Die Altenkunstadter Mobilfunkangsthasen treiben weiter ihr Unwesen. Selbst nennen sie sich Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt. Der Name ist ein Euphemismus, ähnlich dem Ministerium für Liebe aus dem bekannten Roman 1984. Die Bürgerinitiative will in Wahrheit gar keinen Mobilfunkstandort Altenkunstadt, sie will vielmehr keinen Mobilfunk in Altenkunstadt, weil Mobilfunk böse ist. Und das Obermain-Tagblatt mach sich mit seiner unkritischen Berichterstattung wieder einmal zum Erfüllungsgehilfen der schrägen Bürgerinitiative.
Referent des Abends war der Bayreuther Baubiologe Joachim Weise. Seine Firma nennt sich Umweltmesstechnik Bayreuth. Weise nennt sich Baubiologe (IBN). Das klingt toll und geheimnisvoll. Ich will das Geheimnis ein bisschen lüften: Baubiologe darf sich jeder nennen. Es gibt keine standardisierte Ausbildung oder gar einen anerkannten Abschluss. Ein Baubiologe muss weder etwas vom Bau noch von Biologie verstehen, und natürlich gleich gar nichts von elektromagnetischen Wellen.
Was hat es nun mit dem ominösen Kürzel IBN auf sich? Dahinter verbirgt sich das Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit. Das ist eine private Einrichtung, die mit der Ausbildung von Baubiologen ihr Geld verdient, und zwar mit einem Fernlehrgang. Anscheinend hat Weise diesen Fernlehrgang absolviert. Welche Berufsausbildung er hat, ob er beispielsweise Baugingenieur ist, geht aus seinem Webauftritt leider nicht hervor.
Der Fernlehrgang ist staatlich zugelassen. Das ist nichts Besonderes, weil er ohne Zulassung nämlich gar nicht angeboten werden dürfte. Zuständig für die Zulassung ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Sie weist ausdrücklich darauf hin: "Die staatliche Zulassung eines Fernlehrgangs ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Anerkennung eines Berufsabschlusses."
Ich habe mal einen Blick in einen Auszug des Lehrmaterials für Baubiologen geworfen. Darin gibt es einen Abschnitt "Strahlung durch Gleichfelder". Das ist Unfug, weil elektromagnetische Strahlung nur durch Wechselstrom zustande kommt. Es gibt Gleichfelder oder statische Felder, die aber nichts mit Strahlung zu tun haben. Als Zeuge für die Gefährlichkeit der Gleichfelder wird Prof. Dr. Steven Kaali genannt: "Prof. Dr. Steven Kaali (New York Medical Hospital for Women) entwickelte ein winziges elektronisches Gerät, das in den Gebärmutterhals eingesetzt wird und mit der Gleichspannung von nur 2,8 Volt und dem Gleichstrom von nur 50 Mikroampere Spermien bewegungsunfähig macht. Eine perfekte Methode der elektronischen Verhütung!?"
Das mag sein, dass Kaali das geschafft hat. Diese Verhütungsmethode ist mir aber nicht bekannt. Kaali hat auch angeblich mit Gleichstrom 2007 Krebs und Aids besiegt. Bei Amazon gibt es dazu noch ein Exemplar seines Buches für 1.000 € zu kaufen. Es sagt viel über den Lehrgang aus, wenn sich seine Ersteller in den Unterrichtsmaterialien auf solche Scharlatane berufen. Übrigens ist Gleichspannung unter ungünstigen Umständen schon ab etwa 60 V gefährlich, wenn man die blanken Enden der Leitung anfasst. Aber wer macht das schon?
Der "Experte" Weise stellte durch Messung fest, dass die Strahlung eines Mobiltelefons in ca. 3 m Abstand 1890 µW/m² betrug und bei ca. 1,5 m Abstand 9900 µW/m². Wer hätte das gedacht? Ein Fernlehrgangsbaubiologe sicher nicht! Aber jemand, der einigermaßen etwas von Physik versteht, weiß, dass die Strahlungsintensität proportional zum Abstand abnimmt. Jeder Mobiltelefonbesitzer bekommt von seinem Telefon mehr Strahlung ab, als von jedem Mobilfunkmast. Das gilt auch für die, die mit Menschen mit Mobiltelefon in näherem Kontakt sind. Die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung liegen übrigens bei 4 bis 10 W/m². Das ist rund 1000-mal mehr, als der "Experte" gemessen hat.
9. Oktober 2017
14. September 2017
Endlich kommt sie: die Stromtankstelle für Burgkunstadt
Darauf hat Burgkunstadt dringend gewartet: Endlich eine eigene Ladesäule für die 40 Elektrofahrzeuge, die im Landkreis Lichtenfels unterwegs sind. Der Burgkunstadter Stadtrat hat sich in seiner Umweltfreundlichkeit einmal wieder selbst übertroffen. Damit auch alle gleich die Ladesäule finden, wird sie zentral hinter dem Schustermuseum versteckt. Falls sich die Stadt irgendwann einmal ein Elektrofahrzeug anschaffen sollte, könne es dann dort geladen werden. Die Bayernwerk AG unterstützt die Stadt großzügig bei der Antragsstellung für die Förderung der Ladesäule.
Ich habe zwar Asthma, ich bin aber nicht der Meinung, dass das von der grenzwertigen Belastung der Burgkunstadter Luft mit Schadstoffen herrührt. Elektromobilität sollen gefälligst die fördern, die unter Luftverschmutzung leiden, sie verursachen oder mit dem Strom Geld verdienen; das sind Ballungszentren, die Autoindustrie und die Bayernwerk AG. Und wenn man schon eine Ladestation bauen will, dann wenigstens dort, wo viele Autos fahren oder parken. Das sind in Burgkunstadt beispielsweise die Bundesstraße und die Supermarktparkplätze. Oder würde jemand, der noch einen Rest Verstand in der Birne hat, eine Tankstelle hinter das Schustermuseum bauen?
Auf der anderen Seite ist es mit der Umweltfreundlichkeit in Burgkunstadt nicht weit her. Das zeigte die Antwort auf die Frage der Stadträtin Franziska Ramming nach der Kamerauntersuchung der privaten Abwasserkanäle und nach der Vorschrift für die Grundstückseigentümer. Der geschäftsleitende Beamte, Sven Dietel: "'Bisher wurde dort befahren, wo Baumaßnahmen an der Straße vorgenommen wurden.' Betroffene seien in diesem Zusammenhang stets angeschrieben worden. Er ergänzte:'Wo wir als Stadt befahren, müssen es die Eigentümer auch machen lassen.'“
Dietel vergaß zu erwähnen, dass das die Praxis der Stadt ist, aber in keiner Weise der Gesetzeslage entspricht. Es gibt nämlich die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV), an die sich auch die Stadt Burgkunstadt halten muss. Da steht beispielsweise, dass das gesamte Kanalnetz (Sammelkanäle) einmal in zehn Jahren überprüft werden muss. Nachdem es die EÜV seit 1995 gibt, müsste das Burgkunstadter Kanalnetz mindestens schon zwei Mal kontrolliert worden sein. Das ist sicher nicht geschehen.
Bevor sich der Stadtrat den Kopf über überflüssige Ladesäulen an idiotischen Standorten zerbricht, sollte er dafür sorgen, dass die Burgkunstadter Scheiße ordnungsgemäß in die Kläranlage gelangt, anstatt den Untergrund zu verseuchen. Über die Vorgehensweise der Stadt bei der Überwachung der privaten Kanäle habe ich mich schon genug aufgeregt. Ich spare mir eine Wiederholung.
Ich habe zwar Asthma, ich bin aber nicht der Meinung, dass das von der grenzwertigen Belastung der Burgkunstadter Luft mit Schadstoffen herrührt. Elektromobilität sollen gefälligst die fördern, die unter Luftverschmutzung leiden, sie verursachen oder mit dem Strom Geld verdienen; das sind Ballungszentren, die Autoindustrie und die Bayernwerk AG. Und wenn man schon eine Ladestation bauen will, dann wenigstens dort, wo viele Autos fahren oder parken. Das sind in Burgkunstadt beispielsweise die Bundesstraße und die Supermarktparkplätze. Oder würde jemand, der noch einen Rest Verstand in der Birne hat, eine Tankstelle hinter das Schustermuseum bauen?
Auf der anderen Seite ist es mit der Umweltfreundlichkeit in Burgkunstadt nicht weit her. Das zeigte die Antwort auf die Frage der Stadträtin Franziska Ramming nach der Kamerauntersuchung der privaten Abwasserkanäle und nach der Vorschrift für die Grundstückseigentümer. Der geschäftsleitende Beamte, Sven Dietel: "'Bisher wurde dort befahren, wo Baumaßnahmen an der Straße vorgenommen wurden.' Betroffene seien in diesem Zusammenhang stets angeschrieben worden. Er ergänzte:'Wo wir als Stadt befahren, müssen es die Eigentümer auch machen lassen.'“
Dietel vergaß zu erwähnen, dass das die Praxis der Stadt ist, aber in keiner Weise der Gesetzeslage entspricht. Es gibt nämlich die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV), an die sich auch die Stadt Burgkunstadt halten muss. Da steht beispielsweise, dass das gesamte Kanalnetz (Sammelkanäle) einmal in zehn Jahren überprüft werden muss. Nachdem es die EÜV seit 1995 gibt, müsste das Burgkunstadter Kanalnetz mindestens schon zwei Mal kontrolliert worden sein. Das ist sicher nicht geschehen.
Bevor sich der Stadtrat den Kopf über überflüssige Ladesäulen an idiotischen Standorten zerbricht, sollte er dafür sorgen, dass die Burgkunstadter Scheiße ordnungsgemäß in die Kläranlage gelangt, anstatt den Untergrund zu verseuchen. Über die Vorgehensweise der Stadt bei der Überwachung der privaten Kanäle habe ich mich schon genug aufgeregt. Ich spare mir eine Wiederholung.
15. August 2017
Wahlzeit, liebe Behinderte!
In Burgkunstadt leben überdurchschnittlich viele behinderte Wähler. Das hat mittlerweile auch die SPD geschnallt. Die CSU war da allerdings früher dran. Sie entdeckte schon Ende 2016 den Behinderten als Wähler. Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld fordert jetzt spät, aber noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl, den behindertengerechten Umbau des Burgkunstadter Bahnhaltepunkts (einen Bahnhof gibt es ja nicht mehr).
Die CSU hat mehr Geld im Beutel, deshalb konnte sie es sich auch leisten, im Dezember extra eine Rollstuhlfahrerin aus Baunach für einen Fototermin anreisen zu lassen. Die SPD ist da arm dran: Es war nur ein Foto von Biedefeld am Einstieg eines Zuges möglich. Wenigsten war der Zug rot. Ob Biedefeld tatsächlich mit dem Zug gefahren ist, wissen wir leider nicht.
Es gilt immer noch das, was ich im Januar zum behindertengerechten Bahnhof geschrieben habe: Wenn der Behinderte nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln behindertengerecht zum Bahnhof kommt, nützt ihm auch der behindertengerechte Bahnhof nichts.
Die CSU hat mehr Geld im Beutel, deshalb konnte sie es sich auch leisten, im Dezember extra eine Rollstuhlfahrerin aus Baunach für einen Fototermin anreisen zu lassen. Die SPD ist da arm dran: Es war nur ein Foto von Biedefeld am Einstieg eines Zuges möglich. Wenigsten war der Zug rot. Ob Biedefeld tatsächlich mit dem Zug gefahren ist, wissen wir leider nicht.
Es gilt immer noch das, was ich im Januar zum behindertengerechten Bahnhof geschrieben habe: Wenn der Behinderte nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln behindertengerecht zum Bahnhof kommt, nützt ihm auch der behindertengerechte Bahnhof nichts.
11. August 2017
"Die wollen uns bescheißen!"
Wenn es nicht so ein Trauerspiel wäre, könnte man direkt darüber lachen - über die gesplittete Abwassergebühr und den Dilettantismus der Stadtverwaltung und des Stadtrats. Stadtrat Thomas Müller hat vollkommen recht, wenn er sagt: „Es kann doch nicht sein, dass nur die drei Bürger, die gegen die rechtswidrige Entwässerungssatzung geklagt haben, korrekt abgerechnet werden.“ Gerhard Herrmann schreibt im Obermain-Tagblatt in diesem Zusammenhang von Rechthaberei. Anscheinend hat auch er die Thematik nicht vollständig erfasst.
Es geht nicht um Rechthaberei, sondern um die korrekten Abläufe in einer Gemeinde eines Rechtsstaates. Dank der Klagen und Widersprüche dreier Bürger, die übrigens nicht alle Mitglieder im Bürgerverein sind, hat der Stadtrat die rechtswidrige Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch eine rechtskonforme Satzung ersetzt. Im Kommunalrecht gilt der Grundsatz: Keine Gebühren ohne gültige Satzung! Für das Jahr 2014 liegt keine gültige Satzung vor, damit können auch die Bürger, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben, für 2014 nicht zu einer Gebührenzahlung verpflichtet werden.
Eine Satzung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, sonst ist sie von Anfang an ungültig. Ein solches höherrangiges Recht ist das Grundgesetz. Aus Art. 3 Abs. 1 GG - "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." - folgt der Grundsatz der Gebührengerechtigkeit. Es kann also wirklich nicht sein, dass Bürger ohne zwingenden Grund unterschiedlich abgerechnet werden. Ein solcher zwingende Grund liegt nicht vor. Auch für 2014 könnten alle Bescheide geändert werden.
Der Vorteil für alle Bürger läge darin, dass die, die durch die gesplittete Abwassergebühr weniger bezahlen müssen, eine Rückzahlung erhielten. Die, die mehr zahlen müssten, bräuchten keine Nachzahlung zu leisten. Der eigentliche Grund, warum die Stadt die Bescheide für 2014 nicht ändern will, liegt also darin, dass es ein Verlustgeschäft für die Stadt wäre. Der Volksmund sagt dazu: "Die wollen uns bescheißen!"
Die Begründung von Kämmerin Heike Eber zum Vorgehen der Stadt ist einfach putzig: Es gäbe kein Gesetz, das die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr fordere. Deshalb müsse man nur die drei Kläger neu abrechnen. Liebe Frau Eber: Es gibt auch kein Gesetz, das verbietet, einer Kämmerin ihr Eigentum wegzunehmen. Ich erlaube mir daher, demnächst Ihr Konto zu plündern. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Es gibt natürlich ein Gesetz, das Eigentum schützt, genauso wie es ein Gesetz gibt, das eine verbrauchsabhängige Gebührenabrechnung fordert. Das Ding heißt Kommunalabgabengesetz. Zur Erinnerung: § 8 Abs. 4 KAG lautet: "Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung oder das kommunale Eigentum benutzen; sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange das rechtfertigen." Das heißt, wer mehr Wasser einleitet, muss mehr bezahlen, insbesondere auch, wenn er mehr Regenwasser einleitet. Deswegen fordert die Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr.
Woher Eber weiß, dass viele Bürger lieber allein nach dem alten Frischwassermaßstab abgerechnet würden, ist mir ein Rätsel. Außer denen, die sich nicht waschen oder die ihre Grundstücke versiegelt haben, zahlen alle anderen weniger Abwassergebühren. Das kann jeder selbst ausrechnen, indem er seine Gebühren nach der alten und der neuen Satzung ausrechnet. Die Grundrechenarten reichen dafür aus.
Es geht nicht um Rechthaberei, sondern um die korrekten Abläufe in einer Gemeinde eines Rechtsstaates. Dank der Klagen und Widersprüche dreier Bürger, die übrigens nicht alle Mitglieder im Bürgerverein sind, hat der Stadtrat die rechtswidrige Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch eine rechtskonforme Satzung ersetzt. Im Kommunalrecht gilt der Grundsatz: Keine Gebühren ohne gültige Satzung! Für das Jahr 2014 liegt keine gültige Satzung vor, damit können auch die Bürger, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben, für 2014 nicht zu einer Gebührenzahlung verpflichtet werden.
Eine Satzung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, sonst ist sie von Anfang an ungültig. Ein solches höherrangiges Recht ist das Grundgesetz. Aus Art. 3 Abs. 1 GG - "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." - folgt der Grundsatz der Gebührengerechtigkeit. Es kann also wirklich nicht sein, dass Bürger ohne zwingenden Grund unterschiedlich abgerechnet werden. Ein solcher zwingende Grund liegt nicht vor. Auch für 2014 könnten alle Bescheide geändert werden.
Der Vorteil für alle Bürger läge darin, dass die, die durch die gesplittete Abwassergebühr weniger bezahlen müssen, eine Rückzahlung erhielten. Die, die mehr zahlen müssten, bräuchten keine Nachzahlung zu leisten. Der eigentliche Grund, warum die Stadt die Bescheide für 2014 nicht ändern will, liegt also darin, dass es ein Verlustgeschäft für die Stadt wäre. Der Volksmund sagt dazu: "Die wollen uns bescheißen!"
Die Begründung von Kämmerin Heike Eber zum Vorgehen der Stadt ist einfach putzig: Es gäbe kein Gesetz, das die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr fordere. Deshalb müsse man nur die drei Kläger neu abrechnen. Liebe Frau Eber: Es gibt auch kein Gesetz, das verbietet, einer Kämmerin ihr Eigentum wegzunehmen. Ich erlaube mir daher, demnächst Ihr Konto zu plündern. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Es gibt natürlich ein Gesetz, das Eigentum schützt, genauso wie es ein Gesetz gibt, das eine verbrauchsabhängige Gebührenabrechnung fordert. Das Ding heißt Kommunalabgabengesetz. Zur Erinnerung: § 8 Abs. 4 KAG lautet: "Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung oder das kommunale Eigentum benutzen; sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange das rechtfertigen." Das heißt, wer mehr Wasser einleitet, muss mehr bezahlen, insbesondere auch, wenn er mehr Regenwasser einleitet. Deswegen fordert die Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr.
Woher Eber weiß, dass viele Bürger lieber allein nach dem alten Frischwassermaßstab abgerechnet würden, ist mir ein Rätsel. Außer denen, die sich nicht waschen oder die ihre Grundstücke versiegelt haben, zahlen alle anderen weniger Abwassergebühren. Das kann jeder selbst ausrechnen, indem er seine Gebühren nach der alten und der neuen Satzung ausrechnet. Die Grundrechenarten reichen dafür aus.
2. August 2017
Mobilfunkangsthasen haben sich wieder geängstigt
Die Gehirnvernebler von der Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt (BI) haben wieder einmal zugeschlagen.
Mit dem neuen Mobilfunkmast soll angeblich die Strahlenbelastung in den
Wohngebieten gesenkt werden. Leider hat die BI immer noch nicht
kapiert, dass dadurch die Strahlenbelastung eher steigt, weil die
Mobilfunkgeräte dann mit einer höheren Leistung senden müssen, damit am
Mobilfunkmast noch etwas ankommt.
Als neuesten Beweis für die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung muss jetzt das Urteil eines italienischen Provinzrichters herhalten, der der Meinung ist, dass das Trigeminusneurinom (gutartiger Tumor) eine Folge eines exzessiven Handy-Gebrauchs ist. Im Allgemeinen ist die Ursache für eine solche Erkrankung unbekannt. Eine bekannte Ursache ist eine Genmutation, die vererbt wird. Von 100.000 Menschen erkranken ca. 3 an einem solchen Tumor.
Für alle, die noch einigermaßen logisch denken können: In den letzten 20 Jahren Mobilfunkgeschichte gab und gibt es Millionen Handy-Nutzer, die ihr Telefon auch exzessiv nutzen. Wenn also Mobilfunkstrahlung diese Art von Tumor verursachen würde, müssten dann nicht die Erkrankungszahlen signifikant gestiegen sein? Hätten die Neurochirurgen nicht schon längst Alarm geschlagen?
Ein Fachinformatiker hat den Strahlenangsthasen auf der BI-Versammlung noch Tipps gegeben, wie sie die Strahlenbelastung zuhause minimieren könnten. Die Tipps waren alle richtig. Es fehlte aber der wichtigste Tipp: Wenn man wirklich so große Angst vor Strahlen hat, muss man konsequenter Weise alle Sender im Haus abschalten und auf drahtgebundene Geräteverbindungen zurückgreifen. Aber das will anscheinend auch keiner. Für die ganz ängstlichen Angsthasen habe ich auch noch Tipps: keine Geräte mit Elektronik im Haus einschalten (Computer, Fernseher), weil diese Geräte ebenfalls strahlen; metallbedampfte Fensterscheiben einbauen; Wände und Decken mit Alufolie tapezieren.
Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Mobilfunkstrahlung für Menschen gefährlich ist. Es gibt aber wissenschaftliche Nachweise, dass Stickoxide von Diesel-PKW schädlich sind. Eine Studie schätzt die zusätzlichen Todesfälle, die wegen Nichteinhaltung der Abgasnormen aufgetreten sind, in der EU auf 11.400 Menschen. Es wäre daher wichtiger, in Altenkunstadt für ein sofortiges Dieselfahrverbot einzutreten, als weiter dem Popanz "Gefahr durch Mobilfunk" zu huldigen.
Von meiner Heimatzeitung am Obermain wünsche ich mir - ich fürchte, vergebens -, dass sie nicht nur berichtet, was gesagt wird, sondern das, was wahr ist. Wie das aussehen kann, zeigt der Bericht aus der FAZ (Link siehe oben).
Als neuesten Beweis für die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung muss jetzt das Urteil eines italienischen Provinzrichters herhalten, der der Meinung ist, dass das Trigeminusneurinom (gutartiger Tumor) eine Folge eines exzessiven Handy-Gebrauchs ist. Im Allgemeinen ist die Ursache für eine solche Erkrankung unbekannt. Eine bekannte Ursache ist eine Genmutation, die vererbt wird. Von 100.000 Menschen erkranken ca. 3 an einem solchen Tumor.
Für alle, die noch einigermaßen logisch denken können: In den letzten 20 Jahren Mobilfunkgeschichte gab und gibt es Millionen Handy-Nutzer, die ihr Telefon auch exzessiv nutzen. Wenn also Mobilfunkstrahlung diese Art von Tumor verursachen würde, müssten dann nicht die Erkrankungszahlen signifikant gestiegen sein? Hätten die Neurochirurgen nicht schon längst Alarm geschlagen?
Ein Fachinformatiker hat den Strahlenangsthasen auf der BI-Versammlung noch Tipps gegeben, wie sie die Strahlenbelastung zuhause minimieren könnten. Die Tipps waren alle richtig. Es fehlte aber der wichtigste Tipp: Wenn man wirklich so große Angst vor Strahlen hat, muss man konsequenter Weise alle Sender im Haus abschalten und auf drahtgebundene Geräteverbindungen zurückgreifen. Aber das will anscheinend auch keiner. Für die ganz ängstlichen Angsthasen habe ich auch noch Tipps: keine Geräte mit Elektronik im Haus einschalten (Computer, Fernseher), weil diese Geräte ebenfalls strahlen; metallbedampfte Fensterscheiben einbauen; Wände und Decken mit Alufolie tapezieren.
Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Mobilfunkstrahlung für Menschen gefährlich ist. Es gibt aber wissenschaftliche Nachweise, dass Stickoxide von Diesel-PKW schädlich sind. Eine Studie schätzt die zusätzlichen Todesfälle, die wegen Nichteinhaltung der Abgasnormen aufgetreten sind, in der EU auf 11.400 Menschen. Es wäre daher wichtiger, in Altenkunstadt für ein sofortiges Dieselfahrverbot einzutreten, als weiter dem Popanz "Gefahr durch Mobilfunk" zu huldigen.
Von meiner Heimatzeitung am Obermain wünsche ich mir - ich fürchte, vergebens -, dass sie nicht nur berichtet, was gesagt wird, sondern das, was wahr ist. Wie das aussehen kann, zeigt der Bericht aus der FAZ (Link siehe oben).
4. Juli 2017
Schafft die Zivilehe ab!
Die Zivilehe wurde in Deutschland mit der französischen Revolution eingeführt. Die Preußen schafften sie anschließend wieder ab. Erst 1875 wurde sie im gesamten deutschen Reich wieder verbindlich eingeführt (Wikipedia).
Die Zivilehe beruhte auf dem Gedanken, eine Versorgungsgemeinschaft zu bilden, aus der in der Regel Kinder hervorgehen. Als der Art. 6 des Grundgesetzes formuliert wurde, gab es keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Ehe war noch immer eine Versorgungsgemeinschaft. Die Frau besorgte den Haushalt und die Erziehung der Kinder, der Mann verdiente das Geld. Damit die Frau auch nach dem Tod des Mannes versorgt war, bekam sie eine Witwenrente. Homosexualität war strafbar, uneheliche Kinder waren rechtlos.
Die Autoren des Grundgesetzes haben daher natürlich nur an eine Ehe zwischen Mann und Frau gedacht, als sie den Satz "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" formulierten. Heute haben wir eine ganz andere Situation: Frauen sind in der Regel berufstätig, Homosexualität ist legal, uneheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Viele Paare wollen keine Kinder. Es gibt sogar Tendenzen, das Ehegattensplitting - für viele ein Grund für die Ehe - abzuschaffen. Die Ehescheidung wurde vereinfacht, die Ehe ist keine auf Lebenszeit angelegte Solidargemeinschaft mehr.
Früher war man der Meinung, Kinder bräuchten einen Vater und eine Mutter, damit männliche und weibliche Elemente in der Erziehung vorhanden wären. Anscheinend ist das jetzt nicht mehr wichtig, weil Homopaare Kinder adoptieren dürfen. Zudem gibt es sehr viele Alleinerziehende. Auch das Kindeswohl ist also kein Argument für die Ehe.
Wozu also noch eine Zivilehe? Warum eine Ehe nur zwischen zwei Personen? Ich kann mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die gerne eine Dreierbeziehung führen. Niemand kann ihnen das heute verbieten, nur heiraten dürfen sie nicht.
Wenn jemand für das Zusammenleben eine vertragliche Regelung braucht, kann jeder - dank Vertragsfreiheit - einen Partnerschaftsvertrag schließen. Dazu braucht es keinen Standesbeamten, sondern nur zwei (oder drei) Unterschriften. Wenn jemand kirchlich heiraten will, kann er das gerne tun. Das ist seine Privatangelegenheit.
Daher mein Vorschlag an die Politik: Schafft die Zivilehe ab! Sie passt nicht mehr in unsere Zeit. Welche Partei traut sich?
Die Zivilehe beruhte auf dem Gedanken, eine Versorgungsgemeinschaft zu bilden, aus der in der Regel Kinder hervorgehen. Als der Art. 6 des Grundgesetzes formuliert wurde, gab es keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Ehe war noch immer eine Versorgungsgemeinschaft. Die Frau besorgte den Haushalt und die Erziehung der Kinder, der Mann verdiente das Geld. Damit die Frau auch nach dem Tod des Mannes versorgt war, bekam sie eine Witwenrente. Homosexualität war strafbar, uneheliche Kinder waren rechtlos.
Die Autoren des Grundgesetzes haben daher natürlich nur an eine Ehe zwischen Mann und Frau gedacht, als sie den Satz "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" formulierten. Heute haben wir eine ganz andere Situation: Frauen sind in der Regel berufstätig, Homosexualität ist legal, uneheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Viele Paare wollen keine Kinder. Es gibt sogar Tendenzen, das Ehegattensplitting - für viele ein Grund für die Ehe - abzuschaffen. Die Ehescheidung wurde vereinfacht, die Ehe ist keine auf Lebenszeit angelegte Solidargemeinschaft mehr.
Früher war man der Meinung, Kinder bräuchten einen Vater und eine Mutter, damit männliche und weibliche Elemente in der Erziehung vorhanden wären. Anscheinend ist das jetzt nicht mehr wichtig, weil Homopaare Kinder adoptieren dürfen. Zudem gibt es sehr viele Alleinerziehende. Auch das Kindeswohl ist also kein Argument für die Ehe.
Wozu also noch eine Zivilehe? Warum eine Ehe nur zwischen zwei Personen? Ich kann mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die gerne eine Dreierbeziehung führen. Niemand kann ihnen das heute verbieten, nur heiraten dürfen sie nicht.
Wenn jemand für das Zusammenleben eine vertragliche Regelung braucht, kann jeder - dank Vertragsfreiheit - einen Partnerschaftsvertrag schließen. Dazu braucht es keinen Standesbeamten, sondern nur zwei (oder drei) Unterschriften. Wenn jemand kirchlich heiraten will, kann er das gerne tun. Das ist seine Privatangelegenheit.
Daher mein Vorschlag an die Politik: Schafft die Zivilehe ab! Sie passt nicht mehr in unsere Zeit. Welche Partei traut sich?
26. Juni 2017
Netto-Markt in 100 Jahren in der Altstadt
Vernutlich lag es daran, dass es nur einen Punkt auf der Sitzungsordnung des Stadtrats gab, dass jeder, der nichts Fundiertes sagen konnte, ausführlich leer gewaaft hat. Vielleicht hat auch der Reporter vor der Sitzung um viele Wortmeldungen gebeten, weil er sonst so wenig zu schreiben gehabt hätte. "Der Netto-Markt zieht um" - so lautete die Überschrift im Obermain-Tagblatt.
Der Markt will in das KIK-Gebäude umziehen. Es soll abgerissen werden, weil Netto-Läden mindestens 1000 m² Fläche haben müssen, das KIK-Gebäude aber nur 800 m² hat. Dazu musste ein neuer Bebauungsplan beschlossen werden.
Stadtrat Wolfgang Sievert ergriff als erster die Gelegenheit zum Leerwaafen. Er befürworte das Vorhaben, weil sich ein Lebensmittelmarkt wieder in Richtung Altstadt bewege. - Der Lebensmittelmarkt hat es in mehreren Jahren gerade mal über die "viel befahrene Bundesstraße" geschafft. Stadtrat Joachim Ruß sah das als Bereicherung, weil die älteren Bürger jetzt nicht mehr die "viel befahrene Bundesstraße" überqueren müssen.
Danke, lieber Supermarkt, dass du den älteren Bürgern entgegengekommen bist. Das hilft dir aber nichts, weil ältere Bürger, die nicht mehr die Bundesstraße an einer Ampelanlage überqueren können, auch nicht mehr in die Auwiese gehen können. Wenn der Supermarkt sich in dem Tempo weiterbewegt, wird er wohl in hundert Jahren wieder in der Altstadt ankommen, falls die Stadt dort ein Areal von 1000 m² platt macht und zusätzlich Parkplätze zur Verfügung stellt.
Den Stadträten wurden vorab der Bebauungsplanentwurf ausgehändigt. Anscheinend hat Stadtrat Alexander Hanna keinen Blick darauf geworfen. Wie sonst wäre er auf die Idee gekommen, dass im Umfeld mit etwas mehr "Grün" gestaltet werden sollte. Es hätte auch ein Blick auf die Satellitenansicht von Google Maps genügt. Das Grundstück ist an drei Seiten von Straßen begrenzt, die vierte Seite nimmt der Mühlbach ein, dahinter liegt der grüne Fußballplatz. Wenn das neue Gebäude 200 m² größer als das alte wird, entsprechend Parkplätze für Autos und Rollatoren geschaffen werden müssen, ist nichts mehr übrig für "Grün". Vielleicht stellt Netto ja ein paar Blumenkübel auf. Dafür braucht es keinen nochmaligen Bebauungsplan, Stadtrat Günter Knorr.
Der Markt will in das KIK-Gebäude umziehen. Es soll abgerissen werden, weil Netto-Läden mindestens 1000 m² Fläche haben müssen, das KIK-Gebäude aber nur 800 m² hat. Dazu musste ein neuer Bebauungsplan beschlossen werden.
Stadtrat Wolfgang Sievert ergriff als erster die Gelegenheit zum Leerwaafen. Er befürworte das Vorhaben, weil sich ein Lebensmittelmarkt wieder in Richtung Altstadt bewege. - Der Lebensmittelmarkt hat es in mehreren Jahren gerade mal über die "viel befahrene Bundesstraße" geschafft. Stadtrat Joachim Ruß sah das als Bereicherung, weil die älteren Bürger jetzt nicht mehr die "viel befahrene Bundesstraße" überqueren müssen.
Danke, lieber Supermarkt, dass du den älteren Bürgern entgegengekommen bist. Das hilft dir aber nichts, weil ältere Bürger, die nicht mehr die Bundesstraße an einer Ampelanlage überqueren können, auch nicht mehr in die Auwiese gehen können. Wenn der Supermarkt sich in dem Tempo weiterbewegt, wird er wohl in hundert Jahren wieder in der Altstadt ankommen, falls die Stadt dort ein Areal von 1000 m² platt macht und zusätzlich Parkplätze zur Verfügung stellt.
Den Stadträten wurden vorab der Bebauungsplanentwurf ausgehändigt. Anscheinend hat Stadtrat Alexander Hanna keinen Blick darauf geworfen. Wie sonst wäre er auf die Idee gekommen, dass im Umfeld mit etwas mehr "Grün" gestaltet werden sollte. Es hätte auch ein Blick auf die Satellitenansicht von Google Maps genügt. Das Grundstück ist an drei Seiten von Straßen begrenzt, die vierte Seite nimmt der Mühlbach ein, dahinter liegt der grüne Fußballplatz. Wenn das neue Gebäude 200 m² größer als das alte wird, entsprechend Parkplätze für Autos und Rollatoren geschaffen werden müssen, ist nichts mehr übrig für "Grün". Vielleicht stellt Netto ja ein paar Blumenkübel auf. Dafür braucht es keinen nochmaligen Bebauungsplan, Stadtrat Günter Knorr.
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