4. Dezember 2020

Burgkunstadt wird transluzent

Burgkunstadt bewegt sich in Richtung Transparenz (Lichtdurchlässigkeit). Es ist zwar noch nicht transparent, aber schon ein bisschen transluzent (teilweise lichtdurchlässig). Seit diesem Monat können die Unterlagen für die Stadtratssitzungen vorab von jedem Bürger im Internet abgerufen werden. Leider macht die Stadtverwaltung dafür keine große Werbung. Vielleicht sollen die Unterlagen nicht so leicht gefunden werden. Ich verrate hier mal, wie es geht:

Auf der Homepage der Stadt Burgkunstadt finden Sie rechts oben die Bekanntmachung zur Sitzung. Klicken Sie auf den Link und es öffnet sich die Tagesordnung. Wenn Sie im grauen Kasten links dann Sitzungsvorbereitung auswählen, kommen Sie wieder auf eine Tagesordnungsseite. Jetzt sind die Tagesordnungspunkte mit den dazugehörigen Unterlagen verlinkt. Für die, die nicht so viel klicken wollen, ist hier der Link für die Sitzung am Dienstag.

Es freut mich, dass sich der Stadtrat in seiner Sitzung vom 06. Oktober dazu durchgerungen hat, die Unterlagen zumindest für einen Probebetrieb von sechs Monaten freizuschalten. Dem Beschluss ging ein Antrag des Bürgervereins voraus, die Unterlagen generell zur Verfügung zu stellen. Die sechs Monate Probezeit waren ein Zugeständnis an die Bedenkenträger.

Jetzt hoffe ich, dass irgendwann mein nächster Herzenswunsch in Erfüllung geht: die Veröffentlichung der vollständigen Sitzungsprotokolle. Das Christkind wird mir diesen Wunsch heuer nicht mehr erfüllen, aber vielleicht nächstes Jahr der Osterhase.

12. November 2020

Wie die Vöglein des Himmels

Alle Gemeinden wissen, dass sie wegen der Corona-Pandemie mit sinkenden Einnahmen rechnen müssen. So beispielsweise die Stadt Bamberg: Ihr werden 2021 38 Mio. € im Verwaltungshaushalt fehlen. Bamberg hat bereits einen Haushaltsplanentwurf. Die Verwaltung und der Stadtrat haben sich ausführlich Gedanken dazu gemacht, welche Einsparungsmaßnahmen sie treffen können. Am 18. November soll der Haushaltsentwurf vorgestellt werden.

Handeln alle Gemeinden so vorbildlich in dieser schlimmen Krise? Leider nein. Ich kenne da eine kleine verschlafene Gemeinde am Obermain, die glaubt, dass der himmlische Vater sie wie die Vöglein des Feldes nähren wird. Oder wie soll man die Worte der Burgkunstadter Kämmerin Heike Eber anders interpretieren: „‘Bei Steuern und Schlüsselzuweisungen gibt es wegen der Pandemie ein großes Fragezeichen‘, sagt Eber auf Frage von Thomas Müller (BV) nach der Aufstellung des Haushaltsplans für 2021. Mangels Zahlen könne der Haushalt erst im Frühjahr erstellt werden.“ (Obermain-Tagblatt)

Ein guter Planer kann mit Unsicherheiten umgehen und die Zukunft in gewissem Rahmen vorhersehen. Planung ist per se mit Unsicherheiten verbunden und in die Zukunft gerichtet. Aber wie gesagt, man braucht eben einen guten Planer. Es ist gut, dass wenigstens ein Stadtrat den Mund aufgetan hat; schlecht ist, dass sich alle von Eber wieder mit einer leeren Phrase haben abspeisen lassen. Meine Hoffnung war, dass sich mit den neuen Leuten im Stadtrat etwas tut mit der rechtzeitigen Haushaltsplanung. Aber anscheinend sind auch ihnen die Finanzen der Stadt egal.

Leider war die Stadtverwaltung anscheinend durch das Nichtplanen so ausgelastet, dass sie auch einen Stadtratsbeschluss vom 6. Oktober nicht umsetzen konnte: Es sollen nämlich die Sitzungsunterlagen vor den Stadtratssitzungen im Internet veröffentlicht werden. Bedauerlicherweise muss ich hier auf einen Artikel des Obermain-Tagblatts verweisen, weil es der Verwaltung auch nicht möglich war, die Protokollauszüge der letzten Sitzung bis dato zu veröffentlichen. Ich empfehle eine Weiterbildung zum Thema Prokrastination (Aufschieberitis).

25. Oktober 2020

Maskenpflicht in Schulen - nicht mit uns?

Landrat Christian Meißner hat – trotz rasant steigender Corona-Infektionszahlen – die Maskenpflicht für Grundschüler außer Kraft gesetzt. „Landrat Christian Meißner macht nach reiflicher Abwägung mit den zuständigen Sachgebieten im Landratsamt eine Ausnahme von der Maskenpflicht für die Grundschüler in der Jahrgangstufe 1 bis 4 im Unterricht.“ Nachzulesen ist das in diesem Bericht des Obermain-Tagblatts. Was ihn zu dieser reiflichen Abwägung bewogen hat, steht im letzten Absatz des Berichts: „Viele Eltern haben sich an mich gewandt und ihr Unverständnis über diese Maskenpflicht geäußert.“ Er ist also einfach vor ein paar seiner potenziellen Wähler eingeknickt.

In dieser schwierigen Zeit sind aber nicht Populisten gefragt, sondern Politiker mit Sachverstand und Rückgrat, die sich an Fakten und Gesetze halten. Die „Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ sieht in Art. 18 vor, dass alle Schüler bis zur Einnahme ihres Sitzplatzes Masken tragen müssen. Unter „alle“ fallen natürlich auch die Grundschüler. Für Landkreise mit über 50 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohnern schreibt die Landesregierung Maskenplicht für alle Schüler, auch während des Unterrichts, vor:

„Eine generelle Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auch am Sitzplatz im Unterricht gilt

·         ab Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans (d. h. Sieben-Tage-Inzidenz  35 - < 50 pro 100.000 Einwohner) ab Jahrgangsstufe 5 (weiterführende und berufliche Schulen),

·         ab Stufe 3 des Drei-Stufen-Plans (d. h. Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner) in allen Jahrgangsstufen an allen Schularten.“ (FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen)

Mittlerweile ist es Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Kinder genauso infektiös sind wie Erwachsene. Sie erkranken nur seltener und der Krankheitsverlauf bei ihnen ist milder. Selbst wenn Meißner glaubt, dass das Infektionsgeschehen an den Grundschulen im Landkreis Lichtenfels klar einzugrenzen sei, so wird es doch nicht so sein. Schulen sind keine Inseln der Glückseligen. Mittlerweile hat sich das Virus in der Bevölkerung verdeckt verbreitet, also auch unter Kindern. Demnächst werden wir auch noch die Hundertermarke reißen. Dann werden trotzdem alle Grundschüler Masken tragen müssen, falls sie dann überhaupt noch in die Schule gehen können. Zudem sollte man auch auf die Lehrer und ihre Angehörigen Rücksicht nehmen, die ihren Arbeitsplatz am Seuchenherd Schule haben.

Mir ist nicht klar, worin der Unterschied für die Schüler liegt, wenn sie jetzt oder erst in zwei Wochen eine Maske tragen müssen. Der Unterschied für das Infektionsgeschehen ist mir klar: Wenn die Schüler jetzt Masken tragen, kann die Ausbreitung des Virus‘ gehemmt werden, wenn sie keine tragen, kann sich die Ausbreitung beschleunigen.

Wenn Meißner schon nicht auf die Wissenschaft und die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hört, dann soll er wenigstens auf seinen großen Vorsitzenden Markus Söder hören.

 

 

26. September 2020

Her mit dem Gender-Mond für Diverse!

Heute stand im Obermain-Tagblatt auf Seite 2, dass die CSU über gender-gerechte Sprache beraten will. Das heißt, es gibt einen Antrag, diese Verballhornung der Sprache abzulehnen. Ich bin auch gegen das Gendern, nicht, weil ich etwas gegen die Gleichberechtigung der Frauen und Diversen habe, sondern weil es den Lesefluss gewaltig stört. Aber die Diskussion der CSU ist völlig überflüssig. Es gibt nämlich eine amtliche deutsche Rechtschreibung und die kennt kein Gendern. Wer hätte das gedacht?

In den „Regeln und Wörterverzeichnis“ des Rats für deutsche Rechtschreibung aus dem Jahr 2018 gibt es keine Gender-Sternchen, -Doppelpunkte, -Schrägstriche. Für wen diese Regeln gelten, steht gleich im Vorwort auf Seite 7: „Das folgende amtliche Regelwerk, mit einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis, regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat. Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten (das heißt Firmen, speziell Druckereien, Verlage, Redaktionen aber auch Privatpersonen).

Also, liebe Verwaltungen, Schulen und Universitäten: Haltet euch an die amtliche deutsche Rechtschreibung!

Falls der Rat für deutsche Rechtschreibung dem Gender-Unfug doch einmal nachgibt, verlange ich aber nicht nur ein Sternchen für die Frauen, sondern auch noch einen Mond für die Diversen.

26. August 2020

Mobilfunkangsthasenvirus grassiert auf den Höhen des Jura

 Mittlerweile hat das Mobilfunkangsthasenvirus sich weiter ausgebreitet. Es hat schon ein entlegenes Juradörfchen, Modschiedel, befallen. Ich wiederhole mich, aber anscheinend kann man es nicht oft genug wiederholen:

  • Es gibt keine wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsstörungen durch Mobilfunkstrahlung.
  • Mikrowellenstrahlung, zu denen die Mobilfunkstrahlung gehört, kann Materie erwärmen, sonst nichts.
  • Gefährlich für den Menschen ist ionisierende Strahlung, also UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, weil sie Zellen zerstören oder das Erbgut schädigen kann.

Wenn Sie mir nicht glauben, glauben Sie vielleicht dem Physikprofessor Lemeshko, der die Wirkung der Mobilfunkstrahlung in einem kurzen Video erklärt.

Auch das ist Wiederholung: Für die Intensität der Strahlung an einer bestimmten Empfangsstelle kommt es nicht darauf an, wo der Mobilfunkmast steht. Wenn er von dieser Stelle weiter entfernt steht, muss er einfach mit einer höheren Sendeleistung arbeiten, um an diesem Ort noch einen vernünftigen Empfang zu gewährleisten.

Auch vergessen die meisten, dass der Mobilfunkmast auch ein Empfänger ist. Wenn der Mast weit entfernt ist, müssen die Mobiltelefone mit einer höheren Sendeleistung strahlen, damit am Mast noch ein Empfang möglich ist. Mobilfunkmast und Mobiltelefon teilen sich gegenseitig mit, wie gut der Empfang ist. Dementsprechend erhöhen oder senken sie die Sendeleistung. Ein Sendemast weit außerhalb eines Ortes trägt so sogar dazu bei, dass die Strahlungsleistung durch die Mobiltelefone ansteigt, die im Ort gemessene Strahlungsleistung des Mobilfunkmastes aber nicht abnimmt.

Die Mobiltelefone versuchen, mit möglichst wenig Sendeleistung auszukommen, weil dann der Akku länger hält. Die Sendemastbetreiber sind auch an einer niedrigen Sendeleistung interessiert, weil sie dadurch Strom sparen. Niemand hat daher die Absicht, die Modschiedler mit Mobilfunkstrahlung zu Tode zu grillen.

Weil die Mobilfunkangsthasen anscheinend nicht davon überzeugt sind, dass ihre Argumente reichen, um den Mast an eine andere Stelle zu verlagern, kommen sie noch mit der Ansichtverschandelungskeule: Der Funkmast wäre rund 10 m höher als der Kirchturm. Das darf natürlich gar nicht sein! In einem katholischen Dorf auf dem Jura darf nichts höher sein als der Kirchturm. Das Tanzcenter mit seinem riesigen Schotterparkplatz dagegen fügt sich harmonisch in das Ortsbild gegenüber der Kirche ein. Aber ein zusätzlicher Turm auf dem Gelände des Tanzcenters, der höher als der Kirchturm ist, das ist ein Werk des Gottseibeiuns.

 

17. August 2020

Der Landesdenkmalrat berät - sonst hat er nichts zu sagen

 Die Gottesgärtner vom Obermain geben keine Ruhe. Obwohl erst kürzlich ein Bürgerbegehren gescheitert ist, das der Firma CS Trans den Bau von Logistikhallen in Grundfeld verbieten sollte, meldet sich jetzt der Landesdenkmalrat über das Obermain-Tagblatt zu Wort. Im Pressebericht heißt es dazu lapidar: „Nun also hat sich der Landesdenkmalrat in München der Sache angenommen.“ Leider erfahren wir nicht, wer den Landesdenkmalrat auf die Idee gebracht hat, sich mit dem Thema zu befassen.

Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, führen durch das obere Maintal Straßen, Schienenwege und Stromleitungen. Im Tal gibt es Dörfer und Städte. Die neuen Hallen sind in dem großen Maintal nur ein Klecks in  der Landschaft, einer von vielen Klecksen. CS Trans braucht die Hallen, um zu überleben. Es werden damit Arbeitsplätze erhalten und ein Gewerbesteuerzahler.

Die Aufgaben des Landesdenkmalrats sind im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (BayDSchG) geregelt. Dort steht in Art. 14: „Der Landesdenkmalrat berät die Staatsregierung in allen wichtigen Fragen der Denkmalpflege. Er wirkt an der Festlegung von Ensembles mit.“ Weiter hat er keine Aufgabe. Wenn die Staatsregierung keinen Rat will, kann sich der Denkmalsrat zwar etwas ausdenken und in die Presse geben, es hat aber keinerlei Auswirkungen auf den Lauf der Geschichte, außer vielleicht, dass wieder etwas Unruhe in die Angelegenheit gebracht wird.

Normalerweise sind in Denkmalangelegenheiten zunächst die Unteren Denkmalschutzbehörden und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Untere Denkmalschutzbehörde ist in diesem Fall das Landratsamt Lichtenfels. Warum die Personen, die sich um die Verletzung des Denkmalschutzes Gedanken gemacht haben, sich nicht an das Landesamt für Denkmalpflege gewandt haben, erschließt sich mir nicht.

Von einem Beratergremium der Staatsregierung hätte ich auch etwas mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Den nicht erbetenen Rat posaunt man nicht ins Land hinaus, sondern man wendet sich zunächst an seinen Auftraggeber und weist ihn auf die Dinge hin, die er vielleicht übersehen haben könnte. Mit so einer Vorgehensweise schadet man auch dem Ansehen der Unteren Denkmalschutzbehörde, so nach dem Motto: „Wie konntet ihr das nur durchgehen lassen!“

3. August 2020

(m/w/d)-Quatsch

Man kann alles noch toppen, sogar die gendergerechte Stellenanzeige:

Liebe Personalchefs, „(m/w/d)“ ist nicht die Generalabsolution für alle Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Wer ausdrücklich eine „Erzieherin“ sucht, verstößt gegen das AGG, auch wenn ein „(m/w/d)“ angehängt wird. Die Endsilbe „-in“ weist eindeutig darauf hin, dass eine Frau gesucht wird. Hier werden ausnahmsweise einmal die Männer diskriminiert. Diese Stellenanzeige ist übrigens kein Einzelfall.