Der Leserbrief von Sandra Mönch im Obermain-Tagblatt vom 17.12.2014 hat mir gezeigt, dass es doch noch Eltern mit Verantwortung gibt, die ihren Kindern das Schwimmen beibringen und damit nicht auf die Schule warten. Es ist bedauerlich, dass immer mehr Erziehungsaufgaben auf die Schulen abgewälzt werden. Vielleicht kommt irgendwann noch der Gedanke auf, dass Schulen oder Kindergärten dafür zuständig sind, den Kindern Gehen und Sprechen beizubringen.
Die Befürworter des Lehrschwimmbeckens diesseits und jenseits des Mains reden in Sachen Badbau anscheinend von verschiedenen Dingen. Der altenkunstadter Gemeinderat will ein Lehrschwimmbecken in Burgkunstadt mit finanzieren. Der burgkunstadter Stadtrat Joachim Ruß hingegen erzählte beim Stammtisch der Jungen Union von einem 15 x 25 m großen Becken. Das ist für mich ein Hallenbad.
Dieses Hallenbad solle, so Ruß, mit einem Blockheizkraftwerk beheizt werden. Mit überschüssiger Wärme solle das Freibad beheizt werden, damit es in der Übergangszeit attraktiver werde. - Obwohl das Freibad solarbeheizt ist, sind die Besucherzahlen bereits während des Hochsommers eher sau- als mittelmäßig. Und dann kommen die Besucherströme in der Übergangszeit? Herr, lass' Hirn regnen!
"Außerdem könnten Schulungsräume für die DLRG geschaffen werden, die im Landkreis Lichtenfels einmalig seien und somit ebenfalls gut ausgelastet wären", fuhr Ruß laut Obermain-Tagblatt fort. Kosten diese Räume nichts? Werden sie von der DLRG angemietet? Oder kommt die DLRG so günstig an ihr gewünschtes Trainingszentrum und das Lehrschwimmbecken ist nur vorgeschoben?
Resümee: Der altenkunstadter Gemeinderat will ein Lehrschwimmbecken unterstützen. Burgkunstadter Stadträte träumen von einem Hallenbad mit Blockheizkraftwerk und Schulungsräumen für die DLRG. Ich sehe hier einen gewissen Abstimmungsbedarf zwischen Burg- und Altenkunstadt, bevor man Gemeinderatsbeschlüsse fasst.
Liebe Gemeinderäte aus den Kunstädten: Die Brücke wird zwar zurzeit saniert, man kann aber den Main prima über die Behelfsbrücke passieren, sodass einem Abstimmungsgespräch dieseits oder jenseits des trennenden Stromes nichts im Wege steht. Notfalls gibt es Telefone und E-Mail.
18. Dezember 2014
Possenspiele und Profilierungsgehabe
In ihrem Jahresrückblick ermahnte die burgkunstadter Bürgermeisterin Christine Frieß laut Obermain-Tagblatt die Stadträte, auf "Profilierungsgehabe" möglichst zu verzichten. Leider konnte man dem Artikel nicht entnehmen, was sie unter Profilierungsgehabe versteht. Der Duden versteht unter Profilierung "Entwicklung der Fähigkeiten [für einen bestimmten Aufgabenbereich]". Das ist doch dann etwas Gutes, wenn sich der Stadtrat profiliert.
Gehabe definiert der Duden als "geziertes, unnatürliches Benehmen". Vermutlich meinte die Bürgermeisterin mit Profilierungsgehabe die Redebeiträge einiger neuer Stadträte. Sachliche Kritik ist richtig und wichtig; die Redebeiträge neuer unerfahrener Stadträte als Profilierungsgehabe abzutun, noch dazu in einem Jahresrückblick, ist für eine Bürgermeisterin unangemessen. Im gleichen Atemzug forderte Frieß ja auch, die Meinung anderer zu respektieren. Oder muss man nur die Meinung der CSU respektieren?
Wenn sich manche Sitzungen laut Frieß zum "Possenspiel" entwickelt hätten, liegt das auch an der Sitzungsleitung. Dafür ist die Bürgermeisterin zuständig. Zur Leitung einer Sitzung gehört wesentlich die Moderation. Ein guter Moderator ist in seiner Rolle neutral, er bevorzugt oder benachteiligt keinen Sitzungsteilnehmer. Der Moderator hat natürlich auch eine eigene Meinung, die er in seiner Rolle als Sitzungsteilnehmer äußern kann.
Zweite Bürgermeisterin Sabine Heppner monierte "nicht enden wollende Sitzungen, schier endlose Fragen". Wenn die Hälfte der Stadträte neu ist, treten nun mal mehr Fragen auf. Vielleicht haben die alten Stadträte auch einfach vieles nur abgenickt, ohne sich große Gedanken zu machen. Es kann auch sein, dass etablierte Parteien ihre Ratsmitglieder besser im Griff haben; das meine ich im durchaus negativen Sinn: Die Unsitte des Fraktionszwangs setzt sich anscheinend vom Bundestag über die Länderparlamente bis in die Gemeinderäte fort.
Man kann Tagesordnungspunkte vertagen, wenn es sich abzeichnet, dass eine Sitzung länger dauert als geplant. Zu einer guten Sitzung gehört eine gute Vorbereitung durch die Verwaltung. Wenn die Stadträte rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen für die Sitzung versorgt werden, Fragen schon im Vorfeld der Sitzung beantwortet werden und die Stadträte damit gut vorbereitet zur Sitzung kommen, geht alles viel schneller. Und anschließend ist auch noch genügend Zeit für den Dämmerschoppen.
Gehabe definiert der Duden als "geziertes, unnatürliches Benehmen". Vermutlich meinte die Bürgermeisterin mit Profilierungsgehabe die Redebeiträge einiger neuer Stadträte. Sachliche Kritik ist richtig und wichtig; die Redebeiträge neuer unerfahrener Stadträte als Profilierungsgehabe abzutun, noch dazu in einem Jahresrückblick, ist für eine Bürgermeisterin unangemessen. Im gleichen Atemzug forderte Frieß ja auch, die Meinung anderer zu respektieren. Oder muss man nur die Meinung der CSU respektieren?
Wenn sich manche Sitzungen laut Frieß zum "Possenspiel" entwickelt hätten, liegt das auch an der Sitzungsleitung. Dafür ist die Bürgermeisterin zuständig. Zur Leitung einer Sitzung gehört wesentlich die Moderation. Ein guter Moderator ist in seiner Rolle neutral, er bevorzugt oder benachteiligt keinen Sitzungsteilnehmer. Der Moderator hat natürlich auch eine eigene Meinung, die er in seiner Rolle als Sitzungsteilnehmer äußern kann.
Zweite Bürgermeisterin Sabine Heppner monierte "nicht enden wollende Sitzungen, schier endlose Fragen". Wenn die Hälfte der Stadträte neu ist, treten nun mal mehr Fragen auf. Vielleicht haben die alten Stadträte auch einfach vieles nur abgenickt, ohne sich große Gedanken zu machen. Es kann auch sein, dass etablierte Parteien ihre Ratsmitglieder besser im Griff haben; das meine ich im durchaus negativen Sinn: Die Unsitte des Fraktionszwangs setzt sich anscheinend vom Bundestag über die Länderparlamente bis in die Gemeinderäte fort.
Man kann Tagesordnungspunkte vertagen, wenn es sich abzeichnet, dass eine Sitzung länger dauert als geplant. Zu einer guten Sitzung gehört eine gute Vorbereitung durch die Verwaltung. Wenn die Stadträte rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen für die Sitzung versorgt werden, Fragen schon im Vorfeld der Sitzung beantwortet werden und die Stadträte damit gut vorbereitet zur Sitzung kommen, geht alles viel schneller. Und anschließend ist auch noch genügend Zeit für den Dämmerschoppen.
11. Dezember 2014
Was nicht in der Zeitung stand
Besonders interessant war in der burgkunstadter Stadtratssitzung diesmal, was nicht im Obermain-Tagblatt stand: Bürgerverein und Freie Wähler haben beantragt, Tagesordnungspunkte von der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu verlagern. Anscheinend hat der Hinweis von Markus Dingelreiter, dass er gegebenenfalls die Rechtsaufsicht einschalten werde, etwas genutzt: Es wurden vier Tagesordnungspunkte in die öffentliche Sitzung vorgezogen.
Schade, dass diejenigen, die die Tagesordnung für die Stadratssitzungen aufstellen, nicht von sich aus die gesetzlichen Vorgaben einhalten, die nur in Ausnahmefällen eine nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten zulassen. Aber vielleicht sind sie ja lernfähig. In Bezug auf mehr Transparenz hat der Bürgerverein sein Wahlversprechen eingehalten. Dazu tragen nicht zuletzt die Protokolle von Edith Berg bei.
Die Verwaltung hat jetzt tatsächlich eine Alternative zum Lehrschwimmbecken gefunden: Die Kinder könnten mit dem Bus nach Michelau fahren. Das ist doch eine super Idee. Ich hoffe nur, dass sie von den Schulen und der DLRG aufgegriffen wird. Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass es Lehrer in den weiterführenden Schulen gibt, die nur ins Bad wollen, wenn es fußläufig zu erreichen ist.
Das ohne Sinn und Verstand initiierte Projekt Skaterbahn wird anscheinend doch durchgezogen, obwohl die Kosten von ursprünglich veranschlagten 70.000 € auf über 230.000 € gestiegen sind. Nur zum Vergleich: Für dieses Geld bekommt man ein schönes Häuschen im Grünen. Das Geld wäre allemal besser für ein Klohäuschen mit echter Marmorverkleidung und vergoldeten Armaturen am Bahnhof angelegt. Oder man könnte die Grundschüler 20 Jahre lang kostenlos zum Schwimmunterricht nach Michelau fahren.
Günter Knorr bezeichnet den geplanten Kinderhort im Untergeschoss lieber als Keller. Er will damit wohl den Eindruck eines finsteren feuchten Kinderverlieses erwecken. Er könnte natürlich auch das Wort Souterrain verwenden, wenn ihm Untergeschoss nicht gefällt; aber das passt ihm halt nicht in den Kram. Fakt ist wohl, dass ein Hort gebraucht wird, der in der Grundschule oder in ihrer Nähe ist. Es gibt dafür drei bestehende Gebäude: Grundschule, Mittelschule und Stadthalle. Alternativ kann ein Neubau errichtet werden.
Planungen für solche großen Projekte darf man nicht einfach, wie wohl geschehen, unbesehen einem Architekten überlassen; er wird sich beim Entwurf austoben, weil er ja beim Bau prozentual an den Baukosten verdient. Wozu hat die Stadt eigentlich ein Bauamt? Die Mitarbeiter könnten doch mal ein paar Vorschläge machen. Haben sie dem Architekten Vorgaben gemacht und seine Planungsarbeit überwacht, auch und gerade hinsichtlich der Kosten?
Schade, dass diejenigen, die die Tagesordnung für die Stadratssitzungen aufstellen, nicht von sich aus die gesetzlichen Vorgaben einhalten, die nur in Ausnahmefällen eine nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten zulassen. Aber vielleicht sind sie ja lernfähig. In Bezug auf mehr Transparenz hat der Bürgerverein sein Wahlversprechen eingehalten. Dazu tragen nicht zuletzt die Protokolle von Edith Berg bei.
Die Verwaltung hat jetzt tatsächlich eine Alternative zum Lehrschwimmbecken gefunden: Die Kinder könnten mit dem Bus nach Michelau fahren. Das ist doch eine super Idee. Ich hoffe nur, dass sie von den Schulen und der DLRG aufgegriffen wird. Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass es Lehrer in den weiterführenden Schulen gibt, die nur ins Bad wollen, wenn es fußläufig zu erreichen ist.
Das ohne Sinn und Verstand initiierte Projekt Skaterbahn wird anscheinend doch durchgezogen, obwohl die Kosten von ursprünglich veranschlagten 70.000 € auf über 230.000 € gestiegen sind. Nur zum Vergleich: Für dieses Geld bekommt man ein schönes Häuschen im Grünen. Das Geld wäre allemal besser für ein Klohäuschen mit echter Marmorverkleidung und vergoldeten Armaturen am Bahnhof angelegt. Oder man könnte die Grundschüler 20 Jahre lang kostenlos zum Schwimmunterricht nach Michelau fahren.
Günter Knorr bezeichnet den geplanten Kinderhort im Untergeschoss lieber als Keller. Er will damit wohl den Eindruck eines finsteren feuchten Kinderverlieses erwecken. Er könnte natürlich auch das Wort Souterrain verwenden, wenn ihm Untergeschoss nicht gefällt; aber das passt ihm halt nicht in den Kram. Fakt ist wohl, dass ein Hort gebraucht wird, der in der Grundschule oder in ihrer Nähe ist. Es gibt dafür drei bestehende Gebäude: Grundschule, Mittelschule und Stadthalle. Alternativ kann ein Neubau errichtet werden.
Planungen für solche großen Projekte darf man nicht einfach, wie wohl geschehen, unbesehen einem Architekten überlassen; er wird sich beim Entwurf austoben, weil er ja beim Bau prozentual an den Baukosten verdient. Wozu hat die Stadt eigentlich ein Bauamt? Die Mitarbeiter könnten doch mal ein paar Vorschläge machen. Haben sie dem Architekten Vorgaben gemacht und seine Planungsarbeit überwacht, auch und gerade hinsichtlich der Kosten?
20. November 2014
Riesiges Katzenklo für Altenkunstadt
Ein neues Nonsense-Projekt zeichnet sich in der Region ab: ein Beach-Sportplatz in Altenkunstadt. Zitat aus dem Obermain-Tagblatt: "An einem lauen Sommerabend sich lässig im Sand ein paar Bälle zuzuspielen oder dem runden Leder hinterher zu hechten - das wünschen sich viele Kinder, Teens und Twens in Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain." (Die Grammatikfehler habe ich aus dem Zitat entfernt.) Dem denkenden Zeitungsleser stellt sich die Frage: Woher weiß das der Reporter Stephan Stöckel?
Wenigstens ist der Sportplatz um eine Zehnerpotenz billiger als die Skater-Bahn, die sich "viele" Jugendliche in Burgkunstadt gewünscht haben. Die Jugendbeauftragte Dittrich schwebt schon im Beach-Himmel: Es soll eine Dreifeldanlage her, mit der Profiwettbewerbe im Strandfußball möglich sind. Es könnten auch mehrere Turniere gleichzeitig stattfinden. Wer um alles in der Welt wird in Altenkunstadt einen Profiwettbewerb im Strandfußball abhalten? Wo parken die Zuschauermassen, wo essen sie und wo gehen sie aufs Klo?
Die Einzigen, denen man mit dem Strandsportplatz (es gibt doch tolle deutsche Wörter) ohne Strand eine große Freude machen wird, sind die altenkunstadter Hunde und Katzen.
Wenigstens ist der Sportplatz um eine Zehnerpotenz billiger als die Skater-Bahn, die sich "viele" Jugendliche in Burgkunstadt gewünscht haben. Die Jugendbeauftragte Dittrich schwebt schon im Beach-Himmel: Es soll eine Dreifeldanlage her, mit der Profiwettbewerbe im Strandfußball möglich sind. Es könnten auch mehrere Turniere gleichzeitig stattfinden. Wer um alles in der Welt wird in Altenkunstadt einen Profiwettbewerb im Strandfußball abhalten? Wo parken die Zuschauermassen, wo essen sie und wo gehen sie aufs Klo?
Die Einzigen, denen man mit dem Strandsportplatz (es gibt doch tolle deutsche Wörter) ohne Strand eine große Freude machen wird, sind die altenkunstadter Hunde und Katzen.
13. November 2014
Absurde Debatte um das Lehrschwimmbecken
Offenbar gab es diesmal im altenkunstadter Gemeinderat hitzige Debatten um das Lehrschwimmbecken, wenn man dem Bericht im Obermain-Tagblatt glauben schenken darf. Gemeinderat Winkler vermisste die Begeisterung, die die Verantwortlichen des Marktes Erlbach für ihr Lehrschwimmbecken gezeigt haben, und monierte die mangelnde Beteiligung der Räte aus Burgkunstadt und Weismain an der Besichtigungstour nach Erlbach. Muss man wirklich Begeisterung zeigen oder reicht es nicht auch, einen klaren kühlen Kopf in solch einer kostspieligen Angelegenheit zu bewahren?
War wirklich ein Tagesausflug über 100 km notwendig, um ein Lehrschwimmbecken zu besichtigen oder hätte man sich nicht auch anderweitig informieren können? In Marktgraitz, um die Ecke, gibt es ein Lehrschwimmbecken. Hoffentlich war das Wetter schön und es hat ein gutes kostenloses Mittagessen und ein ansprechendes Rahmenprogramm gegeben. Leider nahmen die Reisenden von der Tagestour keine großen Erkenntnisse mit, außer dass die erlbacher Verantwortlichen begeistert sind, dass ein Lehrschwimmbecken zur Familienfreundlichkeit gehöre (warum auch immer) und dass Markt Erlbach nur 35 % Zuschuss bekommen habe.
Bürgermeister Hümmer glaubt, dass Altenkunstadt mit 400.000 € Baukostenbeteiligung davon kommt, und dass der Betrieb durch die DLRG die Betriebskosten im Rahmen halte. In welchem Rahmen, sagte er wohl nicht; auch nicht, worauf sich sein Glaube an die 400.000 € gründet. Zweiter Bürgermeister Deuerling meinte, dass der Gemeinderat die Chance nutzen und nichts totreden solle. Welche Chance?
Gemeinderätin Braun will über die Altenkunstadter ihr Füllhorn ausschütten. Altenkunstadt habe sich in den vergangenen 20 Jahren keine freiwilligen Leistungen gegönnt, daher verdienten es die Bürger, dass etwas für sie investiert würde. Ja geht's noch? Wer zahlt denn die Zeche? Die Antwortet lautet natürlich: die Bürger, auch die, die kein Lehrschwimmbecken brauchen. Mit Geld, das einem nicht gehört, lässt es sich anscheinend sehr leicht großzügig umgehen.
Leider las ich in der Zeitung keine Antwort auf die wirklich wichtigen Fragen: Warum brauchen wir ein Lehrschwimmbecken? Wie wird es finanziert (ohne Glauben, aber mit konkreten Zahlen)? Gibt es Alternativen? Warum fahren die Schüler nicht nach Marktgraitz? Und übrigens: Auch wenn der Landrat ein Ultimatum gestellt hat, muss man sich nicht darauf einlassen. Vielleicht gibt es in ein paar Jahren einen neuen Landrat und einen neuen Kreistag und das Ultimatum ist der zukünftige Schnee von gestern. Die Erde wird auch 2015 nicht untergehen und falls doch, dann bräuchte man auch kein Lehrschwimmbecken mehr.
War wirklich ein Tagesausflug über 100 km notwendig, um ein Lehrschwimmbecken zu besichtigen oder hätte man sich nicht auch anderweitig informieren können? In Marktgraitz, um die Ecke, gibt es ein Lehrschwimmbecken. Hoffentlich war das Wetter schön und es hat ein gutes kostenloses Mittagessen und ein ansprechendes Rahmenprogramm gegeben. Leider nahmen die Reisenden von der Tagestour keine großen Erkenntnisse mit, außer dass die erlbacher Verantwortlichen begeistert sind, dass ein Lehrschwimmbecken zur Familienfreundlichkeit gehöre (warum auch immer) und dass Markt Erlbach nur 35 % Zuschuss bekommen habe.
Bürgermeister Hümmer glaubt, dass Altenkunstadt mit 400.000 € Baukostenbeteiligung davon kommt, und dass der Betrieb durch die DLRG die Betriebskosten im Rahmen halte. In welchem Rahmen, sagte er wohl nicht; auch nicht, worauf sich sein Glaube an die 400.000 € gründet. Zweiter Bürgermeister Deuerling meinte, dass der Gemeinderat die Chance nutzen und nichts totreden solle. Welche Chance?
Gemeinderätin Braun will über die Altenkunstadter ihr Füllhorn ausschütten. Altenkunstadt habe sich in den vergangenen 20 Jahren keine freiwilligen Leistungen gegönnt, daher verdienten es die Bürger, dass etwas für sie investiert würde. Ja geht's noch? Wer zahlt denn die Zeche? Die Antwortet lautet natürlich: die Bürger, auch die, die kein Lehrschwimmbecken brauchen. Mit Geld, das einem nicht gehört, lässt es sich anscheinend sehr leicht großzügig umgehen.
Leider las ich in der Zeitung keine Antwort auf die wirklich wichtigen Fragen: Warum brauchen wir ein Lehrschwimmbecken? Wie wird es finanziert (ohne Glauben, aber mit konkreten Zahlen)? Gibt es Alternativen? Warum fahren die Schüler nicht nach Marktgraitz? Und übrigens: Auch wenn der Landrat ein Ultimatum gestellt hat, muss man sich nicht darauf einlassen. Vielleicht gibt es in ein paar Jahren einen neuen Landrat und einen neuen Kreistag und das Ultimatum ist der zukünftige Schnee von gestern. Die Erde wird auch 2015 nicht untergehen und falls doch, dann bräuchte man auch kein Lehrschwimmbecken mehr.
7. November 2014
Sensation: Mobilfunk ist nicht krebserregend!
Die altenkunstadter Bürgerinitiative Mobilfunk verbreitet wieder ihre Verschwörungstheorien zu den Gesundheitsgefahren des Mobilfunks. Diesmal hat die Initiative einen halbseitigen Redaktionsbericht im ObermainTagblatt spendiert bekommen. Es wird doch nicht ein Mitglied der Bürgerinitiative in der Redaktion arbeiten?
Jeder kann sich auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz über die Wirkungen der Mobilfunkstrahlung informieren. Biologische Wirkungen sind erst bei -zigfach höheren Strahlungswerten als die Grenzwerte erlauben feststellbar.Ich zitiere aus der Web-Seite: "Gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder konnten allerdings bisher wissenschaftlich nicht belegt werden." Thermische Wirkungen treten überhaupt nicht auf. Auf der Seite ist auch ein Link zum Abschlussbericht des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms.
Im OT-Artikel steht: "Bisher weisen Studien schon gesundheitliche Schädigungen bis hin zu möglichen Krebserkrankungen nach. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe daher 2011 die Wirkung von Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft."
Richtig ist, dass es keine einzige seriöse wissenschaftliche Studie gibt, die nachweist, dass Mobilfunkstrahlung krebserregend ist. Richtig ist auch, dass die WHO die Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft hat. Um die Gefahr abzuschätzen, muss man wissen, wie die WHO - genauer die IARC (International Agency for Research on Cancer) - die Krebsgefahr einteilt:
Gruppe 1: für Menschen krebserregend
Gruppe 2A: wahrscheinlich krebserregend
Gruppe 2B: möglicherweise krebserregend
Gruppe 3: nicht als krebserregend klassifizierbar
Gruppe 4: wahrscheinlich nicht krebserregend.
Es gibt also nichts, wovon man sagen könnte, dass es sicher nicht krebserregend ist, es gibt bestenfalls die Aussage, dass etwas wahrscheinlich nicht krebserregend ist (Gruppe 4). Die IARC hat in Gruppe 2B u. a. Einwirkungen auf den menschlichen Körper eingeordnet, für die keine hinreichenden Anhaltspunkte für die krebserregende Wirkung vorhanden sind. Das möglicherweise krebserregend ist also so zu verstehen, dass es keinen Nachweis für die krebserregende Wirkung gibt.
Die Aussage, auf die sich die Bürgerinitiative beruft, steht im Fact Sheet Nr. 193 der WHO. Ich fasse daraus die zwei wesentlichen Absätze zusammen:
Die Auswertung von Daten aus 13 teilnehmenden Ländern zeigte keine Zunahme von Gehirntumoren bei Mobilfunknutzern, die mehr als 10 Jahre die Telefone nutzten. Bei den 10 % Nutzern, die die Telefone am intensivsten benutzten, gab es ein paar Hinweise auf ein erhöhtes Tumorrisiko. Allerdings konnte kein Trend zu höherem Tumorrisiko mit längerer Nutzungsdauer des Mobiltelefons festgestellt werden. Fehler und Voreingenommenheit lassen eine ursächliche Interpretation nicht zu. Wegen dieser wissenschaftlich nicht fundierten Hinweise auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko wurde die Mobilfunkstrahlung in Gruppe 2B eingestuft.
Das Problem bei diesen Langzeitstudien liegt darin, dass Menschen befragt werden. Sie müssen sich daran erinnern, wie häufig und wie lange sie ihre Telefone genutzt haben. Darunter sind welche, die einen Gehirntumor bekommen haben und glauben, er sei vom Mobiltelefon hervorgerufen; sie schätzen daher (unbewusst) ihre Mobiltelefonnutzung höher ein.
Ich gehe davon aus, dass die Bürgerinitiative nach bestem Wissen und Gewissen agiert. Es handelt sich aber anscheinend um Leute, die wenig Ahnung von Technik und Physik haben und die keinerlei Erfahrung mit der Interpretation wissenschaftlicher Studien haben. Sie plappern einfach nur nach, was sie irgendwo gehört haben. Sie sollten sich zunächst Informationen aus seriösen Quellen besorgen und lernen, diese richtig einzuordnen, anstatt sich und andere mit eingebildeten Gefahren verrückt zu machen.
Jeder kann sich auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz über die Wirkungen der Mobilfunkstrahlung informieren. Biologische Wirkungen sind erst bei -zigfach höheren Strahlungswerten als die Grenzwerte erlauben feststellbar.Ich zitiere aus der Web-Seite: "Gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder konnten allerdings bisher wissenschaftlich nicht belegt werden." Thermische Wirkungen treten überhaupt nicht auf. Auf der Seite ist auch ein Link zum Abschlussbericht des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms.
Im OT-Artikel steht: "Bisher weisen Studien schon gesundheitliche Schädigungen bis hin zu möglichen Krebserkrankungen nach. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe daher 2011 die Wirkung von Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft."
Richtig ist, dass es keine einzige seriöse wissenschaftliche Studie gibt, die nachweist, dass Mobilfunkstrahlung krebserregend ist. Richtig ist auch, dass die WHO die Mobilfunkstrahlung als möglicherweise krebserregend (Stufe 2 B) eingestuft hat. Um die Gefahr abzuschätzen, muss man wissen, wie die WHO - genauer die IARC (International Agency for Research on Cancer) - die Krebsgefahr einteilt:
Gruppe 1: für Menschen krebserregend
Gruppe 2A: wahrscheinlich krebserregend
Gruppe 2B: möglicherweise krebserregend
Gruppe 3: nicht als krebserregend klassifizierbar
Gruppe 4: wahrscheinlich nicht krebserregend.
Es gibt also nichts, wovon man sagen könnte, dass es sicher nicht krebserregend ist, es gibt bestenfalls die Aussage, dass etwas wahrscheinlich nicht krebserregend ist (Gruppe 4). Die IARC hat in Gruppe 2B u. a. Einwirkungen auf den menschlichen Körper eingeordnet, für die keine hinreichenden Anhaltspunkte für die krebserregende Wirkung vorhanden sind. Das möglicherweise krebserregend ist also so zu verstehen, dass es keinen Nachweis für die krebserregende Wirkung gibt.
Die Aussage, auf die sich die Bürgerinitiative beruft, steht im Fact Sheet Nr. 193 der WHO. Ich fasse daraus die zwei wesentlichen Absätze zusammen:
Die Auswertung von Daten aus 13 teilnehmenden Ländern zeigte keine Zunahme von Gehirntumoren bei Mobilfunknutzern, die mehr als 10 Jahre die Telefone nutzten. Bei den 10 % Nutzern, die die Telefone am intensivsten benutzten, gab es ein paar Hinweise auf ein erhöhtes Tumorrisiko. Allerdings konnte kein Trend zu höherem Tumorrisiko mit längerer Nutzungsdauer des Mobiltelefons festgestellt werden. Fehler und Voreingenommenheit lassen eine ursächliche Interpretation nicht zu. Wegen dieser wissenschaftlich nicht fundierten Hinweise auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko wurde die Mobilfunkstrahlung in Gruppe 2B eingestuft.
Das Problem bei diesen Langzeitstudien liegt darin, dass Menschen befragt werden. Sie müssen sich daran erinnern, wie häufig und wie lange sie ihre Telefone genutzt haben. Darunter sind welche, die einen Gehirntumor bekommen haben und glauben, er sei vom Mobiltelefon hervorgerufen; sie schätzen daher (unbewusst) ihre Mobiltelefonnutzung höher ein.
Ich gehe davon aus, dass die Bürgerinitiative nach bestem Wissen und Gewissen agiert. Es handelt sich aber anscheinend um Leute, die wenig Ahnung von Technik und Physik haben und die keinerlei Erfahrung mit der Interpretation wissenschaftlicher Studien haben. Sie plappern einfach nur nach, was sie irgendwo gehört haben. Sie sollten sich zunächst Informationen aus seriösen Quellen besorgen und lernen, diese richtig einzuordnen, anstatt sich und andere mit eingebildeten Gefahren verrückt zu machen.
6. November 2014
Ordnungsruf für die Heimatpresse
Ich muss hier leider mal an die Grundsätze der guten Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen erinnern. Die Autorin des Artikels Ordnungsruf für streitbare Stadträte in der heutigen Ausgabe des Obermain-Tagblatts, Gerda Völk, scheint sie nicht ganz verinnerlicht zu haben. Bericht und Kommentar müssen klar getrennt werden, auch unterschwellige Kommentare haben in einem Bericht nichts verloren.
Die Überschrift macht neugierig darauf, zu erfahren, was da wohl heftiges im Stadtrat diskutiert wurde. Woran hat sich der Streit entzündet, haben die Kontrahenten sich gegenseitig Beleidigungen an den Kopf geworfen, ist Blut geflossen? Das alles erfährt der geneigte Leser nicht, er erfährt nur, dass die Stadträte Thomas Müller und Günter Knorr mit einem Ordnungsgeld bedroht wurden. Der Grund bleibt im Dunkeln.
Einleitend schreibt Völk: "Die Anträge des Bürgervereins am Beginn einer Stadtratsitzung kommen beinahe schon mit schöner Regelmäßigkeit ..." Tenor des ersten Absatzes ist: Das ist halt wieder mal das übliche Kasperltheater des Bürgervereins. Diese Ausdrucksweise ist eindeutig kommentierend und hat in einer seriösen Berichterstattung nichts zu suchen.
Im zweiten Absatz steht: "Punkt 13 gelangte nach einstimmigem Beschluss in den öffentlichen Teil der Sitzung und sorgte für zum Teil so emotional geführte Diskussionen, ..." Eine Konjunktion wie und verbindet Satzteile, die etwas miteinander zu tun haben. Konjunktionen verbinden zwei Satzteile syntaktisch und logisch oder grammatisch. Mit diesem Satzbau wird insinuiert, dass die Diskussion so emotional geführt wurde, weil sie in der öffentlichen Sitzung geführt wurde.
Dass Punkt 13 der Tagesordnung in die öffentliche Sitzung kam, wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die öffentliche Sitzung die Regel und die nichtöffentliche die Ausnahme bildet. Hier hat der Bürgerverein anscheinend schon etwas auf dem Weg zu mehr Transparenz erreicht. Warum sich aber die CSU-Fraktion wegen der Abstimmung, ob der Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung vorgezogen werden solle, zu einer Fraktionsbesprechung zurückziehen musste, ist mir rätselhaft: Können CSU-Stadträte nicht einmal selbstständig über so eine Kleinigkeit abstimmen?
Aber worum ging der Streit überhaupt? Es ging nur um die Frage, wie die Abwassergebühren künftig abgerechnet werden sollen. Die aktuelle Rechtsprechung sagt, dass die Abwassergebühren an den Frischwasserverbrauch gekoppelt werden dürfen, wenn der Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung an der gesamten Abwasserbeseitigung bis zu 12 % beträgt. In Burgkunstadt liegt der Anteil bei 22 %, also deutlich darüber.
Obwohl Stadtrat Markus Dingelreiter, seines Zeichens Rechtsanwalt, dem Gremium anscheinend erklärt hat, dass die laufende Rechtssprechung ähnlich zu berücksichtigen ist wie Gesetze, setzte sich das Germium mehrheitlich über diese Rechtsprechung hinweg. Argumentiert wurde mit dem riesigen Aufwand, der bei der Änderung des Abrechnungsverfahrens auf die Stadt zukäme. Nicht im Zeitungsartikel stand, dass vom Bürgerverein Beispiele für Gemeinden genannt wurden, die das Verfahren schon mit vertretbaren Kosten umgesetzt haben.
Anstatt auf einen Rechtsfachmann zu hören, andere Gemeinden zu ihren Erfahrungen mit dem vom Frischwasserverbrauch teilweise entkoppelten Abwassergebühren zu befragen oder sich anderweitig Rechtssicherheit zu verschaffen, hat die bornierte Mehrheit den Antrag des Bürgervereins einfach abgeschmettert. Vielleicht erlaube ich mir den Spaß und klage gegen die nächste Abwasserrechnung beim Verwaltungsgericht.
Die Überschrift macht neugierig darauf, zu erfahren, was da wohl heftiges im Stadtrat diskutiert wurde. Woran hat sich der Streit entzündet, haben die Kontrahenten sich gegenseitig Beleidigungen an den Kopf geworfen, ist Blut geflossen? Das alles erfährt der geneigte Leser nicht, er erfährt nur, dass die Stadträte Thomas Müller und Günter Knorr mit einem Ordnungsgeld bedroht wurden. Der Grund bleibt im Dunkeln.
Einleitend schreibt Völk: "Die Anträge des Bürgervereins am Beginn einer Stadtratsitzung kommen beinahe schon mit schöner Regelmäßigkeit ..." Tenor des ersten Absatzes ist: Das ist halt wieder mal das übliche Kasperltheater des Bürgervereins. Diese Ausdrucksweise ist eindeutig kommentierend und hat in einer seriösen Berichterstattung nichts zu suchen.
Im zweiten Absatz steht: "Punkt 13 gelangte nach einstimmigem Beschluss in den öffentlichen Teil der Sitzung und sorgte für zum Teil so emotional geführte Diskussionen, ..." Eine Konjunktion wie und verbindet Satzteile, die etwas miteinander zu tun haben. Konjunktionen verbinden zwei Satzteile syntaktisch und logisch oder grammatisch. Mit diesem Satzbau wird insinuiert, dass die Diskussion so emotional geführt wurde, weil sie in der öffentlichen Sitzung geführt wurde.
Dass Punkt 13 der Tagesordnung in die öffentliche Sitzung kam, wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die öffentliche Sitzung die Regel und die nichtöffentliche die Ausnahme bildet. Hier hat der Bürgerverein anscheinend schon etwas auf dem Weg zu mehr Transparenz erreicht. Warum sich aber die CSU-Fraktion wegen der Abstimmung, ob der Tagesordnungspunkt in die öffentliche Sitzung vorgezogen werden solle, zu einer Fraktionsbesprechung zurückziehen musste, ist mir rätselhaft: Können CSU-Stadträte nicht einmal selbstständig über so eine Kleinigkeit abstimmen?
Aber worum ging der Streit überhaupt? Es ging nur um die Frage, wie die Abwassergebühren künftig abgerechnet werden sollen. Die aktuelle Rechtsprechung sagt, dass die Abwassergebühren an den Frischwasserverbrauch gekoppelt werden dürfen, wenn der Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung an der gesamten Abwasserbeseitigung bis zu 12 % beträgt. In Burgkunstadt liegt der Anteil bei 22 %, also deutlich darüber.
Obwohl Stadtrat Markus Dingelreiter, seines Zeichens Rechtsanwalt, dem Gremium anscheinend erklärt hat, dass die laufende Rechtssprechung ähnlich zu berücksichtigen ist wie Gesetze, setzte sich das Germium mehrheitlich über diese Rechtsprechung hinweg. Argumentiert wurde mit dem riesigen Aufwand, der bei der Änderung des Abrechnungsverfahrens auf die Stadt zukäme. Nicht im Zeitungsartikel stand, dass vom Bürgerverein Beispiele für Gemeinden genannt wurden, die das Verfahren schon mit vertretbaren Kosten umgesetzt haben.
Anstatt auf einen Rechtsfachmann zu hören, andere Gemeinden zu ihren Erfahrungen mit dem vom Frischwasserverbrauch teilweise entkoppelten Abwassergebühren zu befragen oder sich anderweitig Rechtssicherheit zu verschaffen, hat die bornierte Mehrheit den Antrag des Bürgervereins einfach abgeschmettert. Vielleicht erlaube ich mir den Spaß und klage gegen die nächste Abwasserrechnung beim Verwaltungsgericht.
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