4. Februar 2020

Bernds Sicht der Dinge käuflich?


Bernds Sicht der Dinge gibt’s jetzt zu kaufen. Das heißt natürlich nicht, dass ich käuflich bin, sondern dass ich meinen Blog als Buch veröffentlicht habe. Das Buch gibt es exklusiv in der Buchhandlung H. O. Schulze in der Lichtenfelser Str. in Burgkunstadt zum Preis von 15,90 €.


2. Februar 2020

Sensation! Meißner unschuldig!


Unser allseits geschätzter Landrat Christian Meißner hat weder Aufwand noch Mühen gescheut und ganz tief in die Manager- und Politiker-Bullshit-Kiste gegriffen, um uns zum Thema Regiomed nichts zu sagen (Obermain-Tagblatt vom 30.01.20). Ich übersetze seine Aussagen mal in gutes Deutsch: Alles läuft bestens. Leider müssen wir aber ein paar Leute entlassen. Ich bin völlig unschuldig.

Das mit den Entlassungen hörte sich im August letzten Jahres noch ganz anders an. Damals sagte Geschäftsführer Roland Wieland dem Obermain-Tagblatt: "Die Mitarbeiter müssen keine Angst haben, wenn sie sich auf die Veränderungen einlassen. Die Situation zwingt uns zu Veränderungen – das muss jedem bewusst sein."

Meißner entwirft ein großes Narrativ, das seine Unschuld zeigen soll. Früher hätte man gesagt, er erzählt eine Geschichte oder er will uns etwas weiß machen. Er betont, dass „das Klinikum Lichtenfels seit elf Jahren kein Regiebetrieb des Landkreises mehr ist“ und damit der Kreis praktisch nichts mehr damit zu tun hat. Ja, und – trotzdem hält der Kreis 25 % der Anteile an Regiomed. Und damit zahlt auch der Kreis die Zeche mit. Wenn ich Anteilseigner wäre, würde mich schon brennend interessieren, wo meine Millionen bleiben. Aber Meißner ist der Meinung, dafür sei allein die Geschäftsführung verantwortlich. Er als Aufsichtsrat könne da leider nichts machen. Er vergaß zu erwähnen, dass er sogar Aufsichtsratsvorsitzender war, als das Desaster begann.

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, „den Vorstand zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren“  (Wikipedia). Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt auch die Geschäftsführer. Wie bemerkte der Neustadter Oberbürgermeister Frank Rebhan so schön in inFranken.de: "Wir müssen eine Firma mit fast 5000 Mitarbeitern und 400 Millionen Euro Jahresumsatz professionell aufstellen. Dazu gehört, dass der Aufsichtsrat Kontrollkompetenz hat auch gegenüber den Gesellschaftern und dass er mit Fachleuten besetzt wird." Meißner kassiert anscheinend seine Aufsichtsratsentschädigung nur dafür, dass er sein Möglichstes tut, „dass Regiomed auch weiterhin ein guter Arbeitgeber ist und die medizinische Versorgung vor Ort sicherstellt.“

Damit die Kliniken in kommunaler Hand blieben, müsse laut Meißner ein Dreiklang her, „aus Politik, Hauptgeschäftsführung und Belegschaft.“ Ich befürchte, es wird nur eine Kakophonie aus Belegschaft und Steuerzahler.

28. Januar 2020

Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln


In der Januarausgabe von Burgkunstadt aktuell stand auf Seite 5 diese, für Ebnether, Hainweiherer und Neuseser unerfreuliche Nachricht:

„Aus gegebenen Anlass weist der Wahlleiter der Stadt Burgkunstadt heute bereits darauf hin, dass die Wahllokale in den Ortsteilen Neuses a.Main und Ebneth/Hainweiher nicht mehr aufrechtzuerhalten sind. Die Entscheidung – die uns das Landratsamt Lichtenfels mit Schreiben vom 25.10.2019 dringlich angeraten hat – gründet sich auf Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz). Durch die starke Zunahme der Briefwähler in den vergangenen Jahren werden immer weniger Wählerinnen und Wähler in den Urnenstimmbezirken registriert. Bei einer Abgabe von weniger als 50 Urnenwählern in einem Wahllokal ist das Wahlgeheimnis gefährdet und könnte zu einer Wahlanfechtung führen.“

Da traf es sich doch gut, dass Bürgermeisterin Christine Frieß mit den CSU-Stadtratskandidaten „entschlossen und gut gelaunt“ nach Hainweiher zu einer Wahlveranstaltung kam (Obermain-Tagblatt vom 25.01.2020, Seite 17). Anscheinend verflog die gute Laune schnell, nachdem die Hainweiherer ihren Unmut über die Schließung ihres Wahllokals losgeworden waren. Wie anders ist es zu erklären, dass Frieß die Schließung stante pede wieder rückgängig machte. Dabei hat sich an der Einschätzung des Landratsamts natürlich nichts geändert.

Wie lautet nun Art. 19 Abs.1 GLKrWG? „Der Wahlvorstand leitet die Durchführung der Abstimmung, entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und stellt das Abstimmungsergebnis für den Stimmbezirk fest. Wurden in einem Stimmbezirk weniger als 50 Abstimmende zur Urnenwahl zugelassen, entscheidet ein von der Gemeinde bestimmter Wahlvorstand über die Gültigkeit der dort abgegebenen Stimmen und der in einem von der Gemeinde bestimmten anderen Stimmbezirk abgegebenen Stimmen zusammen und stellt ein gemeinsames Ergebnis fest.“

Auf gut Deutsch heißt das: Wenn weniger als 50 Personen im Wahllokal abstimmen, müssen die Stimmen gemeinsam mit einem anderen Stimmbezirk ausgezählt werden. Damit soll das Wahlgeheimnis gewährleistet werden. In der guten alten Zeit, als es noch keine Computer gab, hätte man einfach die Urne von Ebneth/Hainweiher zum Auszählen in den Bauhof gefahren und dort gemeinsam gezählt.

Mir hat aber jemand erzählt, mit Computer ginge das nicht so einfach. Ob das stimmt, kann ich nicht überprüfen. Daher wohl auch der Appell in Burgkunstadt aktuell vom Februar auf Seite 4: „Bitte machen Sie aber unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, weil unbedingt über 50 Urnenwähler benötigt werden.“ Ich bin mal gespannt, was passiert, falls nur 49 Urnenwähler kommen.