese Meldung ein weiterer Auswuchs der um sich greifenden Identitätsideologie.

Wikipedia gibt eine kurze prägnante Definition der Identitätspolitik: "Identitätspolitik (englisch identity politics) bezeichnet eine Zuschreibung für politisches Handeln, bei der Bedürfnisse einer spezifischen Gruppe von Menschen im Mittelpunkt stehen. Angestrebt werden höhere Anerkennung der Gruppe, die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Position und die Stärkung ihres Einflusses. Um die Mitglieder einer solchen Gruppe zu identifizieren, werden kulturelle, ethnische, soziale oder sexuelle Merkmale verwendet. Menschen, die diese Eigenschaften haben, werden zu der Gruppe gezählt und häufig als homogen betrachtet." Natürlich ist es wichtig und richtig, Benachteiligungen in einer Gesellschaft zu beseitigen. Gefährlich für eine demokratische Gesellschaft wird es dann, wenn dies zu einer Grüppchenbildung und damit Zersplitterung innerhalb der Gesellschaft führt, anstatt die Gemeinsamkeiten zu betonen.

Ziel solcher Gruppeneinteilungen ist es auch, für die Mitglieder einen besonderen Schutzstatus zu erreichen. Es geht also nicht mehr nur um gleiche Rechte, sondern auch um spezielle Rechte für diese Gruppe. Teilweise stilisieren sich diese Gruppen als Opfer oder werden als solche stilisiert. Die Auswüchse dieser Identitätsideologie gehen dann so weit, dass in einem Berliner Theater ein türkischer Gemüsehändler nur von einem Türken gespielt werden darf. Warum muss er aber kein Gemüsehändler sein oder er nicht wenigstens einen Gemüsehändlerhintergrund haben? 

In der Realität gehört ein Mensch natürlich nicht nur zu einer Identitätsgruppe. Mit der Homogenität einer solchen Identitätsgruppe ist es dann auch nicht mehr weit her. Das Ganze wird ungeheuer komplex. Zudem gibt es Abstufungen im Opferdasein: Der türkische Gemüsehändler ist ein größeres Opfer als der Türke, der Türke aber generell ein größeres Opfer als der deutsche Gemüsehändler.

Die Opferreihenfolge geht für Geschlechter ungefähr so: Mann (kein Opfer, sondern generell Täter), Frau, Lesbe, Schwuler, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer - englisch abgekürzt LGBTQI. Wer nicht weiß, was das alles ist, bitte selbst googlen. Bei der Hautfarbe geht es nach dem Weißheitsgrad: Weiße sind Täter, Schwarze Opfer, dazwischen liegen alle anderen. Schwierig wird es, wenn die Merkmale kombiniert werden: Ist ein schwarzer Heterosexueller ein größeres Opfer als ein weißer Schwuler? Darüber gibt es heftige Debatten in der Indentitätsgemeinde. Ein praktischeres Beispiel ist die Kritik am islamischen Kopftuch: Ist das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung der muslimischen Frauen oder ein Symbol der muslimischen Identität?

Schon an diesen einfachen Beispielen sieht man, dass die Identitätsideologie eher zur Spaltung der Gesellschaft als zu ihrer Einigung beiträgt. Zudem trägt jeder Mensch sehr viele Identitäten in sich, die ihn jeweils zu einer einzigartigen Persönlichkeit machen. Vielleicht ist es gar nicht so schlimm, wenn sich ein paar Theoretiker über Identitäten überflüssige Gedanken machen. Leider hat dieses fruchtlose Theoretisieren ganz praktische Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Viele gehen davon aus, dass Opfer nicht gleichzeitig Täter sein können, das widerspräche der reinen Lehre. Das zeigte sich an der unterschiedlichen Bewertung der sexuellen Übergriffe in Köln in der Neujahrsnacht 2015/2016. Die Täter waren überwiegend nordafrikanische und arabische Männer, die Opfer weiße Frauen. Die reine Identitätslehre sagt aber, dass Nordafrikaner und Araber mehr Opfer sind als weiße Frauen. Wie soll man damit umgehen?

Sichtbar werden die Auswüchse in der Sprache und in dem von der Ideologie vorgegebenen Sprachregeln. Wer sich nicht an diese neuen Sprach- und Sprechregeln hält, wird von den Ideologen ausgegrenzt. Das erinnert mich ein bisschen an das Neusprech aus George Orwells 1984.

Begonnen hat alles mit dem Gendersternchen/Binnen-I/Gender-Doppelpunkt und was weiß ich noch. Dann kam in den Stellenanzeigen das m/w/d auf, weil man ja die Diversen auch nennen muss. Mittlerweile gibt es Diskussionen, ob man nicht d/m/w schreiben muss, um den Diversen die jahrtausende lang versagte Wertschätzung entgegenzubringen. Die neueste Entwicklung ist jetzt das Anredeverbot bei der Lufthansa. Denken wir das Ganze weiter: Wie soll ich zukünftig meine Gesprächspartner anreden? Herr Müller, Frau Müller ist noch klar. Was mache ich aber, wenn mein Gegenüber zur LGBTQI-Fraktion gehört? Rede ich es dann mit Lesbe Müller, Schwuler Müller oder Querer Müller an? Dann brauchen wir natürlich noch einen Genus für Diverse. Oder wir schaffen den Genus radikal ab, wie die Engländer.

Früher war ein Mensch mit einem Penis ein Mann, ein Mensch mit Vagina eine Frau und die nicht eindeutig als Mann oder Frau identifizierbaren waren Zwitter. Heute kann sich dank Identitätspolitik jeder sein eigenes Geschlecht zulegen. Ich kann mich also als Mann als Frau fühlen und so leben. Jetzt gibt es aber im Sport das Problem, dass ich zwar als Frau leben kann, ich aber trotzdem einen männlichen Körper habe. Laut Identitätsideologie dürfte ich als Frau starten, weil das ja meine Identität ist, die richtigen Frauen haben aber etwas dagegen, weil sie gegenüber dem vielen Testosteron benachteiligt sind. Noch dazu verletzen Geschlechtstests nach Meinung einiger die Würde des irgendwie gearteten Athleten. Auch hier stellt sich für die Identitätsideologen die Frage, wer das größere Opfer ist: die biologische Frau oder der intersexuelle Mann, der sein Frausein auch im Sport ausleben will?


8. Juli 2021

Frieß ist zornig

 Bürgermeisterin Christine Frieß ist mal wieder furchtbar böse auf den Bürgerverein. Grund dafür ist der Antrag des Bürgervereins zur Einbindung des Stadtrats in Grundstücksgeschäfte. Ihrem Zorn ließ sie heute in einer Stellungnahme im Obermain Tagblatt (Seite 12) freien Lauf. Dabei vergaß sie leider, den Adressaten ihrer Tirade zu benennen, aus dem Zusammenhang kann man jedoch schließen, dass sie damit wohl die Fraktion des Bürgervereins meinte.

Frieß behauptet weiterhin, der Verkauf der Schuhfabrik Büttner an einen Investor sei allein aus persönlichen Gründen gescheitert, nicht auch an einer strittigen Vertragsklausel: "Auch heute möchte ich nochmals betonen, dass der Stadtverwaltung und mir als Grund für das Scheitern dieses Vertrages ausschließlich ein persönlicher Grund mitgeteilt wurde." Dazu konnte man im Obermain Tagblatt vom 13. Mai auf Seite 12 unter der Überschrift "Aus für Burgkunstadter Kunst-Fabrik" eine Stellungnahme des Ehepaars Scheid lesen, warum sie vom Kauf zurückgetreten sind: "Als Auslöser für ihren Rückzieher nennt Lucia Scheid-Nam nicht nur 'private Gründe', sondern vor allem auch ein Rückkaufsrecht, das die Stadt im Notarvertrag festschreiben wollte."

Gehen wir mal davon aus, dass alle Beteiligten die Wahrheit sagen. Dann kann es nur sein, dass Käufer, Verkäufer und Notar nicht miteinander geredet und verhandelt, sondern sich nur gegenseitig etwas mitteilen haben lassen. Ich habe bisher zwei Grundstücksgeschäfte abgeschlossen. Ich habe dabei mit dem Käufer bzw. Verkäufer über strittige Klauseln gesprochen, anstatt mir etwas mitteilen zu lassen. Wenn Frieß ein bisschen mehr Eifer bei den Verkaufsverhandlungen gezeigt hätte, hätte man die Rückkkaufsklausel sicher im beiderseitigen Einvernehmen so umformulieren können, dass beide Parteien zufrieden hätten sein können. Für den Verkäufer ist der Rückkauf durch den Käufer zum Verkaufspreis ein Unding, wenn er schon bei Ausübung des Rückkaufsrechts das Gebäude teilweise saniert hat. So ließt sich jedenfalls die Rückkaufsklausel, die Frieß in ihrer Stellungnahme preisgegeben hat. Nur mal so nebenbei: Der Vertrag wurde doch sicher in nichtöffentlicher Sitzung besprochen. Wie kommt die Bürgermeisterin dazu, Informationen aus einer nichtöffentlichen Sitzung in der Presse breitzutreten? Gibt's da nicht eine Schweigepflicht?

Frieß rechtfertigt sich dann noch mit Verweis auf den Notar: "Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass auch auf nochmaliger Nachfrage im Notariat bestätigt wurde, dass alle Vertragsklauseln einwandfrei waren." Natürlich waren die Vertragsklauseln einwandfrei. Die Vertragsparteien können vereinbaren, was sie wollen, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. In Deutschland herrscht nämlich Vertragsfreiheit. Der Notar muss nur die Parteien auf die Konsequenzen des Vertrags hinweisen. Der Notar entscheidet auch nicht über den Kaufpreis, er beurkundet den Kauf nur und regelt die Kaufabwicklung. Genauso gut hätte im Vertrag stehen können, dass die Stadt beim Rückkauf die beim Käufer aufgelaufenen Kosten ersetzen muss. Das ist einfach Verhandlungssache. Zum Verhandeln gehört, dass man miteinander spricht und sich nicht nur etwas mitteilen lässt. Die frieß'schen Einlassungen nähren bei mir doch den Verdacht, dass sie nur wenig Ahnung von Geschäften hat.

Weder im Bericht des Obermain Tagblatts noch im Antrag des Bürgervereins steht, dass der Bürgerverein die Kompetenz und Erfahrung der Verwaltung in Zweifel zieht. Der einzige Abschnitt aus dem Antrag des Bürgervereins, aus dem man böswillig Zweifel des Bürgervereins an der Kompetenz der Verwaltung herauslesen könnte, ist dieser: "Im Rahmen der Aufklärung der Problematik wurde ersichtlich, dass dieser Fehler wahrscheinlich nicht entstanden wäre, wenn der Stadtrat die Möglichkeit gehabt hätte, den Entwurf rechtzeitig einzusehen. In allen Fraktionen gibt es nämlich Mandatsträger, die entweder aufgrund beruflicher Fachkenntnisse oder ihrer Erfahrung die Fähigkeit hätten, problematische Formulierungen zu erkennen. Hierauf sollte zum Nutzen der Stadt Burgkunstadt zurückgegriffen werden." Wenn man gegenüber einer Person einen Fehler nicht als Fehler bezeichnen und darauf hinweisen darf, dass Stadträte auch etwas wissen, scheint mir mit dieser Person etwas nicht zu stimmen.

Der Bürgerverein hatte ebenfalls beantragt, dass der Stadtrat künftig über die Ausübung von Vorkaufsrechten abstimmen solle. Dieses Ansinnen weist Frieß vehement von sich, weil ihr ja diese Aufgabe per Geschäftsordnung übertragen worden sei. Dabei hat die Verwaltung dazu in der Sitzungsvorlage den konstruktiven Vorschlag gemacht, die Geschäftsordnung zu ändern: "In diesem Falle müsste § 13 Abs. 2 Nr. 4d der Geschäftsordnung geändert werden, weil hiernach die Erteilung von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB in den Zuständigkeitsbereich der Ersten Bürgermeisterin fällt."

Auch bei der Wahrnehmung von Notarterminen bleibt Frieß trotzig. In ihrer Stellungnahme schreibt sie: "In Ausnahmefällen [...] werde ich solche Termine selbst wahrnehmen." Es wäre schön, wenn sie nur in Ausnahmefällen Notartermine nicht selbst wahrnehmen würde. Art. 38 Gemeindeordnung sagt: "Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform; das gilt nicht für ständig wiederkehrende Geschäfte des täglichen Lebens, die finanziell von unerheblicher Bedeutung sind. Die Erklärungen sind durch den ersten Bürgermeister oder seinen Stellvertreter unter Angabe der Amtsbezeichnung zu unterzeichnen. Sie können auf Grund einer den vorstehenden Erfordernissen entsprechenden Vollmacht auch von Gemeindebediensteten unterzeichnet werden." Erst kommt der Bürgermeister, dann der Stellvertreter und dann der Gemeindebedienstete mit Vollmacht. Natürlich ist so ein Notartermin lästig, wenn man lieber in seinem Chefsessel sitzt oder Spatenstiche ausführt. Allerdings haben Spatenstiche keine Auswirkung auf die Gemeinde, Grundstücksgeschäfte aber schon.

Andererseits behauptet Frieß, sie würde die Unterschriften selbst leisten. Grundstückskaufverträge werden aber in Anwesenheit aller Beteiligten beim Notar verlesen und beurkundet. Wikipedia sagt dazu: "Beurkundung bedeutet, dass die beteiligten Käufer und Verkäufer in einer Verhandlung vor dem Notar ihren zu beurkundenden Willen erklären (§ 8 BeurkG), der nach Belehrung durch den Notar in eine Niederschrift aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Beteiligten und dem Notar eigenhändig unterschrieben wird (§ 9, § 13 BeurkG)." Sollte es sein, dass die Bürgermeisterin gar nicht merkt, dass sie beim Notar Grundstücksgeschäfte unterzeichnet?

Anscheinend weiß Frieß auch nicht, was ein Vertreter ohne Vollmacht ist. Geschäftsabschlüsse ohne Vertretungsmacht können widerrufen werden (Art. 178 BGB). Sie sind schwebend unwirksam. Zudem haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht für das Geschäft (Art. 179 BGB).

10. Juni 2021

Bürgermeister müssen Gemeinderatsbeschlüsse vollziehen

Im Mai hatte der Burgkunstadter Stadtrat beschlossen, vorerst keine Parkplätze im Notarsgarten zu bauen. Anscheinend hat das einigen Leuten nicht gepasst, weil in der letzten Stadtratssitzung das Thema wieder aufs Tapet gebracht wurde. Einer dieser Leute ist Dr. Otmar Fugmann, Geschäftsführer der Friedrich-Baur-GmbH. Die GmbH hat angeblich den Notarsgarten an die Stadt verkauft, damit sie dort Parkplätze schafft. Allerdings sieht es so aus, dass diese Vereinbarung im Kaufvertrag nicht festgehalten wurde, sonst gäbe es wohl keine Diskussion darüber. Da hat wohl jemand beim Vertragsabschluss gepennt.

Die Idee war sicher genial: Ich verkaufe der Stadt ein Grundstück, damit sie für meine Mitarbeiter, Besucher und Mieter Parkplätze baut. Zum Glück für die Burgkunstadter hat es an der Umsetzung gehapert. Wie man auf die Idee kommen kann, dass der Verzicht auf die Parkplätze der ISEK-Planung widerspreche, ist mir schleierhaft. Im Plan ist nämlich kein Parkplatz im Notarsgarten eingezeichnet. Stattdessen sieht man da eine Grünfläche, die von einem Fußweg durchzogen wird.

Den Vogel schießt aber Bürgermeisterin Christine Frieß mit der Behauptung ab, dass der Verzicht auf die Parkplätze nicht zum Wohl vieler Bürger sei. Die Innenstadt würde dadurch ausbluten. Erstens gibt es beim Notarsgarten keine Geschäfte, die ausbluten könnten. Zweitens beträgt der Weg vom Parkplatz am Alten Postweg zum Notariat ca. 100 m, wenn der Weg durch den Notariatsgarten gebaut ist. Wenn die Erblasser schlecht zu Fuß sind, werden sie die potenziellen Erben auch gerne mit dem Auto vor dem Notariat absetzen und dann ihr Auto am Alten Postweg abstellen. Und drittens bluten Innenstädte aus, weil sie zuasphaltiert und mit Autos vollgestopft werden, nicht weil ein Garten erhalten bleibt.

Der Bürgermeister ist nicht dazu da, vor einem Geschäftsführer einzuknicken, sondern die Beschlüsse des Gemeinderats durchzuführen. Dazu sagt Art. 36 Gemeindeordnung: "Der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse. Soweit er persönlich beteiligt ist, handelt sein Vertreter."

Schon 2015 versuchte die Firma Baur, sich auf Kosten der Allgemeinheit, einen Firmenparkplatz fördern zu lassen. Zum Glück ist auch dieser Versuch gescheitert.

13. April 2021

Es grünt so grün

 Ich mag keine Schottergärten. Ich mag auch keinen Englischen Rasen und pinke Hausfassaden. Ich mag so vieles nicht. Was ich mag, ist das Grundgesetz, besonders auch Art. 2 Abs. 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Schottergärten, Englischer Rasen und pinke Hausfassaden verletzen in Burgkunstadt die Rechte anderer nicht, sie nerven höchstens.

Die Grünen im Burgkunstadter Stadtrat sind da anscheinend nicht so tolerant wie ich. Sie meinen, nachdem sie vor einem Jahr in den Stadtrat eingezogen sind, Burgkunstadt sei nicht grün genug. Deshalb glauben sie, sie müssten mit einer Freiflächengestaltungssatzung die Burgkunstadter missionieren und ihnen den Glauben an Dach- und Fassadenbegrünung aufzwingen. Sie sollen auch jeglichen Schottergärten und betonierten Garageneinfahrten abschwören, weil das der reinen Ökologielehre widerspricht. Ich kann Bürgermeisterin Christine Frieß nur beipflichten. Laut Obermain-Tagblatt zweifelte sie an, ob in einer ländlich geprägten Stadt wie Burgkunstadt mit vielen Freiflächen derartige Vorgaben erforderlich seien. Frieß hat sich diplomatisch ausgedrückt, ich sage dazu: Eine solche Satzung für eine Kleinstadt im Grünen ist höherer ideologischer Blödsinn.

Burgkunstadt ist keine Betonwüste mit mehrstöckigen Hochhäusern, sondern eher durch Eigenheime zersiedelt. Es können sich daher in heißen Sommern auch keine großen Hitzestaus in der Stadt bilden. Dagegen würde eine Dachbegrünung helfen. Aber man muss keine Abhilfe für Dinge schaffen, die es nicht gibt. Bei uns sterben auch keine Insekten, weil sie in Schottergärten keine Nahrung finden. Die Bienen sind so schlau und fliegen einfach in den Nachbargarten - falls dort kein Englischer Rasen angelegt ist. Aber dagegen richtet sich die Freiflächengestaltungssatzung ja nicht. Wenn Insekten bei uns sterben, dann an Monokulturen, zu Tode gepflegten Ziergärten mit Millimeterrasen und an Pestiziden.

Bernarda Callens begründete den Antrag auch mit dem Klimaschutz. Mit Klimaschutz hat die Dachbegrünung nichts zu tun, wohl aber etwas mit dem Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Das gilt aber eher für Großstädte, nicht für eine ländlich geprägte Kleinstadt wie Burgkunstadt. Eine gute Wärmedämmung hilft allemal mehr, die Heizkosten und den CO₂-Ausstoß zu senken, als ein begrüntes Dach.

Die Dachbegrünung kostet beim Anlegen ca. 25 bis 100 €/m². Dazu kommt noch die Pflege. Schließlich wächst das Grünzeug. Nachdem seit einiger Zeit Regenwasser und Abwasser getrennt abgerechnet werden, bietet die Stadt einen finanziellen Anreiz, Flächen nicht zu versiegeln, sondern das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen. Ich finde, man soll es jedem Bürger selbst überlassen, wie er sein Haus gestaltet. Es gibt dazu schon genügend Vorschriften. Da braucht es nicht noch eine Freiflächengestaltungssatzung und auch keine Grünzeugvorschrift in Bebauungsplänen, wie Günter Knorr (CSU) vorgeschlagen hat.

"Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man 'nen Arbeitskreis." Daran hat sich der Stadtrat prompt erinnert und die Gründung eines Ausschusses beschlossen, der Leitlinien für eine klimafreundliche Freiflächengestaltung erarbeiten soll. Vielleicht schläft er ja ein und es bleibt uns allen eine sinnlose Vorschrift erspart.