18. Juli 2014

Was Hin- anstatt Wegsehen so alles mit sich bringen kann

Am Dienstag berichtete das Obermain Tagblatt über die Mahnversammlung "Gegen sexuellen Kindesmissbrauch" vor dem Amtsgericht Lichtenfels. Den Veranstaltern und Teilnehmern zolle ich meine Anerkennung. Leider sind die Täter sehr oft in der Familie der Kinder zu finden. Kinder sind nicht nur durch sexellen Missbrauch bedroht, sondern müssen alle Arten körperlicher und seelischer Gewalt erleiden. Auch diese Gewalt gegen Kinder fordert Hinsehen und Handeln.

Leider leben wir in einer Gesellschaft, in der auf den Täter oft mehr Rücksicht genommen wird als auf das Opfer. Das mag an dem Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten liegen, der sicher seine Berechtigung hat; sonst wären willkürlichen Anklagen Tür und Tor geöffnet. Allerdings lassen Organisationen wie der Weiße Ring und der Kinderschutzbund darauf schließen, dass hier etwas im Argen liegt. Private Organisationen müssen sich um die Opfer kümmern, weil der Staat es nicht kann oder will.

Bevor Sie sich zum Handeln entschließen, sollten Sie einiges bedenken. Legale Beweise vorzulegen, ist praktisch unmöglich, außer vielleicht, wenn Sie Journalist sind, wie im Fall der Zwölf Stämme. Bild- und Tonaufnahmen sind, ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten, verboten. Sie dürfen mit dem Kind nicht zum Arzt gehen oder Proben (Haare, Urin) untersuchen lassen.

Wenn Sie Anzeige erstatten, wird das Jugendamt eingeschaltet. Das Jugendamt besucht das betroffene Kind nach Voranmeldung. Wenn keine offensichtlichen körperlichen Verletzungen oder Verwahrlosung vorliegen, ist alles in Ordnung. Die Beschuldigten werden dann gegen Sie vorgehen wegen übler Nachrede oder Verleumdung. Das kann leicht ein paar Tausender kosten.

Zeugen, die Ihnen erzählt haben, dass sie ebenfalls Auffälligkeiten bei dem betroffenen Kind wahrgenommen haben, werden ihre Aussage vor Gericht nicht wiederholen, weil die Beschuldigten doch sehr nette Menschen sind und sie persönlich nichts gegen sie haben. Zudem kann die Auffälligkeit ja auch eine Ausnahme gewesen sein.

Vielleicht bekommt das Kind einen Verfahrensbeistand. Das ist ein Anwalt, der die Interessen des Kindes vertreten soll. Leider ist er kein Kinderpsychologe. Auch der Sachverständige, der das Kind begutachten soll, ist nur Psychologe, kein Kinderpsychologe. Wenn Verfahrensbeistand und Gutachter ihre Aufgabe ernst nehmen, werden sie Gespräche mit allen Beteiligten führen. Wenn Sie Pech haben, werden Sie nicht gehört, weil der Verfahrensbeistand sich auf die Aufzeichnungen seines Vorgängers verlässt.

Wie im Artikel erwähnt, tritt dann die Verharmlosung in Kraft. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein sechsjähriges Kind sich einnässt, einkotet oder stottert, obwohl es mit dreieinhalb Jahren sauber war und problemlos sprechen konnte. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn ein Vierjähriger nur schwarze Kreuze malt oder sich bei jedem Besuch der Toilette einsperrt oder sich nur noch baden lässt, wenn er seinen Penis mit einem Waschlappen abdecken kann. Wenn Sie diese Dinge den Behörden erzählen und einen Zusammenhang zwischen den Vorkommnissen herstellen wollen, kann man Ihnen Belastungseifer unterstellen.

Wenn Sie also vermuten, dass einem Kind körperliche oder seelische Gewalt angetan wird, Sie die vorstehenden Absätze gelesen haben, und sich doch noch für das betreffende Kind einsetzen, dann sage ich: Respekt!

12. Juli 2014

Finanzmisere - Schicksal oder Versäumnis?

Im Obermain Tagblatt vom 11.07.2014 laß ich, dass der Haushalt der Stadt Burgkunstadt vom Landratsamt nicht genehmigt wurde - der Haushalt für 2014 wohlgemerkt. Tenor des Artikels war: das ist Schicksal und eine Katastrophe.

Der Haushaltsplan 2013 wurde anscheinend immer noch nach der veralteten kameralistischen Haushaltsplanung erstellt. Es gibt einen Vermögenshaushalt und einen Verwaltungshaushalt. Die Kameralistik weist verschiedene Mängel auf, gerade in Zeiten knapper Einnahmen:

Es ist nicht zu erkennen, welche Leistungen die Verwaltung für das ausgegebene Geld erbracht hat. Damit ist auch die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung nicht zu überprüfen. Der Vermögenshaushalt gibt keinen Überblick über das Vermögen der Gemeinde, wie der Name vermuten lässt, weil er nur die Investitionen und deren Finanzierung innerhalb eines Jahres auflistet, aber nicht den tatsächlichen Stand der Vermögens- und Sachwerte. Es werden keine Abschreibungen gebildet. Rückstellungen sind nicht vorgesehen.

Seit 01.01.2007 konnten die Kommunen in Bayern auf die doppelte kommunale Buchführung (Doppik) umstellen, die ähnlich wie die doppelte Buchführung in der Wirtschaft funktioniert. Kulmbach und Kronach haben bereits auf die Doppik umgestellt. Bevor also Verwaltung und Stadtrat wilde Aktionspläne erstellen, sollten sie sich in den Nachbarstädten über die Vorzüge der Doppik informieren und diese Planung schleunigst einführen. Erst die Doppik ermöglicht Transparenz. Die Umstellung ist natürlich mit Aufwand verbunden.

Artikel 65 der Gemeindeordnung besagt, dass der Haushaltsplan spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss, also im November des Vorjahres. Warum der Haushalt der Stadt Burgkunstadt erst im Juni vorgelegt wurde, ist mir schleierhaft. Ein Plan, der die Vergangenheit plant, ist für die Katz'. In der freien Wirtschaft würden bei einer solchen Verzögerung wohl Köpfe rollen.

Art. 64 GO fordert, dass der Haushaltsplan ausgeglichen sein muss. Wie kann die Verwaltung dann davon ausgehen, dass ein nicht ausgeglichener Haushaltsplan von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird? Dass der Haushaltsplan nicht genehmigt wird, ist nicht Schicksal, sondern schlechte Planung.

Obwohl die Haushaltslage schlecht ist, soll die Skaterbahn gebaut werden. Angeblich warten schon viele Bürger auf die Bahn und der Bau liege allen am Herzen. Also mir ist die Skaterbahn keine Herzensangelegenheit und in Zeiten schmaler Kassen ist kein Platz für Sentimentalität. Begründet wird der Bau auch damit, dass er schon im Haushaltsplan vorgesehen sei. Der Haushaltsplan hat aber keine normative Wirkung. Das heißt, wenn Geld im Haushaltsplan für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist, muss es deswegen noch lange nicht ausgegeben werden.

Der Rückgang der Steuereinnahmen ist auch kein plötzlicher Schicksalschlag. Art. 70 GO fordert eine mittelfristige Finanzplanung (5 Jahre). Aus der sollte eigentlich die Einnahmeentwicklung der Gemeinde hervorgehen. Ich empfehle, mit den wichtigen Steuerzahlern engen Kontakt zu halten, damit man von ihren unternehmerischen Entscheidungen nicht kalt erwischt wird. In diesem Plan hätte auch die höhere Kreisumlage berücksichtigt werden müssen.

Alles in Allem ist die Finanzsituation der Stadt Burgkunstadt nicht durch höhere schlimme Mächte entstanden, sondern durch Versäumnisse in der Vergangenheit. Mein Vorschlag: den Haushalt auf Doppik umstellen und den Haushaltsplan zukünftig rechtzeitig abgeben.

29. Juni 2014

Kunomare, was hast du für seltsame Öffnungszeiten?

Burgkunstadt hat ein sehr schönes Freibad, das Kunomare. Über die Namensgebung kann man geteilter Meinung sein. Das lateinische Mare bezeichnet ein Meer oder einen See - dem kleinen Latrinum sei dank (oder heißt es Latinum?). Die alten Römer hatten auch schon Schwimmbäder. Sie bezeichneten sie als colymbus (Schwimmanstalt) oder piscina (Schwimmbecken) - aber nicht als mare

Einer Meinung sollte man aber über die Öffnungszeiten sein. Vor allem sollte man als Besucher des Bades vorher wissen, ob es offen ist. Offiziell hat das Bad von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. An der Kasse hängt allerdings ein Schild, das diese Regel wieder einschränkt:

Regelung bei nicht optimalem Badewetter:
  • Bei Wassertemperaturen unter 18 Grad bleibt das Bad geschlossen
  • Bei einer Badetemperatur ab 18 Grad, aber nicht gerade optimalem Badewetter, wird das Bad für die "wetterharten" Schwimmer von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr geöffnet.
Mir stellte sich natürlich sofort die Frage, was "nicht gerade optimales Badewetter" ist; oder anders herum: Was ist optimales Badewetter? Optimales Badewetter sind für mich 27 Grad Lufttemperatur, strahlend blauer Himmel oder Schäfchenwolken. Wenn man dieses Kriterium für die Öffnung heranzieht, kann man das Bad vielleicht an 10 Tagen im Jahr ganztägig öffnen.

Ich habe auch eine der freundlichen Kassiererinnen gefragt, was denn "nicht gerade optimales Badewetter" sei. Sie konnte es mir nicht sagen und verwies mich an die Stadtverwaltung. Die habe ich noch nicht gefragt. Vielleicht ist das ja auch sinnlos, weil ich noch niemand von der Stadtverwaltung im Bad angetroffen habe.

Ich war in den letzten Wochen regelmäßig am späten Vormittag im Bad. Die meisten dieser Tage waren als "nicht gerade optimales Badewettertage" eingestuft. In der Regel waren mit mir gleichzeitig noch so um die fünf Besucher im Bad - außer an den paar heißen Ferientagen. An zwei Tagen waren zusätzlich auch Schulklassen im Schwimmbad.

Das Bad hat einen großen Einzugsbereich, die Konkurrenz ist weit weg. Das Bad ist gepflegt, das Personal freundlich und hilfsbereit. Leider haben die Burgkunstadter aber anscheinend keine Lust zu schwimmen, denn zum Schwimmen war das Wetter bisher ideal. Vielleicht wollen sie ja nur baden. Zum Baden habe ich aber eine Badewanne, zum Schwimmen gehe ich ins Schwimmbad.

Vielleicht liegt die niedrige Besucherzahl aber auch daran, dass man nie sicher sein kann, ob das Bad geöffnet hat. Es gilt ja nicht einmal die eingeschränkte Baderegel uneingeschränkt: Heute habe ich gelesen, dass ab 13:00 Uhr geschlossen ist. Viele Besucher werden verprellt, wenn sie vor verschlossenen Toren stehen. Sie fahren dann halt nach Redwitz.

Liebe Leute von der Stadtverwaltung: Die Piscina Cunis (vulgo Kunomare) ist kein Bad für Badlose und Warmduscher, sondern ein Schwimmbad. Um bei 23 Grad Lufttemperatur und einer leichten Wolkendecke zu schwimmen, muss man nicht "wetterhart" sein. Burgkunstadt will fremdenverkehrsfreundlich sein. Dazu gehört auch ein ganztägig geöffnetes Freibad. Die Schwimmer werden es euch mit steigenden Besucherzahlen danken.

Schwimmbäder sind ein Zuschussbetrieb. Ob  die Einsparungen aber so groß sind, wenn man die 400-Euro-Job-Kassierer nachmittags heim schickt, bezweifle ich. Am meisten spart man natürlich, wenn man das Bad komplett schließt, aber das ist wohl nicht Sinn der Sache. Wenn wir uns nicht einmal ein ganztägig geöffnetes Schwimmbad leisten können, wie wollen wir dann ein Lehrschwimmbecken unterhalten?

15. Juni 2014

Adler und Schwert

Das älteste Gebäude der Grundschule in Burgkunstadt wurde 1937/38 errichtet, während der Zeit des Nationalsozialismus. Das Bauwerk reflektiert ganz den Stil dieses finstersten Kapitels deutscher Geschichte. Leider erinnert nicht nur die Architektur an die Nazidiktatur, sondern auch die künstlerische Ausgestaltung des Gebäudes.

Rechts vom Eingang thront auf dem Gesims ein in Stein gehauener Adler. Dass es sich nicht um das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland handelt, ist wohl klar. Der Adler blickt nach rechts. In den Klauen hält er einen Eichenkranz. Das Hakenkreuz im Kranz wurde nach  dem Krieg grob herausgemeißelt.
1936 wurde der nach rechts blickende Adler auf dem Eichenkranz mit Hakenkreuz als Hohheitszeichen des Deutschen Reiches definiert. Der Adler hatte die Schwingen gespreizt. Darin unterscheidet sich der Schuladler vom Reichsadler (und durch das herausgemeißelte Hakenkreuz).

Unter dem Adler ragt ein Schwertrelief aus der Wand. Das Schwert war ein bevorzugtes Symbol im Nationalsozialismus. In Verbindung mit einer Ähre symbolisierte es die Blut- und Bodenideologie der Nazis. Schwert und Hammer standen für die Volksgemeinschaft aus Soldaten und Arbeitern. Mit der Losung "Buch und Schwert" erklärte die Naziführung die gesamte Literatur zur Propagandawaffe. Der Massenmörder Heinrich Himmler liebte die Schwertsymbolik besonders.

Schulen sollten während der Diktatur die Schüler ideologisch formen. Die Kinder sollten nicht nur etwas lernen, sie sollten auf den Kampf des Lebens und auf den Kriegsdienst vorbereitet werden. Wer sich für die Schule im Dritten Reich interessiert, sei auf diesen Artikel in Wikipedia verwiesen.

Ich meine, dass es höchste Zeit ist, diese Nazisymbolik - auch wenn sie nicht mehr auf den ersten Blick als solche zu erkennen ist - von der Schule zu entfernen. Was erzählen die Lehrer eigentlich den Schülern, wenn sie gefragt werden, was das Schwert an der Schule zu suchen hat?


13. Juni 2014

"Beschluss zum Schutz der Bürger"

Diese Überschrift konne ich heute im Obermain Tagblatt lesen. Wovor wird hier der Bürger geschützt? Vor hohen Steuern, vor giftigen Chemikalien, vor Autoabgasen? Nein: Er wird vor Mobilfunkstrahlen geschützt. Und zwar in Altenkunstadt.

Ich hatte schon in meinem Beitrag Die Strahlenangst geht um in Altenkunstadt erklärt, dass die Angst vor Mobilfunkstrahlung völlig unbegründet ist. Ich erspare mir also an dieser Stelle noch eine Ausführung dazu. Die Entscheidung des Altenkunstadter Gemeinderates zeugt davon, dass seine Mitglieder über keinen naturwissenschaftlichen Sachverstand verfügen. Wie anders wäre es sonst zu erklären, dass sich die Gemeinderäte einstimmig die unbegründeten Ängste der Bürgerinitiative zu eigen machen und ein "vorsorgeorientiertes Mobilfunkstandortkonzept" umsetzen wollen, was immer das auch sein mag.

Der Eigentümer des Hochhauses soll den Mietvertrag mit dem Mobilfunkbetreiber kündigen, damit die Mobilfunkantennen abgebaut werden müssen. Viele Altenkunstadter werden sich freuen und sich bei der Bürgerinitiative bedanken, wenn der Mobilfunkempfang schlechter wird. Die Bürger Altenkunstadts werden damit aber "vor weiterer unkontrollierter und gesundheitsgefährdender Bestrahlung durch Mobilfunkantennen geschützt werden".

Es gibt keine einzige wissenschaftlich fundierte Studie, die eine Gefährdung von Menschen durch Mobilfunkstrahlung nachweist. Was aber wissenschaftlich erwiesen ist, ist die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs. Letztes Jahr kamen in Deutschland über 3.000 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. 3.000 nachgewiesene Straßenverkehrstote gegenüber 0 nachgewiesenen Mobilfunktoten. Liebe Altenkunstadter, ihr müsst die Prioritäten anders setzen. Gründet eine Bürgerinitiative gegen den mörderischen Straßenverkehr. Ein erster sinnvoller Schritt ist, Altenkunstadt in eine Fußgängerzone umzuwandeln.

Überlegungen zu Defibrillatoren

Unter der Überschrift "Für den Ernstfall gewappnet" berichtete das Obermain Tagblatt, dass die Raiffeisen-Volksbank der Herzog-Otto-Mittelschule in Lichtenfels einen Defibrillator gespendet habe. Der Artikel hat mich angeregt, über die Sinnhaftigkeit eines Defibrillators an einer Schule nachzudenken.

Defibrillatoren werden verwendet, wenn es zu einem Herzstillstand gekommen ist. Einen Herzstillstand kann man erleiden, wenn das Herz erkrankt ist oder wenn man einen Infarkt erleidet. Eine andere Ursache für Herzstillstand sind elektrische Stromschläge. Von den im Zeitungsartikel genannten 100.000 Fällen eines plötzlichen Herzstillstands entfallen ca. 6.000 auf Unfälle mit elektrischem Strom, davon wieder ca. 2.000 auf elektrotechnische Laien. Laien sind nämlich im Umgang mit elektrischem Strom vorsichtig.

Langer Rede kurzer Sinn: Dass jemand in der Herzog-Otto-Mittelschule einen Herzstillstand erleidet, ist höchst unwahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit, in einem Jahr einen plötzlichen Herzstillstand zu erleiden, liegt bei 0,1 %. Das ist aber der Querschnitt über die ganze Bevölkerung, vom Säugling bis zum Greis. Wenn man davon ausgeht, dass die Schule nicht von Herzkranken und Greisen besucht wird, liegt die Wahrscheinlichkeit eher im Promillebereich. Ich vermute mal, dass es in der Schule noch nie zu einem plötzlichen Herzstillstand gekommen ist.

Während meines Krankenhausaufenthaltes im Frühjahr in München hatte ich Gelegenheit, mit einem Sanitäter zu sprechen. Er sagte mir, dass in München seit 13 Jahren in den U-Bahnstationen Defibrillatoren hingen. In diesen 13 Jahren seien insgesamt 16 Menschen mithilfe eines Defibrillators wiederbelebt worden. Von den 16 Helfern, die die Wiederbelebung durchführten, seien 13 vom Fach (also Ärzte, Sanitäter) und nur 3 Laien gewesen. Ob diese Menschen letztendlich überlebt haben, konnte er mir nicht sagen.

Die U-Bahn München befördert pro Jahr ca. 300 Mio. Fahrgäste, in 13 Jahren also 3,9 Mrd. Menschen. Von diesen 3,9 Mrd. Menschen wurden 16 mit einem Defibrillator wiederbelebt. Spätestens hier stellt sich die Sinnhaftigkeit eines Defibrillators an einer Schule.

7. Juni 2014

Trotz WM kein Recht auf Ausschlafen

Hä? dachte ich, als ich gestern diese Überschrift im Obermain Tagblatt las. Hatte ein Geheimdienst die Schlafentzugsfolter nicht einmal zur Fußball-WM ausgesetzt? Aber nein: Es ging darum, dass bayerische Schüler (und natürlich auch Lehrer) während der WM nicht später zum Unterricht kommen dürfen, wenn sie nach einer durchwachten Fußballnacht nicht ausgeschlafen haben.

Ich erinnere mich noch an meine Schulzeit zurück: Die blöde Schule verweigerte mir auch oft das Recht auf Ausschlafen: wenn es mal wieder spät wurde bzw. schon früh war, als ich aus der Kneipe kam.

Ich finde, jeder hat ein Recht auf ausreichenden Schlaf, nicht nur Schüler und Lehrer. Ich fordere daher, dass jeder erst in die Schule oder zur Arbeit muss, wenn er ausgeschlafen hat. Jeder kann zu Bett gehen, wann er will. Was kann ich dafür, dass so wichtige Ereignisse wie die WM erst zu nachtschlafener Zeit übertragen werden?