Bernds Sicht der Dinge
gibt’s jetzt zu kaufen. Das heißt natürlich nicht, dass ich käuflich bin,
sondern dass ich meinen Blog als Buch veröffentlicht habe. Das Buch gibt es
exklusiv in der Buchhandlung H. O. Schulze in der Lichtenfelser Str. in Burgkunstadt
zum Preis von 15,90 €.
4. Februar 2020
2. Februar 2020
Sensation! Meißner unschuldig!
Unser allseits geschätzter Landrat Christian Meißner hat
weder Aufwand noch Mühen gescheut und ganz tief in die Manager- und
Politiker-Bullshit-Kiste gegriffen, um uns zum Thema Regiomed nichts zu sagen (Obermain-Tagblatt
vom 30.01.20). Ich übersetze seine Aussagen mal in gutes Deutsch: Alles
läuft bestens. Leider müssen wir aber ein paar Leute entlassen. Ich bin völlig
unschuldig.
Das mit den Entlassungen hörte sich im August letzten Jahres
noch ganz anders an. Damals sagte
Geschäftsführer Roland Wieland dem Obermain-Tagblatt: "Die Mitarbeiter
müssen keine Angst haben, wenn sie sich auf die Veränderungen einlassen. Die
Situation zwingt uns zu Veränderungen – das muss jedem bewusst sein."
Meißner entwirft ein großes Narrativ, das seine Unschuld
zeigen soll. Früher hätte man gesagt, er erzählt eine Geschichte oder er will
uns etwas weiß machen. Er betont, dass „das Klinikum Lichtenfels seit elf
Jahren kein Regiebetrieb des Landkreises mehr ist“ und damit der Kreis praktisch
nichts mehr damit zu tun hat. Ja, und – trotzdem hält der Kreis 25 % der
Anteile an Regiomed. Und damit zahlt auch der Kreis die Zeche
mit. Wenn ich Anteilseigner wäre, würde mich schon brennend interessieren, wo
meine Millionen bleiben. Aber Meißner ist der Meinung, dafür sei allein die
Geschäftsführung verantwortlich. Er als Aufsichtsrat könne da leider nichts
machen. Er vergaß zu erwähnen, dass er sogar Aufsichtsratsvorsitzender war, als
das Desaster begann.
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, „den Vorstand zu beraten,
insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren“ (Wikipedia). Der
Aufsichtsrat bestellt und entlässt auch die Geschäftsführer. Wie bemerkte der
Neustadter Oberbürgermeister Frank
Rebhan so schön in inFranken.de: "Wir müssen eine Firma mit fast 5000
Mitarbeitern und 400 Millionen Euro Jahresumsatz professionell aufstellen. Dazu
gehört, dass der Aufsichtsrat Kontrollkompetenz hat auch gegenüber den
Gesellschaftern und dass er mit Fachleuten besetzt wird." Meißner kassiert
anscheinend seine Aufsichtsratsentschädigung nur dafür, dass er sein
Möglichstes tut, „dass Regiomed auch weiterhin ein guter Arbeitgeber ist und
die medizinische Versorgung vor Ort sicherstellt.“
Damit die Kliniken in kommunaler Hand blieben, müsse laut
Meißner ein Dreiklang her, „aus Politik, Hauptgeschäftsführung und Belegschaft.“
Ich befürchte, es wird nur eine Kakophonie aus Belegschaft und Steuerzahler.
28. Januar 2020
Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln
In der Januarausgabe von Burgkunstadt
aktuell stand auf Seite 5 diese, für Ebnether, Hainweiherer und Neuseser
unerfreuliche Nachricht:
„Aus gegebenen Anlass weist der Wahlleiter der Stadt
Burgkunstadt heute bereits darauf hin, dass die Wahllokale in den Ortsteilen
Neuses a.Main und Ebneth/Hainweiher nicht mehr aufrechtzuerhalten sind. Die
Entscheidung – die uns das Landratsamt Lichtenfels mit Schreiben vom 25.10.2019
dringlich angeraten hat – gründet sich auf Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde-
und Landkreiswahlgesetz). Durch die starke Zunahme der Briefwähler in den
vergangenen Jahren werden immer weniger Wählerinnen und Wähler in den
Urnenstimmbezirken registriert. Bei einer Abgabe von weniger als 50
Urnenwählern in einem Wahllokal ist das Wahlgeheimnis gefährdet und könnte zu
einer Wahlanfechtung führen.“
Da traf es sich doch gut, dass Bürgermeisterin Christine
Frieß mit den CSU-Stadtratskandidaten „entschlossen und gut gelaunt“ nach
Hainweiher zu einer Wahlveranstaltung kam (Obermain-Tagblatt vom 25.01.2020,
Seite 17). Anscheinend verflog die gute Laune schnell, nachdem die Hainweiherer
ihren Unmut über die Schließung ihres Wahllokals losgeworden waren. Wie anders
ist es zu erklären, dass Frieß die Schließung stante pede wieder rückgängig
machte. Dabei hat sich an der Einschätzung des Landratsamts natürlich nichts
geändert.
Wie lautet nun Art. 19 Abs.1 GLKrWG? „Der Wahlvorstand
leitet die Durchführung der Abstimmung, entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen
Stimmen und stellt das Abstimmungsergebnis für den Stimmbezirk fest. Wurden in
einem Stimmbezirk weniger als 50 Abstimmende zur Urnenwahl zugelassen,
entscheidet ein von der Gemeinde bestimmter Wahlvorstand über die Gültigkeit
der dort abgegebenen Stimmen und der in einem von der Gemeinde bestimmten
anderen Stimmbezirk abgegebenen Stimmen zusammen und stellt ein gemeinsames
Ergebnis fest.“
Auf gut Deutsch heißt das: Wenn weniger als 50 Personen im
Wahllokal abstimmen, müssen die Stimmen gemeinsam mit einem anderen Stimmbezirk
ausgezählt werden. Damit soll das Wahlgeheimnis gewährleistet werden. In der
guten alten Zeit, als es noch keine Computer gab, hätte man einfach die Urne
von Ebneth/Hainweiher zum Auszählen in den Bauhof gefahren und dort gemeinsam
gezählt.
Mir hat aber jemand erzählt, mit Computer ginge das nicht so
einfach. Ob das stimmt, kann ich nicht überprüfen. Daher wohl auch der Appell in
Burgkunstadt aktuell vom Februar auf
Seite 4: „Bitte machen Sie aber unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, weil
unbedingt über 50 Urnenwähler benötigt werden.“ Ich bin mal gespannt, was
passiert, falls nur 49 Urnenwähler kommen.
Abonnieren
Kommentare (Atom)
