21. Juli 2015

Baur-Parkplatz beseitigt soziale Missstände

"Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung." So steht es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Städtebauförderung zu lesen.

"Ziele der Städtebauförderung sind:
  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände."
Burgkunstadt beteiligt sich am Teilprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". Die zwei "wichtigsten" Projekte wurden heuer in Angriff genommen: der Bau der Skaterbahn und die Erweiterung des Baur-Parkplatzes. Äh, wie bitte? Ist das so richtig? Die Erweiterung eines Firmenparkplatzes mit öffentlichen Mitteln trägt zur Stärkung der Innenstadt bei? Okay, es wird ein sozialer Missstand beseitigt: Jeder Baur-Beschäftigte, nicht nur die, die zuerst kommen, kann künftig seinen PKW auf einem großzügigen, von Laubbäumen beschatteten und von der Allgemeinheit mitfinanzierten Parkplatz stellen. Wenn das nicht einen eklatanten sozialen Missstand behebt!


In der guten alten Zeit, als Großvater noch jung war, haben die Firmen die Parkplätze für ihre Mitarbeiter selbst angelegt und bezahlt. Na ja, die Skaterbahn liegt ja auch nicht im Ortszentrum. Was mich mal interessiert: Mein Haus liegt ziemlich im Ortszentrum und meine Garageneinfahrt bräuchte auch mal eine Ausbesserung: Kann ich dafür nicht auch Geld aus dem Städtebauprogramm bekommen? Es darf auch ein Bäumchen gepflanzt werden. Und ein sozialer Missstand wird auch beseitigt: Meine Nachbarn haben schönere Einfahrten.

16. Juli 2015

Haushalt soll rechtzeitig geplant werden

Ich freue mich, dass der burgkunstadter Stadtrat sich endlich dazu entschlossen hat, den Haushaltsplan für das nächste Jahr im November abzuliefern. Das ist so in der bayerischen Gemeindeordnung festgelegt. Es sollte eigentlich eine Selbsterverständlichkeit sein, dass Gemeinden die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Ein bisschen seltsam ist es, dass erst ein neugewählter Stadtrat darauf aufmerksam machen muss, dass es diese Vorgabe gibt. Gibt es in der Stadtverwaltung, also bei den Profis, niemand, der die bayerische Gemeindeordnung kennt? Hier ist der Link dazu.

Laut Obermain-Tagblatt bezeichnete es Stadtrat Hans Peter Marx als unsinnig, am Ende des Jahres einen Phantasiehaushalt für das kommende Jahr vorzulegen. Lieber Herr Marx, es soll natürlich kein Phantasiehaushalt vorgelegt werden, sondern alle für das kommende Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden Einnahmen und Ausgaben (siehe Art. 64 Abs. 1 GO) realistisch geplant werden. Pläne sind in die Zukunft gerichtet und werden daher immer von den tatsächlichen Ereignissen abweichen. Eine gute Planung zeichnet sich dadurch aus, dass sie selbst mit unsicheren Planzahlen eine geringe Abweichung von der Realität erzielt.

Großvater erzählt jetzt mal, wie er in der guten alten Zeit, als er noch in einem Industriebetrieb ein großes Budget verantwortete, geplant hat: Bis spätestens Mitte November musste dem Aufsichtsrat ein Budget für das kommende Geschäftsjahr vorgelegt werden. Die Planungen der einzelnen Abteilungen und Bereiche wurden vom Controlling zu einem Gesamtplan verdichtet. Das Budget entspricht dem Haushaltsplan einer Gemeinde. Relativ sicher konnten Personalkosten, Mieten, Energie geplant werden. Unsicher waren beispielsweise die Erlöse.

Weil Planungen unsicher sind, weil in die Zukunft gerichtet, muss man sie regelmäßig mit der Realität abgleichen. Das passierte durch die Erwartungsrechnung. Quartalsweise wurden daher die aktuellen Einnahmen und Ausgaben mit dem Budget verglichen und gegebenenfalls Anpassungen am Budget vorgenommen oder andere Maßnahmen ergriffen. Das entspricht dem Nachtragshaushalt einer Gemeinde. Eine gute Planung und Planverfolgung ist mindestens die halbe Miete für ein geordnetes Wirtschaften.

Das Argument der Bürgermeisterin Christine Frieß, dass in der Vergangenheit der Haushalt so spät vorgelegt wurde, weil (ich fasse in meinen Worten zusammen) alles so unsicher ist, ist ein Witz in Tüten. Ich wiederhole mich hier: Planungen fußen immer auf Annahmen. Zudem muss nicht dauernd nachgebessert werden (Aussage von Marx), sondern nur in regelmäßigen Abständen (z. B. quartalsweise). Die Verwaltung hat hoffentlich eine gute Software, sodass ein Soll-ist-Abgleich in ein, zwei Tagen erledigt ist.

Wenn der oberste Jurist im Landratsamt, Anton Fleischmann, kein Problem darin sieht, einen Haushalt erst Mitte des laufenden Haushaltsjahres zu verabschieden, zeigt das nur, dass ihm die Gemeindeordnung am Arsch vorbei geht. Von einem Juristen im öffentlichen Dienst erwarte ich eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und seinen Gesetzen. Wenn sich auch der Landkreis bemühen würde, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, könnten auch die Gemeinden sicherer planen.

10. Juli 2015

Schimpfe für den Bürgerverein

Die großen Ferien rücken näher und damit auch die Zeit der Jahreszeugnisse. Lehrerin Christine Frieß nahm die Gelegenheit wahr und gab bereits vorab die Betragensnoten für ihre Stadtratsklasse bekannt. Über die Kinder von CSU, SPD und Freie Wähler konnte sie sich nicht beklagen; Sorgen machen ihr nur die Rabauken vom Bürgerverein.

Ganz besonders schlimme Finger sind ein gewisser Markus Dinglreiter und sein Spezl Thomas Müller. Markus schreibt zu Bildern von Bäumen im Internet lustige Kommentare und Thomas verbreitet Unwahrheiten über die Verwendung von Spritzmitteln. Beide spielen sich als Klassenclowns und Selbstdarsteller auf. Sie schimpfen immer über die Stadtverwaltungskinder und wollen nicht mit ihnen spielen, obwohl die doch so brav und tüchtig sind.

Hier können Sie die ganze Stellungnahme von Lehrerin - äh, Bürgermeisterin - Frieß nachlesen. Warum Frieß jetzt, 20 Tage nach der Versammlung des Bürgervereins, in der die von ihr beanstandeten Äußerungen gefallen sind, diese Stellungnahme in der Zeitung veröffentlicht, ist nicht nachzuvollziehen. In der Schule ist es üblich, dass die Kinder sofort auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden, nicht erst 20 Tage später.

Ich habe hier schon mal geschrieben, dass es in und um Burgkunstadt genügend Bäume gibt und es auf einen Friedhofsbaum mehr oder weniger nicht ankommt. Trotzdem fand ich den beanstandeten Tweed von Dr. Markus Dinglreiter witzig.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind mir gegenüber immer sehr freundlich und hilfsbereit. Dass sie arbeitswillig sind, wie Frieß betont, darf man wohl als selbstverständlich voraussetzen. Die meisten Mitarbeiter mögen auch kompetent sein. Allerdings musste ich heuer schon zwei selbst verfasste Klagen gegen Bescheide der Stadtverwaltung beim Verwaltungsgericht Bayreuth einreichen; die Stadt hat die Bescheide daraufhin zurückgezogen.

Der Sinn von Beschlussvorlagen (nicht: Beschlussvorschlägen) ist nicht, dass darüber stundenlang diskutiert wird (dann hießen sie Diskussionsvorlagen), sondern dass sie so gut ausgearbeitet sind, dass nach kurzer Diskussion ein Beschluss gefasst werden kann. Dazu müssen die Vorlagen rechtzeitig (zwei Wochen vorher) jedem Stadtrat vorliegen. So war es jedenfalls in dem Unternehmen, in dem Großvater gearbeitet hat, als er noch jung war. Zu einer Beschlussvorlage (in Firmen heißt sie Entscheidungsvorlage, weil da entschieden und nicht beschlossen wird) gehört auch eine Handlungsempfehlung. Wenn die Stadtverwaltung das leistet, dann ist sie tüchtig.


11. Juni 2015

2 Fährleute auf 450-Euro-Basis gesucht

Man munkelt, dass die Stadt  Burgkunstadt für die Mainquerungen in Theisau und Mainklein übergangsweise zwei Fährleute auf 450-Euro-Basis sucht. Die beiden Mainbrücken, die durch Fährleute ersetzt werden sollen, sind überraschenderweise nicht mehr gefahrlos von Fußgängern zu passieren, obwohl die Stadt jahrzehntelang die Brücken nicht gewartet hat.

An die beiden Fährleute werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Ein Bootsführerschein ist, wegen des nur sporadischen Schiffsverkehrs, nicht erforderlich. Allerdings sollen die Bewerber ein eigenes KFZ und ein Mobiltelefon besitzen, weil auch eine Rufbereitschaft eingeführt werden soll. Die beiden Fähren müssen von Hand per Staken angetrieben werden, weil das Geld für einen Außenbordmotor und den Treibstoff nicht mehr reicht. Die neuen Fährleute erhalten eine einstündige Einweisung.

Geplant ist, die Fähren an Sams-, Sonn- und Feiertagen jeweils von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu betreiben. Bei Sturm und hohem Wellengang wird der Fährbetrieb eingestellt, ebenso bei nicht gerade optimalem Fährwetter. Während der übrigen Tage können Passanten eine halbe Stunde vor der geplanten Überfahrt eine SMS an den Fährmann mit der Nachricht "Fährmann hol' über" schicken. Ob die Fähren wirklich in Betrieb sind, erfahren die Fahrgäste telefonisch im Rathaus.

Der Fahrpreis beträgt pro Fahrt 1 €. Für Vielfahrer ist unter dem Slogan "Elf Mal fahren, nur zehn Mal zahlen" eine Elferkarte für 10 € geplant. Fahrräder und Kinderwagen sind frei.

2. Juni 2015

Kleine Tüte, keine Wirkung

Die führende Zeitung am Obermain berichtete heute, dass Bürgermeisterin Christine Fries und Bauhofleiter Thomas Kinscher den Hundekotentsorgungsbeutelspender in Theisau inspizierten. Ob die Inspektion von Beutelspendern eine vorrangige Führungsaufgabe ist oder ob man sie nicht lieber einem Bauhofmitarbeiter überlässt, sei einmal dahin gestellt. Mir geht es hier um die Sinnhaftigkeit der Beutelspender.

Die Erholungs- und Verkehrsflächen der Stadt umfassen ca. 2,3 Mio. m². Nehmen wir mal wohlwollend an, dass die Hundebesitzer einen Beutel ziehen, wenn ihr Hund in einem Radius von 20 m um den Spender scheißt. Damit decken die 10 Beutelspender eine Fläche von etwa 12.000 m² ab. Das bedeutet, dass 0,5 % der Erholungs- und Verkehrsflächen von Beutelspendern versorgt werden.

Leider regelt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nur, dass Straßen und Gehwege nicht verschmutzt werden dürfen. In Grünanlagen und Sandkästen dürfen Hunde daher scheißen, falls es nicht durch ein Hinweisschild verboten wird. Der Stadtrat sollte mal über eine Reinhaltungssatzung nachdenken, die auch Straßengräben, Grünstreifen, Kinderspielplätze und Erholungsflächen einbezieht.

Aber was nützen alle Satzungen, wenn die Einhaltung nicht überwacht wird. Menschen neigen dazu, Regeln zu brechen, wenn keine Sanktionen zu befürchten sind. Sie werfen ihre Zigarettenkippen auf die Straße, Flaschen in Grünanlagen und Plastiktüten ins Meer. Und sie lassen ihre Hunde hinscheißen, wo sie wollen; das Aufsammeln von Hundekot ist ja so umständlich und eklig. Irgend ein Blödel wird den Mist schon wieder wegräumen.

Es gibt altruistische Menschen, auch unter Hundehaltern, die Regeln einhalten, obwohl sie keine Sanktionen befürchten müssen. Sie sind eher eine Minderheit. Daher: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Aber seien wir mal ehrlich: Würden Sie als Polizist aus ihrem gemütlichen Streifenwagen aussteigen, nur weil ein Hund auf den Gehsteig scheißt?

31. Mai 2015

"Freund Sansibar"

"Freund Sansibar" - so lautet der Titel eines Romans der allseits bekannten und beliebten antisemitischen Heimatdichterin Kuni Tremel-Eggert. Nach der Dichterin wurde sogar eine Straße in Burgkunstadt benannt; nicht auf Druck der Nachkommen hin, wie in Coburg bei der Max-Brose-Straße, sondern völlig ohne finanziellen Hintergrund, nur weil man halt so Stolz ist, die Geburtsstadt einer Dichterin zu sein.

Blöd nur, dass die Dichterin eine ausgewiesene Antisemitin und Nationalsozialistin war. Im "Freund Sansibar" vergleicht Kuni Tremel-Eggert das Judentum mit "einer Eiterbeule im Volkskörper, aus der quillt alles Unglück, alles Elend, aller Jammer, Not und Krieg". Wer mehr dazu wissen will, dem kann ich einen Artikel der Süddeutschen Zeitung zum 50. Todestag der Dichterin empfehlen.

Ist es nicht langsam Zeit, dass Burgkunstadt 70 Jahre nach Kriegsende endlich die Relikte der braunen Vergangenheit tilgt? Die Kuni-Tremel-Eggert-Straße muss umbenannt werden. Ebenso muss die nationalsozialistische Symbolik an der Grundschule entfernt werden (siehe hier). Coburg ist in Sachen Straßennamen nicht unbedingt ein Vorbild.

24. Mai 2015

Existenzgefährdenter Mindestlohn?

Ein Aufschrei ging durch unser Land, wegen des Mindestlohns. Nicht unbedingt wegen des Mindestlohns an sich (man will sich ja als guter Arbeitgeber keine soziale Blöße geben), sondern wegen des damit verbundenen bürokratischen Aufwands. Worin liegt nun dieser existenzgefährdente Aufwand? Bemühen wir dazu das Mindestlohngesetz (MiLoG). Art. 17 Abs. 1 MiLoG sagt dazu:

"Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Satz 1 gilt entsprechend für einen Entleiher, dem ein Verleiher eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweige überlässt. Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch."

Kurz zusammengefasst: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Er muss das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, zeitnah tun und die Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufheben.

In der guten alten Zeit gab es für die Zeiterfassung Stempelkarten, mittlerweile gibt es elektronische Zeiterfassungssysteme für wenig Geld. Wem das alles zuviel ist, der kann auch eine Liste auslegen, in die die Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst eintragen. Das nennt man Vertrauensarbeitszeit. Wenn ich natürlich jahrelang daran gewöhnt war, meine Arbeitnehmer zu bescheißen, werde ich das umgekehrt auch von ihnen erwarten. Dann muss ich tatsächlich ein lückenloses Überwachungssystem einführen, egal, was es kostet, damit mir keine Arbeitsminute verloren geht.