15. August 2017

Wahlzeit, liebe Behinderte!

In Burgkunstadt leben überdurchschnittlich viele behinderte Wähler. Das hat mittlerweile auch die SPD geschnallt. Die CSU war da allerdings früher dran. Sie entdeckte schon Ende 2016 den Behinderten als Wähler. Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld fordert jetzt spät, aber noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl, den behindertengerechten Umbau des Burgkunstadter Bahnhaltepunkts (einen Bahnhof gibt es ja nicht mehr).

Die CSU hat mehr Geld im Beutel, deshalb konnte sie es sich auch leisten, im Dezember extra eine Rollstuhlfahrerin aus Baunach für einen Fototermin anreisen zu lassen. Die SPD ist da arm dran: Es war nur ein Foto von Biedefeld am Einstieg eines Zuges möglich. Wenigsten war der Zug rot. Ob Biedefeld tatsächlich mit dem Zug gefahren ist, wissen wir leider nicht.

Es gilt immer noch das, was ich im Januar zum behindertengerechten Bahnhof geschrieben habe: Wenn der Behinderte nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln behindertengerecht zum Bahnhof kommt, nützt ihm auch der behindertengerechte Bahnhof nichts.

11. August 2017

"Die wollen uns bescheißen!"

Wenn es nicht so ein Trauerspiel wäre, könnte man direkt darüber lachen - über die gesplittete Abwassergebühr und den Dilettantismus der Stadtverwaltung und des Stadtrats. Stadtrat Thomas Müller hat vollkommen recht, wenn er sagt: „Es kann doch nicht sein, dass nur die drei Bürger, die gegen die rechtswidrige Entwässerungssatzung geklagt haben, korrekt abgerechnet werden.“ Gerhard Herrmann schreibt im Obermain-Tagblatt in diesem Zusammenhang von Rechthaberei. Anscheinend hat auch er die Thematik nicht vollständig erfasst.

Es geht nicht um Rechthaberei, sondern um die korrekten Abläufe in einer Gemeinde eines Rechtsstaates. Dank der Klagen und Widersprüche dreier Bürger, die übrigens nicht alle Mitglieder im Bürgerverein sind, hat der Stadtrat die rechtswidrige Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch eine rechtskonforme Satzung ersetzt. Im Kommunalrecht gilt der Grundsatz: Keine Gebühren ohne gültige Satzung! Für das Jahr 2014 liegt keine gültige Satzung vor, damit können auch die Bürger, die geklagt oder Widerspruch eingelegt haben, für 2014 nicht zu einer Gebührenzahlung verpflichtet werden.

Eine Satzung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, sonst ist sie von Anfang an ungültig. Ein solches höherrangiges Recht ist das Grundgesetz. Aus Art. 3 Abs. 1 GG - "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." - folgt der Grundsatz der Gebührengerechtigkeit. Es kann also wirklich nicht sein, dass Bürger ohne zwingenden Grund unterschiedlich abgerechnet werden. Ein solcher zwingende Grund liegt nicht vor. Auch für 2014 könnten alle Bescheide geändert werden.

Der Vorteil für alle Bürger läge darin, dass die, die durch die gesplittete Abwassergebühr weniger bezahlen müssen, eine Rückzahlung erhielten. Die, die mehr zahlen müssten, bräuchten keine Nachzahlung zu leisten. Der eigentliche Grund, warum die Stadt die Bescheide für 2014 nicht ändern will, liegt also darin, dass es ein Verlustgeschäft für die Stadt wäre. Der Volksmund sagt dazu: "Die wollen uns bescheißen!"

Die Begründung von Kämmerin Heike Eber zum Vorgehen der Stadt ist einfach putzig: Es gäbe kein Gesetz, das die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr fordere. Deshalb müsse man nur die drei Kläger neu abrechnen. Liebe Frau Eber: Es gibt auch kein Gesetz, das verbietet, einer Kämmerin ihr Eigentum wegzunehmen. Ich erlaube mir daher, demnächst Ihr Konto zu plündern. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Es gibt natürlich ein Gesetz, das Eigentum schützt, genauso wie es ein Gesetz gibt, das eine verbrauchsabhängige Gebührenabrechnung fordert. Das Ding heißt Kommunalabgabengesetz. Zur Erinnerung: § 8 Abs. 4 KAG lautet: "Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung oder das kommunale Eigentum benutzen; sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange das rechtfertigen." Das heißt, wer mehr Wasser einleitet, muss mehr bezahlen, insbesondere auch, wenn er mehr Regenwasser einleitet. Deswegen fordert die Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr.

Woher Eber weiß, dass viele Bürger lieber allein nach dem alten Frischwassermaßstab abgerechnet würden, ist mir ein Rätsel. Außer denen, die sich nicht waschen oder die ihre Grundstücke versiegelt haben, zahlen alle anderen weniger Abwassergebühren. Das kann jeder selbst ausrechnen, indem er seine Gebühren nach der alten und der neuen Satzung ausrechnet. Die Grundrechenarten reichen dafür aus.

2. August 2017

Mobilfunkangsthasen haben sich wieder geängstigt

Die Gehirnvernebler von der Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt (BI) haben wieder einmal zugeschlagen. Mit dem neuen Mobilfunkmast soll angeblich die Strahlenbelastung in den Wohngebieten gesenkt werden. Leider hat die BI immer noch nicht kapiert, dass dadurch die Strahlenbelastung eher steigt, weil die Mobilfunkgeräte dann mit einer höheren Leistung senden müssen, damit am Mobilfunkmast noch etwas ankommt.

Als neuesten Beweis für die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung muss jetzt das Urteil eines italienischen Provinzrichters herhalten, der der Meinung ist, dass das Trigeminusneurinom (gutartiger Tumor) eine Folge eines exzessiven Handy-Gebrauchs ist. Im Allgemeinen ist die Ursache für eine solche Erkrankung unbekannt. Eine bekannte Ursache ist eine Genmutation, die vererbt wird. Von 100.000 Menschen erkranken ca. 3 an einem solchen Tumor.

Für alle, die noch einigermaßen logisch denken können: In den letzten 20 Jahren Mobilfunkgeschichte gab und gibt es Millionen Handy-Nutzer, die ihr Telefon auch exzessiv nutzen. Wenn also Mobilfunkstrahlung diese Art von Tumor verursachen würde, müssten dann nicht die Erkrankungszahlen signifikant gestiegen sein? Hätten die Neurochirurgen nicht schon längst Alarm geschlagen?

Ein Fachinformatiker hat den Strahlenangsthasen auf der BI-Versammlung noch Tipps gegeben, wie sie die Strahlenbelastung zuhause minimieren könnten. Die Tipps waren alle richtig. Es fehlte aber der wichtigste Tipp: Wenn man wirklich so große Angst vor Strahlen hat, muss man konsequenter Weise alle Sender im Haus abschalten und auf drahtgebundene Geräteverbindungen zurückgreifen. Aber das will anscheinend auch keiner. Für die ganz ängstlichen Angsthasen habe ich auch noch Tipps: keine Geräte mit Elektronik im Haus einschalten (Computer, Fernseher), weil diese Geräte ebenfalls strahlen; metallbedampfte Fensterscheiben einbauen; Wände und Decken mit Alufolie tapezieren.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Mobilfunkstrahlung für Menschen gefährlich ist. Es gibt aber wissenschaftliche Nachweise, dass Stickoxide von Diesel-PKW schädlich sind. Eine Studie schätzt die zusätzlichen Todesfälle, die wegen Nichteinhaltung der Abgasnormen aufgetreten sind, in der EU auf 11.400 Menschen. Es wäre daher wichtiger, in Altenkunstadt für ein sofortiges Dieselfahrverbot einzutreten, als weiter dem Popanz "Gefahr durch Mobilfunk" zu huldigen.

Von meiner Heimatzeitung am Obermain wünsche ich mir - ich fürchte, vergebens -, dass sie nicht nur berichtet, was gesagt wird, sondern das, was wahr ist. Wie das aussehen kann, zeigt der Bericht aus der FAZ (Link siehe oben).

4. Juli 2017

Schafft die Zivilehe ab!

Die Zivilehe wurde in Deutschland mit der französischen Revolution eingeführt. Die Preußen schafften sie anschließend wieder ab. Erst 1875 wurde sie im gesamten deutschen Reich wieder verbindlich eingeführt (Wikipedia).

Die Zivilehe beruhte auf dem Gedanken, eine Versorgungsgemeinschaft zu bilden, aus der in der Regel Kinder hervorgehen. Als der Art. 6 des Grundgesetzes formuliert wurde, gab es keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Ehe war noch immer eine Versorgungsgemeinschaft. Die Frau besorgte den Haushalt und die Erziehung der Kinder, der Mann verdiente das Geld. Damit die Frau auch nach dem Tod des Mannes versorgt war, bekam sie eine Witwenrente. Homosexualität war strafbar, uneheliche Kinder waren rechtlos.

Die Autoren des Grundgesetzes haben daher natürlich nur an eine Ehe zwischen Mann und Frau gedacht, als sie den Satz "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" formulierten. Heute haben wir eine ganz andere Situation: Frauen sind in der Regel berufstätig, Homosexualität ist legal, uneheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Viele Paare wollen keine Kinder. Es gibt sogar Tendenzen, das Ehegattensplitting - für viele ein Grund für die Ehe - abzuschaffen. Die Ehescheidung wurde vereinfacht, die Ehe ist keine auf Lebenszeit angelegte Solidargemeinschaft mehr.

Früher war man der Meinung, Kinder bräuchten einen Vater und eine Mutter, damit männliche und weibliche Elemente in der Erziehung vorhanden wären. Anscheinend ist das jetzt nicht mehr wichtig, weil Homopaare Kinder adoptieren dürfen. Zudem gibt es sehr viele Alleinerziehende. Auch das Kindeswohl ist also kein Argument für die Ehe.

Wozu also noch eine Zivilehe? Warum eine Ehe nur zwischen zwei Personen? Ich kann mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die gerne eine Dreierbeziehung führen. Niemand kann ihnen das heute verbieten, nur heiraten dürfen sie nicht.

Wenn jemand für das Zusammenleben eine vertragliche Regelung braucht, kann jeder - dank Vertragsfreiheit - einen Partnerschaftsvertrag schließen. Dazu braucht es keinen Standesbeamten, sondern nur zwei (oder drei) Unterschriften. Wenn jemand kirchlich heiraten will, kann er das gerne tun. Das ist seine Privatangelegenheit.

Daher mein Vorschlag an die Politik: Schafft die Zivilehe ab! Sie passt nicht mehr in unsere Zeit. Welche Partei traut sich?

26. Juni 2017

Netto-Markt in 100 Jahren in der Altstadt

Vernutlich lag es daran, dass es nur einen Punkt auf der Sitzungsordnung des Stadtrats gab, dass jeder, der nichts Fundiertes sagen konnte, ausführlich leer gewaaft hat. Vielleicht hat auch der Reporter vor der Sitzung um viele Wortmeldungen gebeten, weil er sonst so wenig zu schreiben gehabt hätte. "Der Netto-Markt zieht um" - so lautete die Überschrift im Obermain-Tagblatt.

Der Markt will in das KIK-Gebäude umziehen. Es soll abgerissen werden, weil Netto-Läden mindestens 1000 m² Fläche haben müssen, das KIK-Gebäude aber nur 800 m² hat. Dazu musste ein neuer Bebauungsplan beschlossen werden.

Stadtrat Wolfgang Sievert ergriff als erster die Gelegenheit zum Leerwaafen. Er befürworte das Vorhaben, weil sich ein Lebensmittelmarkt wieder in Richtung Altstadt bewege. - Der Lebensmittelmarkt hat es in mehreren Jahren gerade mal über die "viel befahrene Bundesstraße" geschafft. Stadtrat Joachim Ruß sah das als Bereicherung, weil die älteren Bürger jetzt nicht mehr die "viel befahrene Bundesstraße" überqueren müssen.

Danke, lieber Supermarkt, dass du den älteren Bürgern entgegengekommen bist. Das hilft dir aber nichts, weil ältere Bürger, die nicht mehr die Bundesstraße an einer Ampelanlage überqueren können, auch nicht mehr in die Auwiese gehen können. Wenn der Supermarkt sich in dem Tempo weiterbewegt, wird er wohl in hundert Jahren wieder in der Altstadt ankommen, falls die Stadt dort ein Areal von 1000 m² platt macht und zusätzlich Parkplätze zur Verfügung stellt.

Den Stadträten wurden vorab der Bebauungsplanentwurf ausgehändigt. Anscheinend hat Stadtrat Alexander Hanna keinen Blick darauf geworfen. Wie sonst wäre er auf die Idee gekommen, dass im Umfeld mit etwas mehr "Grün" gestaltet werden sollte. Es hätte auch ein Blick auf die Satellitenansicht von Google Maps genügt. Das Grundstück ist an drei Seiten von Straßen begrenzt, die vierte Seite nimmt der Mühlbach ein, dahinter liegt der grüne Fußballplatz. Wenn das neue Gebäude 200 m² größer als das alte wird, entsprechend Parkplätze für Autos und Rollatoren geschaffen werden müssen, ist nichts mehr übrig für "Grün". Vielleicht stellt Netto ja ein paar Blumenkübel auf. Dafür braucht es keinen nochmaligen Bebauungsplan, Stadtrat Günter Knorr.

13. Juni 2017

Dienstflagge der Reichsbehörden zur See flattert lustig im Wind

Wenn er keine Reichskriegsflagge hissen darf, greift der Rechte schon mal gerne zur Dienstflagge der Reichsbehörden zur See. Heute habe ich diese Flagge im Garten der GEWO neben dem Haus Kathi-Baur-Straße 12 gesehen.


Natürlich ist die Flagge nicht verboten. Das Hissen der Flagge deutet aber auf eine ziemlich rechte Gesinnung hin. Es wäre interessant zu wissen, ob die Flagge die Gesinnung der GEWO-Burgkunstadt eG Gemeinn. Wohnungsunternehmen Burgkunstadt u. Umgebung eG wiedergibt, oder ob es sich um einen oder mehrere Bewohner handelt, die ihrer Gesinnung Ausdruck verleihen.

18.06.2017 Nachtrag: Seit heute ist die Fahne wieder weg.

6. Juni 2017

Kein Patent auf Bier!

Über Facebook und Twitter wurde ich (mal wieder) auf eine Angstmachseite zu Patenten hingewiesen. Ich will deshalb auf ein paar Aspekte des Patentrechts eingehen. Bevor mir wieder jemand vorwirft, ich sei ein Besserwisser, will ich darauf hinweisen, dass ich sieben Jahre lang eine Patentabteilung geleitet habe.

Sinn der Patente ist, dass jemand, der einen Haufen Geld in die Entwicklung eines Verfahrens oder eines Produkts gesteckt hat, davor geschützt wird, dass ein anderer einfach die Entwicklung übernimmt. Der Erfinder soll die Möglichkeit bekommen, seine Entwicklungskosten durch den Verkauf seiner Waren wieder hereinzuholen.

Es können nur technische Dinge und Verfahren patentiert werden. Es können keine Lebewesen, keine Software und kein Design patentiert werden. Dafür sind andere Schutzrechte zuständig: Sortenschutz, Urheberrecht und Geschmacksmuster. Es können nur neue bisher weltweit unbekannte Dinge patentiert werden.

So, jetzt kommen wir zum Patent auf Bier, wie die Überschrift so schön reißerisch in dem Internetbeitrag lautet. Natürlich gibt es kein Patent auf Bier, weil Bier ja seit Jahrtausenden bekannt ist. Im Text wird dann gesagt: "Trotzdem hat das Europäische Patentamt Heineken und Carlsberg Patente auf konventionell gezüchtete Braugerste erteilt." Wie schon gesagt: Das ist natürlich Quatsch, weil es keine Patente auf Pflanzen gibt.

Leider verrät der Artikel nicht, um welches Patent es sich handelt. Jedes Patent wird durch eine eindeutige Patentnummer gekennzeichnet. Es wäre schön gewesen, wenn die Verfasser des Artikels die Patentnummer angegeben hätten, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann. Ich habe mal in der Datenbank des europäischen Patentamts recherchiert. Dabei bin ich auf ein Patent gestoßen, das Heineken und Carlsberg für die Verwendung von Braugerste erteilt wurde. Das Patent hat die Nummer EP 2 384 110 B1. Der deutsche Titel lautet:"GERSTE MIT REDUZIERTER LIPOXYGENASE AKTIVITÄT UND EIN DAMIT HERGESTELLTES GETRÄNK". Wahrscheinlich ist dieses Patent gemeint.

Um zu verstehen, welchen Gegenstand ein Patent wirklich schützt, muss man wissen, dass nur das geschützt wird, was in den Patentansprüchen (Claims) steht. Was in der Überschrift oder in Zeichnungen oder in der Beschreibung steht, dient nur der Erläuterung. Jedes Patent muss mindestens einen Patentanspruch haben. Geschützt wird das, was im Anspruch 1 steht. Für einen Schutz müssen alle Punkte des Anspruchs 1 erfüllt sein. Alle weiteren Ansprüche sind nur Ableitungen davon.

Ich zitiere nur die ersten drei Ansprüche des Bierpatents, weil das zum Verständnis genügt:

"1. Getränk, das aus einer Gerstenpflanze oder einem Teil davon hergestellt wird, wobei das besagte Getränk einen sehr geringen Gehalt an T2N-Potenzial umfasst und wobei die Gerstenpflanze oder ein Teil davon eine erste Mutation, die zu einem vollständigen Verlust des funktionalen Lipoxygenase-(LOX)-1-Enzyms führt, und eine zweite Mutation, die zu einem vollständigen Verlust des funktionalen LOX-2-Enzyms führt, umfasst.

2. Getränk nach Anspruch 1, wobei das Getränk ein Malzgetränk ist.

3. Getränk nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Getränk Bier ist."

Anspruch 1 sagt, dass es sich um ein Getränk aus einer bestimmten Gerste handelt. Damit wird nicht die Gerste geschützt, sondern nur ein Getränk, das mit dieser bestimmten Gerste hergestellt wird. Die Gerste muss zwei bestimmte Mutationen aufweisen. Jedem bleibt es unbenommen, Gerstengetränke herzustellen, nur nicht mit dieser einen Sorte. Zusätzlich muss das Getränk einen sehr geringen Gehalt an T2N-Potenzial haben. Was das ist, weiß ich nicht. Nur wenn diese vier Punkte erfüllt sind (Getränk, Gerste mit zwei Mutationen, sehr geringe T2N-Potenziale), ist das Produkt durch das Patent geschützt.

Anspruch 2 sagt, dass das Getränk ein Malzgetränk ist, und Anspruch 3, dass es sich um Bier handelt. Damit sind natürlich nicht alle Malzgetränke und alle Biere geschützt, sondern nur die, die gemäß Anspruch 1 hergestellt werden.

Der Artikel erweckt den Eindruck, dass es Patentämter nur dazu gibt, damit sie mit den Patenten Geld verdienen. Das ist natürlich Blödsinn. Patente schützen die deutsche und europäische Industrie vor billigen Nachahmern, speziell aus Fernost. Letztes Jahr wurden beinahe 300.000 Patente beim europäischen Patentamt angemeldet. Diese Patente müssen von hochqualifizierten Ingenieuren und Naturwissenschaftlern geprüft werden. Knapp 7.000 Mitarbeiter arbeiten beim Patentamt.

Was lernen wir daraus? Im Internet treiben sich viele herum, die von vielen Dingen keine Ahnung haben. Das hält sie nicht davon ab, Protestaufrufe zu verbreiten, die dann von Leuten unterzeichnet werden sollen, die noch weniger Ahnung von der Materie haben.