13. Juli 2020

Covidioten in Burgkunstadt

Wer es nicht wissen sollte: Die Corona-Infektionen steigen weltweit rasant. Deutschland hat das Infektionsgeschehen zwar einigermaßen im Griff, deswegen leben wir aber nicht in einer coronafreien Zone, auch nicht in Burgkunstadt. In Bayern gilt weiterhin die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wie ich darauf komme? Nun, in der heutigen Ausgabe des Obermain-Tagblatts strahlten mir auf der Burgkunstadter Seite (Seite 10) von zwei Bildern die Gesichter weltlicher und geistlicher Honoratioren und Würdenträger entgegen, die sich darum nicht scheren.

Das erste Bild zeigt den neugewählten Kirchleiner Ortssprecher Clemens Müller im Kreise der Bürgermeisterinnen und Mitgliedern der Stadtverwaltung. Art. 1 Absatz 1 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sagt dazu: „Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“ 1,5 m sind bei mir etwas mehr als zwei Armlängen, und ich habe sehr lange Arme. Eine so zierliche Person wie Bürgermeisterin Christine Frieß muss da bestimmt zweieinhalb Armlängen Abstand halten. Auf dem Foto ist es eher eine Armlänge zum Ortssprecher. Rudi Steuer verwechselte vielleicht Armlänge mit Armdicke: Der Abstand zum Ortssprecher beträgt etwa 2,5 Armdicken.

Das zweite Bild zeigt die drei Mainrother Erstkommunionkinder mit Geistlichkeit und Ministranten, na sagen wir mal, im Kuschelabstand. Art. 6 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sagt dazu: „Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird; zwischen den Teilnehmern ist, soweit diese nicht dem in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis angehören, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.“ Und weiter: „Für die Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.“

Ich gehe mal davon aus, dass die abgebildeten Personen nicht alle miteinander verwandt sind oder in einem gemeinsamen Hausstand leben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Zumindest die Kinder hätten also auf dem Bild Masken tragen müssen, weil sie sich nicht an ihrem Platz aufhielten. Zudem hätten alle mindestens 1,5 m Abstand halten müssen.

Es ist verantwortungslos, dass sich Personen wie Bürgermeisterin und Priester, die eine Vorbildfunktion ausüben sollen, nicht an staatliche Verordnungen halten. Es geht hier nicht um Falschparken oder einmal die Straße nicht kehren, sondern um unser aller Gesundheit und wirtschaftliches Wohlergehen. Zu meiner Zeit nannte man das Solidarität. Der Gipfel ist, sich bei einem so unsolidarischen Verhalten auch noch für die Zeitung fotografieren zu lassen. Covidioten gibt es anscheinend nicht nur in Berlin und auf Mallorca, sondern auch in Burgkunstadt. Für etwas einfacher gestrickte Menschen gibt es die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch in Leichter Sprache -  falls die Stadtverwaltung Bedarf hat.

7. Juli 2020

Kritiker mundtot gemacht

Professor Stefan Piltz, Ärztlicher Direktor des Regiomed-Klinikums Coburg, verwahrte sich gegen unberechtigte Kritik am Regiomed-Verbund im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Er hat mit seiner Darstellung sicherlich Recht. Alle Ärzte und Pfleger in allen Krankenhäusern waren und sind sehr engagiert im Kampf gegen Corona. Dabei passieren auch Fehler, aber auch das darf man niemandem, der so unter Stress steht, zum Vorwurf machen, wenn er sich an die Regeln hält.

Leider kam bei diesem Pressegespräch nicht zur Sprache, dass der Chefhygieniker des Regiomed-Verbundes, Professor Klaus-Dieter Zastrow, im gegenseitigen Einvernehmen aus seinem Vertrag ausscheidet. Was „im gegenseitigen Einvernehmen ausscheiden“ heißt, wissen wohl alle: Wenn du nicht freiwillig kündigst, feuern wir dich und das macht sich nicht gut in deinem Lebenslauf.

Anscheinend ist Zastrow einigen Leuten auf den Schlips getreten. Zastrow hatte dem Landkreis Sonneberg völliges Versagen in der Corona-Pandemie vorgeworfen. Wir erinnern uns: Sonneberg war lange Zeit ein Corona-Brennpunkt. Und weil so heftige Kritik nicht ertragen werden kann, will der Landkreis Zastrow wegen übler Nachrede und Verleumdung anzeigen.

Was hat der Professor Schlimmes gesagt? Er sagte, dass die 20 Mitarbeiter des Klinikums Sonneberg, die sich mit Corona angesteckt hätten, dumm gewesen seien, weil sie sich anscheinend in ihrer Freizeit angesteckt hätten. In der Raucherpause oder am Frühstückstisch seien mehrmals Mitarbeiter ohne Schutzmaske eng beieinanderstehend oder -sitzend beobachtet worden. Er meinte auch, dass das Gesundheitsamt Sonneberg besser und gezielter hätte ermitteln sollen, weil sich die Patienten nicht im Krankenhaus, sondern schon vorher angesteckt hätten (MDR). Über die Wortwahl des Professors kann man sicher streiten, nicht aber über die Fakten, die er vorbrachte. Übrigens hat er sich für den Ausdruck „dumm“ entschuldigt. Laut Hauptgeschäftsführer Alexander Schmidtke seien in Sonneberg Dinge passiert, die man hätte besser machen können.

Was lernen wir daraus? Regiomed verliert einen engagierten Hygiene-Professor, weil sich einige Leute auf den Schlips getreten fühlen. Regiomed wird dem Professor sicher einen Batzen Geld bezahlen, weil sein Vertrag vorzeitig aufgehoben wurde. Ein weiterer Batzen Geld wird fällig, weil ein gleichwertiger Nachfolger gesucht und gefunden werden muss. Solche Experten wachsen leider nicht auf Bäumen. Und weil Regiomed so klamm ist, werden die Anteilseigner irgendwie die Kosten dafür tragen müssen.

Und noch etwas lernen wir: Wenn man auf Missstände hinweist, muss man damit rechnen, wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt und gegebenenfalls auch bestraft zu werden. Das gilt nicht nur in diesem Fall, sondern auch, wenn Sie, liebe Leser, beispielsweise vermuten, dass ein Kind vernachlässigt oder missbraucht wird und das dem Jugendamt melden oder bei der Polizei anzeigen.

Wer ist für die Sitzungsdisziplin verantwortlich?

Am Samstag stand auf Seite 11 im Obermain-Tagblatt unter der Überschrift „Für Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg“ das Wahlresümee der Burgkunstadter Freien Wähler. Die Fraktionsvorsitzende Susanne Bock von Wülfingen erinnerte an das Wahlversprechen, über Parteigrenzen hinweg konstruktiv zusammenarbeiten zu wollen. Im nächsten Satz schon wird aber anderen Stadträten Spiegelfechterei und Selbstdarstellung unterstellt: „Konstruktiv heiße für die FW allerdings nicht, dass die Debatten im Stadtrat zur Selbstdarstellung genutzt werden und dadurch die Diskussionskultur zu Spiegelfechtereien verkomme, betonen die FW-Stadträte.“ Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört auch Sachlichkeit. Anderen pauschal Spiegelfechterei und Selbstdarstellung zu unterstellen, ist unsachlich.

Die Freien Wähler bezogen sich mit ihrer Kritik auf die Stadtratssitzung vom 16. Juni, die zeitlich total aus dem Ruder lief. Auch Reporter Gerhard Herrmann kritisierte die lange Sitzungsdauer in seinem Kommentar „Weniger wäre mehr gewesen“. Da stimme ich mit dem Kommentator grundsätzlich überein. Marathonsitzungen sind ineffizient und täuschen Arbeitseifer nur vor. Das gilt ganz besonders für Nachtsitzungen und Sitzungen bis spät in die Puppen. Auch für die Zuschauer sind sie ermüdend. Man könnte sogar meinen, sie dienen dazu, durch die Hintertür die Öffentlichkeit auszuschließen.

Herrmann lastet die lange Sitzungsdauer den Neulingen im Stadtrat an, denen es an Sitzungsdisziplin gefehlt habe. Dazu muss ich anmerken, dass die Sitzung eine Leiterin hatte, die Bürgermeisterin Christine Frieß. Anscheinend verstand sie es nicht, die Sitzungsdisziplin herzustellen. Vielleicht hätte es auch geholfen, wenn mit Rücksicht auf die neuen Stadträte die Sitzungsunterlagen etwas ausführlicher ausgefallen wären. Das hätte sicherlich Nachfragen erspart.

Nach sechs Jahren Lehrzeit müsste die Bürgermeisterin eigentlich wissen, wie man eine Sitzung oder Versammlung vorbereitet und leitet. Zur Vorbereitung gehört nicht nur, die Tagesordnungspunkte aufzuschreiben, vielmehr muss man sich auch Gedanken darüber machen, wieviel Zeit für jeden Tagesordnungspunkt zu veranschlagen ist. Zu einer guten Tagesordnung gehört nicht nur der Beginn, sondern auch das Ende der Sitzung. Wenn sich abzeichnet, dass die Sitzung trotz guter Vorbereitung nicht in der geplanten Zeit beendet werden kann, vertagt der Sitzungsleiter die übrigen Punkte oder lässt über eine Verlängerung der Sitzungsdauer abstimmen.

Bei der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung gibt es dazu sicher tolle Seminare wie „Das kleine Sitzungs-Einmaleins“.