26. Juni 2017

Netto-Markt in 100 Jahren in der Altstadt

Vernutlich lag es daran, dass es nur einen Punkt auf der Sitzungsordnung des Stadtrats gab, dass jeder, der nichts Fundiertes sagen konnte, ausführlich leer gewaaft hat. Vielleicht hat auch der Reporter vor der Sitzung um viele Wortmeldungen gebeten, weil er sonst so wenig zu schreiben gehabt hätte. "Der Netto-Markt zieht um" - so lautete die Überschrift im Obermain-Tagblatt.

Der Markt will in das KIK-Gebäude umziehen. Es soll abgerissen werden, weil Netto-Läden mindestens 1000 m² Fläche haben müssen, das KIK-Gebäude aber nur 800 m² hat. Dazu musste ein neuer Bebauungsplan beschlossen werden.

Stadtrat Wolfgang Sievert ergriff als erster die Gelegenheit zum Leerwaafen. Er befürworte das Vorhaben, weil sich ein Lebensmittelmarkt wieder in Richtung Altstadt bewege. - Der Lebensmittelmarkt hat es in mehreren Jahren gerade mal über die "viel befahrene Bundesstraße" geschafft. Stadtrat Joachim Ruß sah das als Bereicherung, weil die älteren Bürger jetzt nicht mehr die "viel befahrene Bundesstraße" überqueren müssen.

Danke, lieber Supermarkt, dass du den älteren Bürgern entgegengekommen bist. Das hilft dir aber nichts, weil ältere Bürger, die nicht mehr die Bundesstraße an einer Ampelanlage überqueren können, auch nicht mehr in die Auwiese gehen können. Wenn der Supermarkt sich in dem Tempo weiterbewegt, wird er wohl in hundert Jahren wieder in der Altstadt ankommen, falls die Stadt dort ein Areal von 1000 m² platt macht und zusätzlich Parkplätze zur Verfügung stellt.

Den Stadträten wurden vorab der Bebauungsplanentwurf ausgehändigt. Anscheinend hat Stadtrat Alexander Hanna keinen Blick darauf geworfen. Wie sonst wäre er auf die Idee gekommen, dass im Umfeld mit etwas mehr "Grün" gestaltet werden sollte. Es hätte auch ein Blick auf die Satellitenansicht von Google Maps genügt. Das Grundstück ist an drei Seiten von Straßen begrenzt, die vierte Seite nimmt der Mühlbach ein, dahinter liegt der grüne Fußballplatz. Wenn das neue Gebäude 200 m² größer als das alte wird, entsprechend Parkplätze für Autos und Rollatoren geschaffen werden müssen, ist nichts mehr übrig für "Grün". Vielleicht stellt Netto ja ein paar Blumenkübel auf. Dafür braucht es keinen nochmaligen Bebauungsplan, Stadtrat Günter Knorr.

13. Juni 2017

Dienstflagge der Reichsbehörden zur See flattert lustig im Wind

Wenn er keine Reichskriegsflagge hissen darf, greift der Rechte schon mal gerne zur Dienstflagge der Reichsbehörden zur See. Heute habe ich diese Flagge im Garten der GEWO neben dem Haus Kathi-Baur-Straße 12 gesehen.


Natürlich ist die Flagge nicht verboten. Das Hissen der Flagge deutet aber auf eine ziemlich rechte Gesinnung hin. Es wäre interessant zu wissen, ob die Flagge die Gesinnung der GEWO-Burgkunstadt eG Gemeinn. Wohnungsunternehmen Burgkunstadt u. Umgebung eG wiedergibt, oder ob es sich um einen oder mehrere Bewohner handelt, die ihrer Gesinnung Ausdruck verleihen.

18.06.2017 Nachtrag: Seit heute ist die Fahne wieder weg.

6. Juni 2017

Kein Patent auf Bier!

Über Facebook und Twitter wurde ich (mal wieder) auf eine Angstmachseite zu Patenten hingewiesen. Ich will deshalb auf ein paar Aspekte des Patentrechts eingehen. Bevor mir wieder jemand vorwirft, ich sei ein Besserwisser, will ich darauf hinweisen, dass ich sieben Jahre lang eine Patentabteilung geleitet habe.

Sinn der Patente ist, dass jemand, der einen Haufen Geld in die Entwicklung eines Verfahrens oder eines Produkts gesteckt hat, davor geschützt wird, dass ein anderer einfach die Entwicklung übernimmt. Der Erfinder soll die Möglichkeit bekommen, seine Entwicklungskosten durch den Verkauf seiner Waren wieder hereinzuholen.

Es können nur technische Dinge und Verfahren patentiert werden. Es können keine Lebewesen, keine Software und kein Design patentiert werden. Dafür sind andere Schutzrechte zuständig: Sortenschutz, Urheberrecht und Geschmacksmuster. Es können nur neue bisher weltweit unbekannte Dinge patentiert werden.

So, jetzt kommen wir zum Patent auf Bier, wie die Überschrift so schön reißerisch in dem Internetbeitrag lautet. Natürlich gibt es kein Patent auf Bier, weil Bier ja seit Jahrtausenden bekannt ist. Im Text wird dann gesagt: "Trotzdem hat das Europäische Patentamt Heineken und Carlsberg Patente auf konventionell gezüchtete Braugerste erteilt." Wie schon gesagt: Das ist natürlich Quatsch, weil es keine Patente auf Pflanzen gibt.

Leider verrät der Artikel nicht, um welches Patent es sich handelt. Jedes Patent wird durch eine eindeutige Patentnummer gekennzeichnet. Es wäre schön gewesen, wenn die Verfasser des Artikels die Patentnummer angegeben hätten, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann. Ich habe mal in der Datenbank des europäischen Patentamts recherchiert. Dabei bin ich auf ein Patent gestoßen, das Heineken und Carlsberg für die Verwendung von Braugerste erteilt wurde. Das Patent hat die Nummer EP 2 384 110 B1. Der deutsche Titel lautet:"GERSTE MIT REDUZIERTER LIPOXYGENASE AKTIVITÄT UND EIN DAMIT HERGESTELLTES GETRÄNK". Wahrscheinlich ist dieses Patent gemeint.

Um zu verstehen, welchen Gegenstand ein Patent wirklich schützt, muss man wissen, dass nur das geschützt wird, was in den Patentansprüchen (Claims) steht. Was in der Überschrift oder in Zeichnungen oder in der Beschreibung steht, dient nur der Erläuterung. Jedes Patent muss mindestens einen Patentanspruch haben. Geschützt wird das, was im Anspruch 1 steht. Für einen Schutz müssen alle Punkte des Anspruchs 1 erfüllt sein. Alle weiteren Ansprüche sind nur Ableitungen davon.

Ich zitiere nur die ersten drei Ansprüche des Bierpatents, weil das zum Verständnis genügt:

"1. Getränk, das aus einer Gerstenpflanze oder einem Teil davon hergestellt wird, wobei das besagte Getränk einen sehr geringen Gehalt an T2N-Potenzial umfasst und wobei die Gerstenpflanze oder ein Teil davon eine erste Mutation, die zu einem vollständigen Verlust des funktionalen Lipoxygenase-(LOX)-1-Enzyms führt, und eine zweite Mutation, die zu einem vollständigen Verlust des funktionalen LOX-2-Enzyms führt, umfasst.

2. Getränk nach Anspruch 1, wobei das Getränk ein Malzgetränk ist.

3. Getränk nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Getränk Bier ist."

Anspruch 1 sagt, dass es sich um ein Getränk aus einer bestimmten Gerste handelt. Damit wird nicht die Gerste geschützt, sondern nur ein Getränk, das mit dieser bestimmten Gerste hergestellt wird. Die Gerste muss zwei bestimmte Mutationen aufweisen. Jedem bleibt es unbenommen, Gerstengetränke herzustellen, nur nicht mit dieser einen Sorte. Zusätzlich muss das Getränk einen sehr geringen Gehalt an T2N-Potenzial haben. Was das ist, weiß ich nicht. Nur wenn diese vier Punkte erfüllt sind (Getränk, Gerste mit zwei Mutationen, sehr geringe T2N-Potenziale), ist das Produkt durch das Patent geschützt.

Anspruch 2 sagt, dass das Getränk ein Malzgetränk ist, und Anspruch 3, dass es sich um Bier handelt. Damit sind natürlich nicht alle Malzgetränke und alle Biere geschützt, sondern nur die, die gemäß Anspruch 1 hergestellt werden.

Der Artikel erweckt den Eindruck, dass es Patentämter nur dazu gibt, damit sie mit den Patenten Geld verdienen. Das ist natürlich Blödsinn. Patente schützen die deutsche und europäische Industrie vor billigen Nachahmern, speziell aus Fernost. Letztes Jahr wurden beinahe 300.000 Patente beim europäischen Patentamt angemeldet. Diese Patente müssen von hochqualifizierten Ingenieuren und Naturwissenschaftlern geprüft werden. Knapp 7.000 Mitarbeiter arbeiten beim Patentamt.

Was lernen wir daraus? Im Internet treiben sich viele herum, die von vielen Dingen keine Ahnung haben. Das hält sie nicht davon ab, Protestaufrufe zu verbreiten, die dann von Leuten unterzeichnet werden sollen, die noch weniger Ahnung von der Materie haben.

1. Juni 2017

Freibad kann nur kurzfristig geschlossen, aber nicht geöffnet werden

Das Obermain-Tagblatt verrät uns im Bericht über die letzte Burgkunstadter Stadtratssitzung, warum das Freibad nachmittags geschlossen war: "Wegen Unwetterwarnungen war das Freibad am Dienstag nur bis 13 Uhr und von 17 bis 20 Uhr geöffnet, obwohl sich das Wetter am Nachmittag wieder gebessert hatte. Die Bürgermeisterin bedauerte, dass eine kurzfristige Öffnung nicht mehr möglich war."

Die Versicherungskammer Bayern schickt mir freundlicherweise auch immer Unwetterwarnungen. Am Dienstag, als das Freibad nachmittags geschlossen war, bekam ich zwei (Bilder zum Vergrößern bitte anklicken):



Örtliche Gewitter lassen sich nur schwer vorhersagen. Deshalb geben die Wetterdienste kurzfristige Warnungen heraus.

Warum das Freibad am Vormittag bei abziehendem Regen und Gewitter und abends bei einer Warnung vor schwerem Gewitter geöffnet war, am Nachmittag bei gutem Badewetter aber geschlossen blieb, werden wir wohl nicht erfahren. Kurzfristige Schließungen des Bades sind anscheinend möglich, regelmäßige Öffnungszeiten nicht.

Ich empfehle jedenfalls der Stadtverwaltung vor der Entscheidung, das Freibad zu schließen, einen Blick in den Wetterbericht für Burgkunstadt in Wetter Online.

31. Mai 2017

Suboptimales Badewetter in Burgkunstadt

Gestern war anscheinend in Burgkunstadt mal wieder nicht gerade optimales Badewetter. Wie sonst ist es zu erklären, dass nachmittags zahlreiche potenzielle Besucher vor den verschlossenen Toren des Freibads Kunomare standen, bei 26 °C Wassertemperatur und 25 °C Lufttemperatur. Übrigens soll im Redwitzer Freibad zu der Zeit, als das Burgkunstadter Bad geschlossen war, eine Frau ihre Runden geschwommen sein, die frappierende Ähnlichkeit mit der Burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß haben soll.

In der Haus- und Badeordnung sind die Öffnungszeiten für das Freibad geregelt. Dort steht, dass das Bad von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet ist. Im Mai und September sowie an Tagen mit schlechter Witterung kann die Öffnungszeit reduziert werden. Sinn dieser Regelung ist, dass das Bad nicht öffnen muss, wenn kein Mensch hinein will. Es ist nicht Sinn der Regelung, dass eine Person nach Gutdünken über die Öffnungszeiten entscheidet, frei nach dem Motto: Für mich herrscht schlechtes Wetter, wenn das Wasser unter 27 °C hat und der Himmel bewölkt ist.

Mit einem solchen Verhalten vergrätzt man nur die Besucher. Hinterher kann man dann trefflich darüber jammern, dass so wenig Besucher im Bad sind. Und mit dem Tourismus wird es mit so einem kundenunfreundlichen Verhalten dann auch nichts.

16. April 2017

Weniger Abwassergebühren

Es gibt sie endlich, die neue Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung. Ich habe bereits meine neuen Bescheide, die auf dieser Satzung beruhen, erhalten. Ich habe heute gleich mal nachgerechnet, wie sich die neue Satzung für mich auswirkt. Und siehe da, ich spare pro Jahr ca. 35 €. Für die überwiegende Mehrheit der Hausbesitzer werden sich ähnliche Einsparungen ergeben. Mehr bezahlen werden einige Bodenversiegler, die ihre Grundstücke zubetoniert haben.

Damit ist den Sperrmäulern von der SPD, die die Bürger verunsichern wollten und gegen die drei Bürger, die gegen die alte Satzung vorgegangen sind, Stimmung gemacht haben, hoffentlich das Maul gestopft. Die CSU opponierte ebenfalls heftig gegen eine neue Satzung. Hatte da wohl ein Bodenversiegler den Verdacht, dass er sich mit einer gesplitteten Abwassergebühr schlechter stellt?

Zu verdanken haben wir die neue Satzung dem Bürgerverein, der hartnäckig auf mehr Transparenz im Stadtrat gepocht hat. Ohne diese Initiative hätte der Stadtrat seine Satzungen weiterhin in geheimen Sitzungen beschlossen, niemand hätte erfahren, dass die alte Satzung eigentlich gesetzwidrig war. Und natürlich sollten wir auch den drei Bürgern danken, die durch Klagen und Widersprüche den Stadtrat gezwungen haben, eine neue rechtskonforme Satzung zu beschließen.

4. April 2017

Kein Aprilscherz! Schwimmunterricht ohne eigenes Lehrschwimmbecken ist möglich

Zunächst hielt ich den Bericht im Obermain-Tagblatt für einen Aprilscherz. Aber es ist wirklich wahr: Man kann Grundschülern Schwimmunterricht erteilen, obwohl in Burgkunstadt kein Lehrschwimmbecken vorhanden ist. Ausreden, die bis vor kurzem noch für den Ausfall des Schwimmunterrichts herhalten mussten, werden auf einmal widerlegt:
  • Man kann Lehrer zur Fortbildung schicken, damit sie Schwimmunterricht erteilen können.
  • Schüler und Lehrer können mit dem Bus nach Michelau ins Bad fahren.
  • Es bleibt - trotz Busfahrt - genügend Zeit, um Schwimmunterricht erteilen zu können.
Ich freue mich, dass es jetzt endlich klappt. Wir müssen besonders der DLRG danken, weil ohne das Engagement der DLRG der Schwimmunterricht nicht möglich gewesen wäre. Aber nicht die DLRG ist für den Unterricht zuständig, sondern die Schulleitungen, die Schulaufsichtsbehörde und die Gemeinden. Sie haben sich über die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 1. April 1996 Nr. VIII/5 - K7405 - 3/79 291/93 einfach hinweggesetzt. Dort steht einleitend: "Der Schwimmunterricht ist entsprechend den Lehrplänen für das Fach Sport fester Bestandteil des Sportunterrichts in allen Schularten. In Zusammenarbeit mit den Schulaufwandsträgern sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Schwimmunterrichts sicherzustellen." Das wurde bisher leider versäumt.

Wie man sieht, muss man für den Schwimmunterricht nicht in jedem Städtchen ein Lehrschwimmbecken bauen, es geht auch anders, wenn man will. Kämmerin Heike Eber hat völlig recht, wenn sie vorschlägt, diese kostengünstige Lösung dauerhaft zu nutzen. Natürlich geht das den Lehrschwimmbeckenbefürwortern gegen den Strich. Das Obermain-Tagblatt zitiert das DLRG-Vorstandsmitglied Thomas Schneider heute so: "Die Aussage der Burgkunstadter Kämmerin Heike Eber gegenüber der Redaktion könne nur eine private Meinung sein, während alle anderen Gäste aus Politik, Schulen, AOK, Ministerin Melanie Huml und die DLRG sich für ein Lehrschwimmbecken in der Region ausgesprochen hätten, so Schneider." Wenn ich der Logik richtig folge, so sind die Gegner des Lehrschwimmbeckens Privatleute und die Befürworter sind Offizielle. Ich sehe das so: Die Befürworter müssen das Lehrschwimmbecken nicht bezahlen oder wollen den Wählern (wir haben Wahljahr!) Versprechen machen, dagegen hat Eber den besten Einblick in die Finanzsituation und hat das Wohl der Stadt im Fokus.

Korrektur 07.04.2017: In der ursprünglichen Fassung hatte ich Thomas Schneider zum Vorsitzenden der DLRG gemacht, er ist aber nur technischer Leiter und Vorstandsmitglied.