Nun hat der Keltenwahn auch den östlichen Landkreis Lichtenfels erreicht. In der letzten Sitzung des Altenkunstadter Gemeinderates stellte Bürgermeister Robert Hümmer die Pläne für einen Keltenspielplatz am Kordigast vor. Was die Hütten und das Häuschen mit den Kelten zu tun haben, wissen Teutates oder der Druide Michael Stromerix und sein Fürst Christian Meißnerix. Vielleicht wissen Fürst und Druide auch, warum Kordigast und Staffelberg aufgewertet werden müssen, noch dazu keltisch. Vielleicht wollen beide auf den heiligen Bergen Misteln ernten und Zaubertränke brauen.
Wenigstens ist die Go-Kart-Bahn vom Tisch. Ich wiederhole mich: Kinderspielplätze sollen dort gebaut werden, wo Kinder wohnen, nicht mitten in der Prärie.
Ein Berg wird durch einen Abenteuerspielplatz nicht auf- sondern abgewertet. Der Wert des Berges liegt in seiner Ruhe und seiner unberührten Natur. Die sind mit dem Spielplatz futsch. Es werden ja nicht nur der Spielplatz sondern auch ein Parkplatz und ein Geschicklichkeitspfad angelegt. Zudem ist laut Zeitungsbericht der Spielplatz nur ein Teil der Attraktiviereritis. Schön, dass auch die zwei Gasthäuser, zwischen denen der Spielplatz angelegt wird, an Attraktivität gewinnen. Oder hat mir das nur Cernunnos eingegeben?
10. Dezember 2017
7. Dezember 2017
Bauausschuss ist trotzig
Der Bauauschuss des Burgkunstadter Stadtrats war ein kleiner ein Trotzkopf. Wie anders ist es zu erklären, dass er nach einem Ortstermin mit dem Bayreuther Verwaltungsgericht einem Vergleich zum Errichten von Werbetafeln ablehnt. Nur Bürgermeisterin Christine Frieß und Stadtrat Michael Doppel zeigten Einsicht und stimmten für den Vergleich. Aber es ist ja nicht ihr eigenes Geld, das die Bauausschussmitglieder verprozessieren.
Werbeanlagen müssen im Allgemeinen genehmigt werden, wenn sie nicht in einem schützenswerten Gebiet liegen (Juraforum). Dazu gibt es beispielsweise schon ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Auszug aus der Urteilsbegründung: "Denn nicht jedes Ortsbild ist schützenswert; eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums muss für Einschränkungen seines Gebrauchs (hier: der Baufreiheit) hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange auf ihrer Seite haben."
Der geschäftleitende Beamte Sven Dietel ist davon anscheinend überrascht worden: "Die kommunale Planungshoheit für Werbeanlagen wurde vor Gericht soweit ausgehöhlt, dass wir sie eigentlich nur noch im denkmalgeschützten Bereich verbieten können." Wenn er die Nachlieferungen für die Loseblattsammlungen der Stadt nicht nur abheften, sondern auch einmal lesen würde, hätte er das sicher auch gewusst. Ich bin kein geschäftsleitender Beamter, habe aber nach einer kurzen Internetrecherche die entsprechenden Informationen gefunden.
Im übrigen wurde die Planungshoheit nicht vor Gericht ausgehöhlt, sie wurde durch Gesetze so eingeschränkt. Aber was will man schon von einem Beamten erwarten, der der Meinung ist, er müsse sich nicht an die Gemeindeordnung halten, weil sie nicht mehr zeitgemäß sei.
Werbeanlagen müssen im Allgemeinen genehmigt werden, wenn sie nicht in einem schützenswerten Gebiet liegen (Juraforum). Dazu gibt es beispielsweise schon ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Auszug aus der Urteilsbegründung: "Denn nicht jedes Ortsbild ist schützenswert; eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums muss für Einschränkungen seines Gebrauchs (hier: der Baufreiheit) hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange auf ihrer Seite haben."
Der geschäftleitende Beamte Sven Dietel ist davon anscheinend überrascht worden: "Die kommunale Planungshoheit für Werbeanlagen wurde vor Gericht soweit ausgehöhlt, dass wir sie eigentlich nur noch im denkmalgeschützten Bereich verbieten können." Wenn er die Nachlieferungen für die Loseblattsammlungen der Stadt nicht nur abheften, sondern auch einmal lesen würde, hätte er das sicher auch gewusst. Ich bin kein geschäftsleitender Beamter, habe aber nach einer kurzen Internetrecherche die entsprechenden Informationen gefunden.
Im übrigen wurde die Planungshoheit nicht vor Gericht ausgehöhlt, sie wurde durch Gesetze so eingeschränkt. Aber was will man schon von einem Beamten erwarten, der der Meinung ist, er müsse sich nicht an die Gemeindeordnung halten, weil sie nicht mehr zeitgemäß sei.
6. Dezember 2017
Scheiß doch auf den Einzelhandel
Anscheinend war Thomas Müller der einzige Stadtrat, der sich im Vorfeld der zur Entscheidung anstehenden Ansiedlung von Woolworth im Gewerbegebiet Seewiese bei betroffenen Einzelhändlern informiert hat. Seine Argumentation in der Burgkunstadter Stadtratsitzung hatte Hand und Fuß. Die Firma H. O. Schulze schätzt den Umsatzrückgang auf 5 % bis 8 %. Aber Stadträtin Katrin Weißmann, Rechtspflegerin, kennt sich bestens im Einzelhandel aus. Sie weiß sogar besser als der Geschäftsinhaber selbst, mit welchen Produkten er seinen Umsatz erzielt, und dass sein geschätzter Umsatzrückgang Quatsch ist. Schulze mache sein Geschäft ja mit hochwertigen Schreibwaren und Woolworth verkaufe nur billiges Zeug.
Ein Blick in Wikipedia hilft hier weiter. Woolworth setzt auf das untere und mittlere Preissegment. Ja, es gibt nicht nur Billig und Teuer, sondern auch Mittel. 65 % des Umsatzes wird mit Hartwaren, dazu gehören Haushalts- und Schreibwaren, gemacht. Der Rest des Umsatzes entfällt auf Textilien. "Bei den bekannten Marken setzt Woolworth beispielsweise auf Ravensburger, Lego, Panasonic, Coca-Cola und Haribo." (Wikipedia) Also so billig sind Lego und Panasonic auch nicht.
Im Übrigen ist es dem aus dem Bauch nach Lust und Laune entscheidenden kernigen Burgkunstadter Stadtrat doch Wurscht, woher die Gewerbesteuer kommt. Auch da gilt aber die Devise: Lesen bildet! Die Gewerbesteuereinnahmen für Konzerne richten sich nach den Lohnsummen, die der Konzern an den Standorten zahlt, nicht nach den dort erzielten Gewinnen. Das ist in § 29 Gewerbesteuergesetz geregelt. Woolworth hat 300 Filialen und strebt 500 an. Sitz ist in Unna. Zu Woolworth gehört natürlich auch ein Online-Versand. Die Lohnsumme, die auf die Niederlassung in Burgkunstadt entfällt, dürfte, prozentual gesehen, marginal sein.
Ob Woolworth überhaupt einen Gewinn ausweist, ist mir nicht bekannt. Woolworth Deutschland ist eine GmbH, die nichts mehr mit dem amerikanischen Konzern zu tun hat. Mal schauen, ob der Minianteil der Gewerbesteuer der großen Woolworth-Familie die Einbußen, die sich durch den Umsatzrückgang der Firmen Weber und Schulze ergeben, ausgleicht.
Ein Blick in Wikipedia hilft hier weiter. Woolworth setzt auf das untere und mittlere Preissegment. Ja, es gibt nicht nur Billig und Teuer, sondern auch Mittel. 65 % des Umsatzes wird mit Hartwaren, dazu gehören Haushalts- und Schreibwaren, gemacht. Der Rest des Umsatzes entfällt auf Textilien. "Bei den bekannten Marken setzt Woolworth beispielsweise auf Ravensburger, Lego, Panasonic, Coca-Cola und Haribo." (Wikipedia) Also so billig sind Lego und Panasonic auch nicht.
Im Übrigen ist es dem aus dem Bauch nach Lust und Laune entscheidenden kernigen Burgkunstadter Stadtrat doch Wurscht, woher die Gewerbesteuer kommt. Auch da gilt aber die Devise: Lesen bildet! Die Gewerbesteuereinnahmen für Konzerne richten sich nach den Lohnsummen, die der Konzern an den Standorten zahlt, nicht nach den dort erzielten Gewinnen. Das ist in § 29 Gewerbesteuergesetz geregelt. Woolworth hat 300 Filialen und strebt 500 an. Sitz ist in Unna. Zu Woolworth gehört natürlich auch ein Online-Versand. Die Lohnsumme, die auf die Niederlassung in Burgkunstadt entfällt, dürfte, prozentual gesehen, marginal sein.
Ob Woolworth überhaupt einen Gewinn ausweist, ist mir nicht bekannt. Woolworth Deutschland ist eine GmbH, die nichts mehr mit dem amerikanischen Konzern zu tun hat. Mal schauen, ob der Minianteil der Gewerbesteuer der großen Woolworth-Familie die Einbußen, die sich durch den Umsatzrückgang der Firmen Weber und Schulze ergeben, ausgleicht.
10. November 2017
Ich vermisse ihn schon - den Haushaltsplanentwurf für 2018
Was hat der Stadtrat Burgkunstadt in diesem Jahr noch nicht diskutiert? Richtig - den Haushalt für das Jahr 2018. Obwohl der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel 2016 der Ansicht war "Das funktioniert so nicht, das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß", hat der Landtag die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern immer noch nicht geändert. In Art. 65 steht immer noch: "Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor
Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen."
Was ist da los, Herr Dietel? Konnten Sie den bayerischen Landtag nicht von Ihrer kompetenten Meinung überzeugen? Ich bin auf die neuen Ausreden gespannt. Obwohl, eine kann ich mir schon denken: Der Kämmerei ist ein Beamter abhanden gekommen. Er wurde zwar ersetzt, aber die Einarbeitung dauert und dann sind noch viele Dinge liegen geblieben und mal einen aushilfsweise in die Kämmerei zu beordern, das geht gar nicht.
In erster Linie ist natürlich die Verwaltung dafür verantwortlich, wenn kein Haushaltsplanentwurf vorgelegt wird. Aber der Stadtrat hat die Aufsicht über die Verwaltung und trägt letztendlich die Gesamtverantwortung für die Stadt. Also, liebe Stadträte, nehmt eure Verantwortung wahr und tretet der Verwaltung in den Arsch.
Was ist da los, Herr Dietel? Konnten Sie den bayerischen Landtag nicht von Ihrer kompetenten Meinung überzeugen? Ich bin auf die neuen Ausreden gespannt. Obwohl, eine kann ich mir schon denken: Der Kämmerei ist ein Beamter abhanden gekommen. Er wurde zwar ersetzt, aber die Einarbeitung dauert und dann sind noch viele Dinge liegen geblieben und mal einen aushilfsweise in die Kämmerei zu beordern, das geht gar nicht.
In erster Linie ist natürlich die Verwaltung dafür verantwortlich, wenn kein Haushaltsplanentwurf vorgelegt wird. Aber der Stadtrat hat die Aufsicht über die Verwaltung und trägt letztendlich die Gesamtverantwortung für die Stadt. Also, liebe Stadträte, nehmt eure Verantwortung wahr und tretet der Verwaltung in den Arsch.
WLAN-Wahn in Burgkunstadt
Nächstes Jahr kommen Tausende Besucher ins Burgkunstadter Freibad, um mittels freiem WLAN im Internet zu surfen. Bisher sind die Badegäste ausgeblieben, weil sie beim Sonnenbaden keinen kostenlosen Internetzugang hatten. So interpretiere ich die Argumentation des Stadtrats für die Einrichtung zweier Hotspots (Obermain-Tagblatt). Mir geht es nicht um die Betriebskosten von "rund 80,79 €" (Was ist daran eigentlich rund?), sondern um die Ahnungslosigkeit der Räte hinsichtlich digitaler Technologien und der damit verbundenen Attraktionen.
Jeder, der mobil surfen will, hat mittlerweile ein Smartphone mit einem Mobilfunktarif zum Surfen. Bei WLAN-Hotspots geht die Übertragungsgeschwindigkeit sehr schnell in die Knie, wenn viele darauf zugreifen. Surfen über Mobilfunk (LTE) ist bedeutend schneller. Es gibt sogar Leute, die nicht einmal mehr zu Hause WLAN verwenden, sondern stattdessen gleich über LTE auf das Internet zugreifen.
Die Schüler der benachbarten Schulen werden wegen der zwei Hotspots nicht zu digitalen Junkies. Sie haben sowieso Internet via Mobilfunk. Zudem nimmt die Freude am WLAN mit der Entfernung zum Hotspot rapide ab, weil die erlaubte Sendeleistung so niedrig ist, dass die Daten nur noch tröpfchenweise übertragen werden. In 300 m Abstand vom Hotspot ist allerspätestens Schluss.
Ich freue mich schon, wenn nächstes Jahr Menschenmassen das Freibad wegen der neuen Attraktion WLAN stürmen. Und erst die Zaungäste, die mit Camping-Stuhl und Laptop am Freibad (nicht im Freibad) herumlungern werden, um kostenlos im Internet zu surfen.
Jeder, der mobil surfen will, hat mittlerweile ein Smartphone mit einem Mobilfunktarif zum Surfen. Bei WLAN-Hotspots geht die Übertragungsgeschwindigkeit sehr schnell in die Knie, wenn viele darauf zugreifen. Surfen über Mobilfunk (LTE) ist bedeutend schneller. Es gibt sogar Leute, die nicht einmal mehr zu Hause WLAN verwenden, sondern stattdessen gleich über LTE auf das Internet zugreifen.
Die Schüler der benachbarten Schulen werden wegen der zwei Hotspots nicht zu digitalen Junkies. Sie haben sowieso Internet via Mobilfunk. Zudem nimmt die Freude am WLAN mit der Entfernung zum Hotspot rapide ab, weil die erlaubte Sendeleistung so niedrig ist, dass die Daten nur noch tröpfchenweise übertragen werden. In 300 m Abstand vom Hotspot ist allerspätestens Schluss.
Ich freue mich schon, wenn nächstes Jahr Menschenmassen das Freibad wegen der neuen Attraktion WLAN stürmen. Und erst die Zaungäste, die mit Camping-Stuhl und Laptop am Freibad (nicht im Freibad) herumlungern werden, um kostenlos im Internet zu surfen.
9. Oktober 2017
Altenkunstadter Mobilfunkangsthasen haben sich wieder Angst gemacht
Die Altenkunstadter Mobilfunkangsthasen treiben weiter ihr Unwesen. Selbst nennen sie sich Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt. Der Name ist ein Euphemismus, ähnlich dem Ministerium für Liebe aus dem bekannten Roman 1984. Die Bürgerinitiative will in Wahrheit gar keinen Mobilfunkstandort Altenkunstadt, sie will vielmehr keinen Mobilfunk in Altenkunstadt, weil Mobilfunk böse ist. Und das Obermain-Tagblatt mach sich mit seiner unkritischen Berichterstattung wieder einmal zum Erfüllungsgehilfen der schrägen Bürgerinitiative.
Referent des Abends war der Bayreuther Baubiologe Joachim Weise. Seine Firma nennt sich Umweltmesstechnik Bayreuth. Weise nennt sich Baubiologe (IBN). Das klingt toll und geheimnisvoll. Ich will das Geheimnis ein bisschen lüften: Baubiologe darf sich jeder nennen. Es gibt keine standardisierte Ausbildung oder gar einen anerkannten Abschluss. Ein Baubiologe muss weder etwas vom Bau noch von Biologie verstehen, und natürlich gleich gar nichts von elektromagnetischen Wellen.
Was hat es nun mit dem ominösen Kürzel IBN auf sich? Dahinter verbirgt sich das Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit. Das ist eine private Einrichtung, die mit der Ausbildung von Baubiologen ihr Geld verdient, und zwar mit einem Fernlehrgang. Anscheinend hat Weise diesen Fernlehrgang absolviert. Welche Berufsausbildung er hat, ob er beispielsweise Baugingenieur ist, geht aus seinem Webauftritt leider nicht hervor.
Der Fernlehrgang ist staatlich zugelassen. Das ist nichts Besonderes, weil er ohne Zulassung nämlich gar nicht angeboten werden dürfte. Zuständig für die Zulassung ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Sie weist ausdrücklich darauf hin: "Die staatliche Zulassung eines Fernlehrgangs ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Anerkennung eines Berufsabschlusses."
Ich habe mal einen Blick in einen Auszug des Lehrmaterials für Baubiologen geworfen. Darin gibt es einen Abschnitt "Strahlung durch Gleichfelder". Das ist Unfug, weil elektromagnetische Strahlung nur durch Wechselstrom zustande kommt. Es gibt Gleichfelder oder statische Felder, die aber nichts mit Strahlung zu tun haben. Als Zeuge für die Gefährlichkeit der Gleichfelder wird Prof. Dr. Steven Kaali genannt: "Prof. Dr. Steven Kaali (New York Medical Hospital for Women) entwickelte ein winziges elektronisches Gerät, das in den Gebärmutterhals eingesetzt wird und mit der Gleichspannung von nur 2,8 Volt und dem Gleichstrom von nur 50 Mikroampere Spermien bewegungsunfähig macht. Eine perfekte Methode der elektronischen Verhütung!?"
Das mag sein, dass Kaali das geschafft hat. Diese Verhütungsmethode ist mir aber nicht bekannt. Kaali hat auch angeblich mit Gleichstrom 2007 Krebs und Aids besiegt. Bei Amazon gibt es dazu noch ein Exemplar seines Buches für 1.000 € zu kaufen. Es sagt viel über den Lehrgang aus, wenn sich seine Ersteller in den Unterrichtsmaterialien auf solche Scharlatane berufen. Übrigens ist Gleichspannung unter ungünstigen Umständen schon ab etwa 60 V gefährlich, wenn man die blanken Enden der Leitung anfasst. Aber wer macht das schon?
Der "Experte" Weise stellte durch Messung fest, dass die Strahlung eines Mobiltelefons in ca. 3 m Abstand 1890 µW/m² betrug und bei ca. 1,5 m Abstand 9900 µW/m². Wer hätte das gedacht? Ein Fernlehrgangsbaubiologe sicher nicht! Aber jemand, der einigermaßen etwas von Physik versteht, weiß, dass die Strahlungsintensität proportional zum Abstand abnimmt. Jeder Mobiltelefonbesitzer bekommt von seinem Telefon mehr Strahlung ab, als von jedem Mobilfunkmast. Das gilt auch für die, die mit Menschen mit Mobiltelefon in näherem Kontakt sind. Die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung liegen übrigens bei 4 bis 10 W/m². Das ist rund 1000-mal mehr, als der "Experte" gemessen hat.
Referent des Abends war der Bayreuther Baubiologe Joachim Weise. Seine Firma nennt sich Umweltmesstechnik Bayreuth. Weise nennt sich Baubiologe (IBN). Das klingt toll und geheimnisvoll. Ich will das Geheimnis ein bisschen lüften: Baubiologe darf sich jeder nennen. Es gibt keine standardisierte Ausbildung oder gar einen anerkannten Abschluss. Ein Baubiologe muss weder etwas vom Bau noch von Biologie verstehen, und natürlich gleich gar nichts von elektromagnetischen Wellen.
Was hat es nun mit dem ominösen Kürzel IBN auf sich? Dahinter verbirgt sich das Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit. Das ist eine private Einrichtung, die mit der Ausbildung von Baubiologen ihr Geld verdient, und zwar mit einem Fernlehrgang. Anscheinend hat Weise diesen Fernlehrgang absolviert. Welche Berufsausbildung er hat, ob er beispielsweise Baugingenieur ist, geht aus seinem Webauftritt leider nicht hervor.
Der Fernlehrgang ist staatlich zugelassen. Das ist nichts Besonderes, weil er ohne Zulassung nämlich gar nicht angeboten werden dürfte. Zuständig für die Zulassung ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Sie weist ausdrücklich darauf hin: "Die staatliche Zulassung eines Fernlehrgangs ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Anerkennung eines Berufsabschlusses."
Ich habe mal einen Blick in einen Auszug des Lehrmaterials für Baubiologen geworfen. Darin gibt es einen Abschnitt "Strahlung durch Gleichfelder". Das ist Unfug, weil elektromagnetische Strahlung nur durch Wechselstrom zustande kommt. Es gibt Gleichfelder oder statische Felder, die aber nichts mit Strahlung zu tun haben. Als Zeuge für die Gefährlichkeit der Gleichfelder wird Prof. Dr. Steven Kaali genannt: "Prof. Dr. Steven Kaali (New York Medical Hospital for Women) entwickelte ein winziges elektronisches Gerät, das in den Gebärmutterhals eingesetzt wird und mit der Gleichspannung von nur 2,8 Volt und dem Gleichstrom von nur 50 Mikroampere Spermien bewegungsunfähig macht. Eine perfekte Methode der elektronischen Verhütung!?"
Das mag sein, dass Kaali das geschafft hat. Diese Verhütungsmethode ist mir aber nicht bekannt. Kaali hat auch angeblich mit Gleichstrom 2007 Krebs und Aids besiegt. Bei Amazon gibt es dazu noch ein Exemplar seines Buches für 1.000 € zu kaufen. Es sagt viel über den Lehrgang aus, wenn sich seine Ersteller in den Unterrichtsmaterialien auf solche Scharlatane berufen. Übrigens ist Gleichspannung unter ungünstigen Umständen schon ab etwa 60 V gefährlich, wenn man die blanken Enden der Leitung anfasst. Aber wer macht das schon?
Der "Experte" Weise stellte durch Messung fest, dass die Strahlung eines Mobiltelefons in ca. 3 m Abstand 1890 µW/m² betrug und bei ca. 1,5 m Abstand 9900 µW/m². Wer hätte das gedacht? Ein Fernlehrgangsbaubiologe sicher nicht! Aber jemand, der einigermaßen etwas von Physik versteht, weiß, dass die Strahlungsintensität proportional zum Abstand abnimmt. Jeder Mobiltelefonbesitzer bekommt von seinem Telefon mehr Strahlung ab, als von jedem Mobilfunkmast. Das gilt auch für die, die mit Menschen mit Mobiltelefon in näherem Kontakt sind. Die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung liegen übrigens bei 4 bis 10 W/m². Das ist rund 1000-mal mehr, als der "Experte" gemessen hat.
14. September 2017
Endlich kommt sie: die Stromtankstelle für Burgkunstadt
Darauf hat Burgkunstadt dringend gewartet: Endlich eine eigene Ladesäule für die 40 Elektrofahrzeuge, die im Landkreis Lichtenfels unterwegs sind. Der Burgkunstadter Stadtrat hat sich in seiner Umweltfreundlichkeit einmal wieder selbst übertroffen. Damit auch alle gleich die Ladesäule finden, wird sie zentral hinter dem Schustermuseum versteckt. Falls sich die Stadt irgendwann einmal ein Elektrofahrzeug anschaffen sollte, könne es dann dort geladen werden. Die Bayernwerk AG unterstützt die Stadt großzügig bei der Antragsstellung für die Förderung der Ladesäule.
Ich habe zwar Asthma, ich bin aber nicht der Meinung, dass das von der grenzwertigen Belastung der Burgkunstadter Luft mit Schadstoffen herrührt. Elektromobilität sollen gefälligst die fördern, die unter Luftverschmutzung leiden, sie verursachen oder mit dem Strom Geld verdienen; das sind Ballungszentren, die Autoindustrie und die Bayernwerk AG. Und wenn man schon eine Ladestation bauen will, dann wenigstens dort, wo viele Autos fahren oder parken. Das sind in Burgkunstadt beispielsweise die Bundesstraße und die Supermarktparkplätze. Oder würde jemand, der noch einen Rest Verstand in der Birne hat, eine Tankstelle hinter das Schustermuseum bauen?
Auf der anderen Seite ist es mit der Umweltfreundlichkeit in Burgkunstadt nicht weit her. Das zeigte die Antwort auf die Frage der Stadträtin Franziska Ramming nach der Kamerauntersuchung der privaten Abwasserkanäle und nach der Vorschrift für die Grundstückseigentümer. Der geschäftsleitende Beamte, Sven Dietel: "'Bisher wurde dort befahren, wo Baumaßnahmen an der Straße vorgenommen wurden.' Betroffene seien in diesem Zusammenhang stets angeschrieben worden. Er ergänzte:'Wo wir als Stadt befahren, müssen es die Eigentümer auch machen lassen.'“
Dietel vergaß zu erwähnen, dass das die Praxis der Stadt ist, aber in keiner Weise der Gesetzeslage entspricht. Es gibt nämlich die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV), an die sich auch die Stadt Burgkunstadt halten muss. Da steht beispielsweise, dass das gesamte Kanalnetz (Sammelkanäle) einmal in zehn Jahren überprüft werden muss. Nachdem es die EÜV seit 1995 gibt, müsste das Burgkunstadter Kanalnetz mindestens schon zwei Mal kontrolliert worden sein. Das ist sicher nicht geschehen.
Bevor sich der Stadtrat den Kopf über überflüssige Ladesäulen an idiotischen Standorten zerbricht, sollte er dafür sorgen, dass die Burgkunstadter Scheiße ordnungsgemäß in die Kläranlage gelangt, anstatt den Untergrund zu verseuchen. Über die Vorgehensweise der Stadt bei der Überwachung der privaten Kanäle habe ich mich schon genug aufgeregt. Ich spare mir eine Wiederholung.
Ich habe zwar Asthma, ich bin aber nicht der Meinung, dass das von der grenzwertigen Belastung der Burgkunstadter Luft mit Schadstoffen herrührt. Elektromobilität sollen gefälligst die fördern, die unter Luftverschmutzung leiden, sie verursachen oder mit dem Strom Geld verdienen; das sind Ballungszentren, die Autoindustrie und die Bayernwerk AG. Und wenn man schon eine Ladestation bauen will, dann wenigstens dort, wo viele Autos fahren oder parken. Das sind in Burgkunstadt beispielsweise die Bundesstraße und die Supermarktparkplätze. Oder würde jemand, der noch einen Rest Verstand in der Birne hat, eine Tankstelle hinter das Schustermuseum bauen?
Auf der anderen Seite ist es mit der Umweltfreundlichkeit in Burgkunstadt nicht weit her. Das zeigte die Antwort auf die Frage der Stadträtin Franziska Ramming nach der Kamerauntersuchung der privaten Abwasserkanäle und nach der Vorschrift für die Grundstückseigentümer. Der geschäftsleitende Beamte, Sven Dietel: "'Bisher wurde dort befahren, wo Baumaßnahmen an der Straße vorgenommen wurden.' Betroffene seien in diesem Zusammenhang stets angeschrieben worden. Er ergänzte:'Wo wir als Stadt befahren, müssen es die Eigentümer auch machen lassen.'“
Dietel vergaß zu erwähnen, dass das die Praxis der Stadt ist, aber in keiner Weise der Gesetzeslage entspricht. Es gibt nämlich die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV), an die sich auch die Stadt Burgkunstadt halten muss. Da steht beispielsweise, dass das gesamte Kanalnetz (Sammelkanäle) einmal in zehn Jahren überprüft werden muss. Nachdem es die EÜV seit 1995 gibt, müsste das Burgkunstadter Kanalnetz mindestens schon zwei Mal kontrolliert worden sein. Das ist sicher nicht geschehen.
Bevor sich der Stadtrat den Kopf über überflüssige Ladesäulen an idiotischen Standorten zerbricht, sollte er dafür sorgen, dass die Burgkunstadter Scheiße ordnungsgemäß in die Kläranlage gelangt, anstatt den Untergrund zu verseuchen. Über die Vorgehensweise der Stadt bei der Überwachung der privaten Kanäle habe ich mich schon genug aufgeregt. Ich spare mir eine Wiederholung.
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