Die Spielothek in der Lichtenfelser Straße in Burgkunstadt soll erweitert werden. In der Sitzung des Bauausschusses des Stadtrats Burgkunstadt hat Stadtrat Thomas Müller als einziger die richtige Frage gestellt: Wie wird der Bereich festgelegt, für den die überwiegende Nutzung (Wohnungen oder Gewerbe) festgelegt wird? Leider hat er darauf die falsche Antwort bekommen.
Laut geschäftsleitendem Beamten Sven Dietel muss man "das Mischgebiet in Einzelteilen beurteilen, und im vorderen Teil der Lichtenfelser Straße überwiegt gewerbliche Nutzung. Das ist keine Interpretationssache, sondern eine Rechtsfrage." (Obermain-Tagblatt)
Rechtsfragen sind sehr oft Interpretationssachen, weil in Gesetzen manchmal mit Begriffen operiert wird, die interpretiert werden müssen. Das machen die Gerichte. Man redet dann von gängiger Rechtsprechung. Dieser gängigen Rechtsprechung schließen sich andere Gerichte in der Regel an.
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wie im Fall der Lichtenfelser Straße, gilt Art. 34 BauGB (Baugesetzbuch). In Art. 1, Abs. 1 heißt es: " Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist."
Der Begriff nähere Umgebung ist Interpretationssache. Zu Recht wies Müller darauf hin, dass man den Gartenweg in die Beurteilung mit einbeziehen müsse. Die folgenden Zitate stammen von der Website Anwalt Herzig.
Die nähere Umgebung definiert das Hamburgische Oberverwaltungsgericht so: "In der Regel erstreckt sich die gegenseitige Ausstrahlungswirkung auf den räumlichen Bereich, der vom betroffenen Baugrundstück aus wahrgenommen werden kann und über den das Vorhaben, wenn es verwirklicht ist, wahrnehmbar ist." Der Gartenweg ist sehr gut vom betroffenen Grundstück aus wahrnehmbar.
Zur Umgebungsbebauung urteilte das Bundesverwaltungsgericht: "Bei der Bestimmung des sich aus der vorhandenen Bebauung ergebenden Maßstabes ist grundsätzlich alles in den Blick zu nehmen, was in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden ist. Nicht jegliche vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung bestimmt jedoch ihren Charakter. Vielmehr muss die Betrachtung auf das Wesentliche zurückgeführt werden. Es muss alles außer Acht gelassen werden, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint." Das Baur-Hochhaus empfand ich schon immer als Fremdkörper.
Ob sich die Verwaltung die Mühe gemacht hat, die gewerbliche Nutzung im Verhältnis zur Wohnraumnutzung detailiert entsprechend der gängigen Rechtsprechung zu berechnen, weiß ich nicht. Aber anscheinend wurde der Gartenweg nicht mit einbezogen.
Was die Bemerkung von Stadtrat Günther Knorr „Wir sollten außerdem nicht jeden aus der Stadt vertreiben“ in diesem Zusammenhang soll, weiß wahrscheinlich nur er allein. Wer wurde denn aus der Stadt vertrieben?
11. November 2016
10. November 2016
Anstatt eines Haushaltsplans - Ausreden und Entschuldigungen
Stadtrat und Verwaltung der Stadt Burgkunstadt dilettieren (nicht zu verwechseln mit brillieren) wieder einmal bei der Erstellung des Haushaltsplans für das kommende Jahr. Oder wie soll man sonst den Bericht im Obermain-Tagblatt über die letzte Stadtratssitzung interpretieren?
Stadtrat Thomas Müller wies auf die eindeutige Gesetzteslage hin. Bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres muss der Haushaltsplan dem Landratsamt vorgelegt werden. Das steht so in der Bayerischen Gemeindeordnung. Der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel argumentierte: "Das funktioniert so nicht, das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß." Wie bitte? Ein leitender Beamter glaubt, weil er ein Gesetz für nicht mehr zeitgemäß hält, dass er sich nicht daran halten müsse?
Ich halte auch viele Verordnungen und Gesetze für nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise die Sache mit der Straßenreinigung oder die Räum- und Streupflicht. Wozu gibt es denn Straßenkehrmaschinen und Schneepflüge?
Dietels Aussage ist in dreierlei Hinsicht falsch: In anderen Gemeinden funktioniert es so. Es gibt sehr wohl Gemeinden, die ihren Haushalt vor Beginn des neuen Haushaltsjahres erstellen. Die Stadt München wird am 14. Dezember ihren Haushalt beschließen. Das Gesetz ist natürlich zeitgemäß. Jede Planung ist in die Zukunft gerichtet. Daran hat sich seit dem Bau der Pyramiden im alten Ägypten nichts geändert. Ebenso wichtig ist der Abgleich der Planung mit den tatsächlich eintretenden Ereignissen. Und zu meinen, dass man sich nicht an Gesetze halten müsse, weil man glaubt, sie seien nicht mehr zeitgemäß, ist wohl das Letzte, was man von einem Beamten erwarten sollte, der einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt hat.
Wenn die Fachabteilungen ihre Bedarfsplanungen immer noch nicht vorgelegt haben, ist das keine Entschuldigung, sondern eine elende Schlamperei. Bei den meisten Haushaltsposten müssen sie sowieso nur die Ist-Zahlen vom Vorjahr übernehmen. Das ist nicht von außen beeinflusst, wie Dietel meinte. Ob der Bleistift für 15 Cent oder für 17 Cent eingekauft wird, ist nicht haushaltsentscheidend.
Und dann noch die gesammelten Entschuldigungen der Stadträte Günther Knorr und Wolfgang Sievert: Die Kreisumlage sei letztes Jahr erst im März bekannt gegeben worden. Und dennoch konnte der Stadtrat den Haushaltsplan 2016 schon im Februar verabschieden. Damals ging das. Man könne Termine nicht für etwas festlegen, das man nicht steuern könne. Das stimmt. Aber man kann die Erstellung des Haushaltsplans steuern und dafür Termine festlegen!
Die Kämmerin Heike Eber beklagte wieder ihr Elend: Sie brauche den Jahresabschluss für den Haushalt. Und wenn dann jemand krank würde, der Zahlen liefern müsse. '„Mir kann man viel vorwerfen, aber nicht, dass ich langsam bin“, meinte Kämmerin Heike Eber.' Da stellen sich dem aufmerksamen Leser die Haare zu Berge und einige Fragen: Warum hat sie den Jahresabschluss nicht gemacht, wenn sie ihn für den Haushaltsplan braucht? Ist tatsächlich jemand krank geworden, der Zahlen liefern musste? Kann die Zahlen nicht ein Kollege liefern? Wer hat ihr vorgeworfen, dass sie langsam sei?
Und über allem steht die Frage aller Fragen:
Stadtrat Thomas Müller wies auf die eindeutige Gesetzteslage hin. Bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres muss der Haushaltsplan dem Landratsamt vorgelegt werden. Das steht so in der Bayerischen Gemeindeordnung. Der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel argumentierte: "Das funktioniert so nicht, das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß." Wie bitte? Ein leitender Beamter glaubt, weil er ein Gesetz für nicht mehr zeitgemäß hält, dass er sich nicht daran halten müsse?
Ich halte auch viele Verordnungen und Gesetze für nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise die Sache mit der Straßenreinigung oder die Räum- und Streupflicht. Wozu gibt es denn Straßenkehrmaschinen und Schneepflüge?
Dietels Aussage ist in dreierlei Hinsicht falsch: In anderen Gemeinden funktioniert es so. Es gibt sehr wohl Gemeinden, die ihren Haushalt vor Beginn des neuen Haushaltsjahres erstellen. Die Stadt München wird am 14. Dezember ihren Haushalt beschließen. Das Gesetz ist natürlich zeitgemäß. Jede Planung ist in die Zukunft gerichtet. Daran hat sich seit dem Bau der Pyramiden im alten Ägypten nichts geändert. Ebenso wichtig ist der Abgleich der Planung mit den tatsächlich eintretenden Ereignissen. Und zu meinen, dass man sich nicht an Gesetze halten müsse, weil man glaubt, sie seien nicht mehr zeitgemäß, ist wohl das Letzte, was man von einem Beamten erwarten sollte, der einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt hat.
Wenn die Fachabteilungen ihre Bedarfsplanungen immer noch nicht vorgelegt haben, ist das keine Entschuldigung, sondern eine elende Schlamperei. Bei den meisten Haushaltsposten müssen sie sowieso nur die Ist-Zahlen vom Vorjahr übernehmen. Das ist nicht von außen beeinflusst, wie Dietel meinte. Ob der Bleistift für 15 Cent oder für 17 Cent eingekauft wird, ist nicht haushaltsentscheidend.
Und dann noch die gesammelten Entschuldigungen der Stadträte Günther Knorr und Wolfgang Sievert: Die Kreisumlage sei letztes Jahr erst im März bekannt gegeben worden. Und dennoch konnte der Stadtrat den Haushaltsplan 2016 schon im Februar verabschieden. Damals ging das. Man könne Termine nicht für etwas festlegen, das man nicht steuern könne. Das stimmt. Aber man kann die Erstellung des Haushaltsplans steuern und dafür Termine festlegen!
Die Kämmerin Heike Eber beklagte wieder ihr Elend: Sie brauche den Jahresabschluss für den Haushalt. Und wenn dann jemand krank würde, der Zahlen liefern müsse. '„Mir kann man viel vorwerfen, aber nicht, dass ich langsam bin“, meinte Kämmerin Heike Eber.' Da stellen sich dem aufmerksamen Leser die Haare zu Berge und einige Fragen: Warum hat sie den Jahresabschluss nicht gemacht, wenn sie ihn für den Haushaltsplan braucht? Ist tatsächlich jemand krank geworden, der Zahlen liefern musste? Kann die Zahlen nicht ein Kollege liefern? Wer hat ihr vorgeworfen, dass sie langsam sei?
Und über allem steht die Frage aller Fragen:
Warum können andere Verwaltungen rechtzeitig ihren Haushaltsplan erstellen,
Burgkunstadt aber nicht?
Burgkunstadt aber nicht?
18. Oktober 2016
Alle Grundstückseigentümer sind vor dem Gesetz gleich?
Ganz Mainroth freut sich, dass der Kirchplatz neu gestaltet wird, und dass die Kosten vom Amt für ländliche Entwicklung und der Stadt Burgkunstadt übernommen werden. Bei den Kosten haben sich die Mainrother etwas zu früh gefreut. Auf Anfrage hat mir der geschäftsleitende Beamte Sven Dietel mitgeteilt, dass "die Anlieger der Ortsstraße Kirchplatz in Mainroth Straßenausbaubeiträge nach den Vorgaben der städtischen Satzung bezahlen" müssen. "Nach heutigen Hochrechnungen" geht die Verwaltung "von einer umlagefähigen Summe von rund 8.000 Euro aus".
Das ist nicht viel, wenn man an die Anlieger all der anderen Straßen denkt, die nicht das Glück haben, dass ihre Straßensanierung aus irgend einem Topf gefördert wird. Sie trifft die volle Wucht der Staßenausbaubeitragssatzung. Aktuell sind das die Anlieger des Kesselwegs, für die pro Anlieger einige Tausend Euro anfallen werden.
Dieses Beispiel zeigt die ganze Absurdität und Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge: Manche erhalten Förderung und zahlen fast nichts, andere werden nicht gefördert und zahlen den vollen Beitrag. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - nur nicht vor der Straßenausbaubeitragssatzung.
Damit kein Missverständnis entsteht: Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Nur wenn es der Gemeinde wirtschaftlich außerordentlich gut geht, kann davon abgesehen werden. Seit 01.04.2016 können die Gemeinden auch wiederkehrende Beiträge erheben, die alle Grundstückseigentümer bezahlen, egal ob ihre Straße gerade saniert wird oder eine andere. Man kann sogar alle Straßen zu einer Gesamteinrichtung zusammenfassen (Art. 5b KAG). Wenn das der Stadtrat beschlossen hätte, würden alle Burgkunstadter Grundstückseigentümer den Kesselweg mit bezahlen, und alle hätten auch von der Förderung des Kirchplatzes in Mainroth profitiert. Aber so ...
Trotzdem noch eine kleine Warnung an die Mainrother Kirchplatz-Anlieger: Wenn ihr über euren Viehtränke-Brunnen und sonstigen Schnickschnack diskutiert: Ein bisschen müsst ihr - trotz Förderung - selbst bezahlen.
Das ist nicht viel, wenn man an die Anlieger all der anderen Straßen denkt, die nicht das Glück haben, dass ihre Straßensanierung aus irgend einem Topf gefördert wird. Sie trifft die volle Wucht der Staßenausbaubeitragssatzung. Aktuell sind das die Anlieger des Kesselwegs, für die pro Anlieger einige Tausend Euro anfallen werden.
Dieses Beispiel zeigt die ganze Absurdität und Ungerechtigkeit der Straßenausbaubeiträge: Manche erhalten Förderung und zahlen fast nichts, andere werden nicht gefördert und zahlen den vollen Beitrag. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - nur nicht vor der Straßenausbaubeitragssatzung.
Damit kein Missverständnis entsteht: Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Nur wenn es der Gemeinde wirtschaftlich außerordentlich gut geht, kann davon abgesehen werden. Seit 01.04.2016 können die Gemeinden auch wiederkehrende Beiträge erheben, die alle Grundstückseigentümer bezahlen, egal ob ihre Straße gerade saniert wird oder eine andere. Man kann sogar alle Straßen zu einer Gesamteinrichtung zusammenfassen (Art. 5b KAG). Wenn das der Stadtrat beschlossen hätte, würden alle Burgkunstadter Grundstückseigentümer den Kesselweg mit bezahlen, und alle hätten auch von der Förderung des Kirchplatzes in Mainroth profitiert. Aber so ...
Trotzdem noch eine kleine Warnung an die Mainrother Kirchplatz-Anlieger: Wenn ihr über euren Viehtränke-Brunnen und sonstigen Schnickschnack diskutiert: Ein bisschen müsst ihr - trotz Förderung - selbst bezahlen.
16. Oktober 2016
Wo bleibt der Haushaltsplan?
Der Bericht über die letzte Sitzung des Burgkunstadter Stadtrats hat mich wieder nachdenklich gemacht. Nicht wegen der Punkte, die auf der Tagesordnung standen, sondern wegen der Angelegenheiten, die nicht besprochen wurden. Na, wer errät's? - Richtig, es geht um das ungeliebte Thema Haushaltsplan.
Ich habe mich schon letztes Jahr ausführlich dazu geäußert. Nur so viel: Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern schreibt in Art. 65 vor, dass die Haushaltssatzung "mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen" ist. Die rechtzeitige Erstellung des Haushaltsplans hat sogar Verfassungsrang: Nach Art. 110 GG wird der Haushaltsplan vor Beginn des Rechnungsjahres festgestellt.
Stadtrat und Verwaltung handeln anscheinend nach dem Motto: Was scheren mich Verfassung und Landesgesetze. Sie schlafen den Schlaf des Gerechten, weil sie keiner weckt. Letztes Jahr hat wenigstens noch der Bürgerverein darauf gedrungen, dass der Haushaltsplan beinahe rechtzeitig erstellt wurde. Heuer ist auch er zu den Schläfern übergewechselt. Vielleicht haben die Ausdünstungen der Holzschutzmittel im Sitzungssaal eine einschläfernde Wirkung auf die Gehirntätigkeit.
Für alle Stadträte und Mitarbeiter der Verwaltung, die nicht mehr wissen, wozu man einen Haushaltsplan aufstellt und wie es geht, gibt es in Wikipedia eine gute Einführung dazu. Die kleine Gemeinde Neuschönau (2200 Einwohner) suchte 2015 per Inserat einen Kämmerer. Nach der Leitung der Kämmerei war die Haushaltsplanerstellung die wichtigste Aufgabe. Als Qualifikationen wurden Verantwortungsbewusstsein und selbständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise genannt. Ein solcher Kämmerer wird den Haushaltsplan rechtzeitig dem Gemeinderat vorlegen.
Ich habe mich schon letztes Jahr ausführlich dazu geäußert. Nur so viel: Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern schreibt in Art. 65 vor, dass die Haushaltssatzung "mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen" ist. Die rechtzeitige Erstellung des Haushaltsplans hat sogar Verfassungsrang: Nach Art. 110 GG wird der Haushaltsplan vor Beginn des Rechnungsjahres festgestellt.
Stadtrat und Verwaltung handeln anscheinend nach dem Motto: Was scheren mich Verfassung und Landesgesetze. Sie schlafen den Schlaf des Gerechten, weil sie keiner weckt. Letztes Jahr hat wenigstens noch der Bürgerverein darauf gedrungen, dass der Haushaltsplan beinahe rechtzeitig erstellt wurde. Heuer ist auch er zu den Schläfern übergewechselt. Vielleicht haben die Ausdünstungen der Holzschutzmittel im Sitzungssaal eine einschläfernde Wirkung auf die Gehirntätigkeit.
Für alle Stadträte und Mitarbeiter der Verwaltung, die nicht mehr wissen, wozu man einen Haushaltsplan aufstellt und wie es geht, gibt es in Wikipedia eine gute Einführung dazu. Die kleine Gemeinde Neuschönau (2200 Einwohner) suchte 2015 per Inserat einen Kämmerer. Nach der Leitung der Kämmerei war die Haushaltsplanerstellung die wichtigste Aufgabe. Als Qualifikationen wurden Verantwortungsbewusstsein und selbständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise genannt. Ein solcher Kämmerer wird den Haushaltsplan rechtzeitig dem Gemeinderat vorlegen.
6. Oktober 2016
Wildes Wähnen und Ahnen wider den widrigen Mobilfunkwellen
Heute nahm die Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt im Obermain-Tagblatt Stellung zu einem kürzlich veröffentlichten Leserbrief von Prof. Dr. Hans-Joachim Jirmann. In dem Leserbrief ist auch die Rede von einem Burgkunstadter Aktivisten.
Es ist schwierig, mit Menschen zu diskutieren, die in einer Ideologie oder einem Glaubenssystem gefangen sind: Sie neigen dazu, sachliche Argumente, die ihrer Ideologie zuwider laufen, zu ignorieren bzw. diese Argumente als Teil einer großen Verschwörung zu betrachten. Ich will es aber trotzdem noch einmal mit Argumenten versuchen, obwohl der Leserbrief nicht argumentiert, sondern mit Ahnen und Wähnen arbeitet.
Ich fange mal am Ende an. Der Leserbrief endet mit "Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'." Prof. Jirmann isst das Brot der Hochschule Coburg, ich ernähre mich von einer Rente der Rentenversicherung. Das sind überprüfbare Fakten. Ob und wie die Tätigkeiten der Hochschule und der Rentenversicherung mit dem Mobilfunkstandort Altenkunstadt verknüpft sind, ist mir nicht bekannt. Ich sehe hier keine Interessenkonflikte.
Jetzt der Reihe nach: Der Leserbriefschreiber wirft Prof. Jirmann vor, dass er sich auf staatliche Kontrollinstanzen berufe. Ich finde, dass es eine gute Idee ist, sich in einer Demokratie auf staatliche Instanzen zu berufen. Diese Instanzen stehen im Licht der Öffentlichkeit, ihre Arbeit ist von jederman einsehbar, nachzuvollziehen oder zu kritisieren. Sie arbeiten mit Experten, die wissenschaftlich arbeiten.
Es wird angemerkt, dass das Bayerische Amt für Umwelt den Umweltschutz aus seinem Namen gestrichen hat. Was will der Verfasser damit wähnen? Dass das Amt die Umwelt nicht mehr schützen will? Kritik an Instituten wird als Diffamierung bezeichnet. Wer will, kann im Duden nachschlagen: Diffamierung ist kein Synonym für Kritik.
Kritisiert wird, dass Prof. Jirmann den sogenannten Experten mit akademischem Grad die Expertise abgesprochen habe. Nicht jeder akademische Grad befähigt eine Person zum Experten für alles: Ein Architekt ist kein Experte für elektromagnetische Strahlung; hingegen ist Prof. Jirmann sehr wohl ein Experte für Hochfrequenzstrahlung. Er hat wissenschaftlich gehandelt, indem er die tatsächlich auftretende Strahlung in Altenkunstadt gemessen hat. Ihm jetzt den Vorwurf zu machen, dass er die zukünftig auftretende LTE-Strahlung nicht gemessen hat, ist einfach lächerlich.
Die Grenzwerte kann sich jeder ansehen: Mobilfunk, LTE, Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie sind kein Geheimnis, das zu einer Verschwörungstheorie taugt. Die niedrigeren Schweizer Grenzwerte haben zur Folge, dass mehr Sender benötigt werden, um eine Mobilfunkabdeckung zu gewährleisten. Sie sind nicht wissenschaftlich abgeleitet.
Bei den Grenzwerten hat sich Deutschland an die Empfehlung des ICNIRP (International Commission On Non-Ionizing Radiation Protection), mit Sitz in München, gehalten. Im Leserbrief wurde diese internationale Organisation als "kleiner deutscher Verein bei München" bezeichnet. Jeder kann sich auf der Internetseite informieren, ob das stimmt (wenn er denn Englisch kann). Hier ist noch ein Vergleich der internationalen Grenzwerte.
Weiter wähnt der Leserbriefschreiber zur Anzahl stetig wachsender Studien, die die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung nachweisen, und zu brisanten Vorabergebnissen einer großen amerikanischen Studien. Leider versäumt er es, anzugeben, um welche Studien es sich handelt. So geht es dann bis zum Schluss weiter.
Und dann sind wir wieder bei "Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'". Jetzt lasse ich mal meinen Gedanken freien Lauf: Es gibt viele Pseudoexperten, Rutengänger, Wahrsager und Wunderheiler, die mit den Ängsten und Nöten ihrer Mitmenschen gutes Geld verdienen. Wenn es wahr wäre, dass die von der Bürgerinitiative beauftragten "Experten" zu dieser Kategorie Menschen gehörten, und ich das behauptete, wäre das dann eine Verunglimpfung?
Oubä niä, dass widdä hasd, ich häd wos gsochd!
Es ist schwierig, mit Menschen zu diskutieren, die in einer Ideologie oder einem Glaubenssystem gefangen sind: Sie neigen dazu, sachliche Argumente, die ihrer Ideologie zuwider laufen, zu ignorieren bzw. diese Argumente als Teil einer großen Verschwörung zu betrachten. Ich will es aber trotzdem noch einmal mit Argumenten versuchen, obwohl der Leserbrief nicht argumentiert, sondern mit Ahnen und Wähnen arbeitet.
Ich fange mal am Ende an. Der Leserbrief endet mit "Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'." Prof. Jirmann isst das Brot der Hochschule Coburg, ich ernähre mich von einer Rente der Rentenversicherung. Das sind überprüfbare Fakten. Ob und wie die Tätigkeiten der Hochschule und der Rentenversicherung mit dem Mobilfunkstandort Altenkunstadt verknüpft sind, ist mir nicht bekannt. Ich sehe hier keine Interessenkonflikte.
Jetzt der Reihe nach: Der Leserbriefschreiber wirft Prof. Jirmann vor, dass er sich auf staatliche Kontrollinstanzen berufe. Ich finde, dass es eine gute Idee ist, sich in einer Demokratie auf staatliche Instanzen zu berufen. Diese Instanzen stehen im Licht der Öffentlichkeit, ihre Arbeit ist von jederman einsehbar, nachzuvollziehen oder zu kritisieren. Sie arbeiten mit Experten, die wissenschaftlich arbeiten.
Es wird angemerkt, dass das Bayerische Amt für Umwelt den Umweltschutz aus seinem Namen gestrichen hat. Was will der Verfasser damit wähnen? Dass das Amt die Umwelt nicht mehr schützen will? Kritik an Instituten wird als Diffamierung bezeichnet. Wer will, kann im Duden nachschlagen: Diffamierung ist kein Synonym für Kritik.
Kritisiert wird, dass Prof. Jirmann den sogenannten Experten mit akademischem Grad die Expertise abgesprochen habe. Nicht jeder akademische Grad befähigt eine Person zum Experten für alles: Ein Architekt ist kein Experte für elektromagnetische Strahlung; hingegen ist Prof. Jirmann sehr wohl ein Experte für Hochfrequenzstrahlung. Er hat wissenschaftlich gehandelt, indem er die tatsächlich auftretende Strahlung in Altenkunstadt gemessen hat. Ihm jetzt den Vorwurf zu machen, dass er die zukünftig auftretende LTE-Strahlung nicht gemessen hat, ist einfach lächerlich.
Die Grenzwerte kann sich jeder ansehen: Mobilfunk, LTE, Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie sind kein Geheimnis, das zu einer Verschwörungstheorie taugt. Die niedrigeren Schweizer Grenzwerte haben zur Folge, dass mehr Sender benötigt werden, um eine Mobilfunkabdeckung zu gewährleisten. Sie sind nicht wissenschaftlich abgeleitet.
Bei den Grenzwerten hat sich Deutschland an die Empfehlung des ICNIRP (International Commission On Non-Ionizing Radiation Protection), mit Sitz in München, gehalten. Im Leserbrief wurde diese internationale Organisation als "kleiner deutscher Verein bei München" bezeichnet. Jeder kann sich auf der Internetseite informieren, ob das stimmt (wenn er denn Englisch kann). Hier ist noch ein Vergleich der internationalen Grenzwerte.
Weiter wähnt der Leserbriefschreiber zur Anzahl stetig wachsender Studien, die die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung nachweisen, und zu brisanten Vorabergebnissen einer großen amerikanischen Studien. Leider versäumt er es, anzugeben, um welche Studien es sich handelt. So geht es dann bis zum Schluss weiter.
Und dann sind wir wieder bei "Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'". Jetzt lasse ich mal meinen Gedanken freien Lauf: Es gibt viele Pseudoexperten, Rutengänger, Wahrsager und Wunderheiler, die mit den Ängsten und Nöten ihrer Mitmenschen gutes Geld verdienen. Wenn es wahr wäre, dass die von der Bürgerinitiative beauftragten "Experten" zu dieser Kategorie Menschen gehörten, und ich das behauptete, wäre das dann eine Verunglimpfung?
Oubä niä, dass widdä hasd, ich häd wos gsochd!
22. September 2016
Die Erde ist eine Scheibe
Die außerirdischen Aluhutträger in Altenkunstadt hatten wieder eine Versammlung. Und prompt berichtet das Obermain-Tagblatt wieder unkritisch und unkommentiert über den dort verzapften Unsinn. Ich weiß, als guter Journalist muss man Bericht und Kommentar klar trennen. Aber wenn man über einen hanebüchenen Blödsinn neutral berichtet, wäre schon ein kleiner Kommentar angebracht.
Es gibt beispielsweise eine Bewegung, die sich Flat Earth Society nennt. Sie behauptet, dass die Erde eine Scheibe sei. Angenommen, der Altenkunstadter Ableger dieser Bewegung, die Erdscheibenbewegung, hielte eine Versammlung ab. Wie würde der Bericht unseres Obermain-Tagblatt-Reporters dazu aussehen? Vielleicht so:
Die Sorge, dass Flugzeuge und Schiffe nicht am Rande der Erdscheibe abstürzen, bleibt eines der wichtigsten Anliegen der Erdscheibenbewegung. Auch den geplanten Flugrouten in der Nähe des Südpols stimmten die Teilnehmer nur zähneknirschend zu, da die Flugroute zu nahe am Rande der Erdscheibe liegt. Daher forderten sie die Verantwortlichen auf, nur Sichtflüge zuzulassen, damit die Piloten rechtzeitig den Rand der Erdscheibe erkennen können, um den Rand nicht unbeabsichtigt zu überfliegen.
Über den Zuspruch von Gemeindebürgern wie Auswärtigen zu der Zusammenkunft im Gasthaus „Zum Bayern“ freute sich ESB-Sprecher Dietmar Schub. „Eines unserer wichtigsten Ziele ist es, dass alle mit der Erdkugelidee leben können“, erklärte er. Jedoch zeige die Auswertung neuester Studien, dass die Erde trotzdem eine Scheibe sei und die Erdkugelidee zu Wahnvorstellungen und schweren Unfällen führen könne. Das hätten Untersuchungen einer der Fachabteilungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt.
Schluss mit der Polemik. Hier habe ich mich schon genug über den Blödsinn aufgeregt.
Es gibt beispielsweise eine Bewegung, die sich Flat Earth Society nennt. Sie behauptet, dass die Erde eine Scheibe sei. Angenommen, der Altenkunstadter Ableger dieser Bewegung, die Erdscheibenbewegung, hielte eine Versammlung ab. Wie würde der Bericht unseres Obermain-Tagblatt-Reporters dazu aussehen? Vielleicht so:
Die Sorge, dass Flugzeuge und Schiffe nicht am Rande der Erdscheibe abstürzen, bleibt eines der wichtigsten Anliegen der Erdscheibenbewegung. Auch den geplanten Flugrouten in der Nähe des Südpols stimmten die Teilnehmer nur zähneknirschend zu, da die Flugroute zu nahe am Rande der Erdscheibe liegt. Daher forderten sie die Verantwortlichen auf, nur Sichtflüge zuzulassen, damit die Piloten rechtzeitig den Rand der Erdscheibe erkennen können, um den Rand nicht unbeabsichtigt zu überfliegen.
Über den Zuspruch von Gemeindebürgern wie Auswärtigen zu der Zusammenkunft im Gasthaus „Zum Bayern“ freute sich ESB-Sprecher Dietmar Schub. „Eines unserer wichtigsten Ziele ist es, dass alle mit der Erdkugelidee leben können“, erklärte er. Jedoch zeige die Auswertung neuester Studien, dass die Erde trotzdem eine Scheibe sei und die Erdkugelidee zu Wahnvorstellungen und schweren Unfällen führen könne. Das hätten Untersuchungen einer der Fachabteilungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt.
Schluss mit der Polemik. Hier habe ich mich schon genug über den Blödsinn aufgeregt.
21. August 2016
Gesammelte Schwimmunterrichtausfallausreden
In einem Interview begrüßt die neue Rektorin der Burgkunstadter Grundschule, Susi Krauß, den Schwimmunterricht, den die Stadt Burgkunstadt anbieten will. Zusätzlich sollen die Kinder von der Schule aus im Sommer im Freibad und im Winter im Lehrschwimmbecken in Marktgraitz Schwimmunterricht erhalten. allerdings sei das Bad in Marktgraitz für eine Klasse zu klein.
Jetzt bin ich total verwirrt. Neulich habe ich erst gelernt, dass den Schulen das Personal für den Schwimmunterricht fehlt. Auch kann man nicht nach Marktgraitz fahren, weil nur 30 Minuten für das Schwimmen bleiben. Auf einmal kann man ins Freibad und auch nach Marktgraitz, aber das Bad ist zu klein für eine ganze Grundschulklasse.
Das Becken in Marktgraitz ist 12,50 m lang und 8,70 m breit, die Wassertiefe beträgt 0,90 m bis 1,25 m. Der Altenkunstadter Gemeinderat war 2011 der Meinung, dass das Bad schnell erreichbar ist (Sitzungsprotokoll, Tagesordnungspunkt 3). Das Schwimmbad wurde 2010/2011 umfassend saniert. Wenn das Bad so total ungeeignet für den schulischen Schwimmunterricht ist, hätte man sich die Sanierung sparen können.
Es wäre schön, wenn die Verantwortlichen ihre Ausreden, warum kein Schwimmunterricht in der Grundschule möglich ist, miteinander abstimmen würden.
Jetzt bin ich total verwirrt. Neulich habe ich erst gelernt, dass den Schulen das Personal für den Schwimmunterricht fehlt. Auch kann man nicht nach Marktgraitz fahren, weil nur 30 Minuten für das Schwimmen bleiben. Auf einmal kann man ins Freibad und auch nach Marktgraitz, aber das Bad ist zu klein für eine ganze Grundschulklasse.
Das Becken in Marktgraitz ist 12,50 m lang und 8,70 m breit, die Wassertiefe beträgt 0,90 m bis 1,25 m. Der Altenkunstadter Gemeinderat war 2011 der Meinung, dass das Bad schnell erreichbar ist (Sitzungsprotokoll, Tagesordnungspunkt 3). Das Schwimmbad wurde 2010/2011 umfassend saniert. Wenn das Bad so total ungeeignet für den schulischen Schwimmunterricht ist, hätte man sich die Sanierung sparen können.
Es wäre schön, wenn die Verantwortlichen ihre Ausreden, warum kein Schwimmunterricht in der Grundschule möglich ist, miteinander abstimmen würden.
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