14. September 2014

Schule - ein Reizthema?

Im Obermain-Tagblatt konnte ich lesen, dass Schule mittlerweile für einige Stadträte ein Reizthema sei. Anscheinend wurde damit ein Nerv getroffen - oder wie der Burgkunstadter sagt: Ein getroffener Hund bellt. Das Thema Sicherheit sollte für alle Verantwortlichen ein Hauptanliegen sein, noch dazu, wenn es um unsere Kinder geht.

Herr Dingelreiter sagte, dass seit 2009 Handlungsbedarf in Bezug auf den Brandschutz bestehe. Ich frage mich, wer da nicht gehandelt hat. War es die Schulleitung? - Sie ist zunächst für die Sicherheit der Kinder verantwortlich. Oder waren es Verwaltung und Stadtrat? Im Unglücksfall haften beide.

Laut Kämmerin Eber kann man in drei Wochen kein Brandschutzkonzept umsetzen. Fünf Jahre hätten meiner Meinung nach aber schon gereicht. Auch für Schulen gibt es eine Unfallverhütungsvorschrift, die GUV-V S1 "Schulen". Sie gibt es schon viel länger als fünf Jahre. Laut dieser Vorschrift ist der Sachkostenträger - also die Stadt - für den sicheren Zustand der Schulen zuständig. Speziell zum Brandschutz könnte regelmäßig unsere Freiwillige Feuerwehr befragt werden.

Nachdem - wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe - bei einem Unglücksfall nicht nur Schadenersatz geleistet werden muss, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, sollte es im Interesse jedes Repräsentanten unserer Stadt liegen, dass die Schulen in einem einwandfreien Zustand gehalten werden.

Bei den Hortplätzen hat anscheinend schon wieder jemand gepennt. Wie anders ist es zu erklären, dass immer noch über den Standort und die Planung diskutiert wird, obwohl bis spätestens 1. Oktober die Planung bei der Regierung von Oberfranken vorliegen muss, um noch Fördergelder zu bekommen?

11. September 2014

Kunstadt = Schlafmützenstadt?

Heute stand im Obermain-Tagblatt, dass der Landrat von Burgkunstadt bis Ende des Jahres eine definitive Aussage einfordert, ob das Lehrschwimmbecken gebaut werde. Der Altenkunstadter Bürgermeister Hümmer teilte das seinem Gemeinderat mit. Walter Limmer (JWU) wies gleich den alten Bürgermeistern die Schuld dafür zu, dass es jetzt pressiert.

Liebe Stadt- und Gemeinderäte! Der Gemeinde-/Stadtrat ist das Hauptverwaltungsorgan einer Gemeinde. Der Bürgermeister ist Mitglied des Gemeinderates; er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates. Er hat zusätzlich weitere Kompetenzen, die man in der Gemeindeordnung nachlesen kann. Verantwortlich für das, was in der Gemeinde getan und nicht getan wird, ist also der Gemeinderat. Es ist ein ganz schäbiges billiges Verhalten, wenn ein Gemeinderat auf den Ex-Bürgermeister zeigt, wenn Entscheidungen verpennt wurden. Vier Finger zeigen auf ihn selbst zurück.

Weiter war zu lesen, dass man jetzt schnell handeln müsse, um die Wahlversprechen von Frau Frieß und Herrn Hümmer (nämlich das Lehrschwimmbecken) zu erfüllen. Wie bitte? Ist der Gemeinderat der Erfüllungsgehilfe für leichtsinnig gegebene Wahlversprechen von Bürgermeisterkandidaten? Davon steht nichts in der Gemeindeordnung.

Ich war heuer beinahe täglich am Vormittag im Burgkunstadter Freibad Kunomare. Schulklassen traf ich dabei nur wenige an. Am häufigsten war noch die Realschule vertreten. Das Freibad ist solarbeheizt. Die Wassertemperaturen waren auch angenehm bei bedecktem Himmel. Es war reichlich Möglichkeit geboten, mit Schülern im Rahmen des Sportunterrichts das Bad zu besuchen. Leider wurden diese nur sporadisch wahrgenommen. Wozu dann ein Lehrschwimmbecken?

Es geistert auch immer noch die Idee des Cabriobades durch die Köpfe der Gemeinderäte; so nach dem Motto: Wir bauen um das Becken im Kunomare ein Mäuerchen und obendrauf ein Schiebedach, und schon haben wir ein Cabriobad für Sommer und Winter. Es gibt solche Bäder. Man kann sie im Internet anschauen. Allerdings wurden diese Bäder auch von Anfang an als Cabriobäder geplant und gebaut. Das einzige, was man für ein Cabriobad vom Kunomare übernehmen könnte, wäre wahrscheinlich das Grundstück.

27. August 2014

Alles in Butter?

Gestern stand im Obermain-Tagblatt diese Erfolgsmeldung: "Sorgerecht nur ein Mal entzogen." Das ist sicher ein Erfolg für das Jugendamt und für das Familiengericht: Es gibt keine Scherereien und weniger Arbeit.

Aber nehmen wir einmal die Perspektive der Kinder ein, die weiterhin in gestörten Familien leben müssen. Weiter steht nämlich in dem Artikel, dass schon viel passiert sein müsse, bevor das Sorgerecht entzogen werde: "Gewalt, Drogen, Missbrauch, Krankheit." Das heißt also mit anderen Worten, die Kinder müssen bis aufs Blut gequält, drangsaliert oder missbraucht werden, bevor die Behörden etwas unternehmen.

Kinder tragen bleibende Schäden davon (körperliche und seelische), wenn sie vernachlässigt oder misshandelt werden. Vielleicht denkt niemand daran; aber aus diesen Kindern werden Erwachsene. Oft werden Erwachsene, die als Kinder Gewalt erfahren haben, ebenfalls gewalttätig. Kann sich das unsere Gesellschaft leisten?

Artikel 6 des Grundgesetztes stellt die Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Allerdings steht auch in Absatz 2 dieses Artikels: "Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Mit "ihre Betätigung" ist die Betätigung der Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint. Über allem aber steht Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Kinder sind Menschen, damit gilt auch für sie die Unantastbarkeit ihrer Würde.

Dem Zeitungsartikel konnte man noch entnehmen, dass es verschiedene Maßnahmen beim Sorgerechtsentzug gibt. Sie reichen von der Gesundheitsfürsorge bis hin zum Entzug der Personensorge. Bezog sich die Erfolgsmeldung vielleicht nur auf den Entzug der Personensorge oder auch auf die anderen abgestuften Maßnahmen?

In die Schlagzeilen schaffen es nur die besonders krassen Fälle von Vernachlässigung und Kindsmisshandlung. Die hunderttausende Kinder, die still leiden, will kein Jugendamt sehen und hören.

10. August 2014

Verantwortungslose Volksverdummung

"Vor einer 'verantwortungslosen Verstrahlung der Bevölkerung' durch den Ausbau der neuen LTE-Technik zur Internetversorgung warnt die Bürgerinitiative Mobilfunkstandort Altenkunstadt (BI)", konnte man am Freitag im Obermain Tagblatt lesen. Dabei beruft sich die BI auf Umweltverbände und Ärzteappelle.

Die Geschichte lehrt, dass Ärzteappelle mit Vorsicht zu genießen sind, speziell auch, wenn es dabei um Technik geht. Als die ersten Eisenbahnen fuhren, warnten Ärzte vor der gesundheitsschädlichen Geschwindigkeit von ca. 30 km/h. Leider warnten sie nicht vor den viel realeren Gefahren, die von Kesselexplosionen und anderen Unfällen ausgehen konnten. Wir wissen heute alle, dass auch die hohen Geschwindigkeiten in Flugzeugen nicht gesundheitsschädlich ist.

Eine andere Gefahr, vor der Mediziner warnten, war die Masturbation. Die "Selbstbefleckung" sollte zur Gehirnerweichung (was immer das auch sei) und zu Rückenmarksschwund führen. Wie wir alle wissen, ist das nicht der Fall. Sogar bis weit ins 20. Jahrhundert wurde behauptet, Akne sei eine Folge der Masturbation.

Appelle sind kein Beweis. Wenn jemand die Existenz von irgend etwas behauptet - seien es Einhörner, das Ungeheuer von Loch Ness, andere Fabelwesen oder die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung -, dann ist er auch in der Beweispflicht. Das ist jedenfalls die wissenschaftliche Herangehensweise.

Leider ist es prinzipiell nicht möglich, die Nichtexistenz von etwas zu beweisen. Also: Niemand kann beweisen, dass es keine Einhörner gibt. Wenn jemand an Einhörner glauben will, kann er das gerne tun; es ist seine Privatsache. Er ist nicht zu wiederlegen, weil es ja doch irgendwo im Dschungel so ein Fabelwesen geben könnte, das leider bisher noch niemand gesehen hat.

Wenn aber jemand vor Mobilfunkstrahlung warnt, dann ist er verpflichtet, Beweise vorzulegen, anstatt Appelle und Warnungen. Hier geht es nicht um einen privaten Glauben, vielmehr ist die Bevölkerung betroffen. Liebe Leute vom BI: Welche Studie beweist die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung?

Aber auch Studien müssen auf ihre Aussagekraft hin beurteilt werden. Wir erinnern uns doch alle an die gesunde Wirkung von Omega-3-Fettsäuren, die besonders in Fisch vorkommen. Ein Forscher kam vor 20 Jahren zu dem Schluss, weil er in einer Studie feststellte, dass Eskimos, die sich naturgemäß hauptsächlich von Fisch ernähren, kaum an Arterienverkalkung und Herzinfarkt verstarben.

Leider stellte sich erst kürzlich heraus, dass die Studie nur an wenigen Menschen durchgeführt wurde. Der größte Haken bei der Sache war, dass der Forscher seine Untersuchungen an einem kleinen grönländischen Krankenhaus machte. Das Problem war nur, dass die herzkranken und verkalkten Eskimos gar nicht in das Krankenhaus kamen, sondern in ihren Iglus starben. Fischfett ist genauso gesund oder ungesund wie anderes auch.

Die Pharmaindustrie hat aber die Geschichte von der gesunden Wirkung von Omega-3-Fettsäuren sofort aufgegriffen und mit den Fischölkapseln ein Milliardengeschäft gemacht. Ich unterstelle der BI nicht, dass sie mit der Angst ihrer Mitmenschen ein Geschäft machen will; verantwortungslos aber ist es allemal, unbegründete Ängste zu schüren.

7. August 2014

Skaterbahn - für wen?

In der letzten Sitzung hat der Stadtrat über die geplante Skaterbahn diskutiert. Die Räte waren entsetzt über die Kosten: 325.000 €. Jetzt soll nochmal geplant werden, damit die Kosten "nur" noch 200.000 € betragen. Auch dieser Betrag ist in der Situation, in der sich die Stadt befindet, noch viel zu hoch.

Wie schon in einem Kommentar auf dieser Website angemerkt wurde, wurde der tragische Unfalltod eines Schülers für den Bau der Bahn instrumentalisiert. Mittlerweile ist die Skaterbahn ein Selbstläufer: Niemand will mehr zurück, um nicht das Gesicht zu verlieren. Liebe Stadträte, es ist keine Schande, eine Fehlentscheidung zurück zu nehmen. Es wäre aber eine Schande, Entscheidungen gegen das Gemeinwohl zu treffen.

Selbst wenn die neue Planung für die Bahn "nur" Kosten von 200.000 € nennen würde: Wir wissen alle, dass sich bei öffentlichen Bauvorhaben die Kosten leicht verdoppeln können. Nicht zu vergessen die später dauernd anfallenden Unterhaltskosten. Schließlich stellt sich auch noch die Haftungsfrage, falls ein Unfall passiert.

Wer wird denn die Skaterbahn nutzen? Im Obermain Tagblatt konnte ich lesen, dass sich die Jugendlichen die Bahn wünschen. Wer sind denn diese Jugendlichen? Sind es zwei, zwanzig oder zweihundert? Werden die Jugendlichen, die sich vor zwei Jahren die Bahn gewünscht haben, sie auch nach ihrer Fertigstellung 2015/2016 noch nutzen, oder haben sie nicht vielleicht schon wieder ganz andere Interessen?

Burgkunstadt ist eine Kleinststadt mit stetig schrumpfender Einwohnerzahl. Es gibt vordringlichere Dinge zu erledigen, als eine Skaterbahn für ein paar Kids zu bauen. Neulich konnte man lesen, dass in Burgkunstadt immer mehr Leute auf die Tafel angewiesen sind. Ich weiß nicht, wie diese Menschen über das Luxusproblem Skaterbahn denken.

Ich hätte auch ein paar Wünsche an die Stadt: einen regelmäßigen Arbeitslosentreff mit Schafkopf und Freibier, ein ganztägig geöffnetes Freibad (nicht nur bei optimalem Badewetter), ein Hallenbad mit Sauna und Wellness-Bereich, eine öffentliche Toilette am Bahnhof und ein Stadtbusnetz mit 20-Minuten-Takt. Mir ist aber bewusst, dass ich Burgkunstadt nicht mit einer Großstadt vergleichen kann, und ich daher meine Ansprüche etwas zurückschrauben muss. Aber mal ehrlich: Das mit dem Arbeitslosentreff und dem offenen Freibad wäre schon machbar.

18. Juli 2014

Was Hin- anstatt Wegsehen so alles mit sich bringen kann

Am Dienstag berichtete das Obermain Tagblatt über die Mahnversammlung "Gegen sexuellen Kindesmissbrauch" vor dem Amtsgericht Lichtenfels. Den Veranstaltern und Teilnehmern zolle ich meine Anerkennung. Leider sind die Täter sehr oft in der Familie der Kinder zu finden. Kinder sind nicht nur durch sexellen Missbrauch bedroht, sondern müssen alle Arten körperlicher und seelischer Gewalt erleiden. Auch diese Gewalt gegen Kinder fordert Hinsehen und Handeln.

Leider leben wir in einer Gesellschaft, in der auf den Täter oft mehr Rücksicht genommen wird als auf das Opfer. Das mag an dem Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten liegen, der sicher seine Berechtigung hat; sonst wären willkürlichen Anklagen Tür und Tor geöffnet. Allerdings lassen Organisationen wie der Weiße Ring und der Kinderschutzbund darauf schließen, dass hier etwas im Argen liegt. Private Organisationen müssen sich um die Opfer kümmern, weil der Staat es nicht kann oder will.

Bevor Sie sich zum Handeln entschließen, sollten Sie einiges bedenken. Legale Beweise vorzulegen, ist praktisch unmöglich, außer vielleicht, wenn Sie Journalist sind, wie im Fall der Zwölf Stämme. Bild- und Tonaufnahmen sind, ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten, verboten. Sie dürfen mit dem Kind nicht zum Arzt gehen oder Proben (Haare, Urin) untersuchen lassen.

Wenn Sie Anzeige erstatten, wird das Jugendamt eingeschaltet. Das Jugendamt besucht das betroffene Kind nach Voranmeldung. Wenn keine offensichtlichen körperlichen Verletzungen oder Verwahrlosung vorliegen, ist alles in Ordnung. Die Beschuldigten werden dann gegen Sie vorgehen wegen übler Nachrede oder Verleumdung. Das kann leicht ein paar Tausender kosten.

Zeugen, die Ihnen erzählt haben, dass sie ebenfalls Auffälligkeiten bei dem betroffenen Kind wahrgenommen haben, werden ihre Aussage vor Gericht nicht wiederholen, weil die Beschuldigten doch sehr nette Menschen sind und sie persönlich nichts gegen sie haben. Zudem kann die Auffälligkeit ja auch eine Ausnahme gewesen sein.

Vielleicht bekommt das Kind einen Verfahrensbeistand. Das ist ein Anwalt, der die Interessen des Kindes vertreten soll. Leider ist er kein Kinderpsychologe. Auch der Sachverständige, der das Kind begutachten soll, ist nur Psychologe, kein Kinderpsychologe. Wenn Verfahrensbeistand und Gutachter ihre Aufgabe ernst nehmen, werden sie Gespräche mit allen Beteiligten führen. Wenn Sie Pech haben, werden Sie nicht gehört, weil der Verfahrensbeistand sich auf die Aufzeichnungen seines Vorgängers verlässt.

Wie im Artikel erwähnt, tritt dann die Verharmlosung in Kraft. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein sechsjähriges Kind sich einnässt, einkotet oder stottert, obwohl es mit dreieinhalb Jahren sauber war und problemlos sprechen konnte. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn ein Vierjähriger nur schwarze Kreuze malt oder sich bei jedem Besuch der Toilette einsperrt oder sich nur noch baden lässt, wenn er seinen Penis mit einem Waschlappen abdecken kann. Wenn Sie diese Dinge den Behörden erzählen und einen Zusammenhang zwischen den Vorkommnissen herstellen wollen, kann man Ihnen Belastungseifer unterstellen.

Wenn Sie also vermuten, dass einem Kind körperliche oder seelische Gewalt angetan wird, Sie die vorstehenden Absätze gelesen haben, und sich doch noch für das betreffende Kind einsetzen, dann sage ich: Respekt!

12. Juli 2014

Finanzmisere - Schicksal oder Versäumnis?

Im Obermain Tagblatt vom 11.07.2014 laß ich, dass der Haushalt der Stadt Burgkunstadt vom Landratsamt nicht genehmigt wurde - der Haushalt für 2014 wohlgemerkt. Tenor des Artikels war: das ist Schicksal und eine Katastrophe.

Der Haushaltsplan 2013 wurde anscheinend immer noch nach der veralteten kameralistischen Haushaltsplanung erstellt. Es gibt einen Vermögenshaushalt und einen Verwaltungshaushalt. Die Kameralistik weist verschiedene Mängel auf, gerade in Zeiten knapper Einnahmen:

Es ist nicht zu erkennen, welche Leistungen die Verwaltung für das ausgegebene Geld erbracht hat. Damit ist auch die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung nicht zu überprüfen. Der Vermögenshaushalt gibt keinen Überblick über das Vermögen der Gemeinde, wie der Name vermuten lässt, weil er nur die Investitionen und deren Finanzierung innerhalb eines Jahres auflistet, aber nicht den tatsächlichen Stand der Vermögens- und Sachwerte. Es werden keine Abschreibungen gebildet. Rückstellungen sind nicht vorgesehen.

Seit 01.01.2007 konnten die Kommunen in Bayern auf die doppelte kommunale Buchführung (Doppik) umstellen, die ähnlich wie die doppelte Buchführung in der Wirtschaft funktioniert. Kulmbach und Kronach haben bereits auf die Doppik umgestellt. Bevor also Verwaltung und Stadtrat wilde Aktionspläne erstellen, sollten sie sich in den Nachbarstädten über die Vorzüge der Doppik informieren und diese Planung schleunigst einführen. Erst die Doppik ermöglicht Transparenz. Die Umstellung ist natürlich mit Aufwand verbunden.

Artikel 65 der Gemeindeordnung besagt, dass der Haushaltsplan spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss, also im November des Vorjahres. Warum der Haushalt der Stadt Burgkunstadt erst im Juni vorgelegt wurde, ist mir schleierhaft. Ein Plan, der die Vergangenheit plant, ist für die Katz'. In der freien Wirtschaft würden bei einer solchen Verzögerung wohl Köpfe rollen.

Art. 64 GO fordert, dass der Haushaltsplan ausgeglichen sein muss. Wie kann die Verwaltung dann davon ausgehen, dass ein nicht ausgeglichener Haushaltsplan von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird? Dass der Haushaltsplan nicht genehmigt wird, ist nicht Schicksal, sondern schlechte Planung.

Obwohl die Haushaltslage schlecht ist, soll die Skaterbahn gebaut werden. Angeblich warten schon viele Bürger auf die Bahn und der Bau liege allen am Herzen. Also mir ist die Skaterbahn keine Herzensangelegenheit und in Zeiten schmaler Kassen ist kein Platz für Sentimentalität. Begründet wird der Bau auch damit, dass er schon im Haushaltsplan vorgesehen sei. Der Haushaltsplan hat aber keine normative Wirkung. Das heißt, wenn Geld im Haushaltsplan für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist, muss es deswegen noch lange nicht ausgegeben werden.

Der Rückgang der Steuereinnahmen ist auch kein plötzlicher Schicksalschlag. Art. 70 GO fordert eine mittelfristige Finanzplanung (5 Jahre). Aus der sollte eigentlich die Einnahmeentwicklung der Gemeinde hervorgehen. Ich empfehle, mit den wichtigen Steuerzahlern engen Kontakt zu halten, damit man von ihren unternehmerischen Entscheidungen nicht kalt erwischt wird. In diesem Plan hätte auch die höhere Kreisumlage berücksichtigt werden müssen.

Alles in Allem ist die Finanzsituation der Stadt Burgkunstadt nicht durch höhere schlimme Mächte entstanden, sondern durch Versäumnisse in der Vergangenheit. Mein Vorschlag: den Haushalt auf Doppik umstellen und den Haushaltsplan zukünftig rechtzeitig abgeben.